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Aktuelle Urteile im Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Zivilverfahrensrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht

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04.07.2025

Keine Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit wegen Hautentzündungen infolge einer Tätowierung

LAG Schleswig-Holstein v. 22.5.2025 - 5 Sa 284 a/24

Nach § 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG handelt ein Arbeitnehmer dann schuldhaft, wenn er in erheblichem Maße gegen die von einem verständigen Menschen im eigenen Interesse zu erwartende Verhaltensweise verstößt. Dass es in bis zu 5 % der Fälle nach Tätowierungen zu Komplikationen in Form von Entzündungsreaktionen der Haut kommt, ist keine völlig fernliegende Komplikation. Wer sich tätowieren lässt, erhält daher bei Komplikationen keine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.

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04.07.2025

Bekämpfung von Geldwäsche: Zur Haftung juristischer Personen

EuGH, C 291/24: Schlussanträge des Generalanwalts vom 3.7.2025

Die Richtlinie 2015/849 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung verlangt nicht, dass die Schuld einer natürlichen Person, die eine Führungsposition innehat, festgestellt wird. Dies hindert jedoch das nationale Recht nicht daran, Anforderungen in Bezug auf das Verschulden zu stellen. Auch das Erfordernis, dass der natürlichen Person, deren Handlung der juristischen Person zuzurechnen ist, im verwaltungsrechtlichen Verfahren gegen diese juristische Person die Rolle einer Partei zukommt, mit all den sich aus einer solchen Stellung ergebenden Verfahrensgarantien, und nicht nur die Rolle als Zeuge, erscheint nicht problematisch.

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03.07.2025

Zur Bemessung des angemessenen Selbstbehalts des Unterhaltspflichtigen beim Elternunterhalt

BGH v. 7.5.2025 - XII ZB 563/24

Ordnet das Gesetz in § 94 Abs. 1a Satz 1 und 2 SGB XII an, dass Unterhaltsansprüche gegenüber unterhaltspflichtigen Kindern mit einem Jahreseinkommen von nicht mehr als 100.000 € nicht auf den Träger der Sozialhilfe übergehen, stellt das Sozialhilferecht nicht in Frage, dass auch die durch die Einkommensgrenze privilegierten Kinder ihren Eltern gegenüber zivilrechtlich zum Unterhalt verpflichtet sein können. Es ist dann bereits ein logischer Widerspruch, aus dem gleichen Gesetz die Wertung entnehmen zu wollen, dass der bürgerlich-rechtliche Unterhaltsanspruch der Eltern gegenüber einem privilegierten Kind schon im Vorfeld des Regressverzichts an dessen mangelnder unterhaltsrechtlicher Leistungsfähigkeit scheitern müsste. Überschreitet das unterhaltspflichtige Kind mit seinen Einkünften die Jahreseinkommensgrenze des § 94 Abs. 1a Satz 1 SGB XII, gehen nach dem eindeutigen Wortlaut des Gesetzes die gesamten Unterhaltsansprüche des unterhaltsberechtigten Elternteils nach § 94 Abs. 1 SGB XII auf den Sozialhilfeträger über, also nicht nur der Teil, der sich auf das über 100.000 € liegende Einkommen des unterhaltspflichtigen Kindes bezieht.

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03.07.2025

Umfassendes Recht des Haftpflichtversicherers auf Auskunft und Vorlage aller Behandlungsunterlagen gegenüber der Krankenkasse des Geschädigten

OLG Celle v. 18.6.2025 - 14 U 16/25

Der nach § 119 Abs. 3 S. 1 VVG bestehende Auskunftsanspruch begründet ein Zurückbehaltungsrecht des Haftpflichtversicherers gem. § 273 Abs. 1 BGB gegenüber dem Anspruch des Dritten auf Zahlung von Schadensersatz. Die vom Geschädigten zu erteilende Auskunft soll den Versicherer in die Lage versetzen, eine Entscheidung über den Grund und die Höhe seiner Einstandspflicht zu treffen. Allein die Vorlage automatisiert hergestellter Übersichten genügt nicht. Ein "Grouper"-Auszug ist ein reines EDV-Rechenprogramm und stellt lediglich eine Indiztatsache für das Bestehen der behaupteten Ansprüche dar.

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03.07.2025

Haftpflichtversicherer umfassendem Recht auf Auskunft und Vorlage aller Behandlungsunterlagen gegenüber Krankenkasse des Geschädigten

OLG Celle v. 18.6.2025 - 14 U 16/25

Der nach § 119 Abs. 3 S. 1 VVG bestehende Auskunftsanspruch begründet ein Zurückbehaltungsrecht des Haftpflichtversicherers gem. § 273 Abs. 1 BGB gegenüber dem Anspruch des Dritten auf Zahlung von Schadensersatz. Die vom Geschädigten zu erteilende Auskunft soll den Versicherer in die Lage versetzen, eine Entscheidung über den Grund und die Höhe seiner Einstandspflicht zu treffen. Allein die Vorlage automatisiert hergestellter Übersichten genügt nicht. Ein "Grouper"-Auszug ist ein reines EDV-Rechenprogramm und stellt lediglich eine Indiztatsache für das Bestehen der behaupteten Ansprüche dar.

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03.07.2025

Gericht muss im Insolvenzverfahren missbräuchliche Vertragsklauseln von Amts wegen prüfen können

EuGH v. 3.7.2025 - C-582/23

Das Insolvenzgericht muss im Rahmen einer Verbraucherinsolvenz die potenzielle Missbräuchlichkeit von Vertragsklauseln von Amts wegen prüfen können Diese Prüfung kann unabhängig davon erfolgen, ob die Forderungstabelle genehmigt wurde und verbindlich ist.

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03.07.2025

Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung bei Ausfuhrlieferungen

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 1.7.2025 hat die Finanzverwaltung die Vorgaben nach der sog. Missbrauchsrechtsprechung des EuGH konkretisiert.

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03.07.2025

Steuerfreistellung des niederländischen Arbeitslohns im Ansässigkeitsstaat Deutschland auch bei Anwendung der niederländischen 30 %-Regelung

Kurzbesprechung

Der für eine Tätigkeit im Königreich der Niederlande gezahlte Arbeitslohn eines in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen Arbeitnehmers ist auch insoweit nach Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Art. 22 Abs. 1 Buchst. a DBA-Niederlande 2012/2016 unter Anwendung des Progressionsvorbehalts von der Bemessungsgrundlage der deutschen Steuer auszunehmen, als der Arbeitnehmer den Arbeitslohn aufgrund der sogenannten 30 %-Regelung steuerfrei erhalten hat.

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03.07.2025

Werterhöhung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft

Kurzbesprechung

Es ist bei summarischer Prüfung ernstlich zweifelhaft, ob Leistungen eines Gesellschafters in die Kapitalrücklage einer GmbH zu einer steuerbaren Werterhöhung der Anteile der Mitgesellschafter im Sinne des § 7 Abs. 8 Satz 1 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes führen, wenn die Gesellschafter vereinbaren, dass die Einzahlungen dem jeweils leistenden Gesellschafter zugeordnet werden.

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03.07.2025

Zur gewerbesteuerrechtlichen Hinzurechnung der Gewinnanteile eines in den USA ansässigen stillen Gesellschafters

Kurzbesprechung

1. Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs ist verletzt, wenn ein Beteiligter bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung keine Kenntnis von dem Inhalt eines gerichtlichen Aufklärungsschreibens erlangt, das zu einer Frage ergangen ist, auf die das Gericht im Urteil entscheidungserheblich abstellt. Dies gilt auch dann, wenn die Äußerungen eines anderen Beteiligten Anlass gegeben hätten, zu dem betreffenden Thema vorzutragen.
2. Der Begriff "andere Entgelte" in Art. 24 Abs. 3 DBA-USA 1989 umfasst nicht die Gewinnanteile eines stillen Gesellschafters.
3. Die gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Gewinnanteilen eines stillen Gesellschafters nach § 8 Nr. 3 des Gewerbesteuergesetzes 2000 fällt unter die auch für Drittstaaten geltende Kapitalverkehrsfreiheit nach Art. 56 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft ‑‑EGV‑‑ (heute Art. 63 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ‑‑AEUV‑‑). Die Anwendbarkeit der Standstill-Klausel des Art. 57 Abs. 1 EGV (heute Art. 64 Abs. 1 AEUV) wird grundsätzlich nicht durch Ausführungen eines Schreibens einer Oberfinanzdirektion über eine zugunsten von Steuerpflichtigen nur eingeschränkte Anwendung einer Norm beeinflusst.

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