Unternehmensrecht | Gesellschaftsrecht

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Das müssen Sie im Unternehmensrecht und Gesellschaftsrecht wissen! News zu wichtigen aktuellen Urteilen sowie Informationen zu Gesetzgebungsvorhaben.

Online-Dossier: Listing Act und Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG)
Mit unserem stetig anwachsenden Online-Dossier liefern wir Ihnen einen umfassenden Überblick über die beiden Reformvorhaben. Nutzen Sie die aktuellen Hinweise und Materialien!

Online-Dossier: ESG ante portas – Neue Herausforderungen für Beratung und Vorstandsarbeit
Die rechtssichere Implementierung von Transformationsprozessen zu den Themen Umwelt, Soziales und nachhaltige Unternehmensführung ist zu einer prioritären Herausforderung geworden. Ob es um Transparenz, Korruptionsbekämpfung, Nachhaltigkeitsmanagement, den Umgang mit Umweltrisiken, Whistleblowing oder um erhöhte Haftungsrisiken für Menschenrechtsverletzungen geht: Gesellschaftliche Sensibilisierung, aber auch normative Vorgaben wie das LkSG, die EU-Taxonomie-Verordnung oder die anstehende Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) lassen es mehr als ratsam erscheinen, sich mit diesem Themenkomplex rechtzeitig zu beschäftigen. Der Verlag Otto Schmidt und sein Tochterunternehmen Fachmedien Otto Schmidt informieren an dieser Stelle über alle Facetten und neuen Entwicklungen. 

Online-Dossier: Die Reform des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) - Informationen, Materialien, Arbeitshilfen

Online-Dossier: UmRUG
Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Gesetze (UmRUG, BGBl. I 2023, Nr. 51 v. 28.2.2023) und dem Gesetz zur Umsetzung der Bestimmungen der Umwandlungsrichtlinie über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei grenzüberschreitenden Umwandlungen, Verschmelzungen und Spaltungen (MgFSG, BGBl. 2023 I Nr. 10 v. 13.1.2023) hat der deutsche Gesetzgeber die Vorgaben der Umwandlungsrichtlinie im nationalen Recht verankert. Hier finden Sie eine Zusammenstellung an Beiträgen zum reformierten Umwandlungsrecht aus dem Portfolio des Verlags Otto Schmidt, die wir fortlaufend erweitern werden.

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09.08.2021

Verordnung über Anforderungen an elektronische Wertpapierregister (eWpRV)

Das Bundesministerium der Finanzen hat den gemeinsam mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz ausgearbeiteten Referentenentwurf für eine Verordnung über Anforderungen an elektronische Wertpapierregister (eWpRV) veröffentlicht. Dieser soll die Anforderungen an die Führung von elektronischen Wertpapierregistern nach dem am 10.6.2021 in Kraft getretenen Gesetz über elektronische Wertpapiere (eWpG) konkretisieren.

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09.08.2021

Zur Besorgnis der Befangenheit von zuständigen Richterinnen und Richtern am BGH

BGH v. 6.7.2021 - II ZR 97/21

Zwar kann es die Besorgnis der Befangenheit begründen, wenn der zuständige Richter und ein Verfahrensbeteiligter nicht nur demselben Gericht angehören, sondern zugleich Mitglieder eines Spruchkörpers sind. Diese Besorgnis besteht aber nicht mehr, wenn die gemeinsame Mitgliedschaft im gleichen Spruchkörper endgültig beendet ist, weil der nunmehrige Verfahrensbeteiligte in den Ruhestand getreten ist.

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02.08.2021

Erstreckung des Anwendungsbereichs der §§ 113, 114 AktG auf den Beratungsvertrag einer AG

BGH v. 29.6.2021 - II ZR 75/20

Ein Beratungsvertrag zwischen einer Aktiengesellschaft und einer Gesellschaft, deren gesetzlicher Vertreter ihr Aufsichtsratsmitglied ist, fällt in den Anwendungsbereich der §§ 113, 114 AktG. Der Normzweck der §§ 113, 114 AktG, nämlich die AG vor verdeckten Aufsichtsratvergütungen und der Gefährdung der Unabhängigkeit des Aufsichtsratsmitglieds durch zu enge Beraterbeziehungen zu schützen, erfasst auch diesen Fall.

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20.07.2021

Staatliche Beihilfen für den Flughafen Frankfurt-Hahn?

EuGH v. 15.7.2021 - C-453/19 P

Der EuGH hat sich vorliegend mit der Frage des Vorliegens staatliche Beihilfen für den Flughafen Frankfurt-Hahn befasst. Die zugrundeliegende Klage der Deutsche Lufthansa AG, deren wichtigster Basisflughafen der Flughafen Frankfurt a.M. ist, gegen entsprechende Beschlüsse der EU-Kommission wurde auf der Grundlage von Art. 263 Abs. 4 AEUV als unzulässig abgewiesen.

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20.07.2021

Dieselskandal: Keine Beihilfe der Bosch GmbH zu möglichen Kapitalmarktdelikten der Volkswagen AG

BGH v. 20.7.2021 - II ZR 152/20

Aktionären der Volkswagen AG stehen gegen die Bosch GmbH als Zulieferer der in Dieselfahrzeugen verbauten Software keine Schadensersatzansprüche wegen Beihilfe zu einer unterbliebenen oder unrichtigen Information des Kapitalmarkts zu.

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13.07.2021

Elektronische Einreichung der Anmeldung einer Eintragung in das Handelsregister nur mit einfachem elektronischen Zeugnis eines Notars

BGH v. 15.6.2021 - II ZB 25/17

Die Anmeldung einer Eintragung in das Handelsregister ist gem. § 12 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 HGB mit einem einfachen elektronischen Zeugnis eines Notars gem. § 39a BeurkG elektronisch einzureichen. Die Einreichung mit einer qualifizierten elektronischen Signatur des Ausstellers der Anmeldung gem. § 126a BGB reicht nicht aus.

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09.07.2021

KapMuG: Aussetzung des Verfahrens im Hinblick auf ein die Zulässigkeit der Klage betreffendes Feststellungsziel

BGH v. 4.5.2021 - II ZB 30/20

Ein Verfahren kann nicht nur teilweise im Hinblick auf Feststellungsziele ausgesetzt werden, die die Zulässigkeit der Klage betreffen. Nach einer Aussetzung des Verfahrens im Hinblick auf ein die Zulässigkeit der Klage betreffendes Feststellungsziel und der Entscheidung über dieses Feststellungsziel durch einen nicht rechtskräftigen Teilmusterentscheid, kann nicht entsprechend § 280 Abs. 2 Satz 2 ZPO eine Verhandlung in der Hauptsache erfolgen.

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02.07.2021

Zur negativen Publizität des Vereinsregisters

BGH v. 11.5.2021 - II ZB 32/20

Ein vom bisherigen Vorstand beauftragter Rechtsanwalt ist im Hinblick auf die Prozessvollmacht kein Dritter i.S.v. § 68 BGB und kann sich deshalb nicht auf die negative Publizität des Vereinsregisters berufen.

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29.06.2021

Außenhaftung des Kommanditisten für Altverbindlichkeiten

BGH v. 4.5.2021 - II ZR 38/20

Im Fall der Herabsetzung der Haftsumme wird die Außenhaftung des Kommanditisten für Altverbindlichkeiten im Umfang des die neue Haftsumme übersteigenden Betrags entsprechend § 160 Abs. 1 und 2, § 161 Abs. 2 HGB zeitlich begrenzt. Bei der entsprechenden Anwendung der § 160 Abs. 1 und 2, § 161 Abs. 2 HGB auf die Herabsetzung der Hafteinlage eines Kommanditisten beginnt die fünfjährige Nachhaftungsfrist unabhängig von der Eintragung der Kapitalherabsetzung in das Handelsregister bereits mit dem Ende des Tages, an dem der Gesellschaftsgläubiger positive Kenntnis von dem Herabsetzungsbeschluss erlangt.

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16.06.2021

Online-Dossier: Die Reform des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) - Informationen, Materialien, Arbeitshilfen (Stand: 4.11.2021)

Die Bundesregierung hatte es sich für diese Legislaturperiode zum Ziel gesetzt, das Recht der Personengesellschaft zu konsolidieren und die geltenden Vorschriften an die praktischen Bedürfnisse von Gesellschaften und Gesellschaftern anzupassen. Mit dem kürzlich verkündeten Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrecht (kurz: MoPeG) wurde das Vorhaben nun umgesetzt.

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16.06.2021

Online-Dossier: Die Reform des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) - Informationen, Materialien, Arbeitshilfen (Stand: 26.10.2021)

Die Bundesregierung hatte es sich für diese Legislaturperiode zum Ziel gesetzt, das Recht der Personengesellschaft zu konsolidieren und die geltenden Vorschriften an die praktischen Bedürfnisse von Gesellschaften und Gesellschaftern anzupassen. Mit dem kürzlich verkündeten Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrecht (kurz: MoPeG) wurde das Vorhaben nun umgesetzt.

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16.06.2021

Online-Dossier: Die Reform des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) - Informationen, Materialien, Arbeitshilfen (Stand: 3.8.2021)

Die Bundesregierung hat es sich für diese Legislaturperiode zum Ziel gesetzt, das Recht der Personengesellschaft zu konsolidieren und die geltenden Vorschriften an die praktischen Bedürfnisse von Gesellschaften und Gesellschaftern anzupassen. Jüngst hat sie dazu einen Regierungsentwurf für ein Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrecht (kurz: MoPeG) vorgelegt.

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16.06.2021

Online-Dossier: Die Reform des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) - Informationen, Materialien, Arbeitshilfen (Stand: 24.01.2022)

Die Bundesregierung hatte es sich für diese Legislaturperiode zum Ziel gesetzt, das Recht der Personengesellschaft zu konsolidieren und die geltenden Vorschriften an die praktischen Bedürfnisse von Gesellschaften und Gesellschaftern anzupassen. Mit dem kürzlich verkündeten Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrecht (kurz: MoPeG) wurde das Vorhaben nun umgesetzt.

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16.06.2021

Online-Dossier: Die Reform des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) - Informationen, Materialien, Arbeitshilfen (Stand: 17.8.2021)

Die Bundesregierung hat es sich für diese Legislaturperiode zum Ziel gesetzt, das Recht der Personengesellschaft zu konsolidieren und die geltenden Vorschriften an die praktischen Bedürfnisse von Gesellschaften und Gesellschaftern anzupassen. Jüngst hat sie dazu einen Regierungsentwurf für ein Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrecht (kurz: MoPeG) vorgelegt.

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16.06.2021

Online-Dossier: Die Reform des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) - Informationen, Materialien, Arbeitshilfen (Stand: 20.12.2021)

Die Bundesregierung hatte es sich für diese Legislaturperiode zum Ziel gesetzt, das Recht der Personengesellschaft zu konsolidieren und die geltenden Vorschriften an die praktischen Bedürfnisse von Gesellschaften und Gesellschaftern anzupassen. Mit dem kürzlich verkündeten Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrecht (kurz: MoPeG) wurde das Vorhaben nun umgesetzt.

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16.06.2021

Online-Dossier: Die Reform des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) - Informationen, Materialien, Arbeitshilfen (Stand: 28.04.2022)

Die Bundesregierung hatte es sich für diese Legislaturperiode zum Ziel gesetzt, das Recht der Personengesellschaft zu konsolidieren und die geltenden Vorschriften an die praktischen Bedürfnisse von Gesellschaften und Gesellschaftern anzupassen. Mit dem kürzlich verkündeten Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrecht (kurz: MoPeG) wurde das Vorhaben nun umgesetzt.

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16.06.2021

Online-Dossier: Die Reform des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) - Informationen, Materialien, Arbeitshilfen (Stand: 16.6.2021)

Die Bundesregierung hat es sich für diese Legislaturperiode zum Ziel gesetzt, das Recht der Personengesellschaft zu konsolidieren und die geltenden Vorschriften an die praktischen Bedürfnisse von Gesellschaften und Gesellschaftern anzupassen. Jüngst hat sie dazu einen Regierungsentwurf für ein Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrecht (kurz: MoPeG) vorgelegt.

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16.06.2021

Online-Dossier: Die Reform des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) - Informationen, Materialien, Arbeitshilfen (Stand: 18.8.2021)

Die Bundesregierung hatte es sich für diese Legislaturperiode zum Ziel gesetzt, das Recht der Personengesellschaft zu konsolidieren und die geltenden Vorschriften an die praktischen Bedürfnisse von Gesellschaften und Gesellschaftern anzupassen. Mit dem kürzlich verkündeten Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrecht (kurz: MoPeG) wurde das Vorhaben nun umgesetzt.

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16.06.2021

Online-Dossier: Die Reform des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) - Informationen, Materialien, Arbeitshilfen (Stand: 05.05.2022)

Die Bundesregierung hatte es sich für diese Legislaturperiode zum Ziel gesetzt, das Recht der Personengesellschaft zu konsolidieren und die geltenden Vorschriften an die praktischen Bedürfnisse von Gesellschaften und Gesellschaftern anzupassen. Mit dem kürzlich verkündeten Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrecht (kurz: MoPeG) wurde das Vorhaben nun umgesetzt.

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16.06.2021

Online-Dossier zur Modernisierung des Sanierungsrechts (SanInsFoG)

In beispielslosem Eiltempo haben der Deutsche Bundestag und der Bundesrat die Modernisierung des Sanierungsrechts vollzogen. Kurz vor Weihnachten wurde das Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz (SanInsFoG) verabschiedet und konnte damit noch vor dem Jahreswechsel im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. Das Gesetz ist überwiegend zum 1.1.2021 in Kraft getreten. Der Kern des Gesetzes besteht in der Einführung eines neuen Gesetzes zur Stabilisierung und Restrukturierung von Unternehmen (StaRUG), mit welchem die EU-Richtlinie zur Restrukturierung umgesetzt wird.

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16.06.2021

Online-Dossier zur Modernisierung des Sanierungsrechts (SanInsFoG) (Stand: 26.10.2021)

In beispielslosem Eiltempo haben der Deutsche Bundestag und der Bundesrat die Modernisierung des Sanierungsrechts vollzogen. Kurz vor Weihnachten wurde das Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz (SanInsFoG) verabschiedet und konnte damit noch vor dem Jahreswechsel im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. Das Gesetz ist überwiegend zum 1.1.2021 in Kraft getreten. Der Kern des Gesetzes besteht in der Einführung eines neuen Gesetzes zur Stabilisierung und Restrukturierung von Unternehmen (StaRUG), mit welchem die EU-Richtlinie zur Restrukturierung umgesetzt wird.

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16.06.2021

Online-Dossier zur Modernisierung des Sanierungsrechts (SanInsFoG) (Stand: 3.8.2021)

In beispielslosem Eiltempo haben der Deutsche Bundestag und der Bundesrat die Modernisierung des Sanierungsrechts vollzogen. Kurz vor Weihnachten wurde das Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz (SanInsFoG) verabschiedet und konnte damit noch vor dem Jahreswechsel im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. Das Gesetz ist überwiegend zum 1.1.2021 in Kraft getreten. Der Kern des Gesetzes besteht in der Einführung eines neuen Gesetzes zur Stabilisierung und Restrukturierung von Unternehmen (StaRUG), mit welchem die EU-Richtlinie zur Restrukturierung umgesetzt wird.

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16.06.2021

Online-Dossier zur Modernisierung des Sanierungsrechts (SanInsFoG) (Stand: 16.7.2021)

In beispielslosem Eiltempo haben der Deutsche Bundestag und der Bundesrat die Modernisierung des Sanierungsrechts vollzogen. Kurz vor Weihnachten wurde das Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz (SanInsFoG) verabschiedet und konnte damit noch vor dem Jahreswechsel im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. Das Gesetz ist überwiegend zum 1.1.2021 in Kraft getreten. Der Kern des Gesetzes besteht in der Einführung eines neuen Gesetzes zur Stabilisierung und Restrukturierung von Unternehmen (StaRUG), mit welchem die EU-Richtlinie zur Restrukturierung umgesetzt wird.

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16.06.2021

Online-Dossier zur Modernisierung des Sanierungsrechts (SanInsFoG) (Stand: 23.7.2021)

In beispielslosem Eiltempo haben der Deutsche Bundestag und der Bundesrat die Modernisierung des Sanierungsrechts vollzogen. Kurz vor Weihnachten wurde das Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz (SanInsFoG) verabschiedet und konnte damit noch vor dem Jahreswechsel im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. Das Gesetz ist überwiegend zum 1.1.2021 in Kraft getreten. Der Kern des Gesetzes besteht in der Einführung eines neuen Gesetzes zur Stabilisierung und Restrukturierung von Unternehmen (StaRUG), mit welchem die EU-Richtlinie zur Restrukturierung umgesetzt wird.

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16.06.2021

Online-Dossier zur Modernisierung des Sanierungsrechts (SanInsFoG) (Stand: 1.12.2021)

In beispielslosem Eiltempo haben der Deutsche Bundestag und der Bundesrat die Modernisierung des Sanierungsrechts vollzogen. Kurz vor Weihnachten wurde das Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz (SanInsFoG) verabschiedet und konnte damit noch vor dem Jahreswechsel im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. Das Gesetz ist überwiegend zum 1.1.2021 in Kraft getreten. Der Kern des Gesetzes besteht in der Einführung eines neuen Gesetzes zur Stabilisierung und Restrukturierung von Unternehmen (StaRUG), mit welchem die EU-Richtlinie zur Restrukturierung umgesetzt wird.

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16.06.2021

Online-Dossier zur Modernisierung des Sanierungsrechts (SanInsFoG) (Stand: 16.6.2021)

In beispielslosem Eiltempo haben der Deutsche Bundestag und der Bundesrat die Modernisierung des Sanierungsrechts vollzogen. Kurz vor Weihnachten wurde das Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz (SanInsFoG) verabschiedet und konnte damit noch vor dem Jahreswechsel im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. Das Gesetz ist überwiegend zum 1.1.2021 in Kraft getreten. Der Kern des Gesetzes besteht in der Einführung eines neuen Gesetzes zur Stabilisierung und Restrukturierung von Unternehmen (StaRUG), mit welchem die EU-Richtlinie zur Restrukturierung umgesetzt wird.

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16.06.2021

Online-Dossier zur Modernisierung des Sanierungsrechts (SanInsFoG) (Stand: 7.7.2021)

In beispielslosem Eiltempo haben der Deutsche Bundestag und der Bundesrat die Modernisierung des Sanierungsrechts vollzogen. Kurz vor Weihnachten wurde das Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz (SanInsFoG) verabschiedet und konnte damit noch vor dem Jahreswechsel im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. Das Gesetz ist überwiegend zum 1.1.2021 in Kraft getreten. Der Kern des Gesetzes besteht in der Einführung eines neuen Gesetzes zur Stabilisierung und Restrukturierung von Unternehmen (StaRUG), mit welchem die EU-Richtlinie zur Restrukturierung umgesetzt wird.

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14.06.2021

Einführung der Online-Gründung der GmbH u.a.: Bundestag beschließt Umsetzung der EU-Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG)

Der deutsche Bundestag hat am 10.6.2021 den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur "Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie" mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie der Grünen bei Enthaltung der AfD, FDP und Linken angenommen.

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08.06.2021

OLG Köln zur Verpflichtung eines Aktionärs, der Auflösung einer Gesellschaft zuzustimmen

OLG Köln v. 6.5.2021 - 18 U 133/20

Zur Verpflichtung des einzelnen Aktionärs, der Auflösung einer Gesellschaft zuzustimmen bzw. sie nicht durch Ablehnung zu verhindern, wenn die Erreichung des Gesellschaftszwecks dauerhaft unmöglich geworden ist. Stellt sich die Lage einer Gesellschaft in Ermangelung einer realistischen Fortführungs- und Ertragsprognose bei Beschlussfassung so dar, dass etwaig vorhandene Vermögenswerte bei einer Verzögerung der Auflösung und Liquidation weiter abschmelzen und sinnlos aufgezehrt würden, kann sich wegen der damit letztlich drohenden Verschlechterung der Zerschlagungswerte die Stimmrechtsausübung durch einen ablehnenden Aktionär als rechtsmissbräuchlich erweisen.

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25.05.2021

Die Verwendung des Begriffs "partners" in der Firma einer GmbH ist zulässig

BGH v. 13.4.2021 - II ZB 13/20

Der BGH hat die Verwendung des Namenszusatzes "partners" im Firmennamen einer Rechtsanwalts-GmbH für zulässig gehalten, da keine Verwechslungsgefahr mit Rechtsformen des PartGG bestehe.

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17.05.2021

Zur Löschung der Eintragung eines Geschäftsführers im Handelsregister

BGH v. 9.3.2021 - II ZB 33/20

Es ist nicht mehr erforderlich, die Eintragung eines Geschäftsführers von Amts wegen zu löschen, wenn sein Ausscheiden aufgrund einer Anmeldung eingetragen werden kann.

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11.05.2021

Bestimmung des angemessenen Ausgleichs für Minderheitsaktionäre anhand des Börsenkurses der beherrschten Gesellschaft

OLG Frankfurt a.M. v. 26.4.2021 - 21 W 139/19

Der den Minderheitsaktionären gemäß § 304 Abs. 1 AktG zu gewährende angemessene Ausgleich kann anhand des Börsenkurses der beherrschten Gesellschaft bestimmt werden.

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22.04.2021

Bundestag: Unterstützung für moderneres Personengesellschaftsrecht

Überwiegend positive Reaktionen auf den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts gab es bei einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Bundestages am Mittwoch. Das MoPeG bringt nach Einschätzung der meisten Sachverständigen erhebliche Verbesserungen und sollte, mit kleineren Änderungen, noch in dieser Legislaturperiode beschlossen und so schnell wie möglich in Kraft gesetzt werden.

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21.04.2021

Eintragung einer Zweigniederlassung im Grundbuch

OLG Düsseldorf v. 15.1.2021 - 3 Wx 253/20

Aus dem allgemein anerkannten Grundsatz, wonach eine Handelsgesellschaft als Inhaberin eines Rechts unter der von ihrer Hauptfirma abweichenden Firma einer Zweigniederlassung im Grundbuch eingetragen werden kann, wenn das Recht dem Geschäftsvermögen der Zweigniederlassung zuzuordnen ist, folgt, dass Änderungen der Zuordnung, wenn also ein Recht aus dem Geschäftsvermögen einer Niederlassung herausgenommen und einer anderen bzw. der Hauptniederlassung zugeordnet wird (hier: "Verschmelzung" der Zweigniederlassung auf den Rechtsträger des Unternehmens), die Unrichtigkeit des Grundbuchs nach sich ziehen.

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21.04.2021

Gesetz­entwürfe zum Wertpapierhandel passieren Bundestag

Der Bundestag hat am 15.4.2021 zwei Gesetzentwürfe der Bundesregierung zum Wertpapierhandel in den jeweils vom Finanzausschuss geänderten Fassungen gebilligt. Dies betrifft den Gesetzentwurf "zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019 / 2162 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27.11.2019 über die Emission gedeckter Schuldverschreibungen und die öffentliche Aufsicht über gedeckte Schuldverschreibungen" (CBD-Umsetzungsgesetz) und den Regierungsentwurf "zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019 / 2034 über die Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten".

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15.04.2021

Haftung der Tochtergesellschaft für einen Kartellrechtsverstoß der Muttergesellschaft

EuGH, C-882/19: Schlussanträge des Generalanwalts vom 15.4.2021

Nach Ansicht von Generalanwalt Pitruzzella kann ein nationales Gericht eine Tochtergesellschaft dazu verurteilen, die Schäden zu ersetzen, die durch das wettbewerbswidrige Verhalten der Muttergesellschaft, die alleinige Adressatin der von der Kommission verhängten Geldbuße ist, entstanden sind. Dafür müssten die beiden Gesellschaften auf dem Markt wie ein einziges Unternehmen aufgetreten sein, und die Tochtergesellschaft müsse dazu beigetragen haben, das Ziel dieses Verhaltens zu verwirklichen und dessen Wirkungen zu erreichen.

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12.04.2021

Verschmelzungen und Spaltungen: Sonderbeschluss der Vorzugsaktionäre?

BGH v. 23.2.2021 - II ZR 65/19

Ungeachtet der Vorschriften des Umwandlungsgesetzes kann bei Verschmelzungen und Spaltungen ein Sonderbeschluss der Vorzugsaktionäre nach § 141 Abs. 1 AktG erforderlich sein. Ein Sonderbeschluss der Stammaktionäre nach § 65 Abs. 2 Satz 2 UmwG ist nicht erforderlich, wenn es neben den stimmberechtigten Stammaktien als weitere Aktiengattung nur stimmrechtslose Vorzugsaktien gibt. Notariell zu beurkunden sind mit einem Spaltungsvertrag sämtliche Abreden, die nach dem Willen der Beteiligten mit diesem ein einheitliches Ganzes bilden, also mit ihm stehen und fallen sollen.

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07.04.2021

Zur spezialgesetzlichen Prospekthaftung gem. den § 13 VerkProspG, §§ 44 ff. BörsG in der bis zum 31.5.2012 geltenden Fassung

BGH v. 19.1.2021 - XI ZB 35/18

Die spezialgesetzliche Prospekthaftung gem. den § 13 VerkProspG, §§ 44 ff. BörsG in der bis zum 31.5.2012 geltenden Fassung schließt in ihrem Anwendungsbereich eine Haftung der Gründungsgesellschafter als Prospektveranlasser unter dem Aspekt einer vorvertraglichen Pflichtverletzung aufgrund der Verwendung eines unrichtigen, unvollständigen oder irreführenden Prospekts als Mittel der schriftlichen Aufklärung gem. § 280 Abs. 1 BGB i.V.m. § 311 Abs. 2 BGB aus.

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06.04.2021

Keine EuGH-Vorlage: Verfassungsbeschwerde gegen die Niederlassungsfreiheit beschränkende Einkünftekorrektur erfolgreich

BVerfG v. 4.3.2021 - 2 BvR 1161/19

Das BVerfG hat der Verfassungsbeschwerde einer Kapitalgesellschaft stattgegeben, die sich gegen ein Urteil des BFH richtete, mit dem dieser eine auf § 1 Abs. 1 AStG gestützte Einkünftekorrektur der Teilwertabschreibung eines ausgefallenen unbesicherten Konzerndarlehens für rechtmäßig erklärt hatte. Das Urteil verletzt die Beschwerdeführerin in ihrem Recht auf den gesetzlichen Richter nach Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, weil der BFH entgegen Art. 267 Abs. 3 AEUV von einem Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH abgesehen hat.

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29.03.2021

Rechtsschutz der Aktionäre bei Widerruf der Zulassung der Aktien zum regulierten Markt (Delisting)

VGH Hessen v. 22.2.2021 - 6 B 2656/20

Der Rechtsschutz für Aktionäre ist zweigleisig ausgestaltet; sie haben die Möglichkeit, die Unangemessenheit des Angebots des Emittenten zum Erwerb der Aktien vor den Zivilgerichten geltend zu machen oder eine öffentlich-rechtliche Anfechtungsklage gegen den Widerrufsbescheid vor den Verwaltungsgerichten zu erheben. Der Ausschluss des verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes gem. § 39 Abs. 6 BörsG gilt dabei nicht nur für die Angemessenheit der Gegenleistung für den Erwerb der Aktien, sondern für sämtliche Tatbestandsmerkmale des § 39 Abs. 3 BörsG.

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29.03.2021

Auflösung einer KG durch einfachen Mehrheitsbeschluss

LG Mannheim v. 18.3.2021, 21 O 1/20

Die Auflösung einer Kommanditgesellschaft kann mit einfacher Mehrheit beschlossen werden, auch wenn die gesellschaftsvertragliche Klausel die Auflösung nicht explizit nennt, indes "alle" Beschlüsse erfasst. Die Mitgliedschaft in einer Gesellschaft an sich gehört nicht zu den relativ unentziehbaren Rechten. Der mit hinreichender Mehrheit gefasste Auflösungsbeschluss trägt damit grundsätzlich seine Legitimation in sich, sodass die Minderheit den Nachweis einer treupflichtwidrigen Mehrheitsentscheidung zu führen hat.

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16.03.2021

Keine richterrechtliche Ausdehnung des Anspruchs auf Delisting von Aktien auf den Fall der Insolvenz der AG

VGH Hessen v. 15.1.2021 - 6 A 857/19.Z

Die Möglichkeit des Widerrufs der Zulassung von Wertpapieren zum Handel im regulierten Markt nach § 39 Abs. 2 S. 3 Nr. 1 BörsG ist nicht auf die Fälle zu erweitern, in denen über das Vermögen des Unternehmens, dessen Wertpapiere zum Handel im regulierten Markt der Börse zugelassen gewesen sind, das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist. Für einen Anspruch auf teleologische Extension fehlt es an einer planwidrigen Lücke des Gesetzes.

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09.03.2021

Zur Berechtigung der Liquidatorin einer Kommanditgesellschaft

KG Berlin v. 24.9.2020 - 1 W 1347/20

Die Berechtigung der Liquidatorin einer Kommanditgesellschaft, für die KG die Löschung eines im Grundbuch eingetragenen Rechts zu bewilligen, kann mit dem Handelsregister nicht geführt werden, wenn dort die Firma bereits vor mehreren Jahren gelöscht und das Registerblatt geschlossen worden ist.

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02.03.2021

Bundeskabinett verabschiedet Sorgfaltspflichtengesetz

Das Bundeskabinett hat am 3.3.2021 den Entwurf eines "Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten" beschlossen. Das sog. Sorgfaltspflichtengesetz soll Rechtsklarheit für die Wirtschaft schaffen und die Einhaltung von Menschenrechten durch Unternehmen stärken.

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02.03.2021

Einigung über Lieferkettengesetz

Noch in dieser Legislaturperiode soll das Lieferkettengesetz auf den Weg gebracht werden. Das hat das BMAS jetzt angekündigt.

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26.02.2021

Dritter Börsengang: Rechtsbeschwerden nach dem KapMuG im Telekom-Verfahren

BGH v. 15.12.2020 - XI ZB 24/16

Der BGH hat über die Rechtsbeschwerden von Anlegern (Musterklägerseite), die stellvertretend für rd. 17.000 Kläger Rechtsmittel gegen den Musterentscheid des OLG Frankfurt a.M. vom 30.11.2016 eingelegt haben, sowie über die gegen den vorbezeichneten Musterentscheid gerichtete Rechtsbeschwerde der Deutschen Telekom AG (Musterbeklagte), entschieden. Die Ausführungen des OLG zur Frage der Ursächlichkeit des fehlerhaften Prospekts für den Aktienerwerb und zum Verschulden der Musterbeklagten hielten der rechtlichen Prüfung im Wesentlichen stand. Zu der Frage, ob der im Prospekt unrichtig dargestellte Sachverhalt auch zu einer Minderung des Börsenpreises beigetragen hat, war die Sache dagegen unter teilweiser Aufhebung des Musterentscheids an das OLG zurückzuverweisen.

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26.02.2021

Zur Prüfung der Erforderlichkeit einer Inanspruchnahme des Kommanditisten zur Befriedigung der Gesellschaftsgläubiger

BGH v. 9.2.2021 - II ZR 28/20

Bei der Prüfung, ob eine Inanspruchnahme des Kommanditisten zur Befriedigung der Gesellschaftsgläubiger erforderlich ist, sind nicht nur die zur Tabelle festgestellten, sondern auch vom Insolvenzverwalter bestrittene Forderungsanmeldungen zu berücksichtigen, sofern eine erfolgreiche Inanspruchnahme der Masse wegen dieser Forderungen noch ernsthaft in Betracht kommt.

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23.02.2021

Anfechtung des Beschlusses einer GmbH-Gesellschafterversammlung durch früheren Inhaber eines Geschäftsanteils

BGH v. 26.1.2021 - II ZR 391/18

Der Anfechtung eines Gesellschafterbeschlusses durch einen zum Zeitpunkt der Beschlussfassung nicht mehr als Inhaber eines Geschäftsanteils eingetragenen Gesellschafter einer GmbH steht grundsätzlich die negative Legitimationswirkung des § 16 Abs. 1 Satz 1 GmbHG entgegen. Fehlt dem Kläger die Anfechtungsbefugnis, weil er nicht als Inhaber eines Geschäftsanteils in der Gesellschafterliste eingetragen ist, fehlt ihm auch die materielle Berechtigung zur Geltendmachung von auf positive Beschlussfeststellung gerichteten Klageanträgen. Die Anfechtung des Beschlusses der Gesellschafterversammlung einer GmbH kann analog § 244 Satz 1 AktG nicht mehr geltend gemacht werden, wenn die Gesellschafterversammlung den anfechtbaren Beschluss durch einen neuen Beschluss bestätigt hat und dieser Beschluss nicht fristgerecht angefochten oder die Anfechtung rechtskräftig zurückgewiesen worden ist.

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22.02.2021

Haftung des Kommanditisten für Masseverbindlichkeiten im Insolvenzverfahren über das Vermögen der KG

BGH v. 28.1.2021 - IX ZR 54/20

Schuldner der Masseverbindlichkeiten ist der Insolvenzschuldner. Der Kommanditist haftet in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kommanditgesellschaft für Masseverbindlichkeiten, welche von der Insolvenzschuldnerin begründet worden sind. Die persönliche Haftung des Gesellschafters für Masseverbindlichkeiten in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft scheidet grundsätzlich nicht bereits aus insolvenzrechtlichen Gründen aus (Aufgabe von BGH v. 24.9.2009 - IX ZR 234/07).

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16.02.2021

Zur Vergütung des Mitglieds eines Gläubigerausschusses

BGH v. 14.1.2021 - IX ZB 71/18

Die Vergütung des Mitglieds eines Gläubigerausschusses ergibt sich in der Regel aus dem tatsächlichen Zeitaufwand und dem Stundensatz. Für den Stundensatz sind der Umfang und die Schwierigkeit des Insolvenzverfahrens, der Umfang und die Schwierigkeit der Aufgaben des Gläubigerausschusses in dem betreffenden Insolvenzverfahren, nicht versicherbare Haftungsrisiken, Art und inhaltlicher Umfang (Intensität) der Mitwirkung des Ausschussmitglieds sowie die Qualifikation und Sachkunde des jeweiligen Ausschussmitglieds zu berücksichtigen. Die Vergütung des Mitglieds eines Gläubigerausschusses stellt eine Aufwandsentschädigung dar. 

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