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Aktuelle Urteile im Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Zivilverfahrensrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht

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19.03.2025

Arbeitnehmerüberlassung: Voraussetzungen für das sog. Konzernprivileg

BAG v. 12.11.2024 - 9 AZR 13/24

Das Rechtsfolgensystem der §§ 10 Abs. 1 Satz 1, 9 Abs. 1 AÜG ist nach § 1 Abs. 3 Nr. 2 AÜG auf die Überlassung zwischen Konzernunternehmen iSd. § 18 AktG nicht anzuwenden, wenn der Arbeitnehmer nicht zum Zweck der Überlassung eingestellt und beschäftigt worden ist (sog. Konzernprivileg). Die Konjunktion "und" beschreibt ein alternatives Verhältnis der Merkmale Einstellung und Beschäftigung. Das Konzernprivileg ist danach bereits ausgeschlossen, wenn der Arbeitnehmer zum Zweck der Überlassung eingestellt "oder" beschäftigt wird.

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19.03.2025

Kündigung per Einwurf-Einschreiben nebst Sendestatus reichen nicht für einen Beweis des ersten Anscheins aus

BAG v. 30.1.2025 - 2 AZR 68/24

Der vom Arbeitgeber vorgelegte Einlieferungsbeleg eines Einwurf-Einschreibens zusammen mit einem im Internet abgefragten Sendungsstatus genügte nicht für einen Beweis des ersten Anscheins, dass das Kündigungsschreiben dem Arbeitnehmer tatsächlich zugegangen ist. Der Sendungsstatus ist kein Ersatz für den Auslieferungsbeleg. Er sagt nichts darüber aus, ob der Zusteller tatsächlich eine besondere Aufmerksamkeit auf die konkrete Zustellung gerichtet hat, die den Schluss rechtfertigen würde, dass die eingelieferte Sendung in den Briefkasten des Empfängers gelangt ist.

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18.03.2025

Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Beschwerdeentscheidung des BFH

BVerfG v. 21.2.2025 - 1 BvR 2267/23

Das BVerfG hat der Verfassungsbeschwerde gegen einen Beschluss des BFH stattgegeben. Der BFH hatte bemängelt, die Beschwerdeführerin habe in ihrer Beschwerdeschrift nicht hinreichend dargestellt, welche für sie günstige Folgen es haben werde, wenn das BVerfG die betreffende Steuervorschrift verwerfe. Eine solche Anforderung an die Substantiierung der Nichtzulassungsbeschwerde überspanne jedoch die Darlegungsanforderungen, entschied das BVerfG. Derartige Prognosen fordere das BVerfG nicht einmal von Gerichten, die eine Vorschrift nach Art. 100 Abs. 1 GG zur Entscheidung über ihre Verfassungsmäßigkeit vorlegten. 

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18.03.2025

Einfrieren von Wertpapieren war widerrechtlich: BGH zu Schadensersatzansprüchen einer iranischen Bank gegen die deutsche Wertpapiersammelbank

BGH v. 18.3.2025 - XI ZR 59/23

Der BGH hat im Rechtsstreit über Schadensersatzforderungen einer iranischen Bank gegen die deutsche Wertpapiersammelbank wegen des Einfrierens von Wertpapieren die Sache an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Der Klägerin stünden zwar keine vertraglichen Schadensersatzansprüche gegen die Beklagte zu, die Beklagte habe durch das Einfrieren der Wertpapiere aber das Eigentum und ein sonstiges Recht der Klägerin i.S.d. § 823 Abs. 1 BGB verletzt. Das Einfrieren der Wertpapiere geschah widerrechtlich, entschied der BGH. Das Berufungsgericht müsse nun Feststellungen dazu treffen, ob die Wertpapiersammelbank schuldhaft gehandelt hat und ob die Eigentumsverletzung bzw. die Verletzung des sonstigen Rechts i.S.d. § 823 Abs. 1 BGB kausal für den geltend gemachten Schaden ist. 

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18.03.2025

Arbeitnehmer muss mit Firmenwagen sorgsam umgehen und Schäden unverzüglich melden

LAG Köln v 14.1.2025 - 7 SLa 175/24

Bei der Überlassung eines Pkw ist der Arbeitnehmer u.a. verpflichtet, den Arbeitgeber über Unfälle und auftretende Mängel unverzüglich zu informieren, damit dieser die notwendigen Maßnahmen in die Wege leiten kann. Zu den Pflichten des Arbeitnehmers gehört es aber auch, das ihm überlassene Fahrzeug pfleglich zu behandeln und keine Schäden zu verursachen, die über die üblichen Gebrauchsspuren hinausgehen.

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18.03.2025

Meinungsfreiheit u.a. - Ukraine: Verbot des Tragens des St.-Georg-Bandes

EGMR v. 19.11.2024 - 11575/24

Das ukrainische Verbot des Tragens des St.-Georgs-Bandes in der Öffentlichkeit stellt keinen Konventionsverstoß dar. (Borzykh gegen Ukraine)

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18.03.2025

Meinungsfreiheit u.a. - Frankreich: Gesetzgebung zur nachrichtendienstlichen Informationsbeschaffung

EGMR v. 10.12.2024 - 49526/15 u.a.

Das französische Recht bietet wirksame Rechtsbehelfe bei vermuteter nachrichtendienstlicher Informationsbeschaffung. (Association confraternelle de la Presse Judiciaire u.a. gegen Frankreich)

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18.03.2025

Bundesagentur für Arbeit ist das Aufbringen der Kosten für eine Prozessführung des Insolvenzverwalters nicht zumutbar

BGH v. 13.2.2025 - IX ZB 27/24

Der Bundesagentur für Arbeit ist es nicht zumutbar, die Kosten für eine Prozessführung des Insolvenzverwalters aufzubringen, wenn sie aufgrund von auf sie übergegangenen Ansprüchen einzelner Arbeitnehmer am Insolvenzverfahren beteiligt ist. Die Möglichkeit, ein Erfolgshonorar zu vereinbaren, weil der Insolvenzverwalter im Einzelfall bei verständiger Betrachtung ohne die Vereinbarung eines Erfolgshonorars von der Rechtsverfolgung abgehalten würde, steht der Bewilligung von Prozesskostenhilfe für den Insolvenzverwalter nicht entgegen.

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18.03.2025

Apple unterliegt vor BGH: Weg für Auflagen durch das Bundeskartellamt eröffnet

BGH v. 18.3.2025 - KVB 61/23

Der Kartellsenat des BGH hat die Feststellung des Bundeskartellamts bestätigt, dass Apple eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb hat. Er hat damit zum zweiten Mal über eine Beschwerde gegen eine Feststellung nach § 19a Abs. 1 GWB entschieden. Die Regelung des § 19a GWB, die der Modernisierung und Stärkung der wettbewerbsrechtlichen Missbrauchsaufsicht dient, sieht ein zweistufiges Verfahren vor. Danach kann das Bundeskartellamt in einem ersten Schritt die überragende marktübergreifende Bedeutung des Unternehmens für den Wettbewerb feststellen (§ 19a Abs. 1 GWB) und dem betroffenen Unternehmen in einem zweiten Schritt bestimmte Verhaltensweisen untersagen (§ 19a Abs. 2 GWB).

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18.03.2025

Klage eines Bundesbeamten auf Arbeitszeitgutschrift erfolgreich

VG Sigmaringen v. 23.1.2025 - 14 K 2764/23

Das VG Sigmaringen hat der Klage eines Zollbeamten stattgegeben, dem nach geleisteter Arbeitszeit von 6 Stunden und 7 Minuten eine Ruhepause von 20 Minuten abgezogen worden war, damit die aus Arbeitsschutzgründen bestehende zulässige Höchstarbeitsdauer ohne Pause von 6 Stunden (Arbeitszeitgrenze) nicht überschritten wird. 

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