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Aktuelle Urteile im Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Zivilverfahrensrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht

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01.07.2025

Vorsitzender Richter am Bundesarbeitsgericht Prof. Dr. Ulrich Koch im Ruhestand

Mit Ablauf des 30. Juni 2025 ist der Vorsitzende Richter am Bundesarbeitsgericht Prof. Dr. Ulrich Koch in den Ruhestand getreten. Herr Prof. Dr. Koch hat die Rechtsprechung zum Kündigungsrecht nachhaltig geprägt. Maßgeblich hat er u.a. dazu beigetragen, unter Beachtung unionsrechtlicher Vorgaben die Rechtsprechung zu prozessualen Sachvortrags- und Beweisverwertungsverboten und zum Recht der Massenentlassung weiterzuentwickeln. Zahlreiche unter seinem Vorsitz ergangene Entscheidungen des Senats, u.a. zum betrieblichen Eingliederungsmanagement, zum Sonderkündigungsschutz für schwangere Arbeitnehmerinnen und für Menschen mit Schwerbehinderung stießen über die Fachwelt hinaus in der Öffentlichkeit auf ein breites Interesse.

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01.07.2025

Positives Nutzen-Risiko-Verhältnis: Klagen gegen Corona-Impfstoffhersteller abgewiesen

LG Saarbrücken v. 22.5.2025 - 16 O 223/22 u.a.

Das LG Saarbrücken hat mehrere Klagen gegen Hersteller von Impfstoffen gegen das Coronavirus (SARS-CoV-2), das Auslöser der Infektionskrankheit COVID-19 ist, abgewiesen, da kein Haftungstatbestand nach dem Arzneimittelgesetz bestehe. Ob der Einsatz der Impfstoffe für die gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Kläger ursächlich war, hat die Kammer dabei ausdrücklich offengelassen.

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01.07.2025

Können Geldschulden durch Buchgeldzahlung erfüllt werden?

LG Baden-Baden v. 27.6.2025, 2 S 24/24

Ein allgemeiner Grundsatz, wonach Geldschulden gleich welcher Höhe bei Fehlen einer anderslautenden Vereinbarung durch Barzahlung zu erfüllen sind, existiert nicht. Jedenfalls Geldschulden, die eine Höhe von 10.000 € oder mehr erreichen, sind grundsätzlich auch durch Buchgeldzahlung erfüllbar. Ein einklagbarer Anspruch auf Mitteilung einer Bankverbindung des Gläubigers steht dem Schuldner einer durch Buchgeldzahlung erfüllbaren Geldschuld dennoch nicht zu.

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30.06.2025

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung allein kann Nichterscheinen zum Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft i.S.v. § 802g Abs. 1 Satz 1 ZPO nicht entschuldigen

BGH v. 10.4.2025 - I ZB 59/24

Ein aussagekräftiges ärztliches Attest über eine ernsthafte Erkrankung, die die Transport- oder Vernehmungsunfähigkeit des Schuldners nachweist, kann sein Nichterscheinen zum Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft i.S.v. § 802g Abs. 1 Satz 1 ZPO entschuldigen; die bloße Vorlage einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ohne konkrete Diagnose reicht für eine Entschuldigung des Fernbleibens nicht aus.

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30.06.2025

Keine Anerkennung einer Corona-Infektion als Dienstunfall für Angehörigen des BND

BVerwG v. 26.6.2025 - 2 A 10.24

Die Anerkennung eines Dienstunfalls setzt voraus, dass sich Ort und Zeitpunkt des Unfallereignisses bestimmen und der Dienstausübung zuordnen lassen; dies gilt auch für eine Corona-Infektion. Das hat das BVerwG in Leipzig entschieden und damit die Klage eines Angehörigen des Bundesnachrichtendienstes abgewiesen.

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30.06.2025

Keine Anerkennung einer Corona-Infektion als Dienstunfall

BVerwG v. 26.6.2025 - 2 A 10.24

Die Anerkennung eines Dienstunfalls setzt voraus, dass sich Ort und Zeitpunkt des Unfallereignisses bestimmen und der Dienstausübung zuordnen lassen; dies gilt auch für eine Corona-Infektion. Das hat das BVerwG in Leipzig entschieden und damit die Klage eines Angehörigen des Bundesnachrichtendienstes abgewiesen.

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30.06.2025

Unfall an der Kreuzung: Wechselseitige Neutralisierung von Anscheinsbeweislagen

LG Stralsund v. 26.6.2025 - 2 O 261/24

Auch unterhalb der Schwelle zur Unabwendbarkeit ist eine Alleinhaftung einer Seite nach Maßgabe der wechselseitigen Verschuldens- und Verursachungsanteile (§ 17 Abs. 2 StVG) zwar denkbar. Das kommt nach der Rechtsprechung insbesondere dann in Betracht, wenn zum Nachteil einer Seite ein Anscheinsbeweis für eine weit überwiegende oder gar alleinige Unfallverursachung streitet, bei der für einen selbst geringen Mithaftungsanteil der anderen Seite billigerweise kein Raum mehr sein kann.

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30.06.2025

Klage einer Kindesmutter auf Haftung eines familiengerichtlichen Sachverständigen erfolglos

LG Saarbrücken v. 5.6.2025 - 9 O 229/22

Das LG Saarbrücken hatte in einem Familienverfahren über die Haftung eines gerichtlichen Sachverständigen nach § 839a BGB zu entscheiden. Der beklagte Sachverständige war mit der Begutachtung eines zukünftigen Umgangs des Kindesvaters mit den Kindern beauftragt. Die Kindesmutter war der Ansicht, der Sachverständige habe hier falsche Behauptungen unterstellt. Das Gericht wies die Klage zurück, denn die Kindesmutter habe noch nicht einmal ein abschließendes Gutachten abgewartet. Zudem habe nicht festgestellt werden können, dass der Beklagte vorsätzlich oder grob fahrlässig ein unrichtiges Gutachten erstellt hat.

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30.06.2025

Vizepräsident des Bundesarbeitsgerichts a. D. Dr. Karl Heinz Peifer verstorben

Am 23. Juni 2025 ist der frühere Vizepräsident des Bundesarbeitsgerichts Dr. Karl Heinz Peifer verstorben. Dies hat das Bundesarbeitsgericht auf seiner Internetseite mitgeteilt. Als Vizepräsident trug Herr Dr. Peifer lange Zeit Verantwortung für die Organisation des Gerichts, insbesondere auch für Personalentscheidungen. In seine Amtszeit fiel die Verlegung des Gerichtssitzes von Kassel nach Erfurt.

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30.06.2025

Zur Inhaltskontrolle von Eheverträgen bei Unternehmerehen

BGH v. 28.5.2025 - XII ZB 395/24

Führen Eheverträge bei Unternehmerehen bereits im Zeitpunkt ihres Zustandekommens offenkundig zu derart einseitigen Lastenverteilungen für den Scheidungsfall, ist ihnen wegen Verstoßes gegen die guten Sitten die Anerkennung der Rechtsordnung ganz oder teilweise mit der Folge zu versagen, dass an ihre Stelle die gesetzlichen Regelungen treten (§ 138 Abs. 1 BGB). Sittenwidrigkeit wird regelmäßig nur dann zu bejahen sein, wenn durch den Vertrag Regelungen aus dem Kernbereich des gesetzlichen Scheidungsfolgenrechts ganz oder jedenfalls zu erheblichen Teilen abbedungen werden, ohne dass dieser Nachteil für den anderen Ehegatten z.B. durch anderweitige Vorteile gemildert oder durch sonstige gewichtige Belange des begünstigten Ehegatten gerechtfertigt wird. Das Verdikt der Sittenwidrigkeit wird in der Regel nicht gerechtfertigt sein, wenn außerhalb der Vertragsurkunde keine verstärkenden Umstände zu erkennen sind, die auf eine subjektive Imparität, insbesondere infolge der Ausnutzung einer Zwangslage, sozialer oder wirtschaftlicher Abhängigkeit oder intellektueller Unterlegenheit, hindeuten könnten.

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