Wirtschaftsrecht

Das sollten Sie im Wirtschaftsrecht unbedingt wissen! News zu wichtigen aktuellen Urteilen und Beschlüssen sowie Informationen über Gesetzgebungsvorhaben.

Online-Dossier: AI Regulation & KI-Verordnung
Dieses Online-Dossier soll Ihnen den Start in diese Materie erleichtern und ermöglichen, mit der dynamischen Entwicklung Schritt zu halten. Für Unternehmen gilt es, rechtzeitig tragfähige technische Lösungen aufzusetzen und in belastbaren Vertragsstrukturen einzufangen.

Online-Dossier: Data Act
Der Data Act verfolgt das Ziel, die Datenwirtschaft der EU zu verbessern und einen wettbewerbsfähigen Datenmarkt zu fördern, indem Daten (insbesondere Industriedaten) zugänglicher und nutzbarer gemacht, datengetriebene Innovationen gefördert und die Datenverfügbarkeit erhöht werden.

Dieses Online-Dossier soll Ihnen den Start in diese Materie erleichtern und ermöglichen, mit der dynamischen Entwicklung Schritt zu halten.

Online-Dossier: Kryptowährung – Blockchain – Smart Contract – NFT
Distributed Ledger Technologies (DLT) sind längst kein Novum mehr. Dabei hat der globale Erfolg der Kryptowährung „Bitcoin“ der Variante der Blockchain einen erhöhten Bekanntheitsgrad verschafft. Es mangelt allerdings (noch) an flächendeckendem Einsatz derartiger Technologien – jedenfalls im Rechtsverkehr, obwohl sich diese etwa auch für die Abgabe rechtsgeschäftlicher Erklärungen oder automatische Vertragsschlüsse eignen. Immerhin gibt es zur auf Blockchain basierenden Kryptowährung „Bitcoin“ schon erste Rechtsprechung. 

Mit diesem Online-Dossier geben wir Ihnen fortlaufend einen Überblick über die aktuellen rechtlichen Diskussionen in Sachen Kryptowährung & Co.

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13.08.2025

Der Anwendungsbereich des FernUSG ist nicht auf Fernunterrichtsverträge mit einem Verbraucher beschränkt

BGH v. 12.6.2025 - III ZR 109/24

§ 7 Abs. 1 und § 12 Abs. 1 FernUSG sind auf einen Mentoring/Coaching-Fernunterrichtsvertrag anwendbar, selbst wenn der Teilnehmer ihn nicht als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, sondern als Unternehmer im Sinne des § 14 Abs. 1 BGB abgeschlossen hat. Entgegen einer in Rechtsprechung und Literatur teilweise vertretenen Ansicht ist der persönliche Anwendungsbereich des FernUSG nicht auf Fernunterrichtsverträge mit einem Verbraucher im Sinne des § 13 BGB beschränkt. Vielmehr erstreckt er sich auf alle Personen, die mit einem Veranstalter einen Vertrag über die Erbringung von Fernunterricht im Sinne des § 1 FernUSG schließen.

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13.08.2025

Scheidender Versichertenbeirat muss kein Schadensersatz leisten

LG Hamburg v. 11.7.2025 - 322 O 45/25

Die Auskunftspflicht nach § 666 BGB ist nicht unbegrenzt, sondern hängt davon ab, was nach Gegenstand des Auftrags, Üblichkeit im Geschäftsverkehr, Zweck der Auskunft und Treu und Glauben erwartet werden kann. Der Vortrag, es sei Aufsichtsratsmitgliedern selbst ohne eine ausdrückliche vertragliche Regelung untersagt, gegen die Interessen der Gesellschaft zu handeln, ist auf die Mitglieder eines Versichertenbeirats nicht übertragbar.

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13.08.2025

Ehemaliger Bankvorstand haftet für risikoreiche Geschäfte

LG München I v. 10.7.2025 - 43 O 18215/19

Das LG München I hat ein ehemaliges Vorstandsmitglied einer in München ansässigen Bank zur Herausgabe/Zahlung von 1 Mio. € an den Kläger (hier: Insolvenzverwalter) verurteilt. Außerdem hat das Gericht festgestellt, dass der Beklagte sämtliche Schäden zu ersetzen hat, die der Bank aufgrund eines risikobehafteten Steuermodells im Zusammenhang mit durchgeführten Aktiengeschäften entstanden sind. Über das Vermögen der Bank wurde das Insolvenzverfahren eröffnet.

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12.08.2025

Eilantrag gegen Meta auf Untersagung der Nutzung bestimmter Kundendaten erfolglos

OLG Schleswig-Holstein v. 12.8.2025 - 6 UKI 3/25

Der Antrag einer niederländischen Verbraucherschutzstiftung gegen Meta auf Untersagung der Nutzung bestimmter Kundendaten von Facebook und Instagram für KI-Lernzwecke bleibt ohne Erfolg. Die Angelegenheit ist nicht eilbedürftig und rechtfertigt daher nicht den Erlass eines einstweiligen Nutzungsverbotes.

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11.08.2025

BMF mit Entwurf eines Fondsrisikobegrenzungsgesetzes

Das BMF hat den Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Risiken durch Investmentfonds und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds sowie zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/2994 hinsichtlich der Behandlung des Konzentrationsrisikos, das aus Risikopositionen gegenüber zentralen Gegenparteien erwächst, und des Ausfallrisikos bei zentral geclearten Derivategeschäften vorgelegt.

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11.08.2025

Zur Haftung einer Bank nach einem Phishing-Vorfall

OLG Oldenburg v. 24.4.2025 - 8 U 103/23

Eine Bank haftet wegen eines sog. Phishing-Vorfalls nicht auf Rückerstattung verlorenen Geldes, wenn der Kunde aufgrund einer vermeintlichen E-Mail der Bank auf einer per Link zu erreichenden gefälschten Webseite seine PushTAN-Registrierung aktualisiert und dabei neben Geburtsdatum und Nummer der EC-Karte auch den Anmeldenamen und die PIN eingibt.

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08.08.2025

Anbieter von Cloud-Diensten sind nicht Schuldner der den Urhebern zustehenden angemessenen Vergütung

BGH v. 17.7.2025 - I ZB 82/24

Urheber haben für die bei der Nutzung von Cloud-Speichern erfolgenden Vervielfältigungen zu den nach §§ 53, 60a bis 60f UrhG privilegierten Zwecken Anspruch auf Zahlung einer angemessenen Vergütung i.S.v. §§ 54, 54a UrhG. Anbieter von Cloud-Diensten sind nicht Schuldner der den Urhebern zustehenden angemessenen Vergütung, da sie nicht als Hersteller, Importeure oder Händler von Geräten oder Speichermedien i.S.v. § 54 Abs. 1, § 54b Abs. 1 und 2 UrhG anzusehen sind. Eine analoge Anwendung der Vergütungsvorschriften der §§ 54 ff. UrhG auf die Anbieter von Cloud-Diensten kommt mangels planwidriger Regelungslücke nicht in Betracht. 

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08.08.2025

Anspruch des Versicherungsvertreters auf Auskunft nach § 87c Abs. 3 HGB besteht neben dem Anspruch auf Erteilung des Buchauszugs

BGH v. 24.7.2025 - VII ZR 176/24

Der Anspruch des Versicherungsvertreters auf Auskunft darüber, welche ursprünglich von ihm an den Versicherer vermittelten Verträge nach der Beendigung des Versicherungsvertretervertrags in der Stornohaftungszeit durch die Kunden gekündigt oder in der Beitragszahlung eingeschränkt worden sind, bei denen der jeweilige Kunde im Anschluss an die Kündigung oder Beitragseinschränkung einen Ersatz- oder Ergänzungsvertrag über das gleiche versicherte Risiko oder Produkt bei den Gesellschaften der Versicherungsgruppe des Versicherers abgeschlossen hat, ist auf vom Versicherungsvertreter vermittelte Verträge beschränkt, bei denen der Versicherer Provisionsrückbelastungen oder Provisionskürzungen zu Lasten des Versicherungsvertreters vorgenommen hat.

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05.08.2025

Unzulässigerklärung der Vollstreckung aus einem Unterlassungstitel wegen Entfalls der Sachbefugnis eines Gläubigers durch Gesetzesänderung

BGH v. 17.7.2025 - I ZR 243/24

Die Vollstreckung aus einem Unterlassungstitel kann im Verfahren nach § 767 ZPO für unzulässig erklärt werden, wenn durch eine Gesetzesänderung die Sachbefugnis eines bestimmten Gläubigers entfällt. Die Überleitungsvorschrift des § 15a Abs. 1 UWG regelt allein die zeitlich beschränkt fortbestehende Klagebefugnis und Anspruchsberechtigung von Wirtschaftsverbänden für die Verfolgung von Ansprüchen aus § 8 Abs. 1 UWG im Erkenntnisverfahren bis zur Beendigung bereits anhängiger Rechtsstreitigkeiten. Die Vorschrift trifft weder zum Zwangsvollstreckungsverfahren noch zur Vollstreckungsabwehrklage eine Regelung.

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05.08.2025

Kein Pfandrecht der kreditgebenden Bank nach Abtretung eines Darlehensrückzahlungsanspruchs

LG Stuttgart v. 23.7.2025 - 27 O 259/24

Hat die kreditgebende Bank ihren Darlehensrückzahlungsanspruch abgetreten, so entsteht an dem nach der Abtretung gebildeten Kontoguthaben des Darlehensnehmers bei der Bank weder in der Person der kreditgebenden Bank noch des Zessionars ein Pfandrecht zur Sicherung des Darlehensrückzahlungsanspruchs. Das gilt auch dann, wenn die kreditgebende Bank und der Zessionar sich auf die Abtretung akzessorischer Sicherheiten verständigt haben.

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