Arbeitsrecht | Sozialrecht

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Das müssen Sie im Arbeitsrecht und Sozialrecht wissen! Aktuelle Urteile und Beschlüsse in Kurzfassungen sowie Informationen über Gesetzgebungsvorhaben.

Das BAG hat mit Beschluss vom 13.9.2022 (Az.: 1 ABR 22/21) entschieden, dass Arbeitgeber in unionsrechtskonformer Auslegung des § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG gesetzlich verpflichtet sind, ein System zur Erfassung der täglichen Arbeitszeit einzuführen.  Mit dieser sog. „Stechuhr-Entscheidung“ ist das BAG dem Gesetzgeber zuvorgekommen, denn bereits mit der CCOO-Entscheidung (EuGH, Urt. v. 14.5.2019 – C-55/18, ArbRB 2019, 162 [Marquardt]) war klar, dass das deutsche Arbeitszeitrecht anzupassen ist. 

Lesen Sie hierzu unser Online-Dossier zum Thema: Die neue Pflicht zur Arbeitszeiterfassung – Inhalt und Konsequenzen

Online-Dossier: Das besondere elektronische Anwaltsfach (beA) im Arbeitsrecht

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04.02.2016
Personalleiter müssen bei Begünstigung eines Verwandten mit einer fristlosen Kündigung rechnen
ArbG Berlin 2.2.2016, 16 Ca 10908/15 u. 16 Ca 932/16

Setzt ein Personalleiter (hier: die Leiterin Personal und Organisation der kassenärztlichen Bundesvereinigung) eine zu hohe Vergütung für einen nahen Verwandten fest, ohne zuvor auf den möglichen Interessenkonflikt hingewiesen zu haben, so kann auch ohne vorherige Abmahnung eine außerordentliche Kündigung gerechtfertigt sein.

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04.02.2016
Vorsitzender Richter des Zweiten Senats Burghard Kreft im Ruhestand

Der Vorsitzende Richter am Bundesarbeitsgericht Burghard Kreft ist zum 31.1.2016 in den Ruhestand getreten. Kreft stand seit Juli 2009 dem vor allem für das Kündigungsrecht zuständigen Zweiten Senat vor. Sein Nachfolger ist Prof. Dr. Ulrich Koch.

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03.02.2016
Prof. Dr. Ulrich Koch zum neuen Vorsitzenden Richter des Zweiten Senats des BAG ernannt

Der Richter am Bundesarbeitsgericht Prof. Dr. Ulrich Koch ist mit Wirkung vom 1.2.2016 zum Vorsitzenden Richter am Bundesarbeitsgericht ernannt worden. Er übernimmt den Vorsitz des insbesondere für Kündigungsstreitigkeiten zuständigen Zweiten Senats und tritt damit die Nachfolge von Burghard Kreft an, der zum 31.1.2016 in den Ruhestand getreten ist.

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02.02.2016
Wertsachen im Betrieb gestohlen - Wann haftet der Arbeitgeber?
LAG Hamm 21.1.2016, 18 Sa 1409/15

Schutzpflichten des Arbeitgebers im Hinblick auf die von den Arbeitnehmern in den Betrieb mitgebrachten Sachen lassen sich regelmäßig nur dann begründen, wenn es sich um Sachen handelt, die ein Arbeitnehmer zwingend, mindestens aber regelmäßig mit sich führt oder aber unmittelbar oder mittelbar für die Arbeitsleistung benötigt. Nur dann hat der Arbeitgeber mögliche und zumutbare Maßnahmen zu ergreifen.

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28.01.2016
Vorlage an den EuGH: Ist die Beschränkung der Lizenz für ältere Piloten mit EU-Grundrechten vereinbar?
BAG 27.1.2016, 5 AZR 263/15 (A)

Das BAG hat dem EuGH die Klage eines Flugkapitäns, der im Oktober 2013 sein 65. Lebensjahr vollendet hatte, zum 31.12.2013 ausgeschieden war und auf Vergütung der Monate November und Dezember 2013 geklagte hatte, zur Entscheidung vorgelegt. Für das Gericht ist erheblich, ob FCL.065 b des Anhangs I der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 vom 3.11.2011, wonach ein Inhaber einer Pilotenlizenz, der das Alter von 65 Jahren erreicht hat, nicht als Pilot eines Luftfahrzeugs im gewerblichen Luftverkehr tätig sein darf, mit der GRC vereinbar ist.

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27.01.2016
Monatlich ausgezahlte Sonderzahlungen können auf gesetzlichen Mindestlohn angerechnet werden
LAG Berlin-Brandenburg 12.1.2016, 19 Sa 1851/15

Sonderzahlungen, die sich als Arbeitsentgelt für die normale Arbeitsleistung darstellen, können auf den gesetzlichen Mindestlohn angerechnet werde; dies gilt auch dann, wenn sie aufgrund einer Betriebsvereinbarung auf zwölf Monate verteilt ausgezahlt werden. Etwaige Nacharbeitszuschläge sind auf der Basis des Mindestlohns von 8,50 € zu berechnen, weil § 6 Abs. 5 ArbZG einen angemessenen Zuschlag auf das dem Arbeitnehmer "zustehende Bruttoarbeitsentgelt" vorschreibt.

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26.01.2016
Berlin darf angestellte Lehrer nach dem TdL-Tarifvertrag vergüten - Kein Unterlassungsanspruch der GEW
ArbG Berlin 16.12.2015, 21 Ca 11278/15

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) kann nicht verhindern, dass das Land Berlin angestellte Lehrer, die nicht der GEW angehören, nach dem Tarifvertrag eingruppiert und vergütet, der zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und der dbb Beamtenbund und Tarifunion abgeschlossen wurde. Hierin liegt keine Verletzung der Koalitionsfreiheit der GEW.

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25.01.2016
Kapitalleistungen aus einer vom Arbeitgeber abgeschlossenen Direktversicherung können doppelt beitragspflichtig sein
LSG Rheinland-Pfalz 3.12.2015, L 5 KR 84/15

Legen freiwillig versicherte Arbeitnehmer eine Kapitalleistung aus einer vom Arbeitgeber für sie abgeschlossenen Direktversicherung in einer Sofortrentenversicherung an, müssen sie sowohl auf die einmalige Kapitalabfindung aus der Direktversicherung als auch auf die laufende Sofortrente monatliche Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung zahlen.

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22.01.2016
Anrechnung von Vorbeschäftigungszeiten im öffentlichen Dienst verstößt nicht gegen EU-Recht
LAG Baden-Württemberg 18.1.2016, 1 Sa 17/15

Eine Regelung in einem Tarifvertrag (hier: TV-L), wonach nur die Berufserfahrung aus einem vorherigen Arbeitsverhältnis zum selben Arbeitgeber bei der Stufenzuordnung in vollem Umfang angerechnet wird, verstößt nicht gegen den Grundsatz der Freizügigkeit nach Art. 45 AEUV. Eine solche Tarifnorm soll die Arbeitnehmer begünstigen, die sich arbeitgebertreu verhalten. Dieses Ziel rechtfertigt die ungleiche Behandlung von Vorbeschäftigungszeiten bei demselben und bei einem anderen Arbeitgeber.

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18.01.2016
Selbstverleih über eigene Arbeitnehmerüberlassung ist unwirksam
LAG Schleswig-Holstein 1.12.2015, 1 Sa 439 b/14

Ein freier Mitarbeiter (hier: ein Kameramann), der ein Arbeitnehmerüberlassungsunternehmen gründet, um vorgegebene Einsatzhöchstzahlen für freie Mitarbeiter zu umgehen, kann sich nicht selbst wirksam verleihen. Für den Geschäftsführer einer Verleihfirma gilt das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) nicht. Der freie Mitarbeiter kann sich aber u.U. auf die Unwirksamkeit der eigenen "Ausleihe" berufen und eine Beschäftigung und Bezahlung als fest angestellter Arbeitnehmer verlangen.

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18.01.2016
Baldige Einigung im Streit um Leiharbeit und Werkverträge?

Die aktuelle Diskussion zu Leiharbeit und Werkverträgen soll schnell beendet und einer Lösung zugeführt werden. Das hat Bundeskanzlerin Angela Merkel auf der DGB-Bundesvorstandsklausur angekündigt. Bei der Leiharbeit gebe es "eine sehr gute Grundlage dafür, auch eine Lösung zu finden". Bei den Werkverträgen sei es etwas komplizierter. Doch auch daran werde mit Nachdruck gearbeitet. DGB-Chef Reiner Hoffmann zeigte sich ebenfalls zuversichtlich und meinte, dass in den nächsten Tagen auch in den Details eine Lösung gefunden werde.

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14.01.2016
Amazon-Betriebsratsmitglieder scheitern mit Klage auf Entfristung ihrer Arbeitsverhältnisse
LAG Berlin-Brandenburg 13.1.2016, 23 Sa 1445/15 u.a.

Das LAG Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass befristet beschäftigte Betriebsratsmitglieder zwar grds. einen Anspruch auf Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis haben können, wenn die Entfristung nur wegen ihrer Betriebsratstätigkeit verweigert wurde. Im Streitfall sah es jedoch keine Anhaltspunkte für eine solche Benachteiligung von Betriebsratsmitgliedern, zumal Amazon die Entscheidung über die Verlängerung oder Entfristung befristeter Arbeitsverträge nach einem formalen Verfahren getroffen und auch Arbeitsverhältnisse mit Betriebsratsmitgliedern entfristet hatte.

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12.01.2016
CGZP: Rentenversicherung kann von Zeitarbeitsunternehmen Sozialversicherungsbeiträge nachfordern - aber hohe Darlegungslast
BSG 16.12.2015, B 12 R 11/14 R

Soweit Zeitarbeitsunternehmen ihre Beschäftigten nach dem -unwirksamen - CGZP-Tarifvertrag bezahlt haben, schulden sie nicht nur eine höhere Vergütung, sondern können auch auf Nachzahlung entsprechend höherer Sozialversicherungsbeiträge in Anspruch genommen werden. Vertrauensschutzaspekte stehen dem nicht entgegen. Allerdings müssen an einem entsprechenden Rechtsstreit alle betroffenen Beschäftigten und begünstigten Sozialversicherungsträger beteiligt werden. Im Übrigen muss die Höhe der nachgeforderten Beiträge konkret belegt werden.

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11.01.2016
Keine Entschädigung nach dem AGG bei unwirksamer Kündigung wegen Adipositas
Arbeitsgericht Düsseldorf 22.12.2015, 7 Ca 4616/15

Eine mit dem Übergewicht des Arbeitnehmers begründete Kündigung ist unwirksam, wenn der Arbeitgeber die hieraus angeblich resultierende verminderte Leistungsfähigkeit nicht konkret darlegt. Der Arbeitnehmer kann in einem solchen Fall allerdings keine Entschädigung wegen Benachteiligung aufgrund einer Behinderung beanspruchen. Adipositas stellt keine Behinderung i.S.d. AGG dar, wenn davon auszugehen ist, dass das Überwicht nicht zu einer Einschränkung der Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers führt.

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08.01.2016
Ärzte dürfen nicht 24 Stunden und länger am Stück arbeiten
EuGH 23.12.2015, C-180/14

Der EuGH hat im Rahmen eines von der Kommission angestrengten Vertragsverletzungsverfahrens festgestellt, dass Griechenland insoweit gegen die Arbeitszeit-Richtlinie der EU (RL 2003/88/EG) verstößt, als dass das Land nicht ausschließt, dass Ärzte 24 Stunden oder länger am Stück arbeiten können. Zudem habe Griechenland die Wochenarbeitszeit nicht auf höchstens 48 Stunden begrenzt; das Land gewährleiste auch keine hinreichenden täglichen Mindestruhe- oder Ausgleichsruhezeiten.

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22.12.2015
Das ändert sich im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 1: Arbeitnehmerüberlassung

Das für viele Arbeitsrechtler spannendste Gesetzgebungsvorhaben der nächsten Zeit ist wohl das "Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und weiterer Gesetze". Es wird allerdings frühestens zum 1.1.2017 in Kraft treten. Der Mitte November 2015 von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles vorgestellte Referentenentwurf ist derart umstritten, dass das Bundeskanzleramt die Ressortabstimmung vorerst gestoppt und das BMAS zu Nachbesserungsarbeiten aufgefordert hat.

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22.12.2015
Das ändert sich im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 2: Betriebsrentenrecht

Am 18.12.2015 hat der Bundesrat dem Gesetz zur Umsetzung der EU-Mobilitäts-Richtlinie zugestimmt. Die Neuregelungen werden allerdings erst zum 1.1.2018 in Kraft treten. Das Gesetz setzt die Richtlinie 2014/50/EU in nationales Recht um. Ziel der Neuregelung ist die Verbesserung der Übertragbarkeit von Betriebsrentenanwartschaften im Fall des Arbeitgeberwechsels.

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22.12.2015
Das ändert sich im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 3: Syndikusanwälte

Am 1.1.2016 ist das Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte in Kraft getreten. Mit dieser Neuregelung erkennt der Gesetzgeber - anders als das BSG - den Syndikusanwalt als vollwertigen Rechtsanwalt an. Insoweit werden vor allem die bisherigen Regelungen über Rechtsanwälte in ständigen Dienstverhältnissen reformiert und wird das Berufsbild des Syndikusanwalts konkretisiert.

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22.12.2015
Das ändert sich im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 4: Seearbeitsrecht

Ebenfalls am 18.12.2015 passierte das Gesetz zur Änderung des Seearbeitsgesetzes den Bundesrat. Das erst am 1.8.2013 in Kraft getretene Seearbeitsgesetz (SeeArbG) wird mit der Neuregelung an die von der Internationalen Arbeitskonferenz (IAK) der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) 2014 beschlossenen Änderungen des Seearbeitsübereinkommens angepasst. Das Gesetz tritt größtenteils erst 2017 in Kraft. Eine Ausnahme gilt allerdings für § 119 Abs. 4 SeeArbG n.F., der bereits am Tag nach der Verkündung des Gesetzes gilt.

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22.12.2015
Das ändert sich im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 5: Allgemeinverbindliche Mindestlöhne

Inzwischen gelten in 18 Branchen Mindestlöhne, die die Bundesregierung nach dem AEntG, AÜG oder TVG für allgemeinverbindlich erklärt hat. Die meisten dieser Branchenmindestlöhne liegen über dem gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro brutto je Zeitstunde. Zum 1.1.2016 steigen die Mindestlöhne in vielen Branchen. Zudem treten mit Beginn des neuen Jahres neue Mindestlohnverordnungen für Dachdecker sowie für die Aus- und Weiterbildungsbranche in Kraft.

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22.12.2015
Das ändert sich im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 6: Höhere Leistungen für ALG-II- und Sozialgeld-Bezieher

Ab dem 1.1.2016 gelten neue Regelbedarfe in der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II und in der Sozialhilfe. Für alleinstehende Bezieher von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld erhöht sich der Regelbedarf ab Jahresbeginn auf monatlich 404 Euro.

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22.12.2015
Das ändert sich im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 7: Kurzarbeiter-, Insolvenz- und Arbeitslosengeld

Die gesetzliche Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes wird zum 1.1.2016 von sechs auf zwölf Monate verlängert. Damit wird die Praxis der vergangenen 35 Jahre, die Bezugsdauer - bis auf wenige Ausnahmen - regelmäßig durch Rechtsverordnung des BMAS auf mindestens zwölf Monate zu verlängern, nunmehr dauerhaft im Gesetz nachvollzogen. Arbeitgeber sollen hiermit mehr Planungssicherheit erhalten.

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22.12.2015
Das ändert sich im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 8: Ausbildungsbegleitende Hilfen für geduldete Ausländer

Mit dem Gesetz zur Änderung des SGB XII und weiterer Vorschriften werden nun schon zum 1.1.2016 ausbildungsbegleitende Hilfen für Geduldete geöffnet. Damit sollen insbesondere Ausbildungsabbrüche verhindert werden. Die Voraufenthaltsdauer für junge geduldete Menschen sowie Inhaber weiterer humanitärer Aufenthaltstitel für den Bezug von Ausbildungsförderung bzw. Berufsausbildungsbeihilfe wird zudem von vier Jahren auf 15 Monate herabgesetzt.

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22.12.2015
Das ändert sich im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 9: Renten-, Sozial- und Krankenversicherung

Der allgemeine Rentenbeitragssatz beträgt ab dem 1.1.2016 18,7 Prozent in der allgemeinen Rentenversicherung und 24,8 Prozent in der knappschaftlichen Rentenversicherung. Daneben sind die neuen Rechengrößen der Sozialversicherung zu beachten, die nachfolgend dargestellt werden.

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22.12.2015
Das ändert sich im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 10: Wissenschaftszeitvertragsgesetz

Der Bundestag hat am 17.12.2015 eine Novelle des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes beschlossen. Hiermit sollen unsachgemäße Kurzbefristungen für Wissenschaftler verhindert werden. Zudem soll die Befristung der angestrebten Qualifizierung angemessen sein. Das Gesetz, das noch den Bundesrat passieren muss, soll im März 2016 in Kraft treten.

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22.12.2015
Das ändert sich im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 11: Datenschutz-Grundverordnung

Am 15.12.2015 haben sich EU-Parlament, EU-Rat und EU-Kommission im Rahmen des Trilogs auf die endgültige Version einer künftigen EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) geeinigt. Die Neuregelungen werden 2018 in Kraft treten.

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22.12.2015
Das ändert sich im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 12: Insolvenzarbeitsrecht

Die Bundesregierung hat am 16.12.2015 einen Gesetzentwurf zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung und nach dem Anfechtungsgesetz beschlossen. Der Gesetzentwurf sieht u.a. vor, dass Arbeitnehmer besser davor geschützt werden sollen, dass der Insolvenzverwalter bereits ausgezahlte Arbeitsentgelte zurückfordert. Künftig sollen Arbeitnehmerentgelte nicht angefochten werden können, solange zwischen Arbeitsleistungen und Lohnzahlung nicht mehr als drei Monate liegen.

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22.12.2015
Das ändert sich 2016 im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 13: Zweites Pflegestärkungsgesetz

Das Zweite Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Zweites Pflegestärkungsgesetz - PSG II) passierte am 18.12.2015 den Bundesrat und soll zum 1.1.2016 in Kraft treten. Mit dem Gesetz werden ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und ein neues Begutachtungsverfahren eingeführt. An die Stelle der drei Pflegestufen werden fünf Pflegegrade treten. Damit sollen sich Einschränkungen im Alltag differenzierter beurteilen und leistungsmäßig abdecken lassen. Die Leistungsbeiträge in der Pflege werden steigen.

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21.12.2015
Lohnzahlungen an Ehefrau nach Freistellung können in der Insolvenz anfechtbar sein
BAG 17.12.2015, 6 AZR 186/14

Von den gem. § 134 Abs. 1 InsO anfechtbaren unentgeltlichen Leistungen des Schuldners in den letzten vier Jahren vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird Arbeitslohn zwar grds. nicht umfasst. Denn er stellt grds. eine Gegenleistung für die geleistete Arbeit dar, so dass die Zahlung nicht "unentgeltlich" erfolgt. Etwas anderes gilt aber, wenn der Arbeitnehmer (hier: die Ehefrau des Schuldners nach der Trennung von ihrem Mann) entgeltlich von der Arbeit freigestellt wird, obwohl Arbeit vorhanden ist.

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15.12.2015
Weigerung zur Nutzung eines "sexistisch gestalteten" Dienstwagens rechtfertigt keine fristlose Kündigung
ArbG Mönchengladbach 14.10.2015, 2 Ca 1765/15

Weigert sich ein Außendienst-Mitarbeiter ein seiner Auffassung nach sexistisch gestaltetes Dienstfahrzeug zu nutzen, so rechtfertigt dies regelmäßig keine außerordentliche Kündigung. Der Arbeitgeber muss in einem solchen Fall vor Ausspruch der Kündigung eine unmissverständliche Abmahnung aussprechen.

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