Steuerrecht

Das müssen Sie im Steuerrecht wissen! Aktuelle Urteile und Beschlüsse in Kurzfassungen, BMF-Schreiben sowie Informationen über Gesetzgebungsvorhaben.

Online-Dossier: Die Reform der Grundsteuer
Nachdem das BVerfG das System der grundsteuerlichen Bewertung für verfassungswidrig erklärt hatte, erließ der Bundesgesetzgeber ein aus drei Gesetzen bestehendes Paket, um die Vorgaben umzusetzen. Die auf Grundlage der neuen Werte errechnete Grundsteuer ist ab 1.1.2025 zu zahlen. 

Mit diesem Online-Dossier geben wir Ihnen fortlaufend einen Überblick über die aktuellen rechtlichen Diskussionen in Sachen Reform der Grundsteuer. 

Online-Dossier: Kryptowährung – Blockchain – Smart Contract – NFT
Distributed Ledger Technologies (DLT) sind längst kein Novum mehr. Dabei hat der globale Erfolg der Kryptowährung „Bitcoin“ der Variante der Blockchain einen erhöhten Bekanntheitsgrad verschafft. Es mangelt allerdings (noch) an flächendeckendem Einsatz derartiger Technologien – jedenfalls im Rechtsverkehr, obwohl sich diese etwa auch für die Abgabe rechtsgeschäftlicher Erklärungen oder automatische Vertragsschlüsse eignen. Immerhin gibt es zur auf Blockchain basierenden Kryptowährung „Bitcoin“ schon erste Rechtsprechung. 

Mit diesem Online-Dossier geben wir Ihnen fortlaufend einen Überblick über die aktuellen rechtlichen Diskussionen in Sachen Kryptowährung & Co.

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28.11.2024

Vorläufige Steuerfestsetzung im Hinblick auf anhängige Musterverfahren (§ 165 Absatz 1 Satz 2 AO)

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 25.11.2024 hat die Finanzverwaltung ihren Vorläufigkeitskatalog erneut ergänzt.

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28.11.2024

Lohnsteuer - Programmablaufpläne 2025

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 22.11.2024 hat die Finanzverwaltung den Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer für 2025 und Programmablaufplan für die Begrenzung der von Versorgungsbezügen einzubehaltenden Lohnsteuer und des Solidaritätszuschlags nach den Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung ab 2025 bekannt gemacht.

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28.11.2024

Haftung für überhöht bescheinigte Einlagenrückgewähr

Kurzbesprechung

1. Ob der Betrag der Einlagenrückgewähr in der Bescheinigung nach § 27 Abs. 3 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) überhöht ausgewiesen ist (§ 27 Abs. 5 Satz 4 KStG), richtet sich nach § 27 Abs. 1 Satz 3 KStG (Einlagenrückgewähr) und dem gesondert festgestellten Bestand des steuerlichen Einlagekontos auf den Schluss des vorangegangenen Jahres; der Bescheid über die gesonderte Feststellung des steuerlichen Einlagekontos auf den Schluss des Jahres der Leistung entfaltet insoweit keine Bindungswirkung.
2. Nach § 27 Abs. 5 Satz 4 KStG haftet der Aussteller der Bescheinigung verschuldensunabhängig für die auf den überhöhten Ausweis der Einlagenrückgewähr entfallende Kapitalertragsteuer.
3. Die auf den überhöht ausgewiesenen Betrag der Einlagenrückgewähr entfallende Kapitalertragsteuer ist durch Haftungsbescheid geltend zu machen (§ 27 Abs. 5 Satz 4 KStG), wobei nur der Erlass eines Haftungsbescheids dem Gesetz entspricht.
4. Ein Haftungsbescheid ist (als solcher) nur dann hinreichend bestimmt (§ 119 Abs. 1 der Abgabenordnung), wenn die Überschrift und der verfügende Teil (Tenor) des Bescheids erkennen lassen, dass der Inhaltsadressat als Haftender für fremde Schuld einstehen soll (Bestätigung des Urteils des Bundesfinanzhofs vom 11.10.1989 - I R 139/85, BFH/NV 1991, 497).

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28.11.2024

Bemessung der Schenkungsteuer bei niedrig verzinsten Darlehen

Kurzbesprechung

1. Die Gewährung eines nicht marktüblich verzinsten Darlehens ist als gemischte Schenkung zu versteuern.
2. Bei der Bemessung des Zinsvorteils kann der in § 15 Abs. 1 des Bewertungsgesetzes festgelegte Zinssatz von 5,5 % nicht herangezogen werden, wenn ein niedrigerer marktüblicher Wert für vergleichbare Darlehen feststeht.

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28.11.2024

Entgeltliche Ablösung eines Nießbrauchs an GmbH-Anteilen

Kurzbesprechung

1. Ob das wirtschaftliche Eigentum an GmbH-Anteilen dem Nießbrauchsberechtigten zuzurechnen ist, ist Gegenstand der tatrichterlichen Würdigung durch das Finanzgericht und daher wegen § 118 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung für das Revisionsgericht grundsätzlich bindend.
2. Ist der Vorbehaltsnießbraucher nicht wirtschaftlicher Eigentümer der GmbH-Anteile, ist die Ablösung des Nießbrauchs ein für ihn nicht steuerbarer Vorgang.

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28.11.2024

Gemeinnützigkeit nach §§ 51 ff. AO und Verfassungsschutzbericht

Kurzbesprechung

Die Anwendung der Vermutungsregel des § 51 Abs. 3 Satz 2 AO erfordert die Feststellung, dass gerade die Körperschaft, deren steuerrechtliche Gemeinnützigkeit versagt werden soll, als selbständiges Steuersubjekt (§ 51 Abs. 1 Satz 2 und 3 AO) in einem Verfassungsschutzbericht ausdrücklich als extremistisch bezeichnet wird und nicht ein hiervon verschiedenes selbständiges Steuersubjekt.

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28.11.2024

Keine Steuerbegünstigung nach §§ 51 ff. AO für extremistische Körperschaften

Kurzbesprechung

Ob eine "Förderung der Allgemeinheit" gemäß § 52 Abs. 1 Satz 1 AO zu verneinen ist, da eine Körperschaft Bestrebungen verfolgt, die sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland richten, ist ebenso wie bei § 51 Abs. 3 Satz 1 und 2 AO eigenständig und ohne eine die Leistungen der Körperschaft für das Gemeinwohl einbeziehende Abwägung zu entscheiden. Es ist daher keine Gesamtwürdigung mit der Folge einer Anerkennung (auch) extremistischer Körperschaften als gemeinnützig vorzunehmen (Bestätigung des Urteils des Bundesfinanzhofs vom 14.03.2018 - V R 36/16, BFHE 260, 420, BStBl II 2018, 422).

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25.11.2024

Bundesrat stimmt Jahressteuergesetz 2024 zu

Der Bundesrat hat am 22.11.2024 dem Jahressteuergesetz 2024 zugestimmt. Mit dem Jahressteuergesetz passt der Gesetzgeber regelmäßig Bestimmungen an, die aufgrund anderer Gesetze oder Auswirkungen des EU-Rechts, aber auch durch Rechtsprechungsänderungen notwendig geworden sind. Im Septemberplenum hatte der Bundesrat zum Gesetzentwurf ausführlich Stellung genommen - ungefähr 40 seiner Empfehlungen wurden im Gesetz umgesetzt.

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21.11.2024

Korrektur einer jahresübergreifenden Umsatzverlagerung

Kurzbesprechung

Versteuert der Unternehmer entgegen § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Satz 1 und 4 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) seine Umsätze nicht bereits für den Voranmeldungszeitraum der Leistungserbringung, sondern erst für den der nachfolgenden Entgeltvereinnahmung, kann er die Rechtswidrigkeit der für den Besteuerungszeitraum der Entgeltvereinnahmung vorliegenden Steuerfestsetzung geltend machen, ohne dass dem ‑‑im Hinblick auf eine für den Besteuerungszeitraum der Leistungserbringung angenommene Festsetzungsverjährung‑‑ eine Analogie zu § 20 Satz 3 UStG entgegensteht.

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21.11.2024

Erfordernis eines Änderungsantrags zur Vermeidung widerstreitender Steuerfestsetzung bei Organschaft auch bei Anfechtung des Steuerbescheids durch die Organgesellschaft

Kurzbesprechung

Sind die Voraussetzungen einer Organschaft im Sinne von § 2 Abs. 2 Nr. 2 des Umsatzsteuergesetzes mit einer KG als Organgesellschaft aufgrund geänderter Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) erfüllt, setzt die Aufhebung einer gegenüber der KG ergangenen Steuerfestsetzung voraus, dass der Organträger zur Vermeidung eines widersprüchlichen Verhaltens in Bezug auf § 176 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 der Abgabenordnung einen Antrag auf Änderung der für ihn vorliegenden Steuerfestsetzung stellt (Bestätigung des BFH-Urteils vom 16.03.2023 - V R 14/21 (V R 45/19), BFHE 280, 89). Dies gilt auch im Rechtsbehelfsverfahren der KG gegen eine ihr gegenüber ergangene Steuerfestsetzung.

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21.11.2024

Nur punktuelle Änderungsmöglichkeit nach § 50d Abs. 8 Satz 2 EStG

Kurzbesprechung

Die Änderung eines bestandskräftigen Steuerbescheids nach § 50d Abs. 8 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) setzt voraus, dass die Arbeitnehmereinkünfte eines unbeschränkt Steuerpflichtigen wegen der Verletzung der in § 50d Abs. 8 Satz 1 EStG normierten Nachweispflichten abkommenswidrig in die zu ändernde Einkommensteuerveranlagung einbezogen worden sind.

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21.11.2024

Inländisches Besteuerungsrecht für einen in der Schweiz ansässigen Piloten von Flugzeugen im internationalen Luftverkehr, die von einem deutschen Luftfahrtunternehmen betrieben werden

Kurzbesprechung

1. Die inländischen Einkünfte eines in der Schweizerischen Eidgenossenschaft ansässigen Piloten aus nichtselbständiger Arbeit, die an Bord eines Luftfahrzeugs im internationalen Luftverkehr ausgeübt wird, das von einem Unternehmen mit Geschäftsleitung im Inland betrieben wird, können nach Art. 15 Abs. 3 Satz 1 DBA-Schweiz 1971/2010 in der Bundesrepublik Deutschland besteuert werden.
2. Ein im internationalen Luftverkehr tätiger Pilot ist kein Grenzgänger im Sinne des Art. 15a Abs. 2 Satz 1 DBA-Schweiz 1971/2010.

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21.11.2024

Vereinbarkeit des § 70 Abs. 1 Satz 2 EStG mit höherrangigem Recht

Kurzbesprechung

1. Die Regelung des § 70 Abs. 1 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes, dass die Auszahlung von festgesetztem Kindergeld rückwirkend nur für die letzten sechs Monate vor Beginn des Monats erfolgt, in dem der Antrag auf Kindergeld eingegangen ist, ist sowohl verfassungsgemäß als auch unionsrechtskonform.
2. Auch für inländische Saisonarbeitnehmer gilt die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (Urteil Chief Appeals Officer u.a. vom 29.09.2022 - C-3/21, EU:C:2022:737), dass ein im Heimatland (zum Beispiel gleich nach der Geburt des Kindes) gestellter Kindergeldantrag nur dann als ein auch für die inländische Familienkasse relevanter Antrag zu verstehen ist, wenn die antragstellende Person ihr Recht auf Freizügigkeit im Zeitpunkt ihres im Heimatland gestellten Antrags bereits ausgeübt hat.

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21.11.2024

Zusammenfassung von Betrieben gewerblicher Art (BgA) gemäß § 4 Abs. 6 Satz 1 KStG

Kurzbesprechung

Auch bei einer Zusammenfassung von mehr als zwei BgA müssen die Voraussetzungen des § 4 Abs. 6 Satz 1 Nr. 1 bis 3 KStG jeweils zwischen allen BgA, die zusammengefasst werden sollen, einzeln vorliegen (gegen Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 12.11.2009, BStBl I 2009, 1303, Rz 5 Satz 2 und 3).

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21.11.2024

Zum besonderen Aussetzungsinteresse bei geltend gemachter Verfassungswidrigkeit der Grundsteuerwertermittlung

FG Münster v. 29.10.2024 - 3 V 1270/24 Ew,F

Für die Aussetzung der Vollziehung der Grundsteuerwertfeststellung ist ein besonderes Aussetzungsinteresse des Steuerpflichtigen erforderlich. Zwar haben mehrere Senate des BFH inzwischen offengelassen, ob am Erfordernis der Interessenabwägung festzuhalten ist. Dies ist nach Auffassung des 3. Senats des FG Münster - im Anschluss an die jüngere Rechtsprechung u.a. des II. Senats des BFH (Beschl. v. 18.1.2023, II B 53/22, BFH/NV 2023, 382) sowie weiterer Finanzgerichte - jedoch der Fall.

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21.11.2024

Betriebsausgabenabzug für steuerfreie Photovoltaikanlagen auch in 2022 möglich

FG Münster v. 21.10.2024 - 1 V 1757/24 E

Nachlaufende Betriebsausgaben, die im Zusammenhang mit steuerpflichtigen Einnahmen aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage in früheren Jahren stehen, aber erst 2022 abfließen, sind abzugsfähig. Eine gegenteilige Regelung enthält auch das BMF-Schreiben vom 17.7.2023 nicht. Dieses stellt vielmehr für den Betriebsausgabenabzug ebenfalls auf den wirtschaftlichen Zusammenhang ab.

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14.11.2024

Einkünfte einer in der Schweiz ansässigen Tochtergesellschaft: Kapitalverkehrsfreiheit und Hinzurechnungsbesteuerung

FG Düsseldorf v. 2.8.2024 - 1 K 2666/19 F

Das FG Düsseldorf hat sich vorliegend mit der Frage befasst, ob die Einkünfte einer in der Schweiz ansässigen Tochtergesellschaft einer deutschen Kapitalgesellschaft in Deutschland der Hinzurechnungsbesteuerung nach dem AStG unterliegen. Es hat weiterhin einen möglichen Verstoß gegen die Kapitalverkehrsfreiheit thematisiert.

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14.11.2024

Lohnsteuerliche Behandlung der Aufwendungen des Arbeitgebers für sicherheitsgefährdete Arbeitnehmer

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 11.11.2024 hat die Finanzverwaltung zur lohnsteuerlichen Behandlung von Sicherheitsmaßnahmen des Arbeitgebers für seine Arbeitnehmer Stellung genommen.

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14.11.2024

Weitere am 14.11.2024 veröffentlichte Entscheidung des BFH

Hier finden Sie die Leitsätze der weiteren am Donnerstag veröffentlichten Entscheidungen des BFH. Mit den Auswirkungen und Konsequenzen aller aktuellen Entscheidungen setzen sich die Autoren unserer steuerrechtlichen Zeitschriften vertiefend auseinander.

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14.11.2024

Verlustausgleichsvolumen durch Einlagen trotz sogenannter Mehrentnahmen in Vorjahren

Kurzbesprechung

Bei der Ermittlung der Höhe des verrechenbaren Verlustes des Kommanditisten gem. § 15a EStG sind dessen im Verlustentstehungsjahr erbrachte Einlagen auch dann in voller Höhe zu berücksichtigen, wenn die Mittel hierfür bei wirtschaftlicher Betrachtung aus Entnahmen stammen, die der Kommanditist in Vorjahren ‑ über die von ihm erbrachten Einlagen hinaus ‑ getätigt hat und die wegen § 15a Abs. 3 Satz 2 EStG nicht zu einer Gewinnhinzurechnung geführt haben. Eine Minderung der Einlagen um einen (negativen) außerbilanziellen Korrekturposten "Rückführung Mehrentnahmen" kommt nicht in Betracht.

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14.11.2024

Bestattungskosten als Nachlassverbindlichkeiten bei Zahlung aus einer Sterbegeldversicherung

Kurzbesprechung

Hat der Erblasser Leistungen aus einer Sterbegeldversicherung zu Lebzeiten an ein Bestattungsunternehmen abgetreten, erhöht sich der Nachlass um einen Sachleistungsanspruch der Erben gegen das Bestattungsunternehmen. Die Kosten der Bestattung sind im vollen Umfang als Nachlassverbindlichkeiten steuermindernd zu berücksichtigen.

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14.11.2024

Freibetrag für das Kind eines zivilrechtlich als verstorben geltenden Elternteils

Kurzbesprechung

Der zivilrechtliche Verzicht eines Kindes gegenüber seinen Eltern auf den gesetzlichen Erbteil bewirkt nicht, dass seinem Kind ‑ dem Enkel des Erblassers ‑ der Freibetrag zu gewähren ist, der im Falle des Versterbens des Kindes zu gewähren ist. Das Erbschaftsteuerrecht folgt insoweit nicht der Fiktion des Zivilrechts. Dies ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.

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14.11.2024

Vorteilsminderung bei der 1%-Regelung - Prozesszinsen als Kapitaleinkünfte

Kurzbesprechung

Es können nur solche vom Arbeitnehmer getragenen Aufwendungen den geldwerten Vorteil aus der Überlassung des Fahrzeugs als Einzelkosten mindern, die bei einer (hypothetischen) Kostentragung durch den Arbeitgeber Bestandteil dieses Vorteils und somit von der Abgeltungswirkung der 1%-Regelung erfasst wären. Prozesszinsen (§ 236 AO) sind steuerbare und steuerpflichtige Kapitalerträge nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 Satz 1 EStG.

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07.11.2024

Stellen Aufwendungen für die Adoption zweier Kinder außergewöhnliche Belastungen dar?

FG Münster v. 25.6.2024 - 14 K 1085/23 E

Die Adoptionen sind keine (medizinischen) Heilbehandlungen. Sie sind nicht medizinisch indiziert und werden nicht in Übereinstimmung mit den Richtlinien der Berufsordnung der Ärzte vorgenommen. Der Entschluss zur Adoption beruhte vielmehr - auch nach erfolgloser Kinderwunschbehandlung - auf einer vom Willen der Kläger getragenen (neuen) freien Entscheidung, die ungewollte Kinderlosigkeit nunmehr durch Adoptionen zu beenden.

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07.11.2024

Beginn des Zinslaufs für Erstattungszinsen bei Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe und anschließender Zusammenveranlagung

FG Münster v. 20.3.2024 - 3 K 1764/22

Mit Art. 97 § 9 Abs. 5 EGAO ist nicht nur die entsprechende Anwendung des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO, sondern zugleich auch die des § 233a Abs. 2a AO angeordnet worden. Damit besteht für die Finanzverwaltung auch die Verpflichtung, Erstattungsbeträge, die sich aufgrund der nachträglichen, rückwirkenden Zusammenveranlagung der vormaligen Lebenspartner und jetzigen Ehepartner ergeben, nach Maßgabe des § 233a Abs. 2a AO zu verzinsen. Allerdings liegt bislang eine höchstrichterliche Entscheidung zum Beginn des Zinslaufs bei Steuererstattungen, die sich in Fällen der Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe und sich daran anschließender Zusammenveranlagung ergeben, noch nicht vor, weshalb die Revision zugelassen wurde.

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07.11.2024

Unentgeltliche Wärmelieferungen aus unternehmerischen Gründen an andere Unternehmer für deren unternehmerische Tätigkeit

Kurzbesprechung

1. Auch wenn Wärme unentgeltlich an andere Unternehmer für deren Unternehmen (wirtschaftliche Tätigkeit) abgegeben wird, handelt es sich um eine unentgeltliche Zuwendung eines Gegenstands im Sinne des § 3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 3 und Satz 2 UStG.
2. Der Besteuerung der unentgeltlichen Zuwendung steht nicht entgegen, dass die Leistungsempfänger die Wärme für Zwecke verwenden, die sie zum Vorsteuerabzug berechtigen.
3. Die Selbstkosten im Sinne des § 10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 UStG umfassen nicht nur die unmittelbaren Herstellungskosten oder Erzeugungskosten, sondern auch mittelbar zurechenbare Kosten wie Finanzierungsaufwendungen, wobei es keine Rolle spielt, ob es sich um vorsteuerbelastete Kosten handelt oder nicht.

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07.11.2024

Kindergeldrechtliche Ausschlussfrist bei Wanderarbeitnehmern aus anderen Mitgliedstaaten der EU

Kurzbesprechung

1. Die Regelung des § 66 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes vom 23.06.2017 (EStG a.F.) ist europarechts- und verfassungskonform.
2. Stellt ein Wanderarbeitnehmer, der die Anspruchsvoraussetzungen für einen Kindergeldanspruch im Inland erfüllt, seinen Antrag auf Kindergeld bei der inländischen Familienkasse erst nach Ablauf der in § 66 Abs. 3 EStG a.F. vorgesehenen sechsmonatigen Ausschlussfrist, kann die Ausschlussfrist auch durch einen nach dem Prinzip der europaweiten Antragsgleichstellung (Art. 81 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29.04.2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit) zu berücksichtigenden, im Ausland gestellten Antrag gewahrt werden.
3. Eine Antragsgleichstellung erfolgt jedoch nicht, wenn der Antrag im Wohnmitgliedstaat zu einem Zeitpunkt gestellt wurde, in dem noch kein Auslandsbezug vorlag (Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union ‑‑EuGH‑‑ Chief Appeals Officer u.a. vom 29.09.2022 - C-3/21, EU:C:2022:737). Liegt ein Auslandsbezug vor und teilt der Antragsteller den grenzüberschreitenden Sachverhalt weder den entsprechenden Behörden im Wohnmitgliedstaat noch im Tätigkeitsstaat mit, stellt allein der Umstand, dass der Wanderarbeitnehmer wiederkehrende Leistungen erhalten hat, keinen Antrag dar (EuGH-Urteile Chief Appeals Officer u.a. vom 29.09.2022 - C-3/21, EU:C:2022:737; Familienkasse Sachsen vom 25.04.2024 - C-36/23, EU:C:2024:355).

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07.11.2024

Kindergeld für behinderte Kinder; Ermittlung der behinderungsbedingten Fahrtaufwendungen

Kurzbesprechung

1. Werden im Rahmen der Prüfung der behinderungsbedingten Unfähigkeit zum Selbstunterhalt die behinderungsbedingten Mehraufwendungen nicht im Einzelnen nachgewiesen, sondern wird der Behinderten-Pauschbetrag gemäß § 33b Abs. 1 bis 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) angesetzt, können daneben nicht zusätzlich Aufwendungen angesetzt werden, die entweder bereits durch den Pauschbetrag für den Grundbedarf oder den Behinderten-Pauschbetrag abgegolten werden.
2. Unter bestimmten Voraussetzungen können behinderungsbedingte Fahrtaufwendungen neben dem Behinderten-Pauschbetrag geltend gemacht werden, soweit sie nachgewiesen oder glaubhaft gemacht worden und angemessen sind.
3. Die durch das Gesetz zur Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge und zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen vom 09.12.2020 eingefügte Pauschalierungsregelung des § 33 Abs. 2a EStG ist erstmals für den Veranlagungszeitraum 2021 anzuwenden.
4. Aus A 19.4 Abs. 5 Satz 7 und dem Vorwort der Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz vom 17.09.2021 kann nicht abgeleitet werden, dass die Verwaltung sich selbst binden wollte, die Pauschalierungsregelung des § 33 Abs. 2a EStG bereits für die Veranlagungszeiträume 2017 bis 2020 als Schätzungsregelung anzuwenden.

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06.11.2024

Kabinett beschließt Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung

Das Bundeskabinett hat am 6.11.2024 den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung beschlossen. Ziel sind ein fairer Wettbewerb und gerechte Arbeitsbedingungen. Zudem gilt es, Steuern und Sozialbeiträge für den Haushalt und die Sozialkassen zu sichern. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) hat dabei eine zentrale Rolle.

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04.11.2024

Keine Nichtigkeit bei Berichtigung fehlerhafter Feststellungsbescheide nach Verschmelzung

FG Hamburg v. 24.5.2024 - 5 K 12/24

Ein Feststellungsbescheid gem. § 27 Abs. 2 KStG ist nicht bereits allein deshalb nichtig, weil die Feststellung auf einen Zeitpunkt erfolgt ist, zu dem die Gesellschaft bereits auf eine andere Gesellschaft verschmolzen war. Das FG Hamburg hat sich mit der steuerlichen Behandlung der Verschmelzung zweier Kapitalgesellschaften und der Berichtigung eines Feststellungsbescheides gemäß § 129 AO auf Grundlage des § 27 KStG befasst. Es klärt insbesondere die Möglichkeit der Rückwirkung eines Berichtigungsbescheides auf den ursprünglich fehlerhaften Feststellungsbescheid und legt dar, wie ein Feststellungsbescheid unter bestimmten Voraussetzungen nicht nichtig ist.

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04.11.2024

Körperschaftsteuer: Zuwendung an EWIV als verdeckte Gewinnausschüttung

FG Hamburg v. 29.5.2024 - 3 K 181/21

Die Verschiebung des Gewinns einer Kapitalgesellschaft auf eine EWIV in Gestalt eines "Sondermitgliedsbeitrags" kann als verdeckte Gewinnausschüttung zu bewerten sein. Dies hat das FG Hamburg entschieden.

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31.10.2024

Bekanntmachung des Musters für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2025

Mit Datum 24.9.2024 hat das BMF das Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2025 auf seiner Homepage bekannt gemacht.

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31.10.2024

Elektronische Übermittlung von Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 28.10.2024 hat die Finanzverwaltung das Anwendungsschreiben zur Veröffentlichung der Taxonomie (BMF-Schreiben v. 28.9.2011 - IV C 6 -S 2133 b/11/10009, BStBl. I 2011, 855 aktualisiert.

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31.10.2024

Eröffnung eines passiven Veredelungsverkehrs bei einer nicht zugelassenen Zollstelle

Kurzbesprechung

1. Steht es der teilweisen Befreiung von den Einfuhrabgaben nach Durchführung einer passiven Veredelung gemäß Art. 145 Abs. 1 des Zollkodex beziehungsweise Art. 259 Abs. 1 des Zollkodex der Union entgegen, wenn die Zollanmeldung für die Waren der vorübergehenden Ausfuhr von einer Zollstelle angenommen wurde, die nicht als Zollstelle für die Überführung in das Zollverfahren in der Bewilligung der passiven Veredelung nach Art. 85 in Verbindung mit Art. 84 Abs. 1 Buchst. b fünfter Anstrich des Zollkodex beziehungsweise Art. 211 Abs. 1 Buchst. a des Zollkodex der Union genannt ist?
2. Ist Art. 150 Abs. 2 des Zollkodex dahingehend auszulegen, dass sich diese Vorschrift nur auf die Verpflichtungen bezieht, die nach der Überführung der Waren der vorübergehenden Ausfuhr in das Zollverfahren der passiven Veredelung bestehen, oder gilt Art. 150 Abs. 2 des Zollkodex bereits für Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Abgabe der Zollanmeldung zur Überführung der Waren der vorübergehenden Ausfuhr in die passive Veredelung?
3. Ist Art. 86 Abs. 6 des Zollkodex der Union entsprechend anzuwenden, wenn die Zollschuld gemäß Art. 77 Abs. 1 Buchst. a des Zollkodex der Union durch Überführung beziehungsweise Überlassung von Veredelungserzeugnissen zum zollrechtlich freien Verkehr entstanden ist?

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31.10.2024

Kürzung nach § 9 Nr. 3 GewStG bei ausländischer Betriebsstätte - keine Abkommensberechtigung von Personengesellschaften nach dem DBA-Niederlande 1959/2004

Kurzbesprechung

1. Personengesellschaften sind nach dem DBA-Niederlande 1959/2004 im Hinblick auf die Gewerbesteuer nicht selbst abkommensberechtigt. Abkommensberechtigt sind ihre jeweiligen Gesellschafter.
2. Die Kürzung um den Teil des Gewerbeertrags, der auf eine nicht im Inland belegene Betriebsstätte entfällt (§ 9 Nr. 3 des Gewerbesteuergesetzes ‑‑GewStG‑‑), ist auch dann vorzunehmen, wenn die Bundesrepublik Deutschland (Deutschland) nach dem einschlägigen Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung nicht gehindert wäre, den gesamten Gewerbeertrag zu besteuern, und wenn sich im Rahmen einer koordinierten steuerlichen Außenprüfung (Joint Audit) die deutschen und die ausländischen Finanzbehörden auf eine vollständige Besteuerung durch Deutschland verständigt haben.
3. Der Gewinn aus der Veräußerung eines bebauten Grundstücks durch ein gewerbliches Unternehmen unterfällt auch dann vollständig Art. 4 DBA-Niederlande 1959/2004 (Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen), wenn die Bebauung vom Unternehmen selbst durchgeführt und das Grundvermögen dem Umlaufvermögen zugeordnet worden ist.
4. Zur Betriebsstätten-Gewinnabgrenzung bei Kürzung nach § 9 Nr. 3 GewStG und bei Anwendung von Art. 5 DBA-Niederlande 1959/2004.

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31.10.2024

Kein Werbungskostenabzug für ausschließlich durch ein Insolvenzverfahren verursachte Aufwendungen

Kurzbesprechung

1. Die Beurteilung, ob Aufwendungen durch eine einen Einkünftetatbestand verwirklichende Tätigkeit oder privat veranlasst sind, obliegt in erster Linie der tatrichterlichen Würdigung des Finanzgerichts.
2. Die ausschließlich durch ein (Regel-)Insolvenzverfahren verursachten Aufwendungen sind der privaten Vermögenssphäre des Steuerpflichtigen zuzuordnen und daher nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften gemäß § 22 Nr. 2, § 23 Abs. 1 und Abs. 3 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes abziehbar. Dies gilt nicht für solche Aufwendungen, die zwar ihre Ursache in einer durch den Insolvenzverwalter durchgeführten Verwertungsmaßnahme haben, aber auch angefallen wären, wenn der Steuerpflichtige das Wirtschaftsgut außerhalb eines Insolvenzverfahrens veräußert hätte und in einem solchen Fall als Werbungskosten abziehbar wären.

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31.10.2024

AdV betreffend Rückgängigmachung eines Investitionsabzugsbetrags für eine Photovoltaikanlage

Kurzbesprechung

Es ist ernstlich zweifelhaft, ob ein im Jahr 2021 in Abzug gebrachter Investitionsabzugsbetrag für eine im Jahr 2022 tatsächlich erworbene und nach § 3 Nr. 72 des Einkommensteuergesetzes (EStG) steuerbefreite Photovoltaikanlage allein wegen des Inkrafttretens dieser Steuerbefreiung gemäß § 7g Abs. 3 Satz 1 EStG im Jahr 2021 rückgängig zu machen ist.

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24.10.2024

Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug für Dezember 2024

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 18.10.2024 hat die Finanzverwaltung die Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug für Dezember 2024 bekannt gemacht.

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24.10.2024

Ausstellung von Rechnungen nach § 14 UStG

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 15.10.2024 hat die Finanzverwaltung umfassend zur Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ab dem 1.1.2025 Stellung genommen.

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24.10.2024

Zahlungen an einen Telekommunikationsanbieter im Fall der vorzeitigen Beendigung eines Dienstleistungsvertrags mit einer Mindestbindungsfrist

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 18.10.2024 hat die Finanzverwaltung den Umsatzsteuer-Anwendungserlass hinsichtlich der Umsatzsteuerpflicht von Zahlungen an einen Telekommunikationsanbieter im Fall der vorzeitigen Beendigung eines Dienstleistungsvertrags mit einer Mindestbindungsfrist ergänzt.

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24.10.2024

Umsatzsteuerrechtliche Beurteilung von Kartellschadensersatz

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 8.10.2024 hat die Finanzverwaltung die Regularien des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Kartellschadensersatz aktualisiert.

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24.10.2024

Amtliches Vordruckmuster für die Gruppenträgermeldung für den Veranlagungszeitraum 2024

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 17.10.2024 hat die Finanzverwaltung das Vordruckmuster für die Gruppenträgermeldung für den VZ 2024 bekannt gemacht.

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24.10.2024

Anforderung von Unterlagen durch die Finanzbehörde

Kurzbesprechung

1. Die Anforderung unter anderem von Mietverträgen durch das Finanzamt (FA) beim Vermieter (Steuerpflichtigen) nach § 97 der Abgabenordnung muss die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) beachten.
2. Eine Einwilligung der Mieter in die Weitergabe an das FA ist nicht erforderlich, weil die Verarbeitung nach Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. c DSGVO gerechtfertigt ist.
3. Die Übersendung der Mietverträge an das FA ist als Zweckänderung nach Art. 6 Abs. 4 DSGVO regelmäßig zulässig.

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24.10.2024

Besteuerung von Abfindungen nach dem DBA-Frankreich 1959/2001 - Grenzgängerregelung

Kurzbesprechung

Dem Besteuerungsrecht der Bundesrepublik Deutschland betreffend eine Entschädigung für die Auflösung eines Dienstverhältnisses nach Art. 13 Abs. 1 DBA-Frankreich 1959/2001 steht ‑‑jedenfalls, soweit die Abfindung auf die Zeit entfällt, in der der (damals unbeschränkt steuerpflichtige) Arbeitnehmer im Inland gewohnt und gearbeitet hat‑‑ die sogenannte Grenzgängerregelung des Art. 13 Abs. 5 DBA-Frankreich 1959/2001 nicht entgegen.

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24.10.2024

Zu den Besteuerungsfolgen der unentgeltlichen Übertragung eines verpachteten Gewerbebetriebs entweder gegen Versorgungsleistungen oder unter Vorbehalt des Nießbrauchs

Kurzbesprechung

1. Während die unentgeltliche Übertragung eines verpachteten Gewerbebetriebs unter Beachtung der Voraussetzungen einer Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen unter § 7 Abs. 1 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung ‑‑EStDV‑‑ (seit 1999 § 6 Abs. 3 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes ‑‑EStG‑‑) fällt, greift diese Norm bei der unentgeltlichen Übertragung eines verpachteten Gewerbebetriebs unter Vorbehalt des Nießbrauchs nicht ein (Bestätigung der Rechtsprechung, vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs vom 25.01.2017 - X R 59/14, BFHE 257, 227, BStBl II 2019, 730, Rz 40).
2. Die unentgeltliche Übertragung eines verpachteten Gewerbebetriebs unter Vorbehalt des Nießbrauchs führt beim Übertragenden im Fall der Fortführung der gewerblichen Verpachtungstätigkeit nicht zu einer steuerbegünstigten Betriebsaufgabe nach § 16 Abs. 3 Satz 1 EStG, sondern zur Entnahme der übertragenen Wirtschaftsgüter. Der Vorbehaltsnießbraucher führt den verpachteten Gewerbebetrieb infolge der fehlenden Einstellung seiner gewerblichen Verpachtungstätigkeit fort.
3. Beim Tod des Vorbehaltsnießbrauchers geht ‑‑vorbehaltlich einer zuvor von ihm abgegebenen Aufgabeerklärung‑‑ sein dann weiterhin bestehender gewerblicher Verpachtungsbetrieb nach § 7 Abs. 1 EStDV bzw. § 6 Abs. 3 Satz 1 EStG auf den Erwerber (Erben) über. Zu diesem Zeitpunkt werden die bisher im Privatvermögen des Erwerbers befindlichen Wirtschaftsgüter mit dem Teilwert in das Betriebsvermögen eingelegt.
4. § 48 der Finanzgerichtsordnung i.d.F. des Art. 27 des Kreditzweitmarktförderungsgesetzes gilt auch für im Zeitpunkt seines Inkrafttretens am 01.01.2024 bereits anhängige Klageverfahren.

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17.10.2024

Gewerbesteuer: Keine erweiterte Kürzung bei Vermietung einer Lagerhalle mit Lastenaufzug und Paletten-Förderanlage

FG Hamburg v. 15.5.2024 - 2 K 76/22

Bei einer Paletten-Förderanlage in einer zweigeschossigen Lagerhalle, in der bereits ein Lastenaufzug vorhanden ist, handelt es sich um eine Betriebsvorrichtung, deren Mitvermietung die erweiterte Kürzung gem. § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG ausschließt. Die Mitvermietung der Paletten-Förderanlagen ist auch nicht deshalb unschädlich, weil diese mit dem Grundstück fest verbunden sind.

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17.10.2024

Verbrauch der Steuervergünstigung gem. § 34 Abs. 3 EStG auch bei fehlendem Antrag

FG Hamburg v. 12.6.2024 - 1 K 141/22

Die antragsgebundene Steuervergünstigung des § 34 Abs. 3 EStG, die der Steuerpflichtige nur einmal im Leben in Anspruch nehmen kann, ist auch dann verbraucht, wenn das Finanzamt die Vergünstigung zu Unrecht gewährt hat. Dies gilt selbst dann, wenn dies ohne Antrag des Steuerpflichtigen geschieht oder ein Betrag begünstigt besteuert wird, bei dem es sich tatsächlich nicht um einen Veräußerungsgewinn i.S.d. § 34 Abs. 2 Nr. 1 EStG handelt.

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17.10.2024

Anrechnung ausländischer Körperschaftsteuer unter dem zeitlichen Anwendungsbereich des körperschaftsteuerlichen Anrechnungsverfahrens

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 7.10.2024 hat die Finanzverwaltung auf die Entscheidung des BFH v. 15.1.2015 - I R 69/12 reagiert, in denen der BFH Vorgaben für die Anrechnung ausländischer Körperschaftsteuer auf die inländische Einkommensteuer eines Anteilseigners formuliert hatte.

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17.10.2024

Zur Anwendung abkommensrechtlicher Aktivitätsvorbehalte auf ausländische Betriebsstätteneinkünfte

Kurzbesprechung

1. Sieht eine abkommensrechtliche "Switch over"-Klausel vor, dass die Anwendung der Freistellungsmethode bei Betriebsstätteneinkünften unter einem Aktivitätsvorbehalt steht und wird hierfür auf § 8 Abs. 1 Nr. 1 bis 6 des Außensteuergesetzes (AStG) verwiesen, erfüllen ausländische Betriebsstätten das dortige Tatbestandsmerkmal "ausländische Gesellschaft". Die Verweisung betrifft nicht nur die Regelung der aktiven (Grund-)Tätigkeiten, sondern bezieht die in § 8 Abs. 1 Nr. 1 bis 6 AStG vorgesehenen Einschränkungen ein (hier: Mitwirkung eines gemäß § 7 AStG an der Gesellschaft beteiligten, unbeschränkt Steuerpflichtigen an der Dienstleistung nach § 8 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. a AStG).
2. Die (Rück-)Ausnahme des § 20 Abs. 2 Satz 2 AStG i.d.F. des Jahressteuergesetzes 2010 (JStG 2010), die als Rechtsfolge die Beibehaltung der Freistellungsmethode vorsieht, kommt nicht zur Anwendung, wenn ein Wechsel der Freistellungs- zur Anrechnungsmethode nicht aus § 20 Abs. 2 AStG bzw. § 20 Abs. 2 Satz 1 AStG i.d.F. des JStG 2010, sondern bereits aus der Anwendung einer abkommensrechtlichen "Switch over"-Klausel folgt.

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15.10.2024

Prozesskosten zur Erlangung nachehelichen Unterhalts führen bei Vorliegen eigener Einkünfte nicht zu außergewöhnlichen Belastungen

FG Münster v. 18.9.2024 - 1 K 494/18 E

Kosten für einen Prozess zur Erlangung nachehelichen Unterhalts sind jedenfalls dann nicht als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig, wenn die unterhaltsberechtigte Person eigene Einkünfte oberhalb des Existenzminimums erzielt.

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