Arbeitsrecht | Sozialrecht

Das müssen Sie im Arbeitsrecht und Sozialrecht wissen! Aktuelle Urteile und Beschlüsse in Kurzfassungen sowie Informationen über Gesetzgebungsvorhaben.

Online-Dossier: Betriebsratswahlen 2026 – Was ist zu beachten?
In diesem Online-Dossier informieren wir Sie über aktuelle Vorgaben zur Vorbereitung, Durchführung und Anfechtung der nächsten Betriebsratswahlen.

Online-Dossier: Online-Dossier: KI und Arbeitsrecht – Was ist beim Einsatz von KI-Tools in Unternehmen arbeits- und datenschutzrechtlich zu beachten?
In diesem Online-Dossier informieren wir Sie über die rechtlichen Rahmenbedingungen des Einsatzes von KI am Arbeitsplatz. Zudem zeigen wir auf, wie Sie selbst KI-Tools für die tägliche Arbeit nutzbar machen können – inklusive einer kleinen Einführung zum Prompten.

Online-Dossier: Die Neuregelung Betriebsratsvergütung – Das VW-Urteil des BGH und seine weitreichenden Konsequenzen
Dieses Online-Dossier vermittelt Ihnen einen aktuellen Überblick über die neue Rechtslage. Sie finden hier außerdem praktische Umsetzungstipps (insb. Muster und Best-Practice-Beispiele) führender Experten im Betriebsverfassungsrecht. Das Dossier wird laufend aktualisiert und deckt so nach und nach alle Spezialfragen zum Thema ab.

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01.04.2026

Frau Richterin am Bundesarbeitsgericht Margot Weber im Ruhestand

Mit Ablauf des 31. März 2026 ist Frau Richterin am Bundesarbeitsgericht Margot Weber in den Ruhestand getreten. Frau Weber war seit Mai 2013 Richterin am Bundesarbeitsgericht. Die ersten Jahre ihrer Arbeit im Fünften Senat wurden durch die Rechtsprechung zum Arbeitsentgelt und Annahmeverzug des Arbeitgebers geprägt. In ihrer richterlichen Tätigkeit im Neunten Senat hatte Frau Weber maßgeblichen Anteil daran, die unionsrechtlichen Vorgaben, die der Arbeitgeber bei der Gewährung von Urlaub zu beachten hat, in nationales Recht umzusetzen. Während ihrer Tätigkeit im Zehnten Senat hat Frau Weber vor allem die Rechtsprechung im Bereich der variablen Vergütungsbestandteile maßgebend mitgeprägt.

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01.04.2026

Ohne Einsatz keine weitere Prämie für Profifußballer

ArbG Düsseldorf v. 28.1.2026 - 13 Ca 6062/25

§ 4 Abs. 2 Satz 4 der Anlage "Besondere Regelungen" ist keine Einmalbedingung (§ 310 Abs. 3 Nr. 2 BGB) und keine Allgemeine Geschäftsbedingung (§ 305 Abs. 1 BGB), da der Beklagte die Klausel dem Kläger zur Disposition stellte. Nach Auslegung nach §§ 133, 157 BGB unter Berücksichtigung von Wortlaut, systematischem Zusammenhang, Sinn und Zweck sowie den Verhandlungen ist die Nachzahlung nur für Spiele geschuldet, für die der Kläger tatsächlich eingesetzt wurde.

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30.03.2026

Bundesrat billigt Grundsicherung

Die vom Bundestag beschlossene Umgestaltung des Bürgergeldes zu einer neuen Grundsicherung hat am 27.3.2026 den Bundesrat passiert. Das Gesetz kann nun ausgefertigt und verkündet werden. Es tritt zum überwiegenden Teil am 1.7.2026 in Kraft. Sozialleistungen sollen dann fairer ausgestaltet und Missbrauch wirksamer verhindert werden. Grundsätzlich wird wieder der Vermittlungsvorrang gelten. Die Regeln für Arbeitsverweigerer sollen zudem wirkungsvoller und praxistauglicher gestaltet und früher angewandt werden.

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26.03.2026

Pauschale personelle Engpässe genügen nicht für Beschränkung des Erholungsurlaubs

Thüringer LAG v. 2.3.2026 - 4 Ta 15/26

Eine generelle Beschränkung des Erholungsurlaubs auf höchstens zwei zusammenhängende Wochen verstößt gegen § 7 Abs. 2 S. 1 BUrlG; eine Teilung ist nur bei Vorliegen konkreter dringender betrieblicher oder in der Person des Arbeitnehmers liegender Gründe zulässig, wobei pauschale personelle Engpässe nicht genügen. Zugleich kann die Gewährung von Urlaub im Wege der einstweiligen Verfügung trotz Vorwegnahme der Hauptsache geboten sein, wenn andernfalls wegen fehlender Rechtskraft (§ 894 ZPO) eine Vereitelung des Anspruchs droht.

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26.03.2026

Kündigung der PR-Chefin der Fraktion Die Linke im Berliner Abgeordnetenhaus unwirksam

ArbG Berlin v. 25.3.2026 - 60 Ca 12322/25

Die Kündigung der Leiterin der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Fraktion Die Linke im Abgeordnetenhaus von Berlin wegen vermeintlichen Arbeitszeitbetrugs ist rechtsunwirksam. Eine schwerwiegende Pflichtverletzung liegt nicht vor.

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25.03.2026

Zur Unwirksamkeit einer Freistellungsklausel

BAG v. 25.3.2026 - 5 AZR 108/25

Eine AGB, nach der der Arbeitgeber berechtigt ist, den Arbeitnehmer im gekündigten Arbeitsverhältnis bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unter Fortzahlung der Vergütung von der Arbeitsleistung freizustellen, ist unwirksam, weil sie den Arbeitnehmer unangemessen i.S.v. § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB benachteiligt.

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25.03.2026

Ver.di-Warnstreik bei Vivantes-Tochtergesellschaft: ArbG bestätigt Umfang der Notdienstpläne im Bereich Zentralsterilisation

ArbG Berlin v. 24.3.2026 - 48 Ga 5023/26

Das ArbG Berlin hat am 24.3.2026 in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes den Notdienstplan für den Bereich der Zentralsterilisation in den Berliner Vivantes-Kliniken für den ab dem 25.3.2026 angekündigten Warnstreik festgelegt.

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25.03.2026

Saskia Klug neue Pressesprecherin beim Bundesarbeitsgericht

In der Nachfolge des Vorsitzenden Richters am Bundesarbeitsgericht Oliver Klose nimmt die Richterin am Bundesarbeitsgericht Saskia Klug ab dem 25.3.2026 die Tätigkeit als Pressesprecherin des Bundesarbeitsgerichts auf.

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24.03.2026

BAG-Jahresbericht 2025: Ein Drittel aller Revisionen und Rechtsbeschwerden erfolgreich

Am 24.3.2026 fand das Jahrespressegespräch des BAG statt. BAG-Präsidentin Inken Gallner stellte im Rahmen der Hybrid-Konferenz den Jahresbericht 2025 vor.

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24.03.2026

BAG-Jahresbericht 2025: Deutlich weniger Eingänge als im Vorjahr - Neue Pressesprecherinnen

Am 24.3.2026 fand das Jahrespressegespräch des BAG statt. BAG-Präsidentin Inken Gallner stellte im Rahmen der Hybrid-Konferenz den Jahresbericht 2025 vor. Die Zahl der Eingänge beim Bundesarbeitsgericht sind danach im letzten Jahr weiter drastisch gesunken um rund 19 Prozent. Die durchschnittliche Dauer der erledigten Verfahren hat sich deutlich verkürzt auf fünf Monate und sechs Tage im Vergleich zu acht Monaten und 26 Tage im Vorjahr.

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24.03.2026

Nachvertragliches Wettbewerbsverbot und beabsichtigte Arbeitsaufnahme bei Konkurrenzunternehmen

ArbG Heilbronn v. 12.2.2026 - 8 Ga 1/26

Es muss eine existenzielle Notlage vorliegen, die eine sofortige Entscheidung im Rahmen einer einstweiligen Verfügung erforderlich macht. Eine hauptsächliche Tätigkeit auf einer anderen Handelsstufe (B2B gegen-über B2C im Bereich des Einzelhandels) schließt ein Konkurrenzverhältnis jedenfalls dann nicht aus, wenn der Direktvertrieb an Kunden über einen Onlineshop nicht völlig untergeordneter Natur ist.

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24.03.2026

Kündigung nach Täuschung über die ärztliche Feststellung einer vorläufigen Impfunfähigkeit

BAG v. 4.12.2025 - 2 AZR 13/25

Die wahrheitswidrige Behauptung eines im Krankenhaus tätigen Arbeitnehmers, aufgrund ärztlicher Untersuchung vorläufig impfunfähig zu sein, stellt eine erhebliche Pflichtverletzung (§ 241 Abs. 2 BGB) dar und ist grundsätzlich geeignet, eine fristlose Kündigung zu rechtfertigen. Maßgeblich ist insbesondere der Vertrauensbruch. Aber auch ein Täuschungsversuch genügt insoweit.

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20.03.2026

Gericht entlarvt sog. "AGG-Hopper" - Streitwert auf 45.000 € festgesetzt

ArbG Hamm v. 23.1.2026 - 2 Ca 628/25

Eine Bewerbung kann rechtsmissbräuchlich sein, wenn objektive Umstände darauf schließen lassen, dass es dem Bewerber nicht ernsthaft um die Erlangung der Stelle, sondern vorrangig um die Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen ("AGG-Hopping") geht; dies gilt insbesondere bei fehlender räumlicher Verfügbarkeit, bestehender ungekündigter Vollzeitbeschäftigung, mangelnder Wechselbereitschaft sowie einer Vielzahl vergleichbarer Entschädigungsprozesse gegen verschiedene Arbeitgeber.

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20.03.2026

Keine Fristwahrung durch Schriftsatzübermittlung an das beBPO

BAG v. 4.3.2026 - 5 AZB 26/25

Eine Rechtsmittel(begründungs)frist wird nicht durch die Übermittlung eines elektronischen Dokuments an das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPO) der Verwaltung des Rechtsmittelgerichts gewahrt. Das beBPO der Gerichtsverwaltung ist nicht der für das Berufungsgericht eingerichtete Empfänger-Intermediär im Netzwerk für das EGVP.

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17.03.2026

Arbeitnehmer dürfen sonn- und feiertags Wellnessmassagen vornehmen

VG Berlin v. 13.3.2026 - VG 4 L 508/25

Angestellte Masseure dürfen auch an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden. Der Arbeitgeber kann sich auf den gesetzlichen Ausnahmetatbestand des § 10 Abs. 1 Nr. 7 ArbZG berufen. Auch nicht-medizinische Massagestudios sind als Erholungseinrichtungen anzusehen und daher privilegiert.

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17.03.2026

Katholische Schwangerschaftsberatung: Austritt aus katholischer Kirche kein ausreichender Grund für Kündigung

EuGH v. 17.3.2026 - C-258/24

Eine katholische Einrichtung kann einer Mitarbeiterin nicht ohne Weiteres aus dem alleinigen Grund kündigen, dass sie aus der katholischen Kirche ausgetreten ist. Eine solche Kündigung setzt u.a. voraus, dass die Anforderung, nicht aus dieser Kirche auszutreten, unter Berücksichtigung der Art der Tätigkeit und in Anbetracht des Ethos dieser Einrichtung wesentlich, rechtmäßig und gerechtfertigt ist.

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17.03.2026

Keine allgemeine Frist zur Begleichung einer titulierten Forderung: Schuldner muss jederzeit mit Vollstreckung rechnen

Hessisches LAG v. 9.3.2026 - 10 Ta 25/26

Haben die Parteien in einem gerichtlichen Vergleich niedergelegt, dass sich der Arbeitgeber verpflichtet, alle erforderlichen Erklärungen abzugeben, damit der Arbeitnehmer die für ihn eingerichtete betriebliche Altersversorgung weiterführen kann, so hat eine solche Regelung mangels ausreichender Bestimmtheit keinen vollstreckungsfähigen Inhalt. Eine allgemeine Frist, die einem Schuldner einzuräumen ist, um einer titulierten Forderung nachzukommen, besteht im Grundsatz nicht. Haben die Parteien in einem gerichtlichen Vergleich bestimmte Verpflichtungen des Arbeitgebers vereinbart, so muss dieser, wenn keine abweichende Fälligkeitsbestimmung getroffen worden ist, grundsätzlich jederzeit damit rechnen, dass Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet werden.

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16.03.2026

Voraussetzung der wirksamen Zuweisung einer anderweitigen Tätigkeit hinsichtlich Gleichwertigkeit

LAG Niedersachsen v. 12.1.2026 - 4 SLa 454/25

Voraussetzung der wirksamen Zuweisung einer anderweitigen Tätigkeit nach § 106 Satz 1 GewO ist regelmäßig, dass die neu zugewiesene Tätigkeit als gleichwertig anzusehen ist. Beinhaltet die neu zugewiesene Tätigkeit eine deutliche Verkleinerung des bisherigen Aufgaben- und Verantwortungsbereichs, stellt dies in der Regel eine unzulässige Zuweisung geringerwertiger Tätigkeiten dar.

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13.03.2026

Beteiligung des Betriebsrats bei geplanter Umgruppierung

BAG v. 25.11.2025 - 1 ABR 43/24

Nach § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG hat der Arbeitgeber in Betrieben mit regelmäßig mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern den Betriebsrat vor jeder Ein- oder Umgruppierung zu beteiligen. Zur Sicherung dieses Beteiligungsrechts kann der Betriebsrat entsprechend § 101 BetrVG verlangen, dass der Arbeitgeber ein Zustimmungsverfahren einleitet und bei Zustimmungsverweigerung ein Zustimmungsersetzungsverfahren durchführt.

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12.03.2026

Arbeitsunfähig bedeutet nicht zwangsläufig amtsunfähig

Hessisches LAG 2.2.2026 - 16 TaBVGa 2/26

Ein arbeitsunfähig erkranktes Betriebsratsmitglied, das seine Bereitschaft zur Teilnahme an einer Betriebsratssitzung nicht gegenüber dem Betriebsratsvorsitzenden anzeigt, darf dieser als verhindert ansehen. Dies ändert sich jedoch, wenn dieses seine Amtsfähigkeit gegenüber dem Betriebsrat anzeigt. Dann darf aus der Arbeitsunfähigkeit nicht mehr ohne weiteres auf die Amtsunfähigkeit des betreffenden Betriebsratsmitglieds geschlossen werden.

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10.03.2026

Unwirksame Probezeitkündigung - Beteiligung Personalrat und Gleichstellungsbeauftragte

BAG v. 30.10.2025 - 2 AZR 177/24

Eine Kündigung ist eine personelle Angelegenheit i.S.d. § 22 Abs. 1 LGG Bbg, vor deren Ausspruch die Gleichstellungsbeauftragte zu beteiligen ist. Die ordnungsgemäße Durchführung des vom Landesgesetzgeber vorgeschriebenen Beteiligungsverfahrens ist, auch wenn dem Personalrat ein bloßes Mitwirkungsrecht zusteht, Wirksamkeitsvoraussetzung einer jeden Kündigung.

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04.03.2026

Heinrich Kiel zum neuen Vizepräsidenten des Bundesarbeitsgerichts ernannt

Der Bundespräsident hat Herrn Vorsitzenden Richter am Bundesarbeitsgericht Prof. Dr. Heinrich Kiel zum Vizepräsidenten des Bundesarbeitsgerichts ernannt. Frau Staatssekretärin Leonie Gebers überreichte ihm am 27. Februar 2026 die Ernennungsurkunde im Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

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04.03.2026

Inken Gallner zum Mitglied des Ausschusses nach Art. 255 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union berufen

Der Rat der Europäischen Union hat Frau Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts Inken Gallner durch Beschluss vom 5. Dezember 2025 mit Wirkung vom 1. März 2026 zum Mitglied des Ausschusses nach Art. 255 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) berufen.

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03.03.2026

Beschäftigung der Frauen auf Rekordhoch bei gleichzeitig hoher Teilzeitquote

Zwar ist die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Jahr 2025 auf ein Rekordhoch gestiegen. Allerdings arbeitet mehr als die Hälfte der Frauen in Teilzeit, bei den Männern ist es nur jeder Siebte.

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02.03.2026

Markus Krumbiegel ist neuer Vorsitzender Richter am BAG - Zwei neue BAG-Richter

Der Bundespräsident hat den Richter am Bundesarbeitsgericht Markus Krumbiegel mit Wirkung vom 1. März 2026 zum Vorsitzenden Richter am Bundesarbeitsgericht ernannt. Herr Krumbiegel übernimmt den Vorsitz des Achten Senats. Außerdem wurden mit Matthias Kreutzberg-Kowalczyk und Markus Weingarth zwei neue BAG-Richter ernannt.

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02.03.2026

Zahl der erteilten Arbeitsmarktzulassungen an ausländische Staatsangehörige seit 2021 stark gestiegen

Um in Deutschland eine Arbeitserlaubnis zu erhalten, benötigen ausländische Staatsangehörige außerhalb der EU in der Regel eine Arbeitsmarktzulassung durch die Bundesagentur für Arbeit. Die Anzahl dieser Arbeitsmarktzulassungen ist seit 2021 um 140 % gestiegen - auf gut 521.000 im Jahr 2025. Das ist auch gegenüber dem Vorjahr ein deutliches Plus von 17 %. EU-Bürger benötigen keine Arbeitserlaubnis. Ebenso Geflüchtete, deren Antrag auf Asyl bewilligt worden ist.

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02.03.2026

30-Minuten-Regel in Rufbereitschaft zu kurz bemessen?

LAG Niedersachsen v. 17.12.2025 - 8 SLa 502/25

Die Vorgabe, während der Rufbereitschaft innerhalb von 30 Minuten "am Patienten" verfügbar zu sein, ist unzulässig. Das BAG hat nun Gelegenheit zur Klarstellung, ob es unter dem in seiner bisherigen Rechtsprechung verwendeten Begriff der "Arbeitsaufnahme" den Zeitpunkt der Ankunft des Arbeitnehmers am Arbeitsort oder vielmehr den Zeitpunkt der "Verfügbarkeit am Patienten" (bzw. - bei nichtärztlichen Arbeitnehmern - den Zeitpunkt der nach Durchführung arbeitgeberseitig aufgegebener Vorbereitungshandlungen hergestellten tatsächlichen Einsatzfähigkeit) versteht.

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02.03.2026

Ver.di-Warnstreik bei Vivantes-Tochtergesellschaften: LAG bestätigt Umfang der Notdienstpläne im laufenden Warnstreik

LAG Berlin-Brandenburg v. 26.2.2026 - 11 GLa 147/26

Das LAG Berlin-Brandenburg hat am 26.2.2026 die Entscheidung des ArbG Berlin, womit dieses in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes den Notdienstplan für die Bereiche der Zentralsterilisation und der Reinigung in den Berliner Vivantes-Kliniken im laufenden Warnstreik festgelegt hat, bestätigt.

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27.02.2026

Zeitpunkt der Einführung der Arbeitszeiterfassung für Beschäftigte an Schulen in Bremen unterliegt nicht der Mitbestimmung

OVG Bremen v. 7.1.2026 - 6 LP 165/25

Der Zeitpunkt der Einführung der Arbeitszeiterfassung für Beschäftigte an Schulen in Bremen unterliegt nicht der Mitbestimmung, denn dass die Arbeitszeit erfasst werden muss, ist bereits durch Gesetz geregelt. Auch über die Frage, mit welchen technischen Mitteln die Arbeitszeit erfasst wird (z.B. in einer App auf dienstlichen IPads, in händisch geführten Listen o.ä.) hat letztendlich der Senat der Freien Hansestadt zu entscheiden.

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27.02.2026

Kündigungsschutzverfahren zweier Beschäftigter gegen die Volkswagen AG im Zusammenhang mit dem Hinweisgeberschutzgesetz

ArbG Braunschweig v. 25.2.2026 - 4 Ca 313/25 u.a.

Das Arbeitsgericht Braunschweig hat am 25.2.2026 Kündigungsschutzklagen von zwei Mitarbeitern, die dem oberen Managementkreis angehören, gegen die Volkswagen AG verhandelt. Das Arbeitsgericht hat in einem Fall im Wege eines Teilurteils entschieden, dass das Arbeitsverhältnis nicht durch die außerordentliche fristlose Kündigung beendet worden ist, jedoch aufgrund der ordentlichen Kündigung fristgemäß endet. Wegen der Annahmeverzugsansprüche des Klägers bis zum Ablauf der Kündigungsfrist sowie der mit der Widerklage geltend gemachten Auskunftsansprüche erging ein Auflagenbeschluss.

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