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Aktuelle Urteile im Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Zivilverfahrensrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht

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23.06.2025

4 Mrd. € Geldbuße gegen Google/Alphabet wegen Missbrauch einer beherrschenden Stellung?

EuGH, C-738/22 P: Schlussanträge der Generalanwältin vom 19.6.2025

Generalanwältin Kokott schlägt dem EuGH in der Sache Google Android vor, das Rechtsmittel von Google zurückzuweisen und somit die vom Gericht neu festgesetzte Geldbuße in Höhe von 4,124 Mrd. € zu bestätigen. Google habe seine beherrschende Stellung missbraucht, indem es u.a. den Herstellern von Mobilgeräten wettbewerbswidrige vertragliche Beschränkungen auferlegt habe.

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23.06.2025

Beim Kaffeetrinken verschluckt: Arbeitsunfall

LSG Sachsen-Anhalt v. 22.5.2025 - L 6 U 45/23

Wenn ein Arbeitnehmer sich beim Kaffeetrinken verschluckt und infolgedessen stürzt, kann das im Einzelfall einen Arbeitsunfall darstellen. Das hat das LSG Sachsen-Anhalt in Halle entschieden.

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23.06.2025

Alle weiteren am 20.6.2025 veröffentlichten Entscheidungen des BFH

Hier finden Sie die Leitsätze der weiteren am Freitag veröffentlichten Entscheidungen des BFH. Mit den Auswirkungen und Konsequenzen setzen sich die Autoren unserer steuerrechtlichen Zeitschriften vertiefend auseinander.

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23.06.2025

Weitere aktuelle Rechtsprechung in Leitsätzen (KW 26)

Hier finden Sie die Leitsätze ausgewählter aktueller Entscheidungen aus dem Unternehmensrecht.

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23.06.2025

E-Bilanz; Veröffentlichung der Taxonomien 6.9 vom 1.4.2025

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 10.6.2025 hat die Finanzverwaltung das aktualisierte Datenschema der Taxonomien (Version 6.9) als amtlich vorgeschriebener Datensatz nach § 5b EStG veröffentlicht.

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23.06.2025

Wohnungswirtschaftliche Verwendung im Sinne des § 92a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG

Kurzbesprechung

Die Tilgung eines von dem Ehegatten des Zulageberechtigten aufgenommenen Darlehens ist keine nach § 92a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG begünstigte wohnungswirtschaftliche Verwendung des in einem Altersvorsorgevertrag gebildeten geförderten Kapitals.

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23.06.2025

Mithilfe einer Pool-Finanzierung angeschaffte Investmentanteile

Kurzbesprechung

1. Bei der Ermittlung der Erträge des Investmentvermögens nach § 3 InvStG 2004 können Werbungskosten oder Betriebsausgaben des Anteilsinhabers nicht berücksichtigt werden.
2. Ein für die Anwendung des Abzugsverbots des § 3c Abs. 1 EStG nicht ausreichender nur mittelbarer Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen besteht, wenn Ausgaben auch und nicht aufteilbar im Zusammenhang mit nicht steuerbaren Einnahmen stehen.
3. Für die steuerrechtliche Einordnung von Finanzierungskosten kommt es entscheidend auf die tatsächliche Verwendung des aufgenommenen Darlehens an.

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23.06.2025

Betriebsausgabenabzug von Ausgleichszahlungen im Rahmen eines Zinsswaps

Kurzbesprechung

1. Ausgleichszahlungen im Rahmen eines Zinsswaps können als Betriebsausgaben abzugsfähig sein, soweit mit diesem ein betriebliches Zinsänderungsrisiko abgesichert werden soll.
2. Dies setzt voraus, dass das betriebliche Darlehen und das zinssichernde Swap-Geschäft inhaltlich hinreichend eng miteinander verknüpft sind.
3. Zudem ist das Swap-Geschäft von vornherein als betriebliches Geschäft zu behandeln. Der Steuerpflichtige muss daher die Ausgleichszahlungen in der laufenden Buchhaltung als betrieblichen Aufwand abbilden.

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18.06.2025

Benachteiligungsverbot? Befristetes Arbeitsverhältnis eines Betriebsratsmitglieds

BAG v. 18.6.2025 - 7 AZR 50/24

Ein nach Maßgabe des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) zulässig befristetes Arbeitsverhältnis endet auch dann mit Ablauf der vereinbarten Befristung, wenn der Arbeitnehmer zwischenzeitlich in den Betriebsrat gewählt worden ist. Benachteiligt der Arbeitgeber allerdings das befristet beschäftigte Betriebsratsmitglied, indem er diesem wegen des Betriebsratsmandats keinen Folgevertrag anbietet, hat das Betriebsratsmitglied einen Anspruch auf den Abschluss des verweigerten Folgevertrags als Schadensersatz.

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18.06.2025

Kursleiter für Integrationskurse als arbeitnehmerähnliche Person?

LAG Köln v 15.4.2025 - 7 SLa 511/24

Die Abgrenzung zwischen arbeitnehmerähnlicher Person i.S.v. § 2 Satz 2 BUrlG und einem Selbstständigen bestimmt sich nach den allgemeinen Merkmalen. § 12a TVG ist nicht unmittelbar heranzuziehen. Die Vorschrift enthält keine gesetzliche Definition für alle arbeitsrechtlichen Vorschriften, die auf das Rechtsverhältnis einer arbeitnehmerähnlichen Person anzuwenden sind. Das schließt nicht aus, die in § 12a Abs. 1 Nr. 1 a) und b) TVG genannten Zeit- und Verdienstrelationen heranzuziehen.

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