Zivilrecht | Zivilverfahrensrecht

 Das müssen Sie im Zivilrecht und Zivilverfahrensrecht wissen! Aktuelle Urteile und Beschlüsse in Kurzfassungen sowie Informationen über Gesetzgebungsvorhaben. 

Online-Dossier: Digitalisierung im Prozessrecht – Videokonferenztechnik, Elektronischer Rechtsverkehr, Online-Verfahren
In unserem stetig anwachsenden Online-Dossier finden Sie zahlreiche Aufsätze und wertvolle Kommentierungen zu den neuen Vorschriften sowie praxisnahe Hilfestellungen und bleiben bei allen Entwicklungen auf den neuesten Stand.

Online-Dossier: Kryptowährung – Blockchain – Smart Contract – NFT
Distributed Ledger Technologies (DLT) sind längst kein Novum mehr. Dabei hat der globale Erfolg der Kryptowährung „Bitcoin“ der Variante der Blockchain einen erhöhten Bekanntheitsgrad verschafft. Es mangelt allerdings (noch) an flächendeckendem Einsatz derartiger Technologien – jedenfalls im Rechtsverkehr, obwohl sich diese etwa auch für die Abgabe rechtsgeschäftlicher Erklärungen oder automatische Vertragsschlüsse eignen. Immerhin gibt es zur auf Blockchain basierenden Kryptowährung „Bitcoin“ schon erste Rechtsprechung. 

Mit diesem Online-Dossier geben wir Ihnen fortlaufend einen Überblick über die aktuellen rechtlichen Diskussionen in Sachen Kryptowährung & Co.

Weitere Online-Dossiers:
Die Schuldrechtsreform 2022 und das neue digitale Vertragsrecht

pro Seite
12.09.2025

Örtliche Zuständigkeit für Verlängerung der Umgangspflegschaft

OLG Karlsruhe v. 5.9.2025, 5 UFH 8/25

Über die Verlängerung einer durch Endbeschluss angeordneten befristeten Umgangspflegschaft ist in einem neuen Verfahren zu entscheiden, für das sich die örtliche Zuständigkeit nach den allgemeinen Vorschriften unter Zugrundelegung eventueller veränderter Umstände richtet. Die Regelung des § 2 Abs. 2 FamFG findet keine Anwendung.

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10.09.2025

Zur Kenntniserlangung der Bediensteten der verfügungsberechtigten Behörde hinsichtlich des Beginns der Verjährung von Regressansprüchen

BGH v. 8.7.2025 - VI ZR 303/23

Bei Behörden und öffentlichen Körperschaften beginnt die Verjährungsfrist für zivilrechtliche Schadensersatzansprüche erst dann zu laufen i.S.d. § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB, wenn der zuständige Bedienstete der verfügungsberechtigten Behörde Kenntnis von dem Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen. Sind in einer regressbefugten Behörde mehrere Stellen für die Bearbeitung eines Schadensfalls zuständig - nämlich die Leistungsabteilung hinsichtlich der Einstandspflicht gegenüber dem Verletzten und die Regressabteilung bzgl. der Geltendmachung von Schadensersatz- oder Regressansprüchen gegenüber Dritten -, kommt es für den Beginn der Verjährung von Regressansprüchen grundsätzlich auf den Kenntnisstand der Bediensteten der Regressabteilung an. Die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis der Bediensteten der Leistungsabteilung ist demgegenüber regelmäßig unerheblich.

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10.09.2025

Obstkern im Müsli: Kein Schadensersatz für abgebrochenen Zahn

LG Lübeck v. 30.6.2025 - 14 S 97/24

Im Müsli auf einen Obstkern oder -stein zu beißen, kann schmerzhaft sein und einen Zahn abbrechen. Aber gibt es deswegen Schadensersatz? Nein, entschieden AG und LG Lübeck. Denn mit Kernen und Kernteilen im Obstmüsli müssten Durchschnittsverbraucher rechnen. Mit Fremdkörpern wie Metall auf einer Pizza oder Hartputz in einem Fruchtgummi dagegen nicht.

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10.09.2025

Flug verpasst mit Rail&Fly: Schadensersatz wegen Zugverspätung?

LG Koblenz v. 3.7.2025 - 16 O 43/24

Ist ein Pauschalreiseveranstalter zum Schadensersatz der Reisekosten verpflichtet, wenn der Kunde wegen einer Zugverspätung bei einem Rail&Fly-Ticket seinen Flug verpasst und deswegen die gesamte Reise storniert? Im konkreten Fall lehnte das LG Koblenz den Schadensersatzanspruch ab, da sich der Kunde mit seiner gewählten Zugverbindung zu sehr auf "die für ihre Unzuverlässigkeit bekannte Deutsche Bahn" verlassen habe.

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10.09.2025

Widerruf eines Basisrentenversicherungsvertrags ("Rürup-Rente")

BGH v. 9.7.2025 - IV ZR 161/23

Auch bei einer fehlenden oder fehlerhaften Widerrufsbelehrung kann die Geltendmachung des Widerrufsrechts ausnahmsweise Treu und Glauben widersprechen und damit unzulässig sein, wenn besonders gravierende Umstände des Einzelfalls vorliegen. Die Inanspruchnahme steuerlicher Vorteile, die mit dem gewählten Vertragsmodell zwangsläufig verbunden sind, sind in der Regel kein besonders gravierender Umstand.

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09.09.2025

Anwaltliche Pflichtverletzung? Missglückte Hemmung der Verjährung einer Forderung mittels Mahnbescheid

BGH v. 24.7.2025 - IX ZR 92/24

Soll mittels eines Mahnbescheids die Verjährung einer Forderung gehemmt werden, individualisiert der anwaltliche Mahnantrag die Forderung des Mandanten aber nicht hinreichend, besteht zwischen einer diesem Umstand zugrunde liegenden anwaltlichen Pflichtverletzung und der Kostenlast des Mandanten infolge der späteren Rücknahme des Mahnantrags durch dessen neuen Prozessbevollmächtigten kein Zurechnungszusammenhang, wenn eine tatsächliche Verjährung der anderweitig verfolgten Forderung nicht festgestellt ist.

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09.09.2025

Maßnahmen gegen den Übertritt von Niederschlagswasser

OLG Brandenburg v. 7.8.2025 - 5 U 89/24

Der Unterlassungsanspruch nach § 1004 Abs. 1 S. 2 BGB ist über den Wortlaut des Gesetzes hinaus auch dann gegeben, wenn die Gefahr einer erstmaligen Beeinträchtigung (sog. Erstbegehungsgefahr) in Frage kommt. Auch für Hoheitsträger gelten die Vorschriften des Wasser- und Nachbarrechts über Veränderungen des Ablaufs wild abfließenden Wassers.

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09.09.2025

Anerkennung einer ausländischen Ehescheidung

OLG München v. 3.9.2025 - 34 Wx 183/25 e

Die Anerkennung einer ausländischen Entscheidung in Ehesachen ist schon dann ausgeschlossen, wenn vor Eintritt der Rechtshängigkeit des zugrundeliegenden Verfahrens bereits ein entsprechendes Scheidungsverfahren vor dem zuständigen deutschen Gericht rechtshängig war. Auf die Frage der Unvereinbarkeit der in diesen Verfahren ergangenen Entscheidungen kommt es dann nicht mehr an.

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08.09.2025

Änderung des gewählten Verteilungsschlüssels bei Betriebskosten nur bei Unzumutbarkeit für Vermieter

LG Hanau v. 15.8.2025 - 32 C 16/25

Ein vertraglich vereinbarter oder durch den Vermieter einseitig bestimmter Verteilungsschlüssel für Betriebskosten ist für beide Parteien bindend und kann grundsätzlich nur einvernehmlich abgeändert werden. Dem Vermieter kann ausnahmsweise ein Anspruch auf Änderung des Verteilungsschlüssels zustehen, wenn ihm ein Festhalten an dem bisher verwendeten unzumutbar ist und der neue Verteilungsschlüssel billigem Ermessen entspricht. Verwendet der Vermieter diesen Verteilungsschlüssel jedoch weiterhin bei einer anderen Abrechnungsposition ohne Erklärung, warum dessen Verwendung dort nicht unzumutbar sei, steht ihm insgesamt kein Abänderungsrecht dieses Verteilungsschlüssels zu.

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05.09.2025

Mit der Bierdose in der Hand: Kein Schadensersatz für Zahnbruch beim Ballspielen im Pool

LG Nürnberg-Fürth I v. 14.4.2025 - 15 S 7420/24

Wer beim Ballspielen im Pool mit einer Dose Bier in der Hand von einem Ball getroffen wird und sich dabei einen Schneidezahn abbricht, hat gegenüber dem Werfer des Balles keinen Anspruch auf Schadensersatz. Die Verletzung ist ein typisches Risiko, das der Badende mit seiner Teilnahme am Spiel bewusst eingeht.

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