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Aktuelle Urteile im Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Zivilverfahrensrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht

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01.06.2026

Bahnfahrer darf Führen einer Tram mit Bundeswehr-Werbung nicht verweigern

ArbG München v. 20.5.2026 - 4 Ca 15395/25

Ein Tram-Bahnfahrer ist nicht aufgrund einer von ihm angeführten Gewissensnot dazu berechtigt, das Fahren einer Tram mit Bundeswehr-Werbung zu verweigern.

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01.06.2026

Tram-Fahrer darf das Führen einer Bahn mit Bundeswehr-Werbung nicht aus Gewissensgründen verweigern

ArbG München v. 20.5.2026 - 4 Ca 15395/25

Ein Tram-Bahnfahrer ist nicht aufgrund einer von ihm angeführten Gewissensnot dazu berechtigt, das Fahren einer Tram mit Bundeswehr-Werbung zu verweigern.

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01.06.2026

Weitere aktuelle Rechtsprechung in Leitsätzen (KW 23)

Hier finden Sie die Leitsätze ausgewählter aktueller Entscheidungen aus dem Unternehmensrecht.

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29.05.2026

Hinweisgeberschutzgesetz: Kein Schadenersatz für Mitarbeiter eines Autoherstellers

LAG Niedersachsen v. 29.5.2026 - 17 SLa 618/25

Zwei Mitarbeiter eines großen niedersächsischen Autobauers, die dort als Mitglieder des Oberen Managementkreises beschäftigt sind, haben keinen Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld wegen behaupteter Verstöße des Herstellers gegen das HinSchG.

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29.05.2026

Interesse an rentablerer Neubebauung und/oder Gewinnoptimierung reichen nicht für Verwertungskündigung

AG Düsseldorf v. 10.2.2026 - 21 C 289/25

Eine Verwertungskündigung nach § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB setzt voraus, dass der Vermieter substantiiert darlegt, dass ihm bei Fortsetzung des Mietverhältnisses eine angemessene wirtschaftliche Verwertung des Grundstücks unmöglich ist und hierdurch erhebliche Nachteile entstehen. Hierfür bedarf es insbesondere einer konkreten, nachvollziehbaren Wirtschaftlichkeits- und Vergleichsberechnung sowie der Darlegung, dass keine zumutbaren milderen Alternativen (z.B. Sanierung oder Teilnutzung) bestehen. Ein bloßes Interesse an einer rentableren Neubebauung oder Gewinnoptimierung genügt nicht.

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29.05.2026

Zwangsversteigerung: Zessionar des Anspruchs auf Rückgewähr einer Grundschuld nicht Beteiligter

BGH v. 23.4.2026 - V ZB 47/25

Der Zessionar des Anspruchs auf Rückgewähr einer Grundschuld ist nicht Beteiligter des Zwangsversteigerungsverfahrens i.S.d. § 9 Nr. 2 ZVG.

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29.05.2026

AGG-Klage einer nicht-binären Person wegen Rechtsmissbrauchs abgewiesen

ArbG Berlin v. 28.5.2026 - 42 Ca 3438/26

Ein Entschädigungsanspruch nach dem AGG wegen geschlechtsbezogener Benachteiligung setzt eine ernsthafte Bewerbung (hier: einer nicht-binären Person) voraus. Fehlt es hieran, weil die Bewerbung ausschließlich der Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen dient, ist der Anspruch wegen Rechtsmissbrauchs ausgeschlossen.

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29.05.2026

Bloße Anbahnung eines Rechtsverhältnisses reicht für Anfallen einer Einigungsgebühr nach Nr. 1000 Abs. 1 VV RVG nicht aus

BGH v. 1.4.2026 - XII ZB 647/24

Der für die Gebührenberechnung des berufsmäßigen Ergänzungspflegers maßgebliche Gegenstandswert ist nicht gem. § 46 Abs. 3 FamGKG auf einen Höchstbetrag von einer Million Euro begrenzt (im Anschluss an BGH v. 12.11.2025 - XII ZB 275/24 - FamRZ 2026, 309). Für das Anfallen einer Einigungsgebühr nach Nr. 1000 Abs. 1 VV RVG reicht die bloße Anbahnung eines Rechtsverhältnisses nicht aus (im Anschluss an BGH v. 14.8.2024 - XII ZB 478/22 - FamRZ 2024, 1897).

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28.05.2026

Unzulässige Rückforderung gezahlter Zulagen von Leichenfahrer

LAG München v. 11.3.2026 - 5 SLa 22/25

Ein Leichenfahrer beim Bestattungsdienst einer Stadt hat Anspruch auf Zulagen für jeden Leichentransport, die ein Amtsleiter vor 26 Jahren ausdrücklich in einem Protokoll für alle Leichenfahrer bestätigt hat, auch wenn diese nicht im Zuschlagsplan der örtlichen tarifvertraglichen Zusatzvereinbarung der Stadt vorgesehen sind. Auf das Handeln eines öffentlichen Arbeitgebers muss insoweit Verlass sein.

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28.05.2026

Übersehener Betriebsprüfungsbericht als offenbare Unrichtigkeit

FG Köln v. 24.2.2026 - 11 K 379/22

Das versehentliche Übersehen eines bereits vorliegenden Betriebsprüfungsberichts bei Erlass eines Steuer- bzw. Feststellungsbescheids stellt eine offenbare Unrichtigkeit i.S.d. § 129 AO dar, wenn weder aus den Akten noch aus den Begleitumständen Anhaltspunkte für eine bewusste rechtliche oder tatsächliche Würdigung ersichtlich sind.

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