Arbeitsrecht | Sozialrecht

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Das müssen Sie im Arbeitsrecht und Sozialrecht wissen! Aktuelle Urteile und Beschlüsse in Kurzfassungen sowie Informationen über Gesetzgebungsvorhaben.

Online-Dossier: Online-Dossier: KI und Arbeitsrecht – Was ist beim Einsatz von KI-Tools in Unternehmen arbeits- und datenschutzrechtlich zu beachten?
In diesem Online-Dossier informieren wir Sie über die rechtlichen Rahmenbedingungen des Einsatzes von KI am Arbeitsplatz. Zudem zeigen wir auf, wie Sie selbst KI-Tools für die tägliche Arbeit nutzbar machen können – inklusive einer kleinen Einführung zum Prompten.

Online-Dossier: Die Neuregelung Betriebsratsvergütung – Das VW-Urteil des BGH und seine weitreichenden Konsequenzen
Dieses Online-Dossier vermittelt Ihnen einen aktuellen Überblick über die neue Rechtslage. Sie finden hier außerdem praktische Umsetzungstipps (insb. Muster und Best-Practice-Beispiele) führender Experten im Betriebsverfassungsrecht. Das Dossier wird laufend aktualisiert und deckt so nach und nach alle Spezialfragen zum Thema ab.

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13.02.2017

Betriebsrentenstärkungsgesetz: Bundesrat verlangt nur kleinere Änderungen

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 10.2.2017 den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Betriebsrentenstärkungsgesetz) überwiegend gebilligt und nur kleinere Änderungen verlangt (BR-Drs. 780/16). So hat er etwa angeregt, zu prüfen, ob die Sozialversicherungsbeiträge auch außerhalb von Riester-Verträgen gesenkt werden können.

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10.02.2017

bAV-Experten begrüßen den Entwurf zum Betriebsrentenstärkungsgesetz

Nachdem das Bundeskabinett in seiner Sitzung am 21.12.2016 den Gesetzentwurf für das Betriebsrentenstärkungsgesetz gebilligt hat, dürfte das Gesetz Anfang März bereits in die parlamentarische Beratung gelangen und noch vor der Sommerpause verabschiedet werden. Die Rechtsanwälte des Eberbacher Kreises, eines Zusammenschlusses von rechts- und wirtschaftsberatenden Experten auf dem Gebiet der betrieblichen Altersversorgung (baV), begrüßen die Gesetzesinitiative. Um das Ziel der Reform, nämlich eine stärkere Verbreitung der baV, zu erreichen, seien aber noch Nachbesserungen nötig.

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10.02.2017

Generelles Kopftuch-Verbot an Berliner Schulen unzulässig - Abgelehnte Bewerberin hat Anspruch auf Entschädigung

LAG Berlin-Brandenburg 9.2.2017, 14 Sa 1038/16

Bewerberinnen um eine Lehrerstelle in Berlin haben einen Anspruch auf Entschädigung nach dem AGG, wenn ihre Bewerbung nur deshalb abgelehnt wird, weil sie ein muslimisches Kopftuch tragen. Das Kopftuch-Verbot im Berliner Neutralitätsgesetz muss nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dahingehend einschränkend ausgelegt werden, dass es nicht generell gilt, sondern nur beim Vorliegen einer konkreten Gefährdung.

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06.02.2017

Vizepräsident des BAG Dr. Rudi Müller-Glöge im Ruhestand

Der Vizepräsident des Bundesarbeitsgerichts (BAG) Dr. Rudi Müller-Glöge ist mit Ablauf des 31.1.2017 in den Ruhestand getreten. Er leitete seit 2001 den insbesondere für Fragen des Arbeitsentgelts und des Annahmeverzugs, der Entgeltfortzahlung bei Krankheit sowie der Vergütung im Mutterschutz zuständigen Fünften Senat des BAG.

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06.02.2017

Dr. Ronny Heinkel zum neuen Richter am BAG ernannt

Dr. Ronny Heinkel ist mit Wirkung zum 1.2.2017 zum Richter am Bundesarbeitsgericht (BAG) ernannt worden. Er wird zunächst dem insbesondere für das Betriebsverfassungs- und Arbeitskampfrecht zuständigen Ersten Senat angehören.

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03.02.2017

Unsere Serie "Arbeitsrecht 4.0": Neue Herausforderungen für die Beratungspraxis durch Crowdworking, Scrum und Co. (Stand: Februar 2017)

Die "Industrie 4.0" ist als Sammelbegriff für viele technische Neuerungen sowie Ideen für innovative Produktionsprozesse und Arbeitsformen in aller Munde. Wenn sich die Arbeitswelt wandelt, muss auch das Arbeitsrecht Antworten auf neue rechtliche Fragen finden, etwa zum Umgang mit Phänomenen wie Crowdworking, Scrum oder On-Demand-Economy. Hiermit befasst sich die Serie "Arbeitsrecht 4.0" im Arbeits-Rechtsberater, die in den nächsten Monaten weiter fortgesetzt wird.

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02.02.2017

Entgeltdiskriminierung: Frauen haben keinen Anspruch auf Auskunft über die Bezahlung ihrer Kollegen

ArbG Berlin 1.2.2017, 56 Ca 5356/15

Frauen, die eine Entgeltdiskriminierung vermuten, haben nach aktuellem Recht keinen Anspruch auf Auskunft gegen ihren Arbeitgeber über die Vergütung vergleichbarer männlicher Kollegen. Hierfür fehlt es an einer gesetzlichen Grundlage. Ist eine Entgeltdiskriminierung dargelegt, besteht allerdings ein Entschädigungsanspruch aus dem AGG. Der Anspruch scheidet aber aus, wenn eine freie Mitarbeiterin eine Entgeltdiskriminierung gegenüber fest angestellten männlichen Mitarbeitern geltend macht, da es insoweit an einer Vergleichbarkeit fehlt.

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30.01.2017

Ungleichbehandlung von behinderten Arbeitnehmern indiziert nicht ohne weiteres eine Diskriminierung

BAG 26.1.2017, 8 AZR 736/15

Entspricht ein Arbeitgeber allen Wünschen seiner Mitarbeiter nach einer Aufstockung der Arbeitszeit und nimmt hiervon lediglich einen gerade neu eingestellten und einen behinderten Arbeitnehmer aus, so lässt dies nur dann eine Diskriminierung des behinderten Arbeitnehmers vermuten, wenn Indizien vorliegen, die mit "überwiegender Wahrscheinlichkeit" darauf schließen lassen, dass die Behinderung ursächlich für die Benachteiligung war; die bloße "Möglichkeit" einer Ursächlichkeit reicht insoweit nicht aus.

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27.01.2017

Arbeitnehmer in Elternzeit dürfen beim Massenentlassungsschutz nicht benachteiligt werden - Erweiterung des Entlassungsbegriffs

BAG 26.1.2017, 6 AZR 442/16

Unter einer "Entlassung" i.S.v. § 17 Abs. 1 KSchG, die innerhalb von 30 Kalendertagen erfolgen muss, ist zwar grds. die Kündigungserklärung des Arbeitgebers zu verstehen. Sind aber Arbeitnehmer in Elternzeit von der Kündigungswelle betroffen, reicht es für eine "Entlassung" auch aus, wenn der Arbeitgeber innerhalb des 30-Tage-Zeitraums den insoweit notwendigen Antrag auf Zustimmung der zuständigen Behörde zur Kündigung gestellt hat. Das folgt aus dem Beschluss des BVerfG vom 8.6.2016, an den der Sechste Senat des BAG gebunden ist.

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26.01.2017

Auch die Allgemeinverbindlicherklärungen der Tarifverträge über das Sozialkassenverfahren des Baugewerbes aus 2012 und 2013 sind unwirksam

BAG 25.1.2017, 10 ABR 43/15 u. 10 ABR 34/15

Bereits am 21.9.2016 hatte das BAG entschieden, dass die in den Jahren 2008, 2010 und 2014 erfolgten Allgemeinverbindlicherklärungen des Tarifvertrags über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (AVE VTV) unwirksam sind, da in allen Fällen die nach damaligem Rechtsstand erforderliche 50-Prozent-Quote nicht erreicht war. Jetzt hat das BAG klargestellt, dass Gleiches für die AVE VTV 2012 und 2013 gilt.

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19.01.2017

Kündigung während der Probezeit und Erkrankung des Kindes

LAG Rheinland-Pfalz 8.11.2016, 8 Sa 152/16

Bleibt der Arbeitnehmer zum Zeitpunkt des Ausspruchs der Probezeitkündigung zur Betreuung seines erkrankten Kindes der Arbeit fern, stellt die Kündigung nur dann eine unzulässige Maßregelung dar, wenn sie ausgesprochen wurde, weil der Arbeitnehmer von seinem Recht Gebrauch gemacht hat, eigenmächtig der Arbeit fernzubleiben. Hiervon kann nicht ausgegangen werden, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zu keiner Zeit aufgefordert hat, die Arbeit wieder aufzunehmen.

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18.01.2017

Keine Verkürzung der Ruhezeit für Betriebsratsmitglieder - Anspruch auf Zeitgutschrift

BAG 18.1.2017, 7 AZR 224/15

Betriebsratsmitglieder können ihre Nachtschicht grds. abkürzen, wenn sie nur so eine Ruhezeit von elf Stunden zwischen dem Ende der Nachtarbeit und einer am nächsten Tag - außerhalb ihrer Arbeitszeit - stattfindenden Betriebsratssitzung sicherstellen können. Die deshalb nicht geleistete Arbeitszeit ist dem Betriebsratsmitglied gutzuschreiben. Dabei kann dahinstehen, ob Betriebsratsarbeit Arbeitszeit i.S.d. ArbZG ist. Die volle Nachtschicht abzuleisten, ist in einem solchen Fall jedenfalls unzumutbar i.S.v. § 37 Abs. 2 BetrVG.

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13.01.2017

Mobbing-Prozess: Scharfe Äußerungen des Arbeitnehmers rechtfertigen regelmäßig keine Auflösung des Arbeitsverhältnisses

BVerfG 8.11.2016, 1 BvR 988/15

Eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses nach den §§ 9, 10 KSchG auf Antrag des Arbeitgebers kann zwar grds. auch auf das Verhalten des Arbeitnehmers im laufenden Prozess gestützt werden. Allerdings sind wertende Äußerungen im Prozess durch das Grundrecht auf Meinungsfreiheit geschützt. Arbeitnehmer dürfen daher auch starke, eindringliche Ausdrücke und Schlagworte benutzen, um die eigene Rechtsposition zu unterstreichen. Das gilt insbesondere in Mobbing-Prozessen.

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12.01.2017

Bundeskabinett beschließt Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit

Das Bundeskabinett hat am 11.1.2017 das Gesetz zur Förderung der Entgelttransparenz zwischen Frauen und Männern (Entgelttransparenzgesetz - EntgTranspG) beschlossen. Unmittelbares Ziel der Neuregelung ist die Schaffung von mehr Transparenz über die Entlohnung von Männern und Frauen; mittelbar soll hierdurch mehr Lohngerechtigkeit geschaffen werden. Kernpunkte des Gesetzentwurfs sind ein individueller Auskunftsanspruch in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten und besondere Prüf- und Berichtspflichten in Unternehmen mit mehr  als 500 Beschäftigten.

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23.12.2016

Das ändert sich im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 1: Arbeitnehmerüberlassung

Die arbeitsrechtliche Praxis muss sich für 2017 auf einige Gesetzesänderungen einstellen. Die wichtigste davon ist wohl das "Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze", das am 1.4.2017 in Kraft treten wird. Der Regierungsentwurf vom 20.7.2016 ist nach zweiter und dritter Lesung am 21.10.2016 vom Bundestag verabschiedet worden und passierte am 25.11.2016 den Bundesrat, versehen mit einigen letzten Änderungen, die auf der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales beruhen.

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23.12.2016

Das ändert sich im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 2: Bundesteilhabegesetz (BTHG)

Weitere wichtige Änderungen - nicht nur im Sozial-, sondern auch im Arbeitsrecht - verbergen sich im zum 1.1.2017 in Kraft getretenen Bundesteilhabegesetz (BTHG). Dieses verändert nicht nur die Struktur (und Paragraphenreihenfolge) des SGB IX, sondern erschwert auch die Kündigung schwerbehinderter Menschen. Konkret ist vorgesehen, dass die Kündigung eines schwerbehinderten Menschen, die der Arbeitgeber ohne vorherige Anhörung der Schwerbehindertenvertretung nach § 178 Abs. 2 Satz 1 SGB IX ausspricht, gem. § 178 Abs. 2 Satz 3 SGB IX unwirksam ist. Diese Sanktion ist völlig neu.

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23.12.2016

Das ändert sich im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 3: Arbeitsstättenverordnung

Bereits im Dezember 2016 in Kraft getreten ist die novellierte Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), die das Bundeskabinett am 3.11.2016 beschlossen hatte. Damit werden die Inhalte der Bildschirmarbeitsverordnung in die Arbeitsstättenverordnung integriert. Außerdem werden einige schon bislang bestehende Regelungen konkretisiert und diese teilweise an neue Anforderungen angepasst.

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23.12.2016

Das ändert sich im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 4: Flexirentengesetz

Das Gesetz zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben (Flexirentengesetz - FlexReG) tritt überwiegend zum 1.1.2017, in Teilen aber auch (z.B. hinsichtlich der besseren Kombination von Teilrente und Hinzuverdienst oder der flexibleren Zuzahlungsmöglichkeit bei Rentenabschlägen) zum 1.7.2017 in Kraft. Mit der Neuregelung verfolgt die Bundesregierung im Wesentlichen zwei Ziele: Das flexible Arbeiten bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze soll gefördert und das Weiterarbeiten über die Regelaltersgrenze hinaus soll attraktiver gemacht werden. Hierfür sind eine Reihe von Änderungen vor allem im SGB VI und SGB III geplant.

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23.12.2016

Das ändert sich im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 5: Mindestlohn

Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1.1.2017 von 8,50 Euro auf 8,84 Euro brutto je Zeitstunde. Das hat das Bundeskabinett am 26.10.2016 im Rahmen seiner Zustimmung zur Mindestlohnanpassungsverordnung beschlossen. Es folgt damit dem Beschluss der Mindestlohnkommission. Diese entscheidet alle zwei Jahre über die Anpassung der Höhe des Mindestlohns, das nächste Mal also 2018 über eine Anpassung zum 1.1.2019.

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23.12.2016

Das ändert sich im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 6: SGB II

Ab dem 1.1.2017 gelten neue Regelbedarfe in der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II und in der Sozialhilfe. Für alleinstehende Bezieher von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld erhöht sich der Regelbedarf ab Jahresbeginn auf monatlich 409 Euro.

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23.12.2016

Das ändert sich im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 7: SGB III

Zum 1.1.2017 wird die soziale Sicherung von Pflegepersonen in der Arbeitslosenversicherung neu geregelt. Danach sind Pflegepersonen versicherungspflichtig, wenn sie einen Pflegebedürftigen mit mind. "Pflegegrad 2" in einem zeitlichen Umfang von mind. zehn Stunden wöchentlich, verteilt auf regelmäßig mind. zwei Tage in der Woche pflegen. Zudem muss die Pflegeperson unmittelbar vor Aufnahme der Pflegetätigkeit versicherungspflichtig zur Arbeitsförderung gewesen sein oder einen Anspruch auf eine laufende Entgeltersatzleistung der Arbeitsförderung (insb. Arbeitslosengeld) gehabt haben. Die Beiträge werden allein von den Pflegekassen gezahlt.

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23.12.2016

Das ändert sich im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 8: Insolvenz- und Kurzarbeitergeld

Der Umlagesatz für das Insolvenzgeld wird 2017 von bisher 0,12 Prozent auf 0,09 Prozent gesenkt. Dies regelt die Insolvenzgeldumlagesatzverordnung 2017, die am 1.1.2017 in Kraft tritt. Der Umlagesatz von 0,09 Prozent gilt für das Kalenderjahr 2017.

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23.12.2016

Das ändert sich im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 9: Renten-, Sozial- und Krankenversicherung

Der allgemeine Rentenbeitragssatz beträgt ab dem 1.1.2017 weiterhin 18,7 Prozent in der allgemeinen Rentenversicherung und 24,8 Prozent in der knappschaftlichen Rentenversicherung. Daneben sind die neuen Rechengrößen der Sozialversicherung zu beachten, die nachfolgend dargestellt werden.

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23.12.2016

Das ändert sich im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 10: Betriebliche Altersversorgung

Ab dem 1.1.2017 sind Anbieter von Riester- und Basisrentenverträgen verpflichtet, ihre Kunden vor Abschluss des Vertrags mit einem neuen Produktinformationsblatt zu informieren. Das Blatt dient der Erhöhung der Transparenz gegenüber dem Verbraucher und enthält wichtige Informationen zu wesentlichen Merkmalen der Produkte, insbesondere zu deren Chancen und Risiken sowie zu deren Kosten. Kosten, die im Produktinformationsblatt nicht ausgewiesen sind, muss der Kunde nicht übernehmen. Kostenänderungen sind vom Anbieter anzuzeigen.

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23.12.2016

Das ändert sich im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 11: Mutterschutzgesetz

Ebenfalls noch im Entwurfsstadium befindet sich die Reform des Mutterschutzrechts. Ziel der geplanten Neuregelung ist es, Schwangere, Mütter und ihre Kinder besser zu schützen und das aus dem Jahr 1952 stammende Mutterschutzgesetz (MuSchG) an die veränderten gesellschaftlichen Rahmenbedingungen anzupassen.

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23.12.2016

Die EU-Mitgliedstaaten können unter bestimmten Voraussetzungen Massenentlassungen untersagen

EuGH 21.12.2016, C-201/15

Unter bestimmten Umständen können die EU-Mitgliedstaaten Regelungen schaffen, wonach der Staat im Interesse des Schutzes der Arbeitnehmer und der Beschäftigung Massenentlassungen untersagen kann. Voraussetzung hierfür ist allerdings ein gerechtes Gleichgewicht zwischen dem Schutz der Arbeitnehmer und der Beschäftigung einerseits und der Niederlassungsfreiheit und der unternehmerischen Freiheit der Arbeitgeber andererseits. Zudem dürfen die gesetzlichen Kriterien für die Beurteilung einer Massenentlassung nicht zu allgemein und ungenau gefasst sein.

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22.12.2016

Bundeskabinett beschließt Betriebsrentenstärkungsgesetz

Das Bundeskabinett hat am 21.12.2016 den Entwurf eines Betriebsrentenstärkungsgesetzes beschlossen und damit eine grundlegende Reform des Betriebsrentenrechts auf den Weg gebracht. Ziel der Neuregelung ist es, einen größeren Verbreitungsgrad der Betriebsrente zu erreichen. Angesprochen werden sollen insbesondere kleine und mittlere Unternehmen sowie Beschäftigte mit geringem Einkommen.

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20.12.2016

Arbeitgeber müssen bei Gründung einer Scheingesellschaft SV-Beiträge nachzahlen

SG Heilbronn 6.12.2016, S 11 R 1878/16

Gründen Arbeitnehmer eine Gesellschaft (hier: eine OHG), um das Vorliegen eines Beschäftigungsverhältnisses zu verschleiern, so kann der Arbeitgeber noch Jahre später auf Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen in Anspruch genommen werden. Soweit er mit der Gesellschaft Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen geschlossen hat, handelt es sich um gem. § 117 BGB nichtige Scheingeschäfte, so dass die Vorschriften über das verdeckte Rechtsgeschäft Anwendung finden.

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16.12.2016

Vorlage an den EuGH zu den Auskunftspflichten abhängiger Unternehmen bei Massenentlassungen

LAG Berlin-Brandenburg 24.11.2016, 10 Sa 284/16 u.a.

Das LAG Berlin-Brandenburg hat dem EuGH einige Fragen zur Auslegung der Auskunftspflicht von abhängigen Unternehmen bei Massenentlassungen zur Vorabentscheidung vorgelegt. Es will zum einen wissen, in welchen Fällen § 17 Abs. 3a KSchG, der die Auskunftspflichten abhängiger Unternehmen regelt, konkret anwendbar ist, und zum anderen, welche Informationen das beherrschende Unternehmen hiernach weitergeben muss.

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13.12.2016

Veröffentlichung von Kommentaren auf Facebook-Seite des Unternehmens kann mitbestimmungspflichtig sein

BAG 13.12.2016, 1 ABR 7/15

Der Betriebsrat kann dem Arbeitgeber zwar nicht generell untersagen, eine Facebook-Seite zu betreiben. Der Mitbestimmung kann aber die Entscheidung des Arbeitgebers unterliegen, Kommentare von anderen Facebook-Nutzern auf dieser Seite unmittelbar zu veröffentlichen. Soweit sich diese auf das Verhalten oder die Leistung von Arbeitnehmern beziehen, führt das zu einer mitbestimmungspflichtigen Überwachung von Arbeitnehmern durch eine technische Einrichtung i.S.v. § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG.

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13.12.2016

EuGH-Vorlage: Müssen Arbeitgeber Urlaubsansprüche ohne Antrag des Arbeitnehmers von sich aus erfüllen?

BAG 13.12.2016, 9 AZR 541/15 (A)

Das BAG hat dem EuGH die Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt, ob Arbeitgeber nach dem EU-Recht verpflichtet sind, Urlaub von sich aus zu gewähren, wenn der Arbeitnehmer keinen Urlaubsantrag stellt und damit ein Verfall des Urlaubsanspruchs zum Jahresende droht. Das deutsche Recht sieht eine solche Verpflichtung nicht vor.

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12.12.2016

Achtung Ironie! Arbeitnehmer können auch Korrektur eines zu positiven Zeugnisses verlangen

LAG Hamm 14.11.2016, 12 Ta 475/16

Der Zeugnisanspruch eines Arbeitnehmers kann auch dann nicht erfüllt sein, wenn der Arbeitgeber vom Zeugnisentwurf des Arbeitnehmers "nach oben" abweicht. Das gilt jedenfalls dann, wenn sich aus dem Gesamteindruck des Zeugnisses ergibt, dass die Bewertungen einen ironischen Charakter haben und damit nicht ernst gemeint sind.

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09.12.2016

Bereitschaftsbetreuer des Jugendamts üben keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aus

SG Dresden 15.11.2016, S 33 R 773/13

Bereitschaftsbetreuer des Jugendamtes, die Kinder in Krisensituationen bei sich aufnehmen, sind nicht gesetzlich sozialversichert. Gegen ein Beschäftigungsverhältnis i.S.v. § 7 Abs. 1 SGB IV sprechen insbesondere die Freiheit der Bereitschaftsbetreuer bei der Ausgestaltung der Betreuung, die vertragliche Mitverpflichtung des Ehepartners und das niedrige Betreuungsgeld.

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05.12.2016

Zur Anfechtung einer Betriebsratswahl wegen Fehler im Wahlausschreiben

ArbG Düsseldorf 28.11.2016, 2 BV 286/16

Eine Betriebsratswahl ist nicht nichtig, aber anfechtbar, wenn der Wahlvorstand im Wahlausschreiben unterschiedliche Angaben zur Anzahl der zu wählenden Betriebsratsmitglieder gemacht hat, er einerseits für alle Arbeitnehmer Briefwahl angeordnet, andererseits ein Wahltermin für die Stimmabgabe festgelegt hat und wenn die Wahlunterlagen nicht versandt wurden.

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02.12.2016

Generelles Kopftuch-Verbot in Kitas ist verfassungswidrig

BVerfG 18.10.2016, 1 BvR 354/11

Erzieherinnen in Kindertagesstätten kann es nicht generell untersagt werden, bei der Arbeit ein islamisches Kopftuch zu tragen. Ein Verbot äußerlicher religiöser Bekundungen ist auch in diesem Bereich nur verhältnismäßig, wenn hiervon nicht nur eine abstrakte, sondern eine hinreichend konkrete Gefahr für den Einrichtungsfrieden und die Neutralität des öffentlichen Einrichtungsträgers ausgeht. Das ist beim bloßen Tragen eines islamischen Kopftuchs nicht der Fall, da hiermit allein noch kein werbender oder gar missionarischer Effekt verbunden ist.

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25.11.2016

Die neue 40-Euro-Schadenspauschale beim Verzug gilt auch für verspätete Lohnzahlungen von Arbeitgebern

LAG Köln 22.11.2016, 12 Sa 524/16

Auch Arbeitgeber müssen bei verspäteter oder unvollständiger (Lohn-)Zahlung gemäß dem neuen § 288 Abs. 5 BGB einen Pauschal-Schadensersatz i.H.v. 40 Euro leisten. Dem steht nicht entgegen, dass die Pauschale auf separat entschädigte Kosten der Rechtsverfolgung angerechnet wird, es im Arbeitsrecht aber keinen Anspruch auf Erstattung außergerichtlicher Rechtsverfolgungskosten gibt. Die Norm ist nach ihrem Zweck trotzdem anwendbar, zumal es keine Bereichsausnahme für das Arbeitsrecht gibt.

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23.11.2016

Piloten dürfen für höhere beschäftigungszeitabhängige Vergütung streiken

Hessisches LAG 22.11.2016, 18 SaGa 1459/16

Das Hessische LAG hat einen Eilantrag der Lufthansa, mit dem ein für den 23.11.2016 angekündigter Streik der Piloten untersagt werden sollte, abgelehnt. Die Gewerkschaft Cockpit verfolge mit dem Streik kein rechtswidriges Streikziel. Das gelte auch, soweit sie höhere Gehaltssteigerungen ab einer bestimmten Beschäftigungsdauer verlange. Hierin liege kein eindeutiger Verstoß gegen das AGG.

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22.11.2016

Bereitschaftsdienste von Beamten sind "1 zu 1" durch Freizeit auszugleichen

BVerwG 17.11.2016, 2 C 21.15 u.a.

Leisten Beamte Mehrarbeit in Form von Bereitschaftsdienst, so ist ihnen hierfür im Gegenzug im gleichen Umfang Freizeitausgleich zu gewähren. Das gilt allerdings nicht für reine Rufbereitschaft oder bloße Anwesenheitszeiten ohne dienstliche Inanspruchnahme in dieser Zeit.

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21.11.2016

Rotkreuzschwestern können Arbeitnehmer im Sinn der Leiharbeitsrichtlinie sein

EuGH 17.11.2016, C‑216/15

Auf die Überlassung von Mitgliedern der Schwesternschaft des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) an Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen findet u.U. die Leiharbeitsrichtlinie Anwendung. Auch wenn die Rotkreuzschwestern nach deutschem Recht nicht als Arbeitnehmerinnen anzusehen sind, spricht nach Auffassung des EuGH viel dafür, dass sie Arbeitnehmerinnen i.S.d. Leiharbeitsrichtlinie sind. Die Schwesternschaft selbst übe auch eine "wirtschaftliche Tätigkeit" i.S.d. Leiharbeitsrichtlinie aus. Diese setze nicht voraus, dass der Verleiher einen Erwerbszweck verfolge.

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17.11.2016

Keine Diskriminierung eines schwerbehinderten Bewerbers trotz Nichteinladung zum Vorstellungsgespräch

ArbG Ulm 2.8.2016, 5 Ca 86/16

Unterlässt es ein öffentlicher Arbeitgeber entgegen § 82 Satz 2 SGB IX, einen schwerbehinderten Bewerber zu einem Vorstellungsgespräch einzuladen, so indiziert das nicht in jedem Fall eine entschädigungspflichtige Diskriminierung wegen der Behinderung. So scheidet eine Indizwirkung i.S.v. § 22 AGG regelmäßig aus, wenn es dem Arbeitgeber gerade um die Einstellung eines Menschen mit eigener Behinderung geht.

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15.11.2016

Betriebliche Altersversorgung: Arbeitnehmer können AGB-mäßigen Erlassvertrag mit Arbeitgeber schließen

BAG 15.11.2016, 3 AZR 539/15 u.a.

Möchte ein Arbeitgeber aufgrund seiner schlechten wirtschaftlichen Lage von seiner bisherigen - auf einer Gesamtzusage beruhenden - Versorgungszusage abrücken, so kann er mit den Arbeitnehmern einen Erlassvertrag in Form eines Vergleichs schließen. Ein solcher Erlassvertrag ist grds. auch zulässig, wenn es sich bei dem Angebot des Arbeitgebers auf Vertragsänderung um der Inhaltskontrolle nach den §§ 307 ff. BGB unterliegende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) handelt.

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11.11.2016

Änderung der Mindestlohnmeldeverordnung: Für Arbeitgeber mit Sitz im Ausland gilt ab 2017 ein elektronisches Verfahren

Arbeitgeber mit Sitz im Ausland müssen Meldungen nach § 16 Abs. 1 MiLoG und § 18 Abs.1 AEntG sowie die Versicherung nach § 16 Abs. 2 MiLoG und § 18 Abs. 2 AEntG künftig grds. elektronisch übermitteln. Das sieht die Verordnung zur Änderung der Mindestlohnmeldeverordnung vom 31.10.2016 vor. Die Neuerung gilt grds. ab dem 1.1.2017. Es gibt allerdings eine Übergangsfrist bis zum 30.6.2017, innerhalb derer für die Meldung weiterhin der von der Zollverwaltung hierfür bisher vorgesehene Vordruck verwendet werden kann.

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08.11.2016

Auch ungekündigte Arbeitnehmer können einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben

SG Dortmund 10.10.2016, S 31 AL 84/16

Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld I kann auch Beschäftigten in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis zustehen, wenn sie faktisch beschäftigungslos sind. Das hat das SG Dortmund im Fall einer Arbeitnehmerin entschieden, die wegen Mobbings auf ihrem bisherigen Arbeitsplatz nicht weiterarbeiten wollte und deshalb vom Arbeitgeber ohne Gehaltszahlung freigestellt wurde.

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04.11.2016

Referentenentwurf für ein Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung vorgelegt

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat am 4.11.2016 einen gemeinsam mit dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) erarbeiteten Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung (Betriebsrentenstärkungsgesetz) in die Ressortabstimmung gegeben. Mit den Neuregelungen soll die Verbreitung der betrieblichen Altersvorsorge insbesondere in kleinen und mittleren Unternehmen und bei Geringverdienenden gestärkt werden. Die Änderungen betreffen nicht nur das Betriebsrentengesetz (BetrAVG), sondern auch die steuer- und sozialrechtlichen Rahmenbedingungen der betrieblichen Altersversorgung.

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04.11.2016

Hans-Böckler-Stiftung: Arbeitgeber behindern jede sechste Betriebsratsgründung

Das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung erteilt Arbeitgebern im Hinblick auf den Umgang mit Betriebsräten schlechte Noten: Arbeitgeber behinderten jede sechste Betriebsratsgründung; sie schüchterten Kandidaten ein, drohten mit Kündigungen oder verhinderten die Bestellung eines Wahlvorstands. Dies ist das Ergebnis einer Befragung von 159 hauptamtlichen Gewerkschaftern. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände wies die Vorwürfe zurück.

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03.11.2016

Bundeskabinett beschließt Arbeitsstättenverordnung

Das Bundeskabinett hat am 3.11.2016 die novellierte Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) beschlossen. Damit werden die Inhalte der Bildschirmarbeitsverordnung in die Arbeitsstättenverordnung integriert. Außerdem werden einige schon bislang bestehende Regelungen konkretisiert und diese teilweise an neue Anforderungen - z.B. im Bereich der Heimarbeit - angepasst.

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02.11.2016

Arbeitsunfähige Arbeitnehmer sind regelmäßig nicht zur Teilnahme an einem Personalgespräch im Betrieb verpflichtet

BAG 2.11.2016, 10 AZR 596/15

Arbeitsunfähig erkrankte Arbeitnehmer sind grundsätzlich nicht verpflichtet, auf Anweisung des Arbeitgebers im Betrieb zu erscheinen, um dort an einem Gespräch zur Klärung der weiteren Beschäftigungsmöglichkeiten teilzunehmen. Etwas anderes gilt nur, wenn es ausnahmsweise aus betrieblichen Gründen unverzichtbar ist, dass ein solches Gespräch persönlich im Betrieb geführt wird, und der Arbeitnehmer gesundheitlich dazu in der Lage ist.

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31.10.2016

Wann kann der Betriebsrat gem. § 104 BetrVG die Entfernung "betriebsstörender" Arbeitnehmer verlangen?

LAG Berlin-Brandenburg 28.7.2016, 10 TaBV 367/16

Nach § 104 BetrVG, dessen Handhabung in der höchstrichterlichen Rechtsprechung bislang kaum geklärt ist, kann der Betriebsrat die Entfernung eines betriebsstörenden Arbeitnehmers aus dem Betrieb verlangen. Voraussetzung hierfür ist eine ernstliche Störung des Betriebsfriedens. Insoweit muss die physische oder psychische Gesundheit der Belegschaft oder erheblicher Teile davon aktuell andauert gestört sein oder eine Wiederholung einer solchen Störung unmittelbar bevorstehen.

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31.10.2016

Keine Anzeigepflicht für Saison-Kurzarbeitergeld mehr

Die Anzeigepflicht für das Saison-Kurzarbeitergeld entfällt vollständig. Dies teilte die Bundesagentur für Arbeit am 31.10.2016 mit. Die Neuerung beruht auf dem Gesetz zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung und des Versicherungsschutzes in der Arbeitslosenversicherung (AWStG), durch das die Regelung zur Anzeige des Arbeitsausfalls beim Saison-Kurzarbeitergeld (§ 101 Abs. 7 SGB III) ersatzlos gestrichen wurde. Unternehmen müssen für den Bezug des Saison-Kurzarbeitergeldes künftig nur noch die entsprechenden Abrechnungsunterlagen einreichen und die Aufzeichnungen, die die Gründe für die Arbeitsausfälle belegen, aufbewahren.

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31.10.2016

Die ARD-Themenwoche "Zukunft der Arbeit" und das Arbeitsrecht

Die diesjährige ARD-Themenwoche, die vom 30.10. bis 5.11.2016 stattfindet, beleuchtet mit "Zukunft der Arbeit" ein Thema, das auch die arbeitsrechtliche Praxis betrifft. Detaillierte Informationen zum Programm, interessante interaktive Tools wie etwa den "Job-Futuromat" (zur Frage, welche Jobs künftig Computer erledigen können,) oder eine virtuelle Begleiterin durch die Themenwoche finden Sie auf der ARD-Homepage.

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