Arbeitsrecht | Sozialrecht

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Das müssen Sie im Arbeitsrecht und Sozialrecht wissen! Aktuelle Urteile und Beschlüsse in Kurzfassungen sowie Informationen über Gesetzgebungsvorhaben.

Das BAG hat mit Beschluss vom 13.9.2022 (Az.: 1 ABR 22/21) entschieden, dass Arbeitgeber in unionsrechtskonformer Auslegung des § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG gesetzlich verpflichtet sind, ein System zur Erfassung der täglichen Arbeitszeit einzuführen.  Mit dieser sog. „Stechuhr-Entscheidung“ ist das BAG dem Gesetzgeber zuvorgekommen, denn bereits mit der CCOO-Entscheidung (EuGH, Urt. v. 14.5.2019 – C-55/18, ArbRB 2019, 162 [Marquardt]) war klar, dass das deutsche Arbeitszeitrecht anzupassen ist. 

Lesen Sie hierzu unser Online-Dossier zum Thema: Die neue Pflicht zur Arbeitszeiterfassung – Inhalt und Konsequenzen

Online-Dossier: Das besondere elektronische Anwaltsfach (beA) im Arbeitsrecht

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02.03.2015
Sexueller Missbrauch im Betrieb: Arbeitgeber muss verurteilten Vorgesetzten nicht zwingend kündigen
Arbeitsgericht Solingen 24.2.2015, 3 Ca 1356/13

Wird ein Vorgesetzter wegen sexuellen Missbrauchs eines Mitarbeiters strafrechtlich verurteilt, so kann das Opfer nicht in jedem Fall vom Arbeitgeber die Kündigung des Arbeitsverhältnisses mit dem Vorgesetzten verlangen. Als Anspruchsgrundlage kommt insoweit zwar § 12 Abs. 3 AGG in Betracht. Ein Anspruch auf Kündigung besteht hiernach aber nur, wenn das Ermessen auf null reduziert ist und das insoweit darlegungs- und beweisbelastete Opfer die Täterschaft zweifelsfrei nachweist.

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02.03.2015
Arbeitsstättenverordnung ist voraussichtlich gestoppt

Die Verabschiedung der umstrittenen neuen Arbeitsstättenverordnung durch das Kabinett ist offiziell nur vertagt worden. Laut einem Pressebericht hat das Kanzleramt das Vorhaben aber nach heftiger Kritik aus dem Arbeitgeberlager gestoppt. Das Regelwerk solle nun komplett neu erarbeitet werden, berichtete der "Kölner Stadtanzeiger".

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26.02.2015
Vorlage an den EuGH zur Anwendung von Eingriffsnormen eines Drittstaats auf in Deutschland tätige Arbeitnehmer
BAG 25.2.2015, 5 AZR 962/13 (A)

Das BAG hat dem EuGH mehrere Fragen zur Anwendung von Eingriffsnormen eines Drittstaats auf in Deutschland tätige Arbeitnehmer zur Vorabentscheidung vorgelegt. Hintergrund ist die Klage eines Lehrers einer von Griechenland getragenen Volksschule in Deutschland, dem im Zuge der griechischen Spargesetze das Gehalt gekürzt worden war.

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24.02.2015
Klarstellung des Bundesarbeitsministerium: Mindestlohn gilt nicht für Amateursportler

Vertragsamateure im Fußball oder anderen Sportarten, die eine geringe Bezahlung für ihre Spieltätigkeit erhalten, fallen nicht unter das Mindestlohngesetz und haben dementsprechend auch keinen Anspruch auf einen Stundenlohn von mindestens 8,50 Euro. Das gilt selbst dann, wenn sie als Mini-Jobber angemeldet sind. Auf diese "Klarstellung" zum Mindestlohngesetz hat sich Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles am 23.2.2015 mit Vertretern des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) und des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) geeinigt.

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23.02.2015
Rechtsprechungsänderung: Keine Kürzung des Urlaubsanspruchs bei Wechsel in Teilzeittätigkeit
BAG 10.2.2015, 9 AZR 53/14 (F)

Reduziert ein bislang vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer die Zahl seiner Arbeitstage und konnte er zuvor seinen Urlaub nicht nehmen, darf die Zahl der bezahlten Urlaubstage wegen des Übergangs in die Teilzeitbeschäftigung nicht verhältnismäßig gekürzt werden. Das ergibt sich aus dem Urteil des EuGH vom 13.6.2013 (Rs. C-415/12 - "Brandes", ArbRB 2013, 230). An der anderslautenden bisherigen Rechtsprechung des BAG wird daher nicht mehr festgehalten.

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20.02.2015
Arbeitgeber müssen Videos von ausgeschiedenen Arbeitnehmern nicht zwingend von ihrer Homepage entfernen
BAG 19.2.2015, 8 AZR 1011/13

Arbeitgeber dürfen Bildnisse von Arbeitnehmern zwar gem. § 22 KUG nur mit deren Einwilligung auf ihrer Unternehmenshomepage veröffentlichen. Die Einwilligung muss zudem schriftlich erfolgen. Sie erlischt aber nicht automatisch mit dem Ausscheiden des Arbeitnehmers aus dem Arbeitsverhältnis und kann nur dann widerrufen werden, wenn es hierfür einen plausiblen Grund gibt.

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19.02.2015
Höhere Hürden für die Mitarbeiter-Überwachung: Konkreter Verdacht einer Pflichtverletzung erforderlich
BAG 19.2.2015, 8 AZR 1007/13

Arbeitgeber dürfen ihre Mitarbeiter nicht ohne weiteres von einem Detektiv überwachen lassen. Erforderlich hierfür ist vielmehr ein auf Tatsachen beruhender konkreter Verdacht einer Pflichtverletzung. Diese kann etwa in dem Vortäuschen einer Krankheit oder in einem Diebstahl liegen. Stellt sich die Überwachung als unzulässig heraus, hat der observierte Arbeitnehmer einen Anspruch auf Schmerzensgeld.

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18.02.2015
Kündigungsausschluss in Sozialplan muss auch für einem Betriebsübergang widersprechende Arbeitnehmer gelten
LAG Berlin-Brandenburg 10.2.2015, 7 Sa 1619/14

Ein Sozialplan, wonach betriebsbedingte Kündigungen ausgeschlossen sind, darf hiervon Arbeitnehmer, die einem Betriebsübergang widersprechen, nicht ausnehmen. Es verstößt gegen den betriebsverfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz nur einem Teil der betroffenen Arbeitnehmer den erweiterten Kündigungsschutz einzuräumen. Der Verstoß hat zur Folge, dass die Einschränkung unwirksam ist.

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13.02.2015
Zahl der Verfahren beim Bundesarbeitsgericht rückläufig

Beim Bundesarbeitsgericht sind im vergangenen Jahr 2.332 Sachen eingegangen. Das bedeutet einen Rückgang gegenüber 2013 um 352 Verfahren. Unter den 2014 eingegangenen Verfahren waren 39 % Revisionen und Rechtsbeschwerden in Beschlussverfahren. 14,3 % der erledigten Revisionen und Rechtsbeschwerden waren erfolgreich. Die Erfolgsquote bei den Nichtzulassungsbeschwerden betrug 7,5 %. Das ergibt sich aus dem jetzt veröffentlichten Jahresbericht des Bundesarbeitsgerichts.

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13.02.2015
Auch Ausbildungsverhältnisse können durch Verdachtskündigung beendet werden
BAG 12.2.2015, 6 AZR 845/13

Der dringende Verdacht einer schwerwiegenden Pflichtverletzung des Auszubildenden kann einen wichtigen Grund zur Kündigung des Berufsausbildungsverhältnisses nach § 22 Abs. 2 Nr. 1 BBiG darstellen. Voraussetzung hierfür ist, dass der Verdacht auch bei Berücksichtigung der Besonderheiten des Ausbildungsverhältnisses dem Arbeitgeber die Fortsetzung der Ausbildung objektiv unzumutbar macht.

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13.02.2015
Befristete Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nach Erreichen der Rentengrenze ist nicht ohne weiteres sachlich gerechtfertigt
BAG 11.2.2015, 7 AZR 17/13

Vereinbaren die Arbeitsvertragsparteien nach Erreichen des Renteneintrittsalters des Arbeitnehmers die befristete Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses, ist die Befristung nicht ohne weiteres sachlich gerechtfertigt. Der Bezug von gesetzlicher Altersrente allein stellt noch keinen in der Person des Arbeitnehmers liegenden Grund i.S.v. § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 TzBfG dar. Die Befristung kann allerdings sachlich gerechtfertigt sein, wenn sie der Einarbeitung einer Nachwuchskraft dient.

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13.02.2015
Freistellung unter Urlaubsanrechnung ist nur bei Zahlung von Urlaubsvergütung wirksam
BAG 10.2.2015, 9 AZR 455/13

Kündigt ein Arbeitgeber fristlos und hilfsweise fristgerecht, wird durch eine Freistellung von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung unter Anrechnung der Urlaubsansprüche für den Fall, dass die fristlose Kündigung unwirksam sein sollte, der Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers nicht erfüllt. Denn eine wirksame Urlaubsgewährung setzt voraus, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Urlaubsvergütung zahlt bzw. verbindlich zusagt.

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10.02.2015
Sexuelle Belästigung zieht nicht zwangsläufig eine fristlose Kündigung nach sich
BAG 20.11.2014, 2 AZR 651/13

Sexuelle Belästigungen am Arbeitsplatz (hier: Busengrabschen) stellen grundsätzlich Verletzungen vertraglicher Pflichten dar und sind "an sich" als wichtiger Grund i.S.v. § 626 Abs. 1 BGB geeignet. Beruht die Vertragspflichtverletzung allerdings auf einem steuerbaren Verhalten des Arbeitnehmers, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass sein künftiges Verhalten schon durch die Androhung von Folgen (Abmahnung) für den Bestand des Arbeitsverhältnisses positiv beeinflusst werden kann.

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09.02.2015
Geschlechterquote und Betriebsratswahl: Keine Korrektur im Nachrückverfahren
ArbG Köln 12.11.2014, 17 BV 296/14

Die Besetzung eines nach Geschlechterproporz gewählten Betriebsrats ist nicht nachträglich anzupassen, wenn die Geschlechterquote im Nachrückverfahren übererfüllt wird. Das ergibt die Auslegung des § 15 Abs. 2 BetrVG nach Wortlaut sowie Sinn und Zweck der Vorschrift.

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09.02.2015
Keine Altersdiskriminierung eines in Ruhestand getretenen Bezirksschornsteinfegermeisters bei Nichtberücksichtigung in neuer Ausschreibung
VG Neustadt 8.1.2015, 4 K 561/14.NW

Ein nach alter Rechtslage mit 65 Jahren in den Ruhestand getretener Bezirksschornsteinfegermeister, der zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung vor Gericht das 67. Lebensjahr vollendet hat, besitzt keinen Anspruch darauf, ihn nach neuer Rechtslage zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger für seinen ehemaligen Bezirk zu bestellen. Nicht nur im Hinblick auf die körperlichen Anforderungen, die die Tätigkeit eines Bezirksschornsteinfegers kennzeichnen, sind Altersgrenzen gerechtfertigt.

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06.02.2015
Bundesregierung plant kein Verbandsklagerecht zum Mindestlohn

Die Bundesregierung plant nicht, ein Verbandsklagerecht zur Durchsetzung von Mindestlohnansprüchen einzuführen. Das schreibt sie in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke. Sie begründet dies damit, dass das deutsche Rechtsschutzsystem durch den Grundsatz des Individualrechtsschutzes geprägt sei.

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03.02.2015
Betriebsratsschulung: Arbeitgeber können Betriebsrat auf kostengünstigeres Inhouse-Seminar verweisen
ArbG Trier 20.11.2014, 3 BV 11/14

Arbeitgeber können den bei ihnen gebildeten Betriebsrat jedenfalls dann darauf verweisen, eine Fortbildung nach § 37 Abs. 6 BetrVG als Inhouse-Schulung durchzuführen, wenn der Besuch eines inhaltsgleichen externen Seminars zu einer deutlichen Kostenmehrbelastung führen würde (hier: plus 70 Prozent) und keine gewichtigen Interessen des Betriebsrats entgegenstehen. Das Interesse an einem Erfahrungsaustausch mit Mitgliedern anderer Betriebsräte kann deutlich höhere Kosten für ein externes Seminar nicht rechtfertigen.

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03.02.2015
Zur Wertfestsetzung beim Streit über mehrere Abmahnungen
LAG Berlin-Brandenburg 29.12.2014, 17 Ta (Kost) 6128/14

Der Streit über eine Abmahnung ist regelmäßig mit einer Bruttomonatsvergütung zu berechnen, ohne dass es auf die Anzahl und die Art der in der Abmahnung enthaltenen Vorwürfe sowie auf das konkrete Klageziel ankommt. Mehrere in einem Verfahren angegriffene Abmahnungen werden höchstens mit dem Vierteljahresverdienst bewertet. Ein höherer Streitwert als eine Bruttomonatsvergütung kommt dabei auch in Betracht, wenn die Abmahnungen aus dem gleichen Grund erfolgen.

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30.01.2015
Arbeitnehmer müssen rechtsunwirksame Versetzung nicht befolgen
LAG Köln 28.8.2014, 6 Sa 423/14

Ist eine Versetzung objektiv rechtswidrig, liegt in der Nichtaufnahme der Arbeit am neuen Arbeitsort keine zur Kündigung berechtigende beharrliche Arbeitsverweigerung. Die Rechtsprechung des BAG zur vorläufigen Verbindlichkeit einer unbilligen Direktionsrechtsausübung lässt sich auf das Kündigungsrecht nicht übertragen.

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30.01.2015
Kein Mindestlohn im reinen LKW-Transitverkehr

Die Bundesregierung setzt die Anwendung des Mindestlohngesetzes (MiLoG) auf ausländische LKW-Fahrer im reinen Transitverkehr durch Deutschland vorerst aus. Hierüber hat sich Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles am 30.1.2015 mit ihrem polnischen Amtskollegen verständigt. Die Interimslösung gilt bis zur Klärung europarechtlicher Fragen zur Anwendung des MiLoG auf den Verkehrsbereich.

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28.01.2015
Für den Sonderkündigungsschutz ab Ankündigung einer Pflegezeit gilt keine Höchstfrist
Thüringer LAG 2.10.2014, 6 Sa 345/13

Der Kündigungsschutz des § 5 PflegeZG ab Ankündigung einer Pflegezeit ist nicht zeitlich auf eine Höchstfrist vor deren Beginn begrenzt. Daher greift er z.B. auch dann ein, wenn ein Arbeitnehmer für in sechs Monaten eine Pflegezeit von wenigen Tagen ankündigt. Dies ist selbst dann nicht unbedingt rechtsmissbräuchlich, wenn die Ankündigung in Kenntnis einer unmittelbar bevorstehenden Kündigung erfolgt.

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28.01.2015
Aufzeichnungspflichten zum MiLoG: Ändern oder erst einmal beobachten?

Die im Mindestlohngesetz festgelegte Protokollierung der Arbeitszeiten soll kurzfristig nicht geändert werden. Das machte die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Gabriele Lösekrug-Möller, am 28.1.2015 im Ausschuss für Arbeit und Soziales deutlich. 28 Tage nach Inkrafttreten des Gesetzes verfüge das BMAS noch nicht über belastbare Erkenntnisse, die eine solche Änderung rechtfertigen würden. Gleichwohl gingen die Auffassungen der Parteien über einen Änderungsbedarf auseinander.

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27.01.2015
Kirchlicher Arbeitgeber kann einer Erzieherin bei Veröffentlichung privater Pornos im Internet kündigen
ArbG Augsburg 22.10.2014, 10 Ca 1518/14

Die private Veröffentlichung von pornografischen Fotos und Filmen im Internet durch eine Mitarbeiterin einer kirchlichen Behinderteneinrichtung stellt eine Loyalitätsverletzung dar, die eine ordentliche Kündigung rechtfertigen kann. Das gilt jedenfalls dann, wenn die Mitarbeiterin auf den im Internet veröffentlichten Fotos und Filmen erkennbar ist.

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27.01.2015
Arbeitnehmer haben keinen Anspruch auf Hinzuziehung eines Rechtsbeistands zum BEM
LAG Rheinland-Pfalz 18.12.2014, 5 Sa 518/14

Arbeitgeber sind grds. nicht verpflichtet, zu Gesprächen im Rahmen des betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) einen Rechtsbeistand des Arbeitnehmers hinzuzuziehen. Das gilt auch, wenn der Arbeitnehmer krankheitsbedingt geschwächt ist oder auf Seiten des Arbeitgebers mehrere Personen am Gespräch beteiligt sind. Es gibt insoweit keinen Anspruch auf "Waffengleichheit".

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26.01.2015
Anbringen einer Kamera-Attrappe unterliegt nicht der Mitbestimmung des Betriebsrats
LAG Mecklenburg-Vorpommern 12.11.2014, 3 TaBV 5/14

Eine Klinik kann im Außenbereich ihres Gebäudes die Attrappe einer Videokamera anbringen, ohne zuvor die Zustimmung des Betriebsrats einholen zu müssen. Ein Mitbestimmungsrecht aus § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG scheidet aus, weil die Kamera-Attrappe objektiv nicht geeignet ist, Arbeitnehmer zu überwachen. Es besteht auch kein Mitbestimmungsrecht aus § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG, da mit der Attrappe nicht kontrolliert werden kann, wer wann das Gebäude betritt oder verlässt.

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22.01.2015
Leiharbeitnehmer-Einsatz darf inhaltlich und zeitlich beschränkt werden
EuGH-Generalanwalt 20.11.2014, C-533/13

Die Leiharbeitsrichtlinie verbietet zwar grds. Einschränkungen der Leiharbeit. Das gilt aber nicht für solche Einschränkungen, die aus Gründen des Allgemeininteresses gerechtfertigt sind. Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn ein Tarifvertrag den Einsatz von Leiharbeitnehmern auf vorübergehende Aufgaben beschränkt, die aus objektiven Gründen nicht durch die Stammbelegschaft des entleihenden Unternehmens ausgeführt werden können. Gleiches gilt für das Verbot, Leiharbeitnehmer über einen längeren Zeitraum mit Aufgaben zu betrauen, die auch der Stammbelegschaft obliegen.

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20.01.2015
Arbeitnehmer haften nicht für Unternehmenskartellbußen ("Schienenkartell")
LAG Düsseldorf 20.1.2015, 16 Sa 459/14

Hat das Bundeskartellamt gegen ein Unternehmen Bußgelder wegen rechtswidriger Kartellabsprachen verhängt, kann das Unternehmen insoweit nicht den für den Kartellrechtsverstoß verantwortlichen Mitarbeiter in Regress nehmen. Das ergibt sich aus der Funktion der Unternehmensgeldbuße, da hiermit u.a. der durch den Kartellverstoß erzielte Vorteil beim Unternehmen abgeschöpft werden kann. Dies würde unterlaufen, wenn das Bußgeld an den verantwortlichen Mitarbeiter weitergereicht werden könnte.

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16.01.2015
Whistleblowing mal andersherum: Auch Strafanzeigen gegen Arbeitnehmer setzen innerbetrieblichen Klärungsversuch voraus
ArbG Köln 6.11.2014, 11 Ca 3817/14

Erstattet ein Arbeitgeber Strafanzeige gegen einen Arbeitnehmer, ohne zuvor versucht zu haben, die Vorwürfe in einem persönlichen Gespräch zu klären, so muss er ggf. die Kosten für die anwaltliche Vertretung des Arbeitnehmers übernehmen. Das folgt aus den im Arbeitsverhältnis bestehenden besonderen Fürsorgepflichten, nach denen die eine Partei der anderen nicht grundlos Nachteile zufügen darf.

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14.01.2015
Geänderte Altersgrenzen bei der gesetzlichen Rente können zum Wegfall der Betriebsrente mit 60 führen
BAG 13.1.2015, 3 AZR 894/12

Sah eine Versorgungsordnung ursprünglich vor, dass weibliche Mitarbeiter - anders als ihre männlichen Kollegen - bereits mit Vollendung des 60. Lebensjahres einen Anspruch auf Betriebsrente haben, und wurden Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung auf die Betriebsrente angerechnet, so kann die Versorgungsordnung nach Änderung der Altersgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung dahingehend auszulegen sein, dass auch weibliche Mitarbeiter frühestens ab Vollendung des 63. Lebensjahres eine Betriebsrente beanspruchen können.

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14.01.2015
Exklusiv in ArbRB online: Aufsatz zu den sozialversicherungsrechtlichen Fragen zum MiLoG

Das Mindestlohngesetz (MiLoG) betrifft nicht allein die Vergütung von Arbeitnehmern, sondern wirft auch einige sozialversicherungsrechtliche Folgefragen auf. Hierzu stellen wir den Abonnenten des Arbeits-Rechtsberaters exklusiv in der zur Zeitschrift gehörenden Datenbank ("Berater-Modul Arbeitsrecht") einen Aufsatz.

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