Steuerrecht

Das müssen Sie im Steuerrecht wissen! Aktuelle Urteile und Beschlüsse in Kurzfassungen, BMF-Schreiben sowie Informationen über Gesetzgebungsvorhaben.

Online-Dossier: Die Reform der Grundsteuer
Nachdem das BVerfG das System der grundsteuerlichen Bewertung für verfassungswidrig erklärt hatte, erließ der Bundesgesetzgeber ein aus drei Gesetzen bestehendes Paket, um die Vorgaben umzusetzen. Die auf Grundlage der neuen Werte errechnete Grundsteuer ist ab 1.1.2025 zu zahlen. 

Mit diesem Online-Dossier geben wir Ihnen fortlaufend einen Überblick über die aktuellen rechtlichen Diskussionen in Sachen Reform der Grundsteuer. 

Online-Dossier: Kryptowährung – Blockchain – Smart Contract – NFT
Distributed Ledger Technologies (DLT) sind längst kein Novum mehr. Dabei hat der globale Erfolg der Kryptowährung „Bitcoin“ der Variante der Blockchain einen erhöhten Bekanntheitsgrad verschafft. Es mangelt allerdings (noch) an flächendeckendem Einsatz derartiger Technologien – jedenfalls im Rechtsverkehr, obwohl sich diese etwa auch für die Abgabe rechtsgeschäftlicher Erklärungen oder automatische Vertragsschlüsse eignen. Immerhin gibt es zur auf Blockchain basierenden Kryptowährung „Bitcoin“ schon erste Rechtsprechung. 

Mit diesem Online-Dossier geben wir Ihnen fortlaufend einen Überblick über die aktuellen rechtlichen Diskussionen in Sachen Kryptowährung & Co.

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31.07.2012

Zu den Anforderungen an ein "häusliches Arbeitszimmer"

FG Düsseldorf 2.6.2012, 7 K 87/11 E

Allein die Tatsache, dass der Steuerpflichtige über ein steuerlich anzuerkennendes häusliches Arbeitszimmer verfügt, dessen Aufwendungen unter Beachtung der Abzugsbeschränkungen des § 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG abzugsfähig sind, führt nicht dazu, dass auch andere Räume anteilig als beruflich genutzt gelten. Die Trennung einer "Arbeitsecke" durch ein Sideboard ist nicht ausreichend, um einen vom Wohnzimmer getrennten eigenen Raum annehmen zu können, der einer eigenen vom Wohnbereich unabhängigen Nutzung zugänglich ist.

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31.07.2012

§ 5 Abs. 4b S. 1 EStG gilt auch für nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten

FG Köln 30.5.2012, 10 K 2477/11

§ 5 Abs. 4b S. 1 EStG bezieht sich nicht nur auf in künftigen Wirtschaftsjahren zu aktivierende Wirtschaftsgüter, sondern auf Aufwendungen, die in künftigen Wirtschaftsjahren als Anschaffungskosten eines Wirtschaftsguts zu aktivieren sind. Die Vorschrift gilt deshalb auch für Aufwendungen auf bereits vorhandene Wirtschaftsgüter, die in künftigen Jahren als nachträgliche Anschaffungskosten zu aktivieren sind.

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30.07.2012

Musterabkommen über Informationsaustausch im Verhältnis zu den USA sowie US-amerikanischen Quellensteuerabzug veröffentlicht

Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Spanien und die USA haben in einer gemeinsamen Erklärung vereinbart, die bilaterale Zusammenarbeit zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung weiter auszubauen. Die Staaten haben dazu ein Musterabkommen erarbeitet, das als Grundlage für entsprechende bilaterale Vereinbarungen dienen soll.

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27.07.2012

Zur Vorsteuerberichtigung bei Rückgewähr einer Anzahlung

Niedersächsisches FG 22.5.2012, 5 K 259/11

Eine Berichtigung nach § 17 UStG setzt für den Fall, dass der Leistungsempfänger das Entgelt bereits ganz oder teilweise entrichtet hat, voraus, dass das vereinnahmte Entgelt zurückbezahlt wird. Für die Vorsteuerberichtigung nach § 17 Abs. 2 Nr. 2 UStG ist für den Umstand, "ob die Leistung nicht ausgeführt worden ist", auf den Zeitpunkt der Entgeltrückgewähr abzustellen; unerheblich ist insoweit, ob im Wege einer Prognose noch mit einer voraussichtlichen Ausführung der Leistung zu rechnen ist.

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27.07.2012

Zum Verkauf von Betriebsvermögen des Gesellschafters an eine Zebragesellschaft

BFH 28.3.2012, II R 57/10

Stille Reserven sind aufzudecken, wenn ein Besteuerungstatbestand erfüllt wird. Überträgt allerdings ein gewerblich tätiger Gesellschafter einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft (sog. Zebragesellschaft) ein Wirtschaftsgut seines Betriebsvermögens in das Gesamthandsvermögen der vermögensverwaltenden Personengesellschaft, führt dies steuerlich nicht zur Aufdeckung der stillen Reserven bei dem Gesellschafter, soweit dieser an der Zebragesellschaft betrieblich beteiligt ist.

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26.07.2012

Zum Kindergeldanspruch für ins Inland entsendete polnische Arbeitnehmer

BFH 28.3.2012, II R 57/10

Bestätigt der zuständige Träger eines Mitgliedstaates, insbesondere durch Erteilung einer Entsendebescheinigung nach dem Formular E 101, dass für einen bestimmten Zeitraum ein Fall des Art. 14 Nr. 1a oder b der VO Nr. 1408/71 gegeben war, ist diese Bescheinigung für die Familienkasse und das Finanzgericht bindend. Dies gilt, solange die Bescheinigung nicht zurückgezogen oder für ungültig erklärt wird.

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26.07.2012

Rettungsdienst-GmbH eines Landkreises gemeinnützig

FG Berlin-Brandenburg 7.2.2012, 6 K 6086/08

Ein Rettungsdienst, der Notfallrettung und Krankentransporte zum Gegenstand hat und Rettungswachen betreibt, ist auch dann gemeinnützig und somit von der Pflicht zur Steuerzahlung befreit, wenn er in der Rechtsform einer GmbH organisiert ist und Gesellschafter ein Landkreis ist, dem diese Aufgaben eigentlich obliegen. Maßgeblich ist allein, dass die in Frage stehende Tätigkeit den Anforderungen, die an die Gemeinnützigkeit gestellt werden, entspricht.

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26.07.2012

Kindergeld: Zur Ausbildung eines Soldaten auf Zeit zum Kraftfahrer der Fahrerlaubnisklasse CE

BFH 10.5.2012, VI R 72/11

Ein Soldat auf Zeit, der für seine spätere Verwendung im Mannschaftsdienstgrad unterwiesen wird, befindet sich in einer Berufsausbildung i.S.d. § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG, solange der Ausbildungscharakter im Vordergrund seiner Tätigkeit steht. Die Verpflichtung als Soldat auf Zeit steht der Annahme eines Ausbildungsverhältnisses jedenfalls zu Beginn der Verpflichtungszeit nicht entgegen.

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25.07.2012

Zur Bilanzierung von Steuernachforderungen nach doppeltem Ausweis von Umsatzsteuer und späterer Rechnungskorrektur

BFH 15.3.2012, III R 96/07

Weist ein Unternehmer Umsatzsteuer doppelt aus (sowohl in Abschlags- als auch in Endrechnungen), ohne dass ihm eine Steuerhinterziehung vorzuwerfen ist, so hat er die zusätzlich geschuldeten Umsatzsteuerbeträge in den Jahren zu passivieren, in denen sie infolge des doppelten Ausweises entstanden sind, und nicht erst im Jahr der Aufdeckung dieser Vorgänge durch die Betriebsprüfung. Werden die Rechnungen in einem späteren Jahr berichtigt, so sind die sich daraus ergebenden Steuervergütungsansprüche im Jahr der Rechnungskorrektur zu aktivieren.

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25.07.2012

Zum Kindergeldanspruch eines in Deutschland freiwillig rentenversicherten Selbständigen für seine in Österreich bei der Mutter lebenden Kinder

BFH 19.4.2012, III R 87/09

Anhang I Teil I Buchst. D (bzw. Buchst. E in der ab 2007 geltenden Fassung) Ziff. b der VO Nr. 1408/71 sieht eine Anwendung der für Familienleistungen geltenden Vorschriften der Art. 72 ff. der VO Nr. 1408/71 für den Fall, dass ein deutscher Träger der zuständige Träger für die Gewährung der Familienleistungen ist, bei in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherten Selbständigen nur dann vor, wenn eine Versicherungspflicht besteht, nicht dagegen bei einer nur freiwilligen Versicherung.

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24.07.2012

Zur Frage der regelmäßigen Arbeitsstätte eines auf einem Flughafengelände tätigen Leiharbeiters

FG Düsseldorf 24.2.2012, 11 K 3870/10 E

Hinsichtlich des Abstellens auf die Möglichkeit einer Kostenminimierung ist zu prüfen, ob sich der Arbeitnehmer (hier: ein Leiharbeiter am Flughafen) zu Beginn der jeweiligen Tätigkeit ("ex ante") darauf einrichten konnte, am Einsatzort dauerhaft tätig zu sein. Aus der tatsächlichen Durchführung des Arbeitsvertrages können sich allerdings weitere, eindeutige und für den Arbeitnehmer objektiv erkennbare Anhaltspunkte ergeben, die einen Rückschluss auf eine regelmäßige Arbeitsstätte unumgänglich machen.

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24.07.2012

Zur Gewerblichkeit der Tätigkeit einer sog. EDV-Beraterin ohne ausreichende theoretische Grundlagenkenntnisse

Hessisches FG 10.5.2012, 8 K 2576/10

Wenn in Teilbereichen Kenntnisse vorhanden sind, die weit über das geforderte Maß hinausgehen, andererseits aber in Teilbereichen überhaupt keine Kenntnisse vorhanden sind, sind die Grundlagen in ihrer Breite nicht nachgewiesen. Auch wenn Teilbereiche von Grundlagenfächern zum ausreichend abgedeckten Wissensstand des Steuerpflichtigen (hier: EDV-Beraterin) gehören, vermögen sie die an einer Fachhochschule erworbenen Fähigkeiten ihrer Tiefe und Breite nach grundsätzlich nicht zu ersetzen.

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23.07.2012

§§ 5 und 6 InvStG sind unionsrechtskonform und verfassungsgemäß

FG Hamburg 13.7.2012, 3 K 131/11

Die Pauschalbesteuerung der Anleger intransparenter Fonds gem. §§ 5 und 6 Investmentsteuergesetz (InvStG) verstößt weder gegen Europarecht noch gegen das GG. Einer für Ausnahmefälle denkbaren Unverhältnismäßigkeit kann durch Billigkeitsmaßnahmen begegnet werden, ohne dass dadurch unionsrechtliche oder verfassungsrechtliche Zweifel begründet werden.

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23.07.2012

Betreuungsleistungen einer unternehmerisch oder freiberuflich tätigen sozialpädagogischen Familienhelferin sind umsatzsteuerpflichtig

FG Köln 20.4.2012, 4 K 3627/09

Der Einzelne kann die Eigenschaft einer Einrichtung mit sozialem Charakter nicht schon dadurch erlangen, dass er sich auf diese Bestimmung beruft. Vielmehr ist es Sache der nationalen Behörden, nach dem Gemeinschaftsrecht und unter der Kontrolle der nationalen Gerichte, insbesondere unter Berücksichtigung der Praxis der zuständigen Verwaltung in ähnlichen Fällen zu bestimmen, welche Einrichtungen als Einrichtungen mit sozialem Charakter anzuerkennen sind.

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20.07.2012

Verstößt die pauschale Besteuerung von Erträgen aus sog. "intransparenten" Investmentfonds gegen EU-Recht?

FG Düsseldorf 3.5.2012, 16 K 3383/10 F

Verstößt die pauschale Besteuerung von Erträgen aus sog. "intransparenten" (inländischen und) ausländischen Investmentfonds gemäß § 6 InvStG gegen europäisches Gemeinschaftsrecht (Art. 56 EG), weil sie eine verschleierte Beschränkung des freien Kapitalverkehrs (Art. 58 Abs. 3 EG) darstellt? Diese Frage hat das FG Düsseldorf nun dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegt.

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19.07.2012

Zum Verpflegungsmehraufwand bei einem Studium im Ausland

FG Köln 20.6.2012, 4 K 4118/09

Der Sachverhalt:
Der hatte zunächst ein Bachelor-Studium an einer Berufsakademie abgelegt. Bis Ende September 2008 war er Angestellter bei einer Firma und für die Studienzeit von seiner Tätigkeit freigestellt. Vom 1.8.2008 bis zum 23.9.2009 war der Kläger als Student im Programm "Master of Science in International Management" eingeschrieben. Während des ersten Semesters war er beurlaubt, um das Studium an einer Universität in Mexiko zu absolvieren. Die von dem Kläger in Mexiko erbrachten Leistungen wurden vollständig anerkannt und bildeten einen Pflichtteil des Programms. Einen eigenen Hausstand in Deutschland hatte der Kläger während des Aufenthalts in Mexiko nicht. Er war während dieser Zeit bei seinen Eltern gemeldet.

Erst im Jahr 2010 nahm der Kläger erneut eine Angestelltentätigkeit auf. In seiner Einkommensteuererklärung 2008 stellte er die Kosten seiner Weiterbildung zusammen und berechnete dabei auch Verpflegungsmehraufwendungen für den Aufenthalt in Mexiko. Er begehrte den Abzug von insgesamt 5.041 €. Das Finanzamt erkannte zwar die Aufwendungen für das Studium weitgehend an, berücksichtigte jedoch nicht die Verpflegungsmehraufwendungen. Die Ablehnung wurde damit begründet, dass es sich bei dem Ausbildungsort in Mexiko um die regelmäßige Arbeitsstätte bzw. Ausbildungsstätte gehandelt habe.

Das FG gab der hiergegen gerichteten Klage statt. Es ließ allerdings wegen der grundsätzlicher Bedeutung der Frage, ob einem Steuerpflichtigen bei Einsatzwechseltätigkeit auch dann Verpflegungsmehraufwendungen als Werbungskosten zugebilligt werden können, wenn dieser außer seiner Wohnung am auswärtigen Einsatzort keine weitere Wohnung unterhält, die Revision zum BFH zu.

Die Gründe:
Dem Kläger stehen Mehraufwendungen für Verpflegung dem Grunde nach als Werbungskosten zu.

Der Kläger war bei seinem Aufenthalt in Mexiko nicht auf einer regelmäßigen Arbeitsstätte tätig. Denn Hochschulen sind nicht als regelmäßige Arbeitsstätten anzusehen, auch wenn sie häufig über einen längeren Zeitraum hinweg zum Zwecke eines Vollzeitstudiums aufgesucht werden. Denn auch wenn die berufliche Fort- oder Ausbildung die volle Arbeitszeit des Steuerpflichtigen in Anspruch nimmt, ist eine Bildungsmaßnahme, auch wenn sie sich - wie hier - über einen längeren Zeitraum erstreckt, regelmäßig vorübergehend und nicht auf Dauer angelegt. Im Übrigen versteht der BFH nach neuerer Rechtsprechung unter regelmäßiger Arbeitsstätte nur eine ortsfeste dauerhafte betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers, der der Arbeitnehmer zugeordnet ist und die er nicht nur gelegentlich, sondern mit einer gewissen Nachhaltigkeit, d.h. fortdauernd und immer wieder aufsucht; dies ist regelmäßig der Betrieb des Arbeitgebers oder ein Zweigbetrieb.

Der Höhe nach stehen dem Kläger die geltend gemachten Mehraufwendungen in vollem Umfang als Werbungskosten zu, da er während seines Auslandsaufenthalts seinen Lebensmittelpunkt in Deutschland beibehielt. Zwar verfügte er während seiner Auswärtstätigkeit in Deutschland über keinen eigenen Hausstand. Als Wohnung am Ort seines Lebensmittelpunktes war aber die Wohnung der Eltern anzusehen. Dort war der Kläger während seines Studiums in Mexiko polizeilich gemeldet. Da seine Eltern dort wohnten hatte er zu dieser Wohnung auch persönliche Bindungen. Es stand während der zeitlich begrenzten Zeit des Aufenthalts in Mexiko fest, dass der Kläger zunächst an diese Wohnung zurückkehren würde, um sodann für die Fortsetzung seines Studiums eine Wohnung am Studienort zu suchen.

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19.07.2012

Zigarettenschmuggel: Zur Einbeziehung der Tabaksteuer in die Bemessungsgrundlage der Einfuhrumsatzsteuer

BFH 22.5.2012, VII R 51/11

Wurden in Deutschland sichergestellte in das Zollgebiet der EU geschmuggelte Zigaretten über einen nicht bekannten anderen Mitgliedstaat in das deutsche Steuergebiet verbracht, hat die deutsche Zollverwaltung neben dem auf die Tabakwaren entfallenden Zoll und der Tabaksteuer auch die Einfuhrumsatzsteuer festzusetzen. In diesem Fall ist die entstandene Tabaksteuer der Bemessungsgrundlage für die Einfuhrumsatzsteuer hinzuzurechnen.

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19.07.2012

Ständige BFH-Rechtsprechung zum einheitlichen Erwerbsgegenstand ist unionsrechtlich und verfassungsrechtlich unbedenklich

BFH 28.3.2012, II R 57/10

Das Vorliegen eines einheitlichen Erwerbsgegenstands wird in der Regel indiziert, wenn der Veräußerer aufgrund einer in bautechnischer und finanzieller Hinsicht konkreten und bis (annähernd) zur Baureife gediehenen Vorplanung ein bestimmtes Gebäude auf einem bestimmten Grundstück zu einem im Wesentlichen feststehenden Preis anbietet und der Erwerber dieses Angebot annimmt. Gegen die ständige BFH-Rechtsprechung zum einheitlichen Erwerbsgegenstand im Grunderwerbsteuerrecht bestehen keine durchgreifenden unionsrechtlichen oder verfassungsrechtlichen Bedenken.

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18.07.2012

Rekultivierungskosten stellen keinen Bestandteil gewerbesteuerlich hinzuzurechnender Pachtzinsen dar

BFH 21.6.2012, IV R 54/09

In Fällen, in denen mit behördlicher Genehmigung zum Abbau eines Bodenschatzes durch den Grundstückspächter eine Verpflichtung zur Rekultivierung verbunden ist, stellen die Rekultivierungsrückstellungen keinen wirtschaftlichen Bestandteil der an den Grundstückseigentümer zu leistenden Pachtzinsen dar. Sie erhöhen deshalb nicht den nach § 8 Nr. 7 GewStG a.F. hinzuzurechnenden Betrag für geleistete Pachtzinsen.

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18.07.2012

Flugbenzin: Keine Steuerbefreiung für Firmenflugzeuge

BFH 28.2.2012, VII R 9/09

Die Steuerbefreiung für Flugbenzin steht nur Luftfahrtunternehmen für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen oder Sachen oder für die entgeltliche Erbringung von Dienstleistungen zu. Damit hat der BFH die Vorgaben des EuGH-Urteils vom 1.12.2011 (C-79/10) umgesetzt.

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17.07.2012

Zur Wirksamkeit eines Bescheids trotz unrichtiger Adressierung

BFH 23.3.2012, VII B 191/11

Es kann als in Rechtsprechung und Literatur geklärt angesehen werden, dass ein Verwaltungsakt nichtig ist, der an einen falschen oder nicht existierenden Adressaten gerichtet ist. Ebenso ist geklärt, dass ein lediglich falsch geschriebener Name des Adressaten nicht zur Nichtigkeit des Verwaltungsakts führt, sofern der Adressat durch Auslegung anhand der den Betroffenen bekannten Umstände hinreichend sicher bestimmt werden kann.

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17.07.2012

Kapitalabfindung einer berufsständischen Versorgungseinrichtung ist steuerpflichtig

FG Münster 16.5.2012, 12 K 1280/08 E

Eine im Jahr 2005 gezahlte Kapitalabfindung einer berufsständischen Versorgungseinrichtung führt zu sonstigen Einkünften. Diese unterliegen nach § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a) Doppelbuchst. aa) EStG zu 50 Prozent der Besteuerung.

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16.07.2012

Zur Fortgeltung eines Vorläufigkeitsvermerks bei fehlender Wiederholung im Änderungsbescheid

FG Münster 25.5.2012, 4 K 511/11 E

Ein Vorläufigkeitsvermerk nach § 165 Abs. 1 AO kann auch dann noch fortbestehen, wenn er in einem Änderungsbescheid nicht ausdrücklich wiederholt wird. Die Aufhebung kann nach § 165 Abs. 2 S. 2 AO nur erfolgen, wenn die Ungewissheit über die Voraussetzungen für die Entstehung des Steueranspruchs beseitigt ist.

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16.07.2012

Erstattungszinsen sind nicht notwendig einkommensteuerpflichtig

FG Münster 10.5.2012, 2 K 1947/00 E u.a.

Zinsen, die der Fiskus auf Steuererstattungen zahlt (sog. Erstattungszinsen), sind ungeachtet der durch das Jahressteuergesetz 2010 eingefügten Neuregelung des § 20 Abs. 1 Nr. 7 S. 3 EStG nicht steuerbar. Dies gilt auch dann, wenn die Erstattungszinsen in Zeiträumen angefallen sind, in denen vom Steuerpflichtigen gezahlte Nachzahlungszinsen als Sonderausgaben abziehbar waren.

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13.07.2012

Zur Einfuhrumsatzsteuer und der Feststellung des Steuerschuldners bei Zigarettenschmuggel

BFH 22.5.2012, VII R 50/11

In Fällen, in denen in der Bundesrepublik Deutschland sichergestellte in das Zollgebiet der Union geschmuggelte Zigaretten über einen bestimmten anderen Mitgliedstaat in das deutsche Steuergebiet verbracht wurden, hat die deutsche Zollverwaltung neben dem auf die Tabakwaren entfallenden Zoll und der Tabaksteuer auch die Einfuhrumsatzsteuer festzusetzen, falls die Zollschuld weniger als 5.000 € beträgt. Steuerschuldner ist nach § 19 S. 2 TabStG der Empfänger der Tabakwaren, sobald er Besitz an ihnen erlangt hat.

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13.07.2012

Gemeinden dürfen Bettensteuer nicht auf beruflich zwingend erforderliche Übernachtungen erheben

BVerwG 11.7.2012, 9 CN 1.11 u.a.

Gemeinden dürfen Steuern nur auf privat veranlasste entgeltliche Übernachtungen erheben, nicht aber auf solche, die beruflich zwingend erforderlich sind. Fehlt in einer entsprechenden gemeindlichen Satzung jegliche Regelung, wie berufsbedingte Übernachtungen von privaten zu unterscheiden sind und wie entsprechende Angaben kontrolliert werden sollen, so ist sie insgesamt unwirksam.

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12.07.2012

Besteuerung ausländischer sog. schwarzer Investmentfonds ist rechtens

FG Berlin-Brandenburg 23.5.2012, 1 K 1159/08

Es ist weder willkürlich noch als unverhältnismäßig, dass es einzelne Vorschriften im InvStG gibt, die gerade von ausländischen Gesellschaften besondere Nachweise verlangten. Schließlich können die Finanzbehörden bei ausländischen Gesellschaften anders als bei inländischen Gesellschaften keine Außenprüfung zur Aufklärung der steuerlichen Verhältnisse vornehmen und somit die Erklärungen über die Ausschüttungen nicht kontrollieren.

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12.07.2012

Zum Wohnen am Beschäftigungsort bei doppelter Haushaltsführung

BFH 19.4.2012, VI R 59/11

Eine Wohnung dient dem Wohnen am Beschäftigungsort, wenn sie dem Arbeitnehmer ungeachtet von Gemeinde- oder Landesgrenzen ermöglicht, seine Arbeitsstätte täglich aufzusuchen. Die Entscheidung darüber, ob eine solche Wohnung so gelegen ist, dass der Arbeitnehmer in zumutbarer Weise täglich von dort seine Arbeitsstätte aufsuchen kann, obliegt in erster Linie der tatrichterlichen Würdigung durch das Finanzgericht.

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12.07.2012

Zur Bestimmung von "offensichtlich verkehrsgünstigeren" Wegstrecken i.V.m. Fährverbindungen

BFH 19.4.2012, VI R 53/11

Bei der Bestimmung der kürzesten Straßenverbindung nach § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 S. 4 EStG ist zwar grundsätzlich auch eine Fährverbindung einzubeziehen. Die Besonderheiten einer solchen Fährverbindung wie Wartezeiten, technische Schwierigkeiten oder Auswirkungen der Witterungsbedingungen können allerdings dazu führen, dass eine andere Straßenverbindung als "offensichtlich verkehrsgünstiger" anzusehen ist als die kürzeste Straßenverbindung.

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11.07.2012

Bauzeitzinsen können auch bei Überschusseinkünften Herstellungskosten sein

BFH 23.5.2012, IX R 2/12

Sind Bauzeitzinsen während der Herstellungsphase nicht als (vorab entstandene) Werbungskosten abziehbar, können sie in die Herstellungskosten einbezogen werden, wenn das fertiggestellte Gebäude durch Vermietung genutzt wird. Nach ständiger BFH-Rechtsprechung sind die AfA für den Bereich der Überschusseinkünfte nach den gleichen Grundsätzen wie für die Gewinneinkünfte zu bestimmen.

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