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Aktuelle Urteile im Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Zivilverfahrensrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht

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19.09.2025

Exzessives Auskunftsersuchen und Schadensersatzanspruch nach DSGVO

EuGH, C-526/24: Schlussanträge des Generalanwalts vom 18.9.2025

Ein erster Auskunftsantrag, der gem. Art. 15 DSGVO bei einem Verantwortlichen gestellt wird, kann als "exzessiv" eingestuft werden kann, wenn Letzterer anhand aller relevanten Umstände des Einzelfalls nachweist, dass die betroffene Person eine Missbrauchsabsicht verfolgt. Dabei kann eine solche Absicht festgestellt werden, wenn die Person in die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten eingewilligt hat, um diesen Auskunftsantrag stellen und anschließend Schadenersatz verlangen zu können. Ein solcher Antrag kann jedoch nicht allein deshalb als "exzessiv" eingestuft werden, weil öffentlich zugängliche Informationen den Schluss zulassen, dass die betroffene Person in zahlreichen Fällen bei Verletzungen des Datenschutzrechts ihr Recht auf Schadenersatz gegenüber einem Verantwortlichen geltend gemacht hat.

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19.09.2025

Nachbarn müssen Hühner- und Bienenhaltung auf städtischem Wohngrundstück nicht dulden

LG Köln v. 21.5.2025 - 13 S 202/23

Ob eine von einer Grundstücksbenutzung ausgehende Einwirkung auf das Nachbargrundstück wesentlich ist oder nicht, beurteile sich nicht nach dem subjektiven Empfinden des gestörten oder gar des störenden Eigentümers. Maßgeblich ist vielmehr das Empfinden eines verständigen durchschnittlichen Benutzers des beeinträchtigten Grundstücks. Die Haltung von Hähnen und Bienenvölkern auf einem städtischen Wohngrundstück beeinträchtigt auf jeden Fall Nachbarn in ihrem Eigentum und Besitz.

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18.09.2025

Streitwertfestsetzung nach § 247 AktG bei einer SE

OLG München v. 10.9.2025 - 33 W 1034/24 e

Die Streitwertfestsetzung nach § 247 AktG - der für die SE entsprechend herangezogen werden kann - richtet sich nach billigem Ermessen, wobei die Kriterien für die Ermessensausübung nach den Sätzen 1 und 2 des Absatzes 1 der Vorschrift vorgegeben sind. Nicht zu beanstanden ist der methodische Ansatz, zunächst den Streitwert eines hypothetischen Hauptsacheverfahrens zu ermitteln und vom Ergebnis einen Abschlag im Hinblick darauf vorzunehmen, dass nur eine vorläufige Regelung streitgegenständlich ist.

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18.09.2025

Meinungsfreiheit - Russland: Russische Aggression gegen die Ukraine

EGMR v. 9.7.2025 - 8019/16 u.a.

Der EGMR macht Russland für weit verbreitete und eklatante, die EMRK verletzende Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit dem Konflikt in der Ukraine seit 2014 verantwortlich. (Ukraine und Niederlande gegen Russland - Az. 8019/16, 43800/14, 28525/20 und 11055/22)

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18.09.2025

Meinungsfreiheit - Zypern: Verurteilung zu Schadensersatz wegen vorgeblich diffamierenden Presseartikels

EGMR v. 3.7.2025 - 49917/22

Stellen innerstaatlichen Gerichte ihre eigene Ansicht hinsichtlich der im konkreten Fall anzuwendenden Berichterstattungstechnik an die Stelle der Ansicht der Journalisten, vermag dies eine übermäßig restriktive Vorgehensweise darzustellen. (Arvanitis und Phileleftheros Public Company Limited gegen Zypern)

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18.09.2025

Angabe von Rechnungspflichtangaben in anderen Amtssprachen der EU

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 17.9.2025 hat die Finanzverwaltung zur möglichen Angabe von rechnungspflichtangaben in anderen Amtssprachen der EU Stellung genommen.

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18.09.2025

Zur Umsatzsteuerbefreiung von Betreuungs- und Pflegeleistungen, die aus dem Persönlichen Budget bestritten werden

Kurzbesprechung

1. Eine Leistung ist nicht bereits dann in die Berechnung der Sozialgrenze des § 4 Nr. 16 Satz 1 Buchst. l des Umsatzsteuergesetzes (UStG) in der im Jahr 2020 geltenden Fassung (jetzt: § 4 Nr. 16 Satz 1 Buchst. n UStG) einzubeziehen, wenn die Gegenleistung aus dem Persönlichen Budget (§ 29 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch) bestritten wird.
2. Eine Leistung ist jedoch in die Berechnung der Sozialgrenze des § 4 Nr. 16 Satz 1 Buchst. l UStG in der im Jahr 2020 geltenden Fassung (jetzt: § 4 Nr. 16 Satz 1 Buchst. n UStG) einzubeziehen, wenn ein Budgetnehmer mit einem in der Vorschrift genannten Kostenträger als Budgetgeber eine individuelle Zielvereinbarung abgeschlossen hat sowie ein Gesamtplan des Budgetgebers vorliegt, in denen jeweils der Leistungserbringer namentlich genannt wird (Anschluss an das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 19.12.2024 - V R 1/22, zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt).

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18.09.2025

(E-)Mails als vorzulegende Handels- und Geschäftsbriefe

Kurzbesprechung

1. Handels- und Geschäftsbriefe im Sinne von § 147 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3 der Abgabenordnung (AO) können auch E-Mails sein.
2. (Digitale) Unterlagen über Konzernverrechnungspreise unterfallen dem Anwendungsbereich des § 147 Abs. 1 Nr. 5 AO.
3. Die Finanzverwaltung ist im Rahmen der Außenprüfung grundsätzlich berechtigt, vom Steuerpflichtigen sämtliche E-Mails mit steuerlichem Bezug anzufordern.
4. Mangels Rechtsgrundlage ist es der Finanzverwaltung aber verwehrt, ein sogenanntes Gesamtjournal zu verlangen, das einerseits erst noch erstellt werden müsste und andererseits auch Informationen zu solchen E-Mails ent­hält, die keinen steuerlichen Bezug haben.

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18.09.2025

Diskriminierungsschutz - Befristung auf Regelaltersgrenze

BAG v. 31.7.2025 - 6 AZR 18/25

Der Schutz des Diskriminierungsverbots für befristet beschäftigte Arbeitnehmer gemäß § 4 Abs. 2 TzBfG erstreckt sich nach Sinn und Zweck nicht auf Arbeitsverhältnisse, die mit Erreichen der Regelaltersgrenze enden. Die Nichteinbeziehung in den Anwendungsbereich des § 22 EZulV stellt weder eine Diskriminierung i.S.d. § 4 Abs. 2 Satz 1 TzBfG dar noch ist dadurch Art. 20 GRC oder Art. 3 Abs. 1 GG verletzt.

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18.09.2025

Beschwerdebegründung auch bei fehlender Angabe eines Aktenzeichens beim Beschwerdegericht einzureichen

BGH v. 20.8.2025 - XII ZB 69/25

Das Verschulden des Prozess- oder Verfahrensbevollmächtigten einer Partei oder eines Beteiligten an einer Fristversäumung kann nur bei einem anderweitigen - der Partei oder dem Beteiligten nicht zuzurechnenden - Ereignis entfallen, das ursächlich für die Fristversäumung geworden ist. Die Versäumung einer Mitteilung des Aktenzeichens des Beschwerdeverfahrens durch das Beschwerdegericht entbindet den Verfahrensbevollmächtigten des Beschwerdeführers nicht von der Verpflichtung zur Einreichung der Beschwerdebegründung beim Beschwerdegericht.

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