Steuerrecht

Das müssen Sie im Steuerrecht wissen! Aktuelle Urteile und Beschlüsse in Kurzfassungen, BMF-Schreiben sowie Informationen über Gesetzgebungsvorhaben.

Online-Dossier: Die Reform der Grundsteuer
Nachdem das BVerfG das System der grundsteuerlichen Bewertung für verfassungswidrig erklärt hatte, erließ der Bundesgesetzgeber ein aus drei Gesetzen bestehendes Paket, um die Vorgaben umzusetzen. Die auf Grundlage der neuen Werte errechnete Grundsteuer ist ab 1.1.2025 zu zahlen. 

Mit diesem Online-Dossier geben wir Ihnen fortlaufend einen Überblick über die aktuellen rechtlichen Diskussionen in Sachen Reform der Grundsteuer. 

Online-Dossier: Kryptowährung – Blockchain – Smart Contract – NFT
Distributed Ledger Technologies (DLT) sind längst kein Novum mehr. Dabei hat der globale Erfolg der Kryptowährung „Bitcoin“ der Variante der Blockchain einen erhöhten Bekanntheitsgrad verschafft. Es mangelt allerdings (noch) an flächendeckendem Einsatz derartiger Technologien – jedenfalls im Rechtsverkehr, obwohl sich diese etwa auch für die Abgabe rechtsgeschäftlicher Erklärungen oder automatische Vertragsschlüsse eignen. Immerhin gibt es zur auf Blockchain basierenden Kryptowährung „Bitcoin“ schon erste Rechtsprechung. 

Mit diesem Online-Dossier geben wir Ihnen fortlaufend einen Überblick über die aktuellen rechtlichen Diskussionen in Sachen Kryptowährung & Co.

pro Seite
16.10.2025

Weitere Grundsätze zur Zusammenfassung von Betrieben gewerblicher Art (BgA) nach § 4 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 KStG

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 10.10.2025 hat die Finanzverwaltung zur Zusammenfassung einer Bad-BgA mit einem Versorgungs-BgA Stellung genommen.

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16.10.2025

Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ab dem 1.1.2025

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 15.10.2025 hat die Finanzverwaltung ausführlich zur Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ab dem 1.1.2025 Stellung genommen.

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16.10.2025

Allgemeine Hinweise zur Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen nach § 33a Abs. 1 EStG als außergewöhnliche Belastung

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 15.10.2025 hat die Finanzverwaltung eine überarbeitete Fassung des BMF-Schreibens v. 6.4.2022 (BStBl. II 2022, 617) veröffentlicht. 

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15.10.2025

Gewährung von Aussetzung der Vollziehung wegen unzureichender Aktenvorlage durch das Finanzamt

FG Münster v. 29.9.2025 - 1 V 1595/25 E

Die Aussetzung der Vollziehung für ein Einspruchsverfahren kann zu gewähren sein, wenn das Finanzamt unvollständige Akten in Bezug auf eine durchgeführte Steuerfahndungsprüfung vorgelegt hat. Die Prüfungsberichte sind das Minimum dessen, was dem Gericht für eine Entscheidung im summarischen Verfahren vorzulegen ist.

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14.10.2025

Schenkweise Übertragung von Gesellschaftsanteilen unter Nießbrauchsvorbehalt und anschließende Weiterveräußerung nach Ablösung des Nießbrauchs

FG Düsseldorf v. 4.9.2025 - 9 K 2034/24 E

Das FG Düsseldorf hat sich vorliegend mit der Frage befasst, ob ursprüngliche Anschaffungskosten von zunächst unentgeltlich mit Nießbrauchsvorbehalt erworbenen GmbH-Anteilen bei der Weiterveräußerung zu berücksichtigen sind.

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09.10.2025

Umsatzsteuerfreie Vermittlung von Bankgeschäften bei verdecktem Vorgehen eines Online-Vermittlers?

FG München v. 2.7.2025, 3 K 1932/21

Da Finanzdienstleister in der Regel selbst steuerfreie Umsätze erbringen, sind sie in diesen Fällen vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen, so dass eine Steuerpflicht bei ihnen zu einer Belastung mit Umsatzsteuer führen würde. Diese Belastung würde in die Preiskalkulation gegenüber den Kunden einfließen. Dies gilt gleichermaßen für die Vermittler und Untervermittler von steuerfreien Finanzdienstleistungen.

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09.10.2025

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Kein Erfordernis der Anforderung einer Lesebestätigung bei Übersendung eines Einspruchs per E-Mail

Kurzbesprechung

Wird ein Einspruch per E-Mail eingelegt, so ist das Unterlassen der Anforderung einer Empfangs- oder Lesebestätigung ohne Einfluss auf das Verschulden der Fristversäumnis im Rahmen eines Wiedereinsetzungsantrags.

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09.10.2025

Zur Unkenntnis der Finanzbehörde bei einer Steuerhinterziehung durch Unterlassen nach § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO

Kurzbesprechung

1. Zur Beantwortung der Frage, ob die Finanzbehörde Kenntnis von den für die Steuerfestsetzung wesentlichen tatsächlichen Umständen hat, ist auf diejenigen Personen abzustellen, die innerhalb der zuständigen Finanzbehörde organisationsmäßig für die Bearbeitung des Steuerfalls berufen sind beziehungsweise die den (zu ändernden) Steuerbescheid erlassen haben.
2. Elektronische Daten, die nicht (...)

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08.10.2025

Verfassungsrechtliche Konsequenzen aus der Herabsenkung der Wesentlichkeitsgrenze bei Veräußerungen i.S.d. § 17 EStG

Niedersächsisches FG v. 26.8.2025 - 12 K 250/11

Nach dem 13. Senat (Niedersächsische FG v. 12.11.2024 - 13 K 196/12) hat nun auch der 12. Senat des Niedersächsischen FG Stellung zu den Fragen genommen, bis zu welchem Zeitpunkt im Zusammenhang mit der Absenkung der Wesentlichkeitsgrenze des § 17 EStG Wertzuwächse aus verfassungsrechtlichen Gründen unberücksichtigt bleiben und ob Steuerberatungskosten, die im Zusammenhang mit der Führung eines Rechtsbehelfsverfahrens zur Frage der Steuerpflicht eines Veräußerungsgewinns anfallen, Veräußerungskosten i.S.d. § 17 Abs. 2 Satz 1 EStG darstellen.

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02.10.2025

Umsatzsteuerliche Behandlung land- und forstwirtschaftlicher Dienstleistungen

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 30.9.2025 hat die Finanzverwaltung zu Entgelten für Ersatzaufforstung und für über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehende Bedingungen für eine tiergerechte und nachhaltige Fleischerzeugung Stellung genommen.

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02.10.2025

Merkblatt zu internationalen Verständigungs- und Schiedsverfahren (Streitbeilegungsverfahren) auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 24.9.2025 hat die Finanzverwaltung eine Neufassung des Merkblatts veröffentlicht.

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02.10.2025

Alle weiteren am 2.10.2025 veröffentlichten Entscheidungen des BFH

Hier finden Sie die Leitsätze der weiteren am Donnerstag veröffentlichten Entscheidungen des BFH. Mit den Auswirkungen und Konsequenzen setzen sich die Autoren unserer steuerrechtlichen Zeitschriften vertiefend auseinander.

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02.10.2025

Zweimalige Festsetzung von Grunderwerbsteuer für den Erwerb von Gesellschaftsanteilen beim Auseinanderfallen von sog. Signing und Closing

Kurzbesprechung

1. Es ist bei summarischer Prüfung nicht rechtlich zweifelhaft, dass bei einem Erwerb von Anteilen an einer GmbH, bei dem das schuldrechtliche Erwerbsgeschäft (Signing) und die Übertragung der GmbH-Anteile (Closing) zeitlich auseinanderfallen, Grunderwerbsteuer nach § 1 Abs. 2b des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) für das Closing festgesetzt werden darf.
2. Die rechtlichen Zweifel, ob neben der Festsetzung nach § 1 Abs. 2b GrEStG zusätzlich Grunderwerbsteuer nach § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG für das Signing festgesetzt werden darf (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 09.07.2025 - II B 13/25 (AdV), Deutsches Steuerrecht 2025, 1752), rechtfertigen keine Aussetzung der Vollziehung in Bezug auf die Festsetzung von Grunderwerbsteuer nach § 1 Abs. 2b GrEStG für das Closing.

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02.10.2025

Voraussetzungen von § 20 Abs. 4a Satz 3 EStG

Kurzbesprechung

§ 20 Abs. 4a Satz 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) erfasst Fälle nicht, in denen weder der Emittent noch der Inhaber nach den Anleihebedingungen das Recht haben, anstelle der Rückzahlung der Anleihe in Geld einseitig Wertpapiere andienen oder die Lieferung von Wertpapieren verlangen zu können.

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02.10.2025

Zur Besteuerung der Einlösung eines Gold-Warrants als sonstige Kapitalforderung

Kurzbesprechung

1. Eine sonstige Kapitalforderung ist nicht deshalb zu verneinen, weil der Forderungsinhaber das Recht hat, wahlweise die Erfüllung in anderer Weise als in Geld verlangen zu können. Übt der Inhaber das Erfüllungswahlrecht aus, liegt darin noch kein steuerbarer Vorgang.
2. Wird eine verbriefte Kapitalforderung vereinbarungsgemäß in anderer Weise als durch die Zahlung von Geld erfüllt, fällt auch dieser Vorgang unter den Begriff der Einlösung.

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25.09.2025

Bekanntmachung der Vordruckmuster für den Antrag auf Wohnungsbauprämie für 2025

Nach § 4 Absatz 2 Wohnungsbau-Prämiengesetz (WoPG) vom 30.10.1997 (BGBL. I 1997, 2678) ist der Antrag auf Wohnungsbauprämie nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck zu erstellen. Die Vordruckmuster für 2025 mit Erläuterungen hat das BMF nun am 23.9.2025 auf seiner Homepage bekannt gemacht.

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25.09.2025

Standardisierte Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen nach § 13a Absatz 3 Satz 4 EStG

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 18.9.2025 hat die Finanzverwaltung die Anlagen zu § 13a EStG 2025 bekannt gemacht.

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25.09.2025

Verlängerung der Tarifermäßigung gemäß § 32c EStG

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 4.9.2025 hat die Finanzverwaltung umfassend zur Verlängerung der Tarifermäßigung gemäß § 32c EStG Stellung genommen.

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25.09.2025

Alle weiteren am 25.9.2025 veröffentlichten Entscheidungen des BFH

Hier finden Sie die Leitsätze der weiteren am Donnerstag veröffentlichten Entscheidungen des BFH. Mit den Auswirkungen und Konsequenzen setzen sich die Autoren unserer steuerrechtlichen Zeitschriften vertiefend auseinander.

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25.09.2025

Grunderwerbsteuer bei erneuter Überschreitung der 95 %-Grenze; Steuerbefreiung nach § 16 Abs. 2 Nr. 1 GrEStG bei fehlender Steuerbarkeit des vorausgegangenen Erwerbs

Kurzbesprechung

1. Werden die Anteile an einer grundbesitzenden Gesellschaft aufgrund eines nach § 1 Abs. 3 Nr. 1 des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) steuerbaren Rechtsgeschäfts in der Hand eines Erwerbers vereinigt und sinkt dessen Beteiligung zu einem späteren Zeitpunkt unter die nach § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG erforderliche Beteiligungsquote ab, unterliegt ein Anteilserwerb, der zu einer erneuten Anteilsvereinigung in der Hand des Erwerbers führt, wieder nach § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG der Grunderwerbsteuer.
2. Der Anwendung des § 16 Abs. 2 Nr. 1 GrEStG auf eine nach § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG steuerbare Anteilsvereinigung steht nicht entgegen, dass der vorausgegangene Erwerb der Anteile an der grundbesitzenden Gesellschaft nicht steuerbar war.

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25.09.2025

Steuerbefreiung nach § 16 Abs. 2 Nr. 3 GrEStG bei fehlender Steuerbarkeit des vorausgegangenen Erwerbs

Kurzbesprechung

Der Anwendung des § 16 Abs. 2 Nr. 3 des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) auf eine nach § 1 Abs. 3 Nr. 1 oder 2 GrEStG steuerbare Anteilsvereinigung steht nicht entgegen, dass der vorausgegangene Erwerb der Anteile an der grundbesitzenden Gesellschaft nicht steuerbar war.

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25.09.2025

Akteneinsicht und Auskunft über den Inhalt einer anonymen Anzeige

Kurzbesprechung

1. Das Interesse eines Steuerpflichtigen auf Kenntnisnahme einer gegen ihn gerichteten, in den Steuerakten der Finanzbehörde befindlichen anonymen Anzeige ist im Rahmen der behördlichen Ermessensentscheidung über den Antrag auf Akteneinsicht gegen die kollidierenden Geheimhaltungsinteressen des Anzeigeerstatters und der Finanzbehörde abzuwägen.
2. Beinhaltet eine anonyme Anzeige Informationen, die einen Steuerpflichtigen persönlich betreffen, liegen für ihn insoweit personenbezogene Daten im Sinne von Art. 4 Nr. 1 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vor, die grundsätzlich vom Tatbestand des datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruchs gemäß Art. 15 Abs. 1 DSGVO erfasst sind. (...)

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25.09.2025

Amtliche Richtsatzsammlung des BMF auf dem Prüfstand

Kurzbesprechung

1. Werden in einem Betrieb vorwiegend Bargeschäfte getätigt, können Mängel der Kassenführung der gesamten Buchführung die Ordnungsmäßigkeit nehmen, mit der Folge, dass Finanzamt (FA) und Finanzgericht (FG) dem Grunde nach zur Schätzung befugt sind.
2. FA und FG sind in der Wahl ihrer Schätzungsmethoden grundsätzlich frei. Jedoch ist diese Freiheit bei mehreren in Betracht kommenden Schätzungsmethoden nach den allgemeinen für die Ausübung pflichtgemäßen Ermessens (§ 5 der Abgabenordnung) geltenden Grundsätzen eingeschränkt. (...)

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18.09.2025

Angabe von Rechnungspflichtangaben in anderen Amtssprachen der EU

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 17.9.2025 hat die Finanzverwaltung zur möglichen Angabe von rechnungspflichtangaben in anderen Amtssprachen der EU Stellung genommen.

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18.09.2025

Zur Umsatzsteuerbefreiung von Betreuungs- und Pflegeleistungen, die aus dem Persönlichen Budget bestritten werden

Kurzbesprechung

1. Eine Leistung ist nicht bereits dann in die Berechnung der Sozialgrenze des § 4 Nr. 16 Satz 1 Buchst. l des Umsatzsteuergesetzes (UStG) in der im Jahr 2020 geltenden Fassung (jetzt: § 4 Nr. 16 Satz 1 Buchst. n UStG) einzubeziehen, wenn die Gegenleistung aus dem Persönlichen Budget (§ 29 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch) bestritten wird.
2. Eine Leistung ist jedoch in die Berechnung der Sozialgrenze des § 4 Nr. 16 Satz 1 Buchst. l UStG in der im Jahr 2020 geltenden Fassung (jetzt: § 4 Nr. 16 Satz 1 Buchst. n UStG) einzubeziehen, wenn ein Budgetnehmer mit einem in der Vorschrift genannten Kostenträger als Budgetgeber eine individuelle Zielvereinbarung abgeschlossen hat sowie ein Gesamtplan des Budgetgebers vorliegt, in denen jeweils der Leistungserbringer namentlich genannt wird (Anschluss an das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 19.12.2024 - V R 1/22, zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt).

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18.09.2025

(E-)Mails als vorzulegende Handels- und Geschäftsbriefe

Kurzbesprechung

1. Handels- und Geschäftsbriefe im Sinne von § 147 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3 der Abgabenordnung (AO) können auch E-Mails sein.
2. (Digitale) Unterlagen über Konzernverrechnungspreise unterfallen dem Anwendungsbereich des § 147 Abs. 1 Nr. 5 AO.
3. Die Finanzverwaltung ist im Rahmen der Außenprüfung grundsätzlich berechtigt, vom Steuerpflichtigen sämtliche E-Mails mit steuerlichem Bezug anzufordern.
4. Mangels Rechtsgrundlage ist es der Finanzverwaltung aber verwehrt, ein sogenanntes Gesamtjournal zu verlangen, das einerseits erst noch erstellt werden müsste und andererseits auch Informationen zu solchen E-Mails ent­hält, die keinen steuerlichen Bezug haben.

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16.09.2025

Betriebsaufspaltung? Vermietung von Dachflächen an Enkelgesellschaft für Zwecke der Stromerzeugung mittels Photovoltaikanlagen

FG Düsseldorf v. 19.2.2025 - 5 K 814/22 G,F

Es besteht keine sachliche Verflechtung durch Vermietung von Dachflächen für Zwecke der Stromerzeugung mittels Photovoltaikanlagen, wenn diesen bei einem Betriebsunternehmen mit verschiedenen Geschäftsfeldern nur eine untergeordnete Bedeutung zukommt. Die sog. erweiterte Kürzung gem. § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG bei einer Grundstücksüberlassung an ein Betriebsunternehmen mit verschiedenen Geschäftsfeldern ist daher nicht aufgrund einer Betriebsaufspaltung ausgeschlossen.

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16.09.2025

Opfer von Trickbetrügern können Vermögensverlust nicht als außergewöhnliche Belastung geltend machen

FG Münster v. 2.9.2025 - 1 K 360/25 E

Vermögensverluste aus einem Trickbetrug, bei dem die Täter einem älteren Menschen am Telefon die Notlage eines nahen Angehörigen vortäuschen, sind nicht als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig. Da die Frage der steuerlichen Behandlung von Betrugsopfern bei Schockanrufen eine Vielzahl von Steuerpflichtigen betrifft und höchstrichterlich bislang nicht geklärt ist, wurde die Revision zugelassen.

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15.09.2025

Führt eine Erbauseinandersetzung zu einer Änderung des Gesellschafterbestands über mindestens 90% der Anteile an einer grundbesitzenden GmbH i.S.v. § 1 GrEStG?

FG Düsseldorf v. 15.7.2025 - 11 V 170/25 A (GE)

Das FG Düsseldorf hatte über die Aussetzung der Vollziehung eines Grunderwerbsteuerbescheids im Zusammenhang mit einer Erbauseinandersetzung über Anteile an einer grundbesitzenden GmbH zu entscheiden. Das FG gab dem Aussetzungsantrag aufgrund ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Bescheids statt. Dabei könne offenbleiben, ob durch die Erbauseinandersetzung überhaupt ein Gesellschafterwechsel im Sinne des § 1 Abs. 2b GrEStG eintritt, da die Erbengemeinschaft zivilrechtlich nicht rechtsfähig ist. Entscheidend sei vielmehr, dass selbst bei Annahme eines Rechtsträgerwechsels die Erben nicht als "neue" Gesellschafter anzusehen seien.

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11.09.2025

Strenge Anforderungen an die unmittelbare Nutzungsüberlassung

FG Münster v. 3.7.2025 - 3 K 469/24 F

Ziel der Steuerbefreiung für Betriebsvermögen im Allgemeinen ist es, unternehmerisches Vermögen vor der Inanspruchnahme von Erbschaft- und Schenkungsteuer zu verschonen, um dadurch Unternehmen und Arbeitsplätze zu erhalten. Sinn und Zweck der Erfassung von Dritten zur Nutzung überlassenem Grundbesitz als Verwaltungsvermögen ist die Nichtbegünstigung von zum Betriebsvermögen gehörigen Grundbesitz, der aufgrund der Nutzungsüberlassung an Dritte sonst als Gegenstand der typischerweise risikolosen privaten Vermögensverwaltung anzusehen wäre.

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