Zivilrecht | Zivilverfahrensrecht

 Das müssen Sie im Zivilrecht und Zivilverfahrensrecht wissen! Aktuelle Urteile und Beschlüsse in Kurzfassungen sowie Informationen über Gesetzgebungsvorhaben. 

Online-Dossier: Digitalisierung im Prozessrecht – Videokonferenztechnik, Elektronischer Rechtsverkehr, Online-Verfahren
In unserem stetig anwachsenden Online-Dossier finden Sie zahlreiche Aufsätze und wertvolle Kommentierungen zu den neuen Vorschriften sowie praxisnahe Hilfestellungen und bleiben bei allen Entwicklungen auf den neuesten Stand.

Online-Dossier: Kryptowährung – Blockchain – Smart Contract – NFT
Distributed Ledger Technologies (DLT) sind längst kein Novum mehr. Dabei hat der globale Erfolg der Kryptowährung „Bitcoin“ der Variante der Blockchain einen erhöhten Bekanntheitsgrad verschafft. Es mangelt allerdings (noch) an flächendeckendem Einsatz derartiger Technologien – jedenfalls im Rechtsverkehr, obwohl sich diese etwa auch für die Abgabe rechtsgeschäftlicher Erklärungen oder automatische Vertragsschlüsse eignen. Immerhin gibt es zur auf Blockchain basierenden Kryptowährung „Bitcoin“ schon erste Rechtsprechung. 

Mit diesem Online-Dossier geben wir Ihnen fortlaufend einen Überblick über die aktuellen rechtlichen Diskussionen in Sachen Kryptowährung & Co.

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Die Schuldrechtsreform 2022 und das neue digitale Vertragsrecht

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12.11.2025

Zur Vergütung für die Nutzung eines dem Ehegatten zum alleinigen Gebrauch zuzuweisenden Haushaltsgegenstands

BGH v. 24.9.2025 - XII ZB 114/25

Die Festsetzung einer Vergütung für die Nutzung eines einem Ehegatten für die Trennungszeit zum alleinigen Gebrauch zuzuweisenden Haushaltsgegenstands steht im Ermessen des Gerichts. Ein Sachantrag des zur Überlassung des Haushaltsgegenstands verpflichteten Ehegatten ist für die Festsetzung einer Nutzungsvergütung nicht erforderlich. Eine vorherige Zahlungsaufforderung des zur Nutzung des Haushaltsgegenstands berechtigten Ehegatten ist nicht Voraussetzung für die Festsetzung einer Nutzungsvergütung. Dem Haushaltszuweisungsverfahren ist die Möglichkeit der Festsetzung einer Nutzungsvergütung immanent.

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12.11.2025

Wucher im Rahmen eines "Sale-and-rent-back-Geschäftsmodells" verdient keinen Schutz

OLG Karlsruhe v. 7.10.2025 - 19 U 121/24

Liegt ein wucherähnliches Rechtsgeschäft beim Ankauf eines Fahrzeugs im Rahmen eines sale-and-rent-back-Geschäftsmodells vor (also dem gewerbsmäßigen Ankauf eines Kraftfahrzeugs mit anschließender Vermietung an den Verkäufer), ist ein Anspruch des Käufers auf Rückzahlung des Kaufpreises nach § 817 Satz 2 BGB ausgeschlossen (entgegen der Rechtsprechung des OLG München).

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11.11.2025

Verpflichtung zur ungefragten Offenbarung bei Unterhaltsansprüchen volljähriger Kinder

AG Frankenthal v. 17.9.2025 - 71 F 25/25

Nimmt der Unterhaltsgläubiger weiterhin titulierte Unterhaltszahlungen entgegen, obgleich er zwischenzeitlich Einkünfte in bedarfsüberschreitender Höhe erzielt, ohne den Unterhaltsgläubiger über diese zu informieren, kann dies zur Sittenwidrigkeit i.S.d. § 826 BGB führen. Von einer Sittenwidrigkeit kann indes nicht ausgegangen werden, soweit den Unterhaltsschuldner eine Obliegenheitsverletzung durch Unterlassung eigener Nachfrage trifft.

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11.11.2025

Zu Fragen der Kausalität und Erheblichkeit eines Anwaltsverschuldens bei der Postausgangskontrolle

BGH v. 24.9.2025 - VIII ZB 34/24

Geht ein fristgebundener Schriftsatz für das Rechtsmittelverfahren beim unzuständigen Ausgangsgericht ein oder ist die Unzuständigkeit des angerufenen Gerichts "ohne weiteres", bzw. "leicht und einwandfrei" zu erkennen, ist dieses grundsätzlich (lediglich) verpflichtet, den Schriftsatz im ordentlichen Geschäftsgang an das zuständige Rechtsmittelgericht weiterzuleiten. Insofern ist üblicherweise damit zu rechnen, dass ein an eine zentrale gerichtliche Annahmestelle gesandter Schriftsatz am nächsten Werktag auf der zuständigen Geschäftsstelle eingeht und dem zuständigen Richter an dem darauffolgenden Werktag vorgelegt wird. Zudem kann nicht erwartet werden, dass die richterliche Verfügung der Weiterleitung der Rechtsmittelschrift noch am selben Tag zur Geschäftsstelle gelangt und dort ausgeführt wird. Vielmehr entspricht es dem ordentlichen Geschäftsgang, dass die Geschäftsstelle die richterlich verfügte Weiterleitung am darauffolgenden Werktag umsetzt.

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10.11.2025

Coaching ohne Kontrolle des Lernerfolges fällt nicht unter das FernUSG - Hohe Hürden bei Wucher-Vorwurf

OLG Hamm v. 15.10.2025 - 12 U 63/25

Ein Fernunterrichtsvertrag liegt nur vor, wenn zwischen den Parteien eine individuelle Kontrolle des Lernerfolges durch den Lehrenden vereinbart ist. Davon ist nicht schon dann auszugehen, wenn der Anbieter der Coaching-Leistungen für Fragen zur Lösung von Problemen zur Verfügung steht. Von einem wucherähnlichen Rechtsgeschäft kann erst ausgegangen werden, wenn die vereinbarte Vergütung rund das Doppelte des Wertes der Gegenleistung beträgt.

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10.11.2025

Vergleich: Einigung der Anwälte über Verlängerung der Widerrufsfrist formlos möglich

OLG Köln v. 22.10.2025 - 11 U 116/24

Dass für die Verlängerung der in einem unter Widerruf geschlossenen Vergleich bestimmten Widerrufsfrist im Anwaltsprozess gem. § 78 ZPO grundsätzlich der Anwaltszwang gilt, bedeutet vorbehaltlich besonderer Anordnung nicht, dass die Mitwirkung des Anwalts an eine bestimmte äußere Form gebunden wäre. Die Prozessbevollmächtigten der Parteien können sich über eine solche Fristverlängerung formlos einigen. Vereinbarungen über die Verlängerung einer Widerrufsfrist unterliegen weder dem Protokollierungszwang, noch müssen hierfür anwaltliche Schriftsätze i.S.d. §§ 129 ff. ZPO ausgetauscht werden.

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10.11.2025

Entlastung beim Grundstückskauf: Kabinett beschließt Gesetzentwurf zur Digitalisierung von Immobilien­transaktionen

Immobiliengeschäfte beim Notar sollen schneller, effizienter und auch günstiger durchgeführt werden können. Notare, Gerichte und Behörden sollen Informationen und Dokumente zukünftig ausschließlich auf digitalem Weg austauschen, wenn Grundstückskaufverträge durchgeführt werden. Gleiches soll auch für weitere notarielle Rechtsgeschäfte und Anzeigepflichten gelten. Das sieht ein Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vor, den das Bundeskabinett am 5.11. beschlossen hat. Bürgerinnen und Bürger, die Wirtschaft und auch die Verwaltung sollen dadurch in Höhe von rund 49 Millionen Euro jährlich entlastet werden.

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10.11.2025

Digitalisierung der Zwangsvollstreckung: Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf

Das Zwangsvollstreckungsverfahren soll schneller und effizienter werden. Zukünftig soll die Einleitung der Zwangsvollstreckung überwiegend elektronisch erfolgen. Auch der weitere Dokumentenaustausch zwischen Anwältinnen und Anwälten sowie Behörden an Gerichtsvollzieherinnen oder Gerichtsvollzieher soll elektronisch erfolgen. Das sieht ein Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vor, den das Bundeskabinett am 5.11. beschlossen hat. Der Gesetzentwurf soll zu jährlichen Entlastungen von etwa 7 Millionen Euro führen.

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07.11.2025

Fasan trifft Sozius: Betriebsgefahr des Motorrads bei Kollision verwirklicht

OLG Oldenburg v. 24.9.2025 - 5 U 30/25

Bringt ein fliegender Fasan den Soziusfahrer auf einem zu diesem Zeitpunkt mehr 100 km/h fahrenden Motorrad zu Fall, so verwirklicht sich dabei die spezifische Gefahr eines Kraftfahrzeuges. Dass das Motorrad selbst von dem Aufprall nicht betroffen wird, ändert an dieser Einschätzung nichts. Auch höhere Gewalt liegt nicht vor.

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07.11.2025

Unterbrechung des Verfahrens wegen Tod des Anwalts unabhängig von Kenntnis des Gerichts

BGH v. 14.10.2025 - VI ZR 137/25

Im Anwaltsprozess tritt nach § 244 Abs. 1 ZPO eine Unterbrechung des Verfahrens ein, wenn der einzige zu ihrer Vertretung befugte Rechtsanwalt einer Partei stirbt; auf eine Kenntnis des Gerichts vom Unterbrechungsgrund kommt es nicht an. Eine trotz der Unterbrechung ergangene und nicht nach § 249 Abs. 3 ZPO zulässige gerichtliche Entscheidung ist allerdings nicht nichtig, sondern anfechtbar. Die Unwirksamkeit muss daher mit dem zulässigen Rechtsmittel geltend gemacht werden.

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06.11.2025

Bauliche Veränderung von Kellerräumen entgegen der durch die GdWE vereinbarten Zweckbestimmung

BGH v. 10.10.2025 - V ZR 192/24

Wird einem Wohnungseigentümer eine bauliche Veränderung gestattet, die die Möglichkeit eröffnet, Räumlichkeiten entgegen einer vereinbarten Zweckbestimmung (hier: Keller) zu nutzen, führt dies jedenfalls dann nicht zur Anfechtbarkeit des Gestattungsbeschlusses, wenn auch eine nach der Vereinbarung zulässige Nutzung weiterhin möglich ist.

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06.11.2025

Keine Pflicht des scheidenden WEG-Verwalters zur Erstellung der Jahresabrechnung für das Vorjahr

BGH v. 26.9.2025 - V ZR 206/24

Zur Erstellung von Jahresabrechnungen ist die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer verpflichtet; als ausführendes Organ muss der bestellte Verwalter auch ausstehende Abrechnungen für Vorjahre erstellen. Daneben kann auch der frühere Verwalter aus dem Verwaltervertrag weiterhin verpflichtet sein, die Jahresabrechnung zu erstellen, sofern die Pflicht der Gemeinschaft bereits während seiner Amtszeit entstanden ist. Die Pflicht der Gemeinschaft zur Erstellung der Jahresabrechnung entsteht am 1. Januar des folgenden Kalenderjahres; der frühere Verwalter, dessen Amtszeit zum 31. Dezember des Vorjahres geendet hat, ist nicht zur Erstellung der Jahresabrechnung für das Vorjahr verpflichtet.

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05.11.2025

Wirksame Klausel zum Ausschluss von Schäden durch Pandemien in einer Jahres-Reiseversicherung

BGH v. 5.11.2025 - IV ZR 109/24

Eine Klausel in einer Jahres-Reiseversicherung, wonach Schäden durch Pandemien nicht versichert sind, ist nicht nach § 307 Abs. 1 BGB wegen eines Verstoßes gegen das Transparenzgebot oder das Verbot einer unangemessenen Benachteiligung unwirksam.

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05.11.2025

Reinigung der Fußböden - Unwirksamkeit einer mietvertraglichen Abwälzungsklausel

AG Hamburg v. 24.10.2025 - 49 C 518/24

Die Vorgabe des Pflegens und Reinigens der Fußböden als Teil der auf die Mieterseite abgewälzten Schönheitsreparaturen führt wegen Verstoßes gegen § 538 BGB zur Unwirksamkeit der mietvertraglichen Abwälzungsklausel. Für die Fälligkeit von Schönheitsreparaturen kommt es nicht auf den leeren, sondern den bewohnten Zustand der Wohnung an, da entscheidend ist, ob bei Fortdauer des Mietverhältnisses eine Renovierung laufend erforderlich gewesen wäre.

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04.11.2025

Kindsmutter kann das einstweilige Näherungsverbot gegenüber dem Stiefvater des Kindes nicht anfechten

OLG Rostock v. 21.10.2025 - 10 UF 84/25

Hinsichtlich der Beschwerdeberechtigung einer Kindesmutter gegen ein einstweiliges Näherungsverbot gem. § 1666 Abs. 3 Nr. 3 und 4 BGB, das gegenüber ihrem Ehemann ausgesprochen worden ist, bestehen Bedenken aufgrund des Erfordernisses einer unmittelbaren Rechtsbeeinträchtigung. Jedenfalls ist die Beschwerde nicht statthaft, weil die betreffenden Maßnahmen keine Entscheidung über die elterliche Sorge i.S.v. § 57 Satz 2 Nr. 1 FamFG darstellen.

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04.11.2025

Dressur statt Springreiten: Schadensersatz wegen Besamung einer Stute mit Samen von falschem Hengst

BGH v. 14.10.2025 - VI ZR 14/25

Fordert der Geschädigte entgangenen Gewinn, enthält § 252 BGB eine § 287 ZPO ergänzende Beweiserleichterung, wonach der Geschädigte nur die Umstände darzulegen und in den Grenzen des § 287 ZPO zu beweisen braucht, aus denen sich nach dem gewöhnlichen Verlauf der Dinge oder den besonderen Umständen des Falls die Wahrscheinlichkeit des Gewinneintritts ergibt. Die Erleichterungen der § 252 BGB, § 287 ZPO ändern nichts daran, dass es im Rahmen der notwendigen Prognose des entgangenen Gewinns i.S.d. § 252 Satz 2 BGB konkreter Anknüpfungstatsachen bedarf, die der Geschädigte darlegen und zur Überzeugung des Gerichts nachweisen muss.

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04.11.2025

Erlass einer einstweiligen Verfügung zur Durchsetzung einer Unterbrechung der Versorgung mit Strom und Gas

OLG Celle v. 30.7.2025 - 13 W 24/25

Die einem Grundversorger nach § 19 Abs. 2 Satz 1 Strom-/GasGVV eingeräumte Befugnis, bei Nichterfüllung einer Zahlungsverpflichtung trotz Mahnung die Grundversorgung mit Strom und Gas unterbrechen zu lassen, ist eine besondere Ausgestaltung des Leistungsverweigerungsrechts gemäß §§ 273, 320 BGB und kann grundsätzlich im Wege einer einstweiligen (Sicherungs-)Verfügung gemäß § 935 ZPO durchgesetzt werden.

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04.11.2025

Floskeln reichen nicht! Wie muss eine Kündigung wegen Eigenbedarfs begründet werden?

LG Heilbronn v. 30.10.2025 - I 3 S 12/25

Die Angabe der Gründe für das berechtigte Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses im Kündigungsschreiben gemäß § 573 Abs. 3 S. 1 BGB ist ein Wirksamkeitsvoraussetzung für die Kündigung. Zwar darf die Kündigung durch diese formale Anforderung nicht unzumutbar erschwert werden. Gleichwohl darf sich die Begründung nicht in Leerformeln, Floskeln oder bloßen Schlagworten erschöpfen. Es müssen die Kerntatsachen mitgeteilt werden, aus denen sich der Eigenbedarf ergibt.

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03.11.2025

Kündigung wegen Wohnungsverwahrlosung

BVerfG v. 21.7.2025 - 1 BvR 1428/24

Das BVerfG hat sich zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine auf das Wohnverhalten gestützte Kündigung geäußert. Zwar werde das Besitzrecht des Mieters nach Art. 14 Abs. 1 GG geschützt. Im zu beurteilenden Fall hat es die die Kündigung bestätigende Gerichtsentscheidung dennoch als noch verfassungskonform angesehen. Denn das Gericht habe die Kündigung auf drohende Substanzverletzungen der Wohnung gestützt und gewürdigt, dass der Beschwerdeführer durch sein Verhalten in der Vergangenheit u.a. bereits einen Feuerwehreinsatz ausgelöst hatte.

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03.11.2025

Zwangsvollstreckung durch Rechtsanwaltssozietät: Zu den Anforderungen an die Gläubigerbezeichnung im Titel

Saarländisches OLG v. 6.8.2025 - 5 W 55/25

Weist der von einer - im Rechtsverkehr als solche unter ihrer Bezeichnung auftretenden - Rechtsanwaltssozietät zum Zwecke der Eintragung einer Zwangssicherungshypothek vorgelegte Kostenfestsetzungsbeschluss die "Rechtsanwälte..." als Titelgläubiger aus, ohne dass daraus erkennbar wird, ob damit die Antragstellerin als (Schein-)Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder die genannten "Rechtsanwälte..." als Einzelpersonen gemeint sind, so lässt sich die vom Grundbuchamt als Vollstreckungsgericht zu prüfende Identität von Antragsteller und Titelgläubiger nicht zweifelsfrei feststellen.

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