Steuerrecht

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Das müssen Sie im Steuerrecht wissen! Aktuelle Urteile und Beschlüsse in Kurzfassungen, BMF-Schreiben sowie Informationen über Gesetzgebungsvorhaben.

Online-Dossier: Die Reform der Grundsteuer
Nachdem das BVerfG das System der grundsteuerlichen Bewertung für verfassungswidrig erklärt hatte, erließ der Bundesgesetzgeber ein aus drei Gesetzen bestehendes Paket, um die Vorgaben umzusetzen. Die auf Grundlage der neuen Werte errechnete Grundsteuer ist ab 1.1.2025 zu zahlen. 

Mit diesem Online-Dossier geben wir Ihnen fortlaufend einen Überblick über die aktuellen rechtlichen Diskussionen in Sachen Reform der Grundsteuer. 

Online-Dossier: Kryptowährung – Blockchain – Smart Contract – NFT
Distributed Ledger Technologies (DLT) sind längst kein Novum mehr. Dabei hat der globale Erfolg der Kryptowährung „Bitcoin“ der Variante der Blockchain einen erhöhten Bekanntheitsgrad verschafft. Es mangelt allerdings (noch) an flächendeckendem Einsatz derartiger Technologien – jedenfalls im Rechtsverkehr, obwohl sich diese etwa auch für die Abgabe rechtsgeschäftlicher Erklärungen oder automatische Vertragsschlüsse eignen. Immerhin gibt es zur auf Blockchain basierenden Kryptowährung „Bitcoin“ schon erste Rechtsprechung. 

Mit diesem Online-Dossier geben wir Ihnen fortlaufend einen Überblick über die aktuellen rechtlichen Diskussionen in Sachen Kryptowährung & Co.

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27.06.2024
Muster der Umsatzsteuererklärung 2024
BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 17.6.2024 hat die Finanzverwaltung das Vordruckmuster USt 2 E bekannt gemacht.

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27.06.2024
Gesetz über die Meldepflicht und den automatischen Austausch von Informationen meldender Plattformbetreiber in Steuersachen (Plattformen-Steuertransparenzgesetz - PStTG)
BMF-Schreiben

Mit BMF-Scheiben v. 19.6.2024 hat die Finanzverwaltung zur Anwendung des § 6 Absatz 3 PStTG Stellung genommen.

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27.06.2024
Alle weiteren am 27.6.2024 veröffentlichten Entscheidungen des BFH

Hier finden Sie die Leitsätze der weiteren am Donnerstag veröffentlichten Entscheidungen des BFH. Mit den Auswirkungen und Konsequenzen setzen sich die Autoren unserer steuerrechtlichen Zeitschriften vertiefend auseinander.

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27.06.2024
Keine Bindung an eine den Verlust des Freizügigkeitsrechts feststellende Entscheidung der Ausländerbehörde im Kindergeldrecht
Kurzbesprechung

1. Gemäß § 62 Abs. 1a Satz 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG) besteht bei Kindergeldfestsetzungen für nach dem 31.07.2019 beginnende Zeiträume eine uneingeschränkte Prüfungskompetenz der Familienkasse für die in § 62 Abs. 1a Satz 3 EStG vorausgesetzte Freizügigkeitsberechtigung des Anspruchstellers.
2. Eine eigenständige Prüfungspflicht der Familienkasse besteht auch dann, wenn die Ausländerbehörde den Verlust des Freizügigkeitsrechts gemäß § 5 Abs. 4 des Gesetzes über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern festgestellt hat. Der Bescheid der Ausländerbehörde entfaltet bei der Prüfung des Kindergeldanspruchs keine (echte) Tatbestandswirkung.
3. Eine teleologische Reduktion des § 62 Abs. 1a Satz 4 EStG kommt nicht in Betracht.

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27.06.2024
Begrenzung der rückwirkenden Auszahlung festgesetzten Kindergeldes auf sechs Monate
Kurzbesprechung

1. Für die zeitliche Anwendung des die rückwirkende Auszahlung festgesetzten Kindergeldes begrenzenden § 70 Abs. 1 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) kommt es nach § 52 Abs. 50 Satz 1 EStG nicht auf die Entstehung des Kindergeldanspruchs, sondern auf den Zeitpunkt des Antragseingangs ("nach dem 18. Juli 2019") an.
2. Der Gesetzgeber war nicht verpflichtet, bei der Einführung des § 70 Abs. 1 Satz 2 EStG aus Vertrauensschutzgründen eine Übergangsregelung für vor dem 18.07.2019 bereits entstandene Kindergeldansprüche zu schaffen.

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27.06.2024
Verfassungsmäßigkeit der Verlustverrechnungsbeschränkung für Termingeschäfte
Kurzbesprechung

Bei der im Aussetzungsverfahren nach § 69 Abs. 3 der Finanzgerichtsordnung gebotenen summarischen Prüfung ist die Verlustverrechnungsbeschränkung für Termingeschäfte gemäß § 20 Abs. 6 Satz 5 i.d.F. des Jahressteuergesetzes 2020 vom 21.12.2020 (BGBl I 2020, 3096) nicht mit Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes vereinbar.

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20.06.2024
Weitere Verlängerung der Fristen zur Abgabe der Feststellungserklärungen und Anzeigen nach § 18 Außensteuergesetz (AStG)
BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 18.6.2024 hat die Finanzverwaltung die Fristen zur Abgabe der Feststellungserklärungen und Anzeigen nach § 18 AStG für das Feststellungsjahr 2022, dem ein Wirtschaftsjahr der Zwischengesellschaft zugrunde liegt, das nach dem 31.12.2021 beginnt, verlängert.

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20.06.2024
Anwendung der Vorschriften über die Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen
BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 7.6.2024 hat die Finanzverwaltung ihre bisherigen Anweisungen zu § 138f AO aufgrund des Wachstumschancengesetzes v. 27.3.2024 (BGBL: I Nr. 108) aktualisiert.

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20.06.2024
Automatischer Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen nach dem Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz - FKAustG
BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 13.6.2024 hat die Finanzverwaltung die finale Staatenaustauschliste 2024 im Sinne des § 1 Absatz 1 FKAustG für den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen zum 30.9.2024 bekannt gemacht.

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20.06.2024
Grundsätze zur Anwendung des Steueroasen-Abwehrgesetzes
BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 14.6.2024 hat die Finanzverwaltung zur Anwendung des Steueroasen-Abwehrgesetzes Stellung genommen.

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20.06.2024
Alle weiteren am 20.6.2024 veröffentlichten Entscheidungen des BFH

Hier finden Sie die Leitsätze der weiteren am Donnerstag veröffentlichten Entscheidungen des BFH. Mit den Auswirkungen und Konsequenzen setzen sich die Autoren unserer steuerrechtlichen Zeitschriften vertiefend auseinander.

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20.06.2024
Anwendung der DSGVO im Bereich der Steuerverwaltung
Kurzbesprechung

Zu den Voraussetzungen und der Reichweite des Auskunftsanspruchs nach Art. 15 DSGVO.

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20.06.2024
Steuerfreie Zuschläge bei Bereitschaftsdiensten
Kurzbesprechung

1. Die Steuerfreiheit von Zuschlägen für Bereitschaftsdienste, die außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit erbracht und gesondert vergütet werden, bemisst sich nach dem Arbeitslohn für die regelmäßige Arbeitszeit und nicht nach dem Bereitschaftsdienstentgelt (entgegen Senatsurteil vom 27.08.2002 - VI R 64/96, BFHE 200, 240, BStBl II 2002, 883).
2. Nicht erforderlich ist, dass der Arbeitnehmer für die zuschlagsbewehrte Tätigkeit neben den Erschwerniszuschlägen einen Anspruch auf Grundlohn hat.

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20.06.2024
Anforderungen an das sog. Schonvermögen der unterhaltenen Person beim Abzug von Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastungen
Kurzbesprechung

1. Die Wertgrenze in Höhe von 15.500 € (R 33a.1 Abs. 2 Satz 3 der Einkommensteuer-Richtlinien) für "ein geringes Vermögen" im Sinne des § 33a Abs. 1 Satz 4 Halbsatz 1 des Einkommensteuergesetzes (sogenanntes Schonvermögen) ist für das Streitjahr 2019 nicht zu beanstanden.
2. Angesparte und noch nicht verbrauchte Unterhaltsleistungen werden grundsätzlich erst nach Ablauf des Kalenderjahres ihres Zuflusses zu (abzugsschädlichem) Vermögen.

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13.06.2024
Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand
BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 12.6.2024 hat die Finanzverwaltung zum Vorsteuerabzug bei unternehmerisch tätigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts ausführlich Stellung genommen.

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13.06.2024
Umsatzsteuerliche Behandlung von Zuschüssen
BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 11.6.2024 hat die Finanzverwaltung hinsichtlich der umsatzsteuerlichen Behandlung von Zuschüssen zur Bedeutung des mit Zahlungen verbundenen Zwecks Stellung genommen.

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13.06.2024
E-Bilanz
BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 27.5.2024 hat die Finanzverwaltung die Taxonomien 6.8 vom 1.4.2024 veröffentlicht.

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13.06.2024
Alle weiteren am 13.6.2024 veröffentlichten Entscheidungen des BFH

Hier finden Sie die Leitsätze der weiteren am Donnerstag veröffentlichten Entscheidungen des BFH. Mit den Auswirkungen und Konsequenzen setzen sich die Autoren unserer steuerrechtlichen Zeitschriften vertiefend auseinander.

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13.06.2024
Zur Verletzung des Steuergeheimnisses
Kurzbesprechung

Eine Verletzung des Steuergeheimnisses liegt nicht vor, wenn (Roh-)Gewinndaten und Vertriebskosten des Bauträgers von zu sanierenden Wohnungen für die korrekte Berechnung der Absetzung für Abnutzung gemäß den §§ 7h und 7i des Einkommensteuergesetzes in einem Prüfungsbericht dargestellt werden und deshalb die Erwerber der Wohnungen und Feststellungsbeteiligten von diesen Daten Kenntnis erlangen könnten.

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13.06.2024
Änderung eines Einkommensteuerbescheids nach § 175b Abs. 1 AO
Kurzbesprechung

Die Änderung eines Einkommensteuerbescheids nach § 175b Abs. 1 der Abgabenordnung ist auch zulässig, wenn die unzutreffende Berücksichtigung der von einem Dritten übermittelten Daten auf einen Fehler der Finanzbehörde zurückzuführen ist.

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13.06.2024
AdV einer Grundsteuerwertfeststellung im sogenannten Bundesmodell
Kurzbesprechung

Die Bewertungsvorschriften der §§ 218 ff. des Bewertungsgesetzes i.d.F. des Grundsteuer-Reformgesetzes vom 26.11.2019 (BGBl I 2019, 1794) sind bei der im Aussetzungsverfahren gemäß § 69 Abs. 3 der Finanzgerichtsordnung gebotenen summarischen Prüfung verfassungskonform dahin auszulegen, dass auf der Ebene der Grundsteuerwertfeststellung im Einzelfall der Nachweis eines niedrigeren (gemeinen) Werts erfolgen kann. Hierfür ist regelmäßig der Nachweis erforderlich, dass der Wert der wirtschaftlichen Einheit den festgestellten Grundsteuerwert derart unterschreitet, dass sich der festgestellte Wert als erheblich über das normale Maß hinausgehend erweist.

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06.06.2024
Anwendung des § 12 Steueroasen-Abwehrgesetz (StAbwG)
BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 4.6.2024 hat die Finanzverwaltung die Frist zur Abgabe von Aufzeichnungen verlängert.

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06.06.2024
Lohnsteuerliche Behandlung der Überlassung bzw. Übertragung von Vermögensbeteiligungen ab 2024
BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 1.6.2024 hat die Finanzverwaltung zur Anwendung von § 3 Nummer 39 und § 19a EStG ab 1.1.2024 Stellung genommen.

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06.06.2024
Anwendung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes (5. VermBG) ab dem 1.1.2024
BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 31.5.2024 hat die Finanzverwaltung zur Anwendung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes ab dem 1.1.2024 unter Berücksichtigung der jüngsten gesetzlichen Änderungen durch das Zukunftsfinanzierungsgesetz vom 11.12.2023 (BStBl I 2024, 2) Stellung genommen.

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06.06.2024
Nutzungspflicht des beA für eine Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Kurzbesprechung

Vor dem 01.08.2022 bestand für eine Rechtsanwaltsgesellschaft mbH als Bevollmächtigte keine Pflicht zur Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs gemäß § 52d Satz 1 oder 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO), und zwar auch dann nicht, wenn sie durch einen Rechtsanwalt als Vertreter im Sinne des § 62 Abs. 2 Satz 3 FGO handelte.

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06.06.2024
Zur Anwendung des § 8c KStG a.F. auf Verluste gemäß § 15a EStG
Kurzbesprechung

§ 8c Abs. 1 Satz 1 des Körperschaftsteuergesetzes in der für das Streitjahr 2014 maßgeblichen Fassung ist nicht auf verrechenbare Verluste gemäß § 15a des Einkommensteuergesetzes anwendbar, die einer Kapitalgesellschaft als Mitunternehmerin einer Kommanditgesellschaft zugerechnet werden (entgegen Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 04.07.2008, BStBl I 2008, 736, Tz. 2).

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06.06.2024
Ansatzvoraussetzungen für eine Pensionsrückstellung; vGA
Kurzbesprechung

1. Der Ansatz einer Pensionsrückstellung ist zugelassen, "wenn und soweit" die in § 6a Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes angeführten Voraussetzungen erfüllt sind; dazu muss die schriftlich erteilte Zusage eindeutige Angaben zu Art, Form, Voraussetzungen und Höhe der in Aussicht gestellten künftigen Leistungen enthalten (Nr. 3). Fehlt es an dieser Eindeutigkeit der Zusage einer Versorgungskomponente, hindert dies eine Rückstellung für die Zusage einer anderen Versorgungskomponente (bei Teilbarkeit der zugesagten Leistungen) insoweit nicht. Sind daher die Voraussetzungen für den Bezug einer Altersrente mit Erreichen der Regelaltersgrenze eindeutig bestimmt, ist hierfür eine Pensionsrückstellung zu bilden, auch wenn die Pensionszusage keine eindeutigen Angaben zu den Voraussetzungen eines vorzeitigen Altersrentenbezugs enthält.
2. Zum Vorliegen einer verdeckten Gewinnausschüttung, wenn die Pensionszusage keine eindeutigen Angaben zu den Voraussetzungen eines vorzeitigen Altersrentenbezugs enthält und von der Kapitalgesellschaft an die versorgungsbegünstigten Gesellschafter Zahlungen vor Erreichen der Regelaltersgrenze geleistet werden.

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06.06.2024
Kann sich ein Dritter auf die fehlende Bekanntgabe eines Steuerbescheides berufen?
FG Münster v. 19.4.2024 - 4 K 870/21 E

Allein die ordnungsgemäße Absendung des Bescheides durch das Finanzamt am 23.10.2017 konnte nicht zur Überzeugung des Senats vom tatsächlichen Zugang führen. Soweit die kurz nach dem Versand des Bescheides erfolgte Überweisung des Erstattungsbetrags als Indiz für den tatsächlichen Zugang des Einkommensteuerbescheides 2016 dienen könnte, konnte der Senat hierauf keine sichere Überzeugung vom Zugang des Einkommensteuerbescheides stützen. Es liegt noch keine Entscheidung des BFH dazu vor, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen sich ein Dritter auf die fehlende Bekanntgabe eines Steuerbescheides berufen kann.

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04.06.2024
Cum/Ex-Verfahren: Korrektur von angerechneter Kapitalertragsteuer
Hessisches FG v. 26.7.2023 - 4 V 1042/22

Die Kapitalertragsteuer bei sog. "Cum/Ex-Geschäften" ist nur dann anrechnungsfähig, wenn sie tatsächlich einbehalten wurde. Dabei kommt demjenigen, der die Anrechnung für sich in Anspruch nehmen möchte, eine entsprechende Mitwirkungs- und Nachweispflicht zu. Kann die tatsächliche Einbehaltung nicht oder nicht mehr nachgewiesen werden, ist das Finanzamt grundsätzlich berechtigt, eine bereits ergangene Anrechnungsverfügung zu ändern und zu viel erstattete Steuerbeträge zurückzufordern.

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03.06.2024
Voraussetzungen für das tatsächliche Überschreiten der Kleinunternehmern-Prognose
FG München v. 27.2.2024, 5 K 1794/22

Für die Anwendbarkeit der Kleinunternehmerregelung des § 19 UStG ist im Jahr der Aufnahme der unternehmerischen Tätigkeit allein auf den voraussichtlichen Umsatz des laufenden Kalenderjahres abzustellen; hier ist die Grenze von 22.000 € maßgebend. Der relevante Jahresumsatz für die Anwendbarkeit der Kleinunternehmerregelung des § 19 UStG ist im "Erstjahr" der unternehmerischen Tätigkeit grundsätzlich auf Basis der vom Unternehmer prognostizierten Zahlen zum Zeitpunkt der Aufnahme der Tätigkeit festzustellen.

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