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Aktuelle Urteile im Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Zivilverfahrensrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht

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03.04.2025

Sonderkündigungsschutz: Nachträgliche Klagezulassung für schwangere Arbeitnehmerin

BAG v. 3.4.2025 - 2 AZR 156/24

Erlangt eine Arbeitnehmerin schuldlos erst nach Ablauf der Klagefrist des § 4 Satz 1 KSchG Kenntnis von einer beim Zugang des Kündigungsschreibens bereits bestehenden Schwangerschaft, ist die verspätete Kündigungsschutzklage auf ihren Antrag gem. § 5 Abs. 1 Satz 2 KSchG nachträglich zuzulassen.

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03.04.2025

Rechtsanwaltsanwärter in Österreich: Teil der Ausbildung auch bei Rechtsanwalt in Deutschland möglich?

EuGH v. 3.4.2025 - C-807/23

Die in Österreich geltende Regelung, nach der ein Teil der Ausbildungszeit eines Rechtsanwaltsanwärters verpflichtend bei einem Anwalt mit Sitz in Österreich zu absolvieren ist, demnach die Absolvierung dieser praktischen Verwendung bei einem in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassenen Rechtsanwalt ausgeschlossen ist, ist nicht mit der Arbeitnehmerfreizügigkeit vereinbar.

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03.04.2025

Abkommen zwischen Deutschland und der Schweiz zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (DBA-Schweiz)

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 28.3.2025 hat die Finanzverwaltung über die Entfristung der Ergänzung der Konsultationsvereinbarung vom 21.12.2016 über die Durchführung von Schiedsverfahren gemäß Artikel 26 Absatz 5 bis 7 DBA-Schweiz informiert.

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03.04.2025

Neufassung der Muster für Vollmachten zur Vertretung in Steuersachen und des Merkblatts zur Verwendung der amtlichen Muster für Vollmachten zur Vertretung in Steuersachen

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 27.3.2025 hat die Finanzverwaltung neue Muster für Vollmachten zur Vertretung in Steuersachen sowie eine Neufassung des Merkblatts zur Verwendung der amtlichen Muster für Vollmachten zur Vertretung in Steuersachen  bekannt gemacht.

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03.04.2025

Vorsteuer-Vergütungsverfahren für nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 27.3.2025 hat die Finanzverwaltung zum Nachweis durch elektronisch übermittelte Rechnungen Stellung genommen.

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03.04.2025

Anerkennung der ausländischen Heiratsurkunde eines gleichgeschlechtlichen Paares

EuGH, C-713/23: Schlussanträge des Generalanwalts vom 3.4.2025

Das Unionsrecht verpflichtet einen Mitgliedstaat zur Anerkennung der Eheschließung zwischen gleichgeschlechtlichen Personen, aber nicht zur Eintragung der Heiratsurkunde in ein Personenstandsregister. Etwas anderes gilt allerdings dann, wenn die Eintragung das einzige Mittel ist, die Ehe zwischen gleichgeschlechtlichen Personen in einem Mitgliedstaat anzuerkennen, der dies nicht vorsieht.

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03.04.2025

Umsatzsteuerrechtliche Behandlung des Direktverbrauchs aus dem Betrieb von Anlagen zur Energieerzeugung

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 31.3.2025 hat die Finanzverwaltung auf die neue Sichtweise des BFH zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung des Direktverbrauchs aus dem Betrieb von Anlagen zur Energieerzeugung reagiert.

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03.04.2025

Grunderwerbsteuer beim Erwerb von Gesellschaftsanteilen durch einen Treuhänder; Aufnahme des Insolvenzverfahrens durch den Insolvenzverwalter

Kurzbesprechung

1. Ein Treuhänder kann den Tatbestand des § 1 Abs. 3 Nr. 1 des Grunderwerbsteuergesetzes erfüllen, wenn sich in seiner Hand erstmalig alle Anteile einer grundbesitzenden GmbH unmittelbar oder mittelbar vereinigen. Es kommt nicht darauf an, dass der Treuhänder einen Teil der Anteile für Rechnung seines Auftraggebers (Treugeber) erwirbt (Fortsetzung von Urteil des Bundesfinanzhofs ‑‑BFH‑‑ vom 10.04.2024 - II R 34/21, BFH/NV 2024, 1252).
2. Der Insolvenzverwalter kann den durch die Insolvenzeröffnung im Revisionsverfahren unterbrochenen Rechtsstreit aufnehmen, wenn er der vom Finanzamt im Insolvenzverfahren geltend gemachten Insolvenzforderung widersprochen hat. Streitgegenstand ist in diesem Fall die Feststellung, ob der Widerspruch berechtigt ist (Anschluss an BFH-Urteil vom 21.09.2017 - VIII R 59/14, BFHE 259, 411, BStBl II 2018, 163).

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03.04.2025

Formwechsel als Veräußerung im Sinne der Regelung über den Einbringungsgewinn II

Kurzbesprechung

1. Eine Veräußerung, die zur Entstehung eines Einbringungsgewinns II (§ 22 Abs. 2 Satz 1 des Umwandlungssteuergesetzes ‑‑UmwStG‑‑ 2006) führt, liegt auch dann vor, wenn die Kapitalgesellschaft, deren Anteile im Rahmen eines qualifizierten Anteilstausches in eine andere Kapitalgesellschaft eingebracht worden sind, innerhalb von sieben Jahren nach dem Einbringungszeitpunkt in eine Personengesellschaft formgewechselt wird.
2. Jedenfalls dann, wenn die eingebrachten Anteile durch den Formwechsel nicht wieder in denjenigen ertragsteuerlichen Status zurückfallen, den sie vor der Einbringung hatten, ist weder eine teleologische Reduktion des § 22 Abs. 2 Satz 1 UmwStG 2006 vorzunehmen noch ist die Besteuerung eines Einbringungsgewinns II unbillig im Sinne des § 163 der Abgabenordnung.
3. Die EU-Fusionsrichtlinie (RL 2009/133/EG) ist auf einen rein innerstaatlichen Sachverhalt nicht anwendbar, wenn der nationale Gesetzgeber sich dafür entschieden hat, innerstaatliche und grenzüberschreitende Fälle nicht gleich zu behandeln. Dies ist hinsichtlich der deutschen Regelung über den Anteilstausch (§ 21 UmwStG 2006) der Fall.

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03.04.2025

Zur Auswirkung der Hinzurechnung gem. § 7g Abs. 2 Satz 1 EStG auf die Höhe des verrechenbaren Verlustes gem. § 15a EStG und zum Begriff des Kapitalkontos

Kurzbesprechung

1. Die außerbilanzielle Hinzurechnung nach § 7g Abs. 2 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) lässt das steuerliche Kapitalkonto des Kommanditisten im Sinne des § 15a EStG unberührt. Sie ist daher nicht in die Ermittlung des verrechenbaren Verlustes gemäß § 15a EStG einzubeziehen.
2. Ein Kapitalkonto im Sinne des § 15a EStG liegt in der Regel vor, wenn auf dem Konto auch Verluste verbucht werden, die auf diese Weise stehen gebliebene Gewinne aufzehren können (Bestätigung der Rechtsprechung). Kann der Kommanditist frei über das auf dem für ihn geführten Gesellschafterkonto bestehende Guthaben verfügen, spricht dies gegen die Einordnung des Kontos als Kapitalkonto im Sinne des § 15a EStG.

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Steuerberater-Jahrbuch 2015/2016

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