Arbeitsrecht | Sozialrecht

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Das müssen Sie im Arbeitsrecht und Sozialrecht wissen! Aktuelle Urteile und Beschlüsse in Kurzfassungen sowie Informationen über Gesetzgebungsvorhaben.

Das BAG hat mit Beschluss vom 13.9.2022 (Az.: 1 ABR 22/21) entschieden, dass Arbeitgeber in unionsrechtskonformer Auslegung des § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG gesetzlich verpflichtet sind, ein System zur Erfassung der täglichen Arbeitszeit einzuführen.  Mit dieser sog. „Stechuhr-Entscheidung“ ist das BAG dem Gesetzgeber zuvorgekommen, denn bereits mit der CCOO-Entscheidung (EuGH, Urt. v. 14.5.2019 – C-55/18, ArbRB 2019, 162 [Marquardt]) war klar, dass das deutsche Arbeitszeitrecht anzupassen ist. 

Lesen Sie hierzu unser Online-Dossier zum Thema: Die neue Pflicht zur Arbeitszeiterfassung – Inhalt und Konsequenzen

Online-Dossier: Das besondere elektronische Anwaltsfach (beA) im Arbeitsrecht

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03.05.2016
EU-Rechtliches Verbot der Altersdiskriminierung gilt auch zwischen Privaten
EuGH 19.4.2016, Rs. C-441/14

Das durch die Gleichbehandlungs-Rahmenrichtlinie (RL 2000/78/EG) konkretisierte Verbot der Diskriminierung wegen des Alters findet auch in einem Rechtsstreit zwischen Privatpersonen Anwendung. Verstößt eine nationale Rechtsvorschrift gegen dieses Verbot, ist sie entweder richtlinienkonform auszulegen oder, falls dies unmöglich ist, unangewendet zu lassen.

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03.05.2016
Umkleidezeit gehört bei stark verschmutzter Arbeitskleidung zur Arbeitszeit
Hessisches LAG 23.11.2015, 16 Sa 494/15

Umkleidezeiten gehören zwar grds. nur dann zur Arbeitszeit, wenn die Arbeitnehmer ihre Arbeitskleidung im Betrieb an- und ausziehen müssen. Etwas anderes gilt aber, wenn die Arbeitnehmer sich zwar theoretisch auch zuhause umziehen könnten, dies aber faktisch wegen der starken Verschmutzung der Arbeitskleidung unmöglich bzw. unzumutbar ist. Gleiches gilt, wenn die Arbeitskleidung mit einem sehr auffälligen Firmenemblem versehen ist; auch dann ist das Tragen der Kleidung auf dem Weg zur Arbeit unzumutbar.

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02.05.2016
OP-Schwester ist keine Selbstständige

Eine OP-Schwester ist regelmäßig auch dann eine abhängig Beschäftigte, für die eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung besteht, wenn sie aufgrund eines "Dienstvertrags" als "freie Mitarbeiterin" für ein Krankenhaus tätig wird. Das gilt insbesondere dann, wenn sie keinen Einfluss darauf hat, wann die Operationen durchgeführt werden, rein äußerlich von angestellten OP-Schwestern nicht zu unterschieden ist und auch kein besonderes unternehmerisches Risiko trägt.

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02.05.2016
Neue Mindestlohnverordnung für das Gerüstbauerhandwerk (+ Übersicht über alle Branchenmindestlöhne)

Der Mindestlohn für die rund 21.000 Beschäftigten im Gerüstbauerhandwerk ist zum 1.5.2016 von 10,50 Euro auf 10,70 Euro pro Stunde gestiegen. Eine zweite Erhöhung auf 11,00 Euro pro Stunde erfolgt zum 1.5.2017. Das ergibt sich aus der neuen Mindestlohnverordnung für die Branche, die das Bundeskabinett jetzt gebilligt hat. Die Verordnung hat eine Laufzeit bis zum 30.4.2018.

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25.04.2016
Stundenlohn von 3,40 Euro ist sittenwidrig
LAG Berlin-Brandenburg 20.4.2016, 15 Sa 2258/15

Eine vor Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes (MiLoG) getroffene Vergütungsvereinbarung, wonach der Stundenlohn des Arbeitnehmers 3,40 Euro beträgt, ist sittenwidrig und damit unwirksam. Bei einer derart niedrigen Vergütung handelt es sich um einen "Hungerlohn", da der Arbeitnehmer von dem erzielten Gehalt selbst bei Vollzeittätigkeit nicht leben könnte. An die Stelle der sittenwidrigen Vergütung tritt in einem solchen Fall die für die Tätigkeit in der jeweiligen Region übliche Vergütung.

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25.04.2016
Prominente Arbeitgeber müssen kritische Äußerungen ihrer Beschäftigten in den Medien hinnehmen
ArbG Mönchengladbach 15.4.2016,5 Ga 7/16

Arbeitnehmer dürfen sich öffentlich (hier: gegenüber der BILD-Zeitung) über einen Streit mit ihrem prominenten Arbeitgeber äußern. Dem Arbeitgeber steht insoweit regelmäßig kein Unterlassungsanspruch zu. Das gilt jedenfalls dann, wenn die öffentliche Stellungnahme des Arbeitnehmers nicht wahrheitswidrig ist.

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22.04.2016
Probezeit-Kündigung eines Schwerbehinderten auch ohne vorheriges Präventionsverfahren möglich - Keine Diskriminierung
BAG 21.4.2016, 8 AZR 402/14

Arbeitgeber müssen innerhalb der ersten sechs Monate des Arbeitsverhältnisses kein Präventionsverfahren nach § 84 Abs. 1 SGB IX durchführen, bevor sie einem schwerbehinderten Arbeitnehmer in der Probezeit kündigen können. Eine ohne vorheriges Präventionsverfahren ausgesprochene Probezeit-Kündigung des Arbeitsverhältnisses indiziert daher keine nach dem AGG entschädigungspflichtige Diskriminierung wegen der Behinderung.

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21.04.2016
Kein Anspruch auf einen separaten Telefonanschluss und Internetzugang für den Betriebsrat
BAG 20.4.2016, 7 ABR 50/14

Ein Betriebsrat kann zwar grds. die Ausstattung mit Telefon und Internet verlangen. Der Arbeitgeber muss ihm aber nicht einen von seinem Netzwerk unabhängigen Internetzugang zur Verfügung stellen. Es besteht auch kein Anspruch des Betriebsrats auf einen von der allgemeinen Telefonanlage unabhängigen Telefonanschluss. Allein die abstrakte Gefahr der missbräuchlichen Ausnutzung technischer Kontrollmöglichkeiten durch den Arbeitgeber kann den mit separaten Anschlüssen verbundenen Aufwand nicht rechtfertigen.

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14.04.2016
Kopftuchverbot für Lehrerinnen an Berliner Schulen ist nicht diskriminierend
ArbG Berlin 14.4.2016, 58 Ca 13376/15

Es stellt keine nach § 7 AGG verbotene Benachteiligung wegen der Religion dar, wenn das Land Berlin eine Bewerbung um eine Stelle als Grundschullehrerin ablehnt, weil die Bewerberin ein muslimisches Kopftuch trägt. Das Land befolgt hiermit lediglich die Vorgaben des Berliner Neutralitätsgesetzes, wonach Lehrer an öffentlichen Schulen keine religiös geprägten Kleidungsstücke tragen dürfen. Dieses Gesetz ist - anders als die vormalige Regelung in Nordrhein-Westfalen - nicht verfassungswidrig; eine diesbezügliche Vorlage an das BVerfG ist nicht erforderlich.

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13.04.2016
Abfindungen für eine begrenzte Anzahl von Mitarbeitern können nach dem "Windhundprinzip" vergeben werden
LAG Düsseldorf 12.4.2016, 14 Sa 1344/15

Ein Abfindungsprogramm, wonach eine begrenzte Anzahl von Mitarbeitern gegen Abfindung aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden kann und die Auswahl der Mitarbeiter nach dem zeitlichen Eingang ihrer Rückmeldungen erfolgt, ist zulässig. Dies gilt selbst dann, wenn durch das Abstellen auf Millisekunden nach menschlichem Ermessen die exakte Eingangszeit nicht bis ins Letzte zu beeinflussen ist. Da kein Anspruch auf ein Ausscheiden gegen eine Abfindung besteht, ist der Arbeitgeber grds. frei, wie er die Auswahl gestaltet.

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13.04.2016
Nur an Frauen gerichtete Stellenanzeige ("Frauen an die Macht!!") kann zulässig sein
ArbG Köln 10.2.2016, 9 Ca 4843/15

Eine Stellenanzeige, die sich ausschließlich an Frauen wendet, verstößt zwar gegen das Benachteiligungsverbot aus dem AGG. Die Ungleichbehandlung kann aber im Einzelfall gerechtfertigt sein. Das gilt etwa dann, wenn ein Autohaus seinen Kunden auf deren ausdrücklichen Wunsch und strategischen Erwägungen Verkaufsberater beiderlei Geschlechts zur Verfügung stellen möchte und bislang in diesem Bereich nur Männer beschäftigt.

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12.04.2016
Benachteiligung von schwerbehinderten Bewerbern: Kippt das BAG das Erfordernis der "objektiven Eignung"?
BAG 22.10.2015, 8 AZR 384/14

Der Achte Senat des BAG wird Entschädigungsansprüche schwerbehinderter Bewerber nach dem AGG künftig möglicherweise nicht mehr davon abhängig machen, dass der Bewerber für die ausgeschriebene Stelle objektiv geeignet war. In einem obiter dictum zweifelt der Senat u.a. wegen des Wortlauts von § 15 Abs. 2 Satz 2 AGG an seiner bisherigen Rechtsprechung. Hiernach sei ein Entschädigungsanspruch für Personen, die "bei benachteiligungsfreier Auswahl nicht eingestellt worden" wären, gerade nicht ausgeschlossen, sondern lediglich der Höhe nach begrenzt.

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07.04.2016
Streik auf Amazon-Betriebsgelände ist unzulässig
ArbG Berlin 7.4.2016, 41 Ca 15029/15

Das Arbeitsgericht Berlin hat es der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di untersagt, auf einem Betriebsgelände von Amazon Streikmaßnahmen durchführen. Dies begründete es damit, dass Arbeitgeber nicht gehalten seien, einen gegen sie selbst gerichteten Arbeitskampf zu unterstützen, indem sie Teile ihres Betriebsgeländes (hier: den Parkplatz) für Streikmaßnahmen zur Verfügung stellten.

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05.04.2016
Kein Anspruch auf Sozialhilfe für erwerbsfähige Unionsbürger
SG Speyer 29.3.2016, S 5 AS 493/14

Erwerbsfähige EU-Bürger, die aufgrund eines gesetzlichen Ausschlusses keine Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz IV) erhalten können, weil sich ihr Aufenthaltsrecht allein aus dem Zweck der Arbeitsuche ergibt oder sie kein Aufenthaltsrecht mehr haben, haben auch keinen Anspruch auf Sozialhilfe. Der Rechtsprechung des BSG, wonach bei einem Aufenthalt von Unionsbürgern im Bundesgebiet von mindestens sechs Monaten Sozialhilfe geleistet werden muss, weil das vom Gesetz vorgesehene Ermessen der Sozialhilfeträger zur Leistung in diesen Fällen auf Null reduziert sei, ist nicht zu folgen.

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05.04.2016
Experten fordern Korrekturen beim Mindestlohn

Experten sowohl aus dem Arbeitgeber- als auch aus dem Arbeitnehmerlager sehen Nachbesserungsbedarf am seit dem 1.1.2015 geltenden Mindestlohngesetz (MiLoG). Sie kritisieren insbesondere die Regelungen zum Ehrenamt. Das war das Ergebnis einer am 14.3.2016 erfolgten Anhörung des Bundestagsausschusses für Arbeit und Soziales zu einem Antrag der Linksfraktion (BT-Drs.: 18/4183), die ebenfalls Korrekturen am MiLoG fordert.

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04.04.2016
Handwerksinnungen dürfen keine Mitgliedschaft ohne Tarifbindung einführen
BVerwG 23.3.2016, 10 C 23.14

Eine Handwerksinnung darf nicht durch Satzung die aus dem Bereich der Arbeitgeberverbände bekannte Mitgliedschaftsform einer Mitgliedschaft ohne Tarifbindung (sog. OT-Mitgliedschaft) einführen. Der gesetzliche Zweck, in dem durch kleine Betriebe geprägten Bereich des Handwerks für sämtliche Innungsmitglieder eine tarifliche Ordnung herzustellen, wäre gefährdet, wenn einzelne Mitglieder der Innung für sich eine Tarifbindung ausschließen könnten.

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23.03.2016
Mitbestimmung beim betrieblichen Eingliederungsmanagement
BAG 22.3.2016, 1 ABR 14/14

Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Maßnahmen des Gesundheitsschutzes nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG erfasst aufgrund der Rahmenvorschrift des § 84 Abs. 2 S. 1 SGB IX nur die Aufstellung von Verfahrensgrundsätzen zur Klärung der Möglichkeiten, wie die Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers überwunden und mit welchen Leistungen oder Hilfen einer erneuten Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt werden kann.

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22.03.2016
Weiterbeschäftigung trotz Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung?
BAG 17.3.2016, 6 AZR 221/15

Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes können nach Bewilligung einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung auf Zeit nicht nur nach Maßgabe von § 33 Abs. 3 TVöD ihre Weiterbeschäftigung beantragen. Wenn sie schwerbehindert sind, steht ihnen aus § 81 Abs. 4, Abs. 5 Satz 3 SGB IX - unabhängig von den Voraussetzungen von § 33 Abs. 3 TVöD - ein Anspruch auf behinderungsgerechte Beschäftigung zu. Darüber hinaus kann jeder Beschäftigte nach § 241 Abs. 2 BGB vom Arbeitgeber die Prüfung der Möglichkeit der Beschäftigung unter Berücksichtigung seines verbliebenen Leistungsvermögens verlangen.

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21.03.2016
Renten steigen zum 1.7.2016 um über 4 Prozent - Stärkstes Rentenplus seit 23 Jahren

Zum 1.7.2016 werden die Renten in Westdeutschland um 4,25 Prozent und in den neuen Ländern um 5,95 Prozent angehoben. Damit beträgt der aktuelle Rentenwert (Ost) nun 94,1 Prozent seines Westwertes (bisher: 92,6 Prozent). Der Rentenwert steigt in Westdeutschland von aktuell 29,21 Euro auf 30,45 Euro und in den neuen Bundesländern von 27,05 Euro auf 28,66 Euro.

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21.03.2016
Vorruhestandsregelung für Führungskräfte der Automobilindustrie (Konzept "60+") ist nicht altersdiskriminierend
BAG 17.3.2016, 8 AZR 677/14

Bietet ein Arbeitgeber (hier: ein Automobilkonzern) seinen leitenden Führungskräften an, abweichend vom Arbeitsvertrag bereits mit Vollendung des 60. Lebensjahres gegen Zahlung eines Kapitalbetrags aus dem Arbeitsverhältnis auszuscheiden (Konzept "60+"), so liegt hierin keine Altersdiskriminierung. Es fehlt schon an einer Ungleichbehandlung wegen des Alters, weil allen Führungskräften das gleiche Angebot unterbreitet wird und überdies niemand gezwungen ist, das Angebot anzunehmen.

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18.03.2016
Vier neue BAG-Richter gewählt

Der Richterwahlausschuss hat am 17.3.2016 vier neue Bundesrichter für das Bundesarbeitsgericht gewählt:

  • Dr. Sebastian Roloff, Richter am Arbeitsgericht Köln,
  • Dr. Ronny Heinkel, Richter am Arbeitsgericht Bamberg,
  • Claudia Wemheuer, Vorsitzende Richterin am Landesarbeitsgericht Bremen, und
  • Ralf Zimmermann, Richter am Arbeitsgericht Hannover.

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18.03.2016
Vorlage an den EuGH: Wann dürfen Kirchen konfessionslose Bewerber ablehnen?
BAG 17.3.2016, 8 AZR 501/14 (A)

Das BAG hat dem EuGH die Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt, unter welchen Voraussetzungen die Kirchen und ihre Einrichtungen Einstellungen auch von der Konfession eines Bewerbers abhängig machen dürfen. Hierbei geht es konkret um die Auslegung von Art. 4 Abs. 2 der Richtlinie 2000/78/EG, wonach eine Ungleichbehandlung wegen der Religion keine Diskriminierung darstellt, wenn die "Religion (...) nach der Art dieser Tätigkeiten oder der Umstände ihrer Ausübung eine wesentliche, rechtmäßige und gerechtfertigte berufliche Anforderung (...) darstellt."

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16.03.2016
Für die Wahrung einer tariflichen Ausschlussfrist reicht eine rechtzeitige Klageerhebung nicht aus
BAG 16.3.2016, 4 AZR 421/15

Für die Wahrung einer tariflichen Ausschlussfrist, innerhalb derer der Anspruch gegenüber dem Vertragspartner schriftlich geltend gemacht werden muss, reicht es nicht aus, wenn der Anspruch innerhalb der Frist klageweise geltend gemacht wird, die Klage dem Vertragspartner aber erst nach Fristablauf zugeht. § 167 ZPO, wonach eine rechtzeitige Klageerhebung zur Wahrung einer Frist ausreichen kann, wenn die Zustellung demnächst erfolgt, findet auf einfache tarifliche Ausschlussfristen keine Anwendung.

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14.03.2016
Personalabbau: Unternehmen können neben Sozialplan "Freiwilligenprogramme" anbieten
LAG München 9.12.2015, 5 Sa 591/15

Ist ein Personalabbau geplant, so können die Betriebsparteien neben einem Sozialplan eine eigenständige kollektivrechtliche Regelung treffen, die im Interesse des Arbeitgebers Mitarbeiter motivieren soll, freiwillig aus dem Arbeitsverhältnis auszuscheiden. Das gilt jedenfalls dann, wenn der Sozialplan ausreichend dotiert ist und sich die freiwillige Regelung auch nicht i.Ü. als Umgehung der Beschränkungen der mit einem Sozialplan verfolgbaren Zwecke darstellt.

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11.03.2016
Eigenmächtiger Urlaubsantritt durch Betriebsratsmitglied rechtfertigt nicht unbedingt eine fristlose Kündigung
ArbG Düsseldorf 10.3.2016, 10 BV 253/15

Ein eigenmächtiger Urlaubsantritt stellt zwar grds. eine schwere Pflichtverletzung dar, die eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen kann. Etwas anderes gilt aber regelmäßig bei einem eigenmächtigen Urlaubsantritt von einem ohnehin freigestellten langjährigen Betriebsratsvorsitzenden, wenn der Vorwurf mit der besonders geschützten Betriebsratstätigkeit zusammenhängt (hier: Urlaubsantritt zum Besuch einer nicht genehmigten gewerkschaftlichen Schulungsmaßnahme).

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10.03.2016
EU-Kommission legt Vorschlag zur Reform der Entsende-Richtlinie vor

Die Europäische Kommission hat am 8.3.2016 einen Vorschlag vorgelegt, mit dem sie die 20 Jahre alten Regeln zur Entsendung von Arbeitnehmern in der EU (Entsende-Richtlinie - RL 96/71/EG) umfassend reformieren will. Die Änderungen betreffen die Entlohnung entsandter Arbeitnehmer, die Vorschriften für Leiharbeitnehmer und langfristige Entsendungen. Die Kommission hat u.a. vorgeschlagen, dass die durch allgemeinverbindliche Tarifverträge festgelegten Vorschriften für entsandte Arbeitnehmer aller Wirtschaftszweige verbindlich werden.

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07.03.2016
Betriebsratsmitglieder dürfen vor Entwicklungen "wie vor 70 Jahren" warnen - Kein Grund zur fristlosen Kündigung
LAG Düsseldorf 4.3.2016, 10 Ta BV 102/15

Vergleicht ein Arbeitnehmer die betrieblichen Verhältnisse mit dem nationalsozialistischen Terrorregime, so kann dies zwar regelmäßig eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Etwas anderes gilt aber, wenn ein Betriebsratsmitglied darauf hinweist, dass "wir die Überwachung in einem totalitären Regime vor 70 Jahren hinter uns gebracht haben", und warnt, dass so eine Entwicklung schnell "aus dem Ruder laufen kann". Eine solche Äußerung ist von dem Grundrecht auf Meinungsfreiheit geschützt und rechtfertigt keine Kündigung.

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04.03.2016
Nichteinladung zum Vorstellungsgespräch ist bei wiederholter Bewerbung kein Indiz für eine Benachteiligung
ArbG Karlsruhe 26.1.2016, 2 Ca 425/15

Lädt ein öffentlicher Arbeitgeber einen schwerbehinderten Bewerber nicht zu einem Vorstellungsgespräch ein, lässt dies zwar grds. nach § 22 AGG eine Benachteiligung wegen der Behinderung vermuten. Etwas anderes gilt aber, wenn sich der schwerbehinderte Bewerber nur wenige Wochen zuvor auf eine gleiche Stelle beworben und nach der Teilnahme an einem Vorstellungsgespräch eine Absage erhalten hatte. Der öffentliche Arbeitgeber ist in einem solchen Fall nicht gehalten, den Bewerber mehrfach zu einem Vorstellungsgespräch einzuladen.

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04.03.2016
Wechsel in ein befristetes Arbeitsverhältnis führt nicht unbedingt zu einer Sperre beim Arbeitslosengeld
SG Speyer 17.2.2016, S 1 AL 63/15

Der Wechsel von einem unbefristeten in ein befristetes Arbeitsverhältnis führt bei einer anschließenden Arbeitslosigkeit nicht ohne weiteres zum Eintritt einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Eine Sperrzeit kommt nur in Betracht, wenn dem Arbeitnehmer ein anderes Verhalten hätte zugemutet werden können. Dies ist nicht der Fall, wenn die befristete Beschäftigung mit deutlich besseren Arbeitsbedingungen verbunden war als die vorherige unbefristete Beschäftigung.

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04.03.2016
Einigungsstelle muss Dotierung eines Sozialplans selbst regeln
LAG Berlin-Brandenburg 1.3.2016, 9 TaBV 1519/15

Eine Einigungsstelle darf die Dotierung des Sozialplans nicht von der Entscheidung eines Dritten abhängig machen. Sie muss vielmehr selbst entscheiden, ob und ggf. in welcher Weise die den Arbeitnehmern entstehenden Nachteile ausgeglichen oder gemildert werden. Daher ist ein Sozialplan unwirksam, wenn er die Gründung einer Transfergesellschaft zur Fort- und Weiterbildung der Arbeitnehmer beschließt, aber nicht zugleich die Verteilung der finanziellen Mittel zur Qualifizierung regelt, sondern dies der Transfergesellschaft überlässt.

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