Steuerrecht

Das müssen Sie im Steuerrecht wissen! Aktuelle Urteile und Beschlüsse in Kurzfassungen, BMF-Schreiben sowie Informationen über Gesetzgebungsvorhaben.

Online-Dossier: Die Reform der Grundsteuer
Nachdem das BVerfG das System der grundsteuerlichen Bewertung für verfassungswidrig erklärt hatte, erließ der Bundesgesetzgeber ein aus drei Gesetzen bestehendes Paket, um die Vorgaben umzusetzen. Die auf Grundlage der neuen Werte errechnete Grundsteuer ist ab 1.1.2025 zu zahlen. 

Mit diesem Online-Dossier geben wir Ihnen fortlaufend einen Überblick über die aktuellen rechtlichen Diskussionen in Sachen Reform der Grundsteuer. 

Online-Dossier: Kryptowährung – Blockchain – Smart Contract – NFT
Distributed Ledger Technologies (DLT) sind längst kein Novum mehr. Dabei hat der globale Erfolg der Kryptowährung „Bitcoin“ der Variante der Blockchain einen erhöhten Bekanntheitsgrad verschafft. Es mangelt allerdings (noch) an flächendeckendem Einsatz derartiger Technologien – jedenfalls im Rechtsverkehr, obwohl sich diese etwa auch für die Abgabe rechtsgeschäftlicher Erklärungen oder automatische Vertragsschlüsse eignen. Immerhin gibt es zur auf Blockchain basierenden Kryptowährung „Bitcoin“ schon erste Rechtsprechung. 

Mit diesem Online-Dossier geben wir Ihnen fortlaufend einen Überblick über die aktuellen rechtlichen Diskussionen in Sachen Kryptowährung & Co.

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22.01.2026

Beteiligung an KGaA als schenkungsteuerrechtlich nicht begünstigtes Verwaltungsvermögen

BFH v. 26.2.2025, II R 54/22

Befindet sich im Betriebsvermögen einer KG eine Komplementärbeteiligung an einer KGaA, deren Vermögen zu mehr als 50 % aus Wertpapieren besteht und daher als Verwaltungsvermögen einzuordnen ist, gehört bei der Übertragung des Anteils an der KG die Komplementärbeteiligung an der KGaA analog § 13b Abs. 2 Satz 1 und 2 Nr. 3 Alt. 1, Nr. 4 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes in der Fassung des Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetzes vom 26.6.2013 (BGBl I 2013, 1809, BStBl I 2013, 802) ‑‑ErbStG‑‑ nicht zum nach § 13a Abs. 4 ErbStG begünstigten Betriebsvermögen.

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21.01.2026

Keine Berücksichtigung eines Verlustvortrags aus der Veräußerung von Aktien

FG Düsseldorf v. 24.10.2025 - 10 K 1274/24 F

Die Berücksichtigung eines Verlustvortrags aus der Veräußerung von Aktien in einem Verlustfeststellungsbescheid ist nicht möglich, wenn weder die Voraussetzungen zur Änderung der bestandskräftigen Einkommensteuerfestsetzung nach den Vorschriften der Abgabenordnung noch gem. § 10d Abs. 4 Satz 5 EStG gegeben sind.

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21.01.2026

§ 22 Abs. 1 Satz 1 2. Halbsatz UmwStG: Teleologische Reduktion bei Sperrfristverstößen innerhalb des ersten Zeitjahres

FG Niedersachsen v. 2.4.2025 - 9 K 147/22

Der siebenjährige Zeitraum nach § 22 Abs. 1 Satz 1 UmwStG ist gem. §§ 187 Abs. 1, 188 Abs. 2 BGB taggenau zu berechnen. Der Einbringungsgewinn I ist bei Sperrfristverstößen im ersten Zeitjahr begünstigt zu besteuern. Die Vorschrift des § 22 Abs. 1 Satz 1 2. Halbsatz UmwStG ist aus teleologischen Gründen dahingehend zu reduzieren, dass die Begünstigungen nach § 16 Abs. 4 und § 34 EStG Anwendung finden, wenn das sperrfristschädliche Ereignis bereits innerhalb des ersten Zeitjahres eintritt.

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20.01.2026

Ermäßigte Besteuerung der Urlaubsabgeltung als Vergütung für mehrjährige Tätigkeit

FG München v. 27.11.2025 - 10 K 714/25

Sind in dem zu versteuernden Einkommen außerordentliche Einkünfte enthalten, so ist die auf alle im Veranlagungszeitraum bezogenen außerordentlichen Einkünfte entfallende Einkommensteuer gem. § 34 Abs. 1 Satz 1 EStG nach den S. 2 bis 4 zu berechnen. Nach § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG sind außerordentliche Einkünfte u.a. Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten; mehrjährig ist eine Tätigkeit, soweit sie sich über mindestens zwei Veranlagungszeiträume erstreckt und einen Zeitraum von mehr als zwölf Monaten umfasst.

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19.01.2026

Maßgeblichkeit des dinglichen Rechtsgeschäfts für die Prüfung der Behaltensfrist erbschaftsteuerbegünstigten Vermögens

FG Münster v. 12.12.2025 - 3 K 695/24 Erb

Für das Tatbestandsmerkmal der Veräußerung i.S.d. § 13a Abs. 5 ErbStG a.F. (nunmehr § 13a Abs. 6 ErbStG) ist nicht das schuldrechtliche, sondern das dingliche Rechtsgeschäft bzw. der Übergang des wirtschaftlichen Eigentums maßgeblich.

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15.01.2026

Basiszins zur Berechnung der Vorabpauschale gem. § 18 Absatz 4 InvStG; Basiszins zum 2.1.2026

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 13.1.2026 (- IV C 1 - S 1980/00230/012/001, DOK: COO.7005.100.4.13897455) hat die Finanzverwaltung den Basiszins zum 2.1.2026 bekannt gegeben, der für die Berechnung der Vorabpauschale für 2026 gem. § 18 InvStG erforderlich ist.

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15.01.2026

Keine vorteilsmindernde Berücksichtigung der vom Arbeitnehmer getragenen Stellplatzkosten

BFH v. 9.9.2025, VI R 7/23

Die unentgeltliche Überlassung eines Stellplatzes oder einer Garage tritt als eigenständiger Vorteil neben den Vorteil für die Nutzung eines betrieblichen Kfz zu privaten Fahrten. Vom Arbeitnehmer getragene Stellplatzkosten mindern daher den geldwerten Vorteil aus der Kfz-Überlassung nicht.

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15.01.2026

Passivität des Investors maßgebend für Eingreifen der Beschränkungen des § 15b EStG

BFH v. 2.10.2025, IV R 14/23

1. Das für die Annahme einer modellhaften Gestaltung im Sinne des § 15b Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) erforderliche "vorgefertigte Konzept" muss sowohl bezogen auf den Geschäftsgegenstand der Gesellschaft als auch auf ihre Konstruktion bereits vor der eigentlichen Investitionsentscheidung durch den oder die Initiatoren festgelegt worden sein (Bestätigung der Rechtsprechung).
2. Ein Steuerstundungsmodell im Sinne von § 15b Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 EStG kann auch vorliegen, wenn (...)

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14.01.2026

Geldgeschenk zu Ostern über 20.000 € ist kein steuerfreies "übliches Gelegenheitsgeschenk"

FG Rheinland-Pfalz v. 4.12.2025 - 4 K 1564/24

Für ein vom Vater erhaltenes Geldgeschenk zu Ostern i.H.v. 20.000 € fällt Schenkungssteuer an. Es handelt sich insoweit nicht mehr um ein steuerfreies übliches Gelegenheitsgeschenk.

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12.01.2026

Körperschaftsteuer: Unbeschränkter Betriebsausgabenabzug von Sponsorengeldern

FG Hamburg v. 13.11.2025 - 2 K 67/203

Ein gemeinnütziger Verein, der seinem Sponsor in einem Sponsoringvertrag das Recht einräumt, die Sponsoringmaßnahme im Rahmen von dessen Werbung zu vermarkten und auf dessen Produkten auf die Förderung des Vereins hinzuweisen, erbringt eine Gegenleistung für die empfangenen Sponsorengelder. Damit liegen (unbeschränkt) abzugsfähige Betriebsausgaben und keine Spenden vor. Die Vereinbarung, dass die Sponsorengelder auch nach Fälligkeit erst auf Anforderung durch den gemeinnützigen Verein vom Sponsor zu zahlen und bis dahin lediglich zu einem geringen Zinssatz zu verzinsen sind, führt nicht zu einer verdeckten Gewinnausschüttung.

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