Steuerrecht

Das müssen Sie im Steuerrecht wissen! Aktuelle Urteile und Beschlüsse in Kurzfassungen, BMF-Schreiben sowie Informationen über Gesetzgebungsvorhaben.

Online-Dossier: Die Reform der Grundsteuer
Nachdem das BVerfG das System der grundsteuerlichen Bewertung für verfassungswidrig erklärt hatte, erließ der Bundesgesetzgeber ein aus drei Gesetzen bestehendes Paket, um die Vorgaben umzusetzen. Die auf Grundlage der neuen Werte errechnete Grundsteuer ist ab 1.1.2025 zu zahlen. 

Mit diesem Online-Dossier geben wir Ihnen fortlaufend einen Überblick über die aktuellen rechtlichen Diskussionen in Sachen Reform der Grundsteuer. 

Online-Dossier: Kryptowährung – Blockchain – Smart Contract – NFT
Distributed Ledger Technologies (DLT) sind längst kein Novum mehr. Dabei hat der globale Erfolg der Kryptowährung „Bitcoin“ der Variante der Blockchain einen erhöhten Bekanntheitsgrad verschafft. Es mangelt allerdings (noch) an flächendeckendem Einsatz derartiger Technologien – jedenfalls im Rechtsverkehr, obwohl sich diese etwa auch für die Abgabe rechtsgeschäftlicher Erklärungen oder automatische Vertragsschlüsse eignen. Immerhin gibt es zur auf Blockchain basierenden Kryptowährung „Bitcoin“ schon erste Rechtsprechung. 

Mit diesem Online-Dossier geben wir Ihnen fortlaufend einen Überblick über die aktuellen rechtlichen Diskussionen in Sachen Kryptowährung & Co.

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16.12.2013

Schweizer Erbe hat Anspruch auf denselben Freibetrag wie ein in Deutschland lebender Erbe

FG Düsseldorf 27.11.2013, 4 K 689/12 Erb

Ein in der Schweiz lebender Erbe, der nur hinsichtlich eines in Deutschland belegenen Grundstücks (beschränkt) erbschaftsteuerpflichtig ist, hat Anspruch auf denselben Freibetrag, wie ein Erbe, der in Deutschland wohnt und deshalb unbeschränkt steuerpflichtig ist. Das hat das FG Düsseldorf unter Berücksichtigung einer entsprechenden Vorabentscheidung des EuGH entschieden.

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13.12.2013

EuGH-Vorlage: Entstrickungsbesteuerung auf dem Prüfstand

FG Düsseldorf 5.12.2013, 8 K 3664/11 F

Das FG Düsseldorf hat die Frage der Europarechtskonformität der sog. Entstrickungsklausel (§ 4 Abs. 1 S. 3 u. 4 EStG) dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegt. Hintergrund des Rechtsstreits ist die langjährige BFH-Rechtsprechung, wonach die Überführung von Einzelwirtschaftsgütern aus einem inländischen Stammhaus in eine ausländische Freistellungs-Betriebsstätte zu einer gewinnverwirklichenden Entnahme führt.

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13.12.2013

Zur Zulässigkeit des Flächenschlüssels bei der Vorsteueraufteilung von gemischt genutzten Gebäuden

BFH 22.8.2013, V R 19/09

Der Sachverhalt:
Die Klägerin hatte in den Jahren 2003 und 2004 ein Wohn- und Geschäftshaus errichtet, das sie nach Fertigstellung teils steuerpflichtig, teils steuerfrei vermietete. Von den im Streitjahr 2004 angefallenen und den Gebäudeteilen nicht direkt zugerechneten Vorsteuern machte sie 54,07 % in ihrer Umsatzsteuer-Jahreserklärung des Streitjahres geltend. Diesen Prozentsatz ermittelte sie auf der Grundlage der im Jahr 2003 kalkulierten Umsätze aus der Vermietung von Wohnungen zu privaten Wohnzwecken und der Vermietung von Geschäftsräumen.

Im Anschluss an eine Umsatzsteuer-Sonderprüfung vertrat das Finanzamt die Auffassung, nach § 15 Abs. 4 S. 3 UStG 1999 in der Fassung des StÄndG 2003 seien die Vorsteuern ab Januar 2004 nach einem Flächenmaßstab aufzuteilen. Bei einem Flächenanteil der steuerpflichtig vermieteten Geschäftsräume von 34,4 % führe dies zu einer Kürzung der geltend gemachten Vorsteuern. Außerdem habe der Übergang vom Umsatzschlüssel zum Flächenschlüssel ab Januar 2004 eine Änderung der Verhältnisse und damit eine Berichtigung der Vorsteuern nach § 15a UStG zur Folge.

Das FG gab der gegen den auf dieser Grundlage ergangenen Umsatzsteuerbescheid 2004 eingelegten Klage statt. Auf die Revision des Finanzamtes hat der BFH das Verfahren ausgesetzt und dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegt. Der EuGH hat mit Urteil vom 8.11.2012 (C-511/10) entschieden, dass Art. 17 Abs. 5 Unterabs. 3 der Richtlinie 77/388/EWG dahin auszulegen sei, "dass er es den Mitgliedstaaten erlaubt, zum Zweck der Berechnung des Pro-rata-Satzes für den Abzug der Vorsteuern aus einem bestimmten Umsatz wie der Errichtung eines gemischt genutzten Gebäudes vorrangig einen anderen Aufteilungsschlüssel als den in Art. 19 Abs. 1 dieser Richtlinie vorgesehenen Umsatzschlüssel vorzuschreiben, vorausgesetzt, die herangezogene Methode gewährleistet eine präzisere Bestimmung dieses Pro-rata-Satzes".

Auf dieser Grundlage hat der BFH das erstinstanzliche Urteil aufgehoben und zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das FG zurückverwiesen.

Die Gründe:
Entgegen der Entscheidung des FG war die Klägerin nicht zu einer Vorsteueraufteilung gem. § 15 Abs. 4 UStG nach Gebäudeumsätzen berechtigt. Im Hinblick auf die somit grundsätzlich flächenbezogene vorzunehmende Vorsteueraufteilung sind aber noch weitere Feststellungen durch das FG zu treffen.

Die Neuregelung der Vorsteueraufteilung in § 15 Abs. 4 S. 3 UStG ist mit dem Unionsrecht vereinbar. Die Vorschrift ordnet seit dem 1.1.2004 einen Vorrang des Flächenschlüssels vor dem Umsatzschlüssel an. Da der Vorsteuerabzug nur für steuerpflichtige Ausgangsumsätze möglich ist, war eine Aufteilung der Vorsteuern erforderlich. Der objektbezogene Flächenschlüssel führt zu einer präziseren Vorsteueraufteilung als der auf die Gesamtumsätze des Unternehmens bezogene Pro-rata-Satz nach Art. 17 Abs. 5 der 6 der EG-Richtlinie. Deshalb darf ihn der deutsche Gesetzgeber nach dem EuGH-Urteil vom 8.11.2012 vorrangig vor dem Umsatzschlüssel zur Aufteilung vorsehen.

Der Vorrang des Flächenschlüssels nach § 15 Abs. 4 S. 3 UStG gilt aber nur für solche Vorsteuerbeträge, die der Berichtigung nach § 15a UStG unterliegen. Hierunter fallen insbesondere Vorsteuern aus Anschaffungs- und Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern.

Der Senat weicht mit seiner Entscheidung nicht von der Rechtsprechung des XI. Senats ab, so dass er offenlassen kann, ob er sich dessen Rechtsprechung anschließt, nach der eine Divergenzanfrage gem. § 11 Abs. 3 FGO eines erkennenden Senats an den Senat, von dessen Entscheidung abgewichen werden soll, ausscheiden soll, wenn die Rechtsfrage zwischenzeitlich durch ein Urteil des EuGH im Vorabentscheidungsverfahren abweichend von der Divergenzentscheidung für die nationalen Gerichte unionsrechtlich bindend entschieden wurde. Insbesondere liegt keine Abweichung zu der Rechtsprechung des XI. Senats vor, nach der auf die Aufteilung von Vorsteuerbeträgen, die für eine wirtschaftliche und eine nichtwirtschaftliche (private) Tätigkeit angefallen sind, § 15 Abs. 4 UStG analog anzuwenden ist.

Linkhinweis:

  • Der Volltext der Entscheidung ist auf der Homepage des BFH veröffentlicht.
  • Um direkt zum Volltext der Entscheidung vom 22.8.2013 zu gelangen, klicken Sie bitte hier.
  • Um direkt zum Volltext der Entscheidung vom 22.7.2010 zu gelangen, klicken Sie bitte hier.

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12.12.2013

Darlehensverträge zwischen nahen Angehörigen: Fremdvergleich muss anlassbezogen ausgeführt werden

BFH 22.10.2013, X R 26/11

Die Intensität der Prüfung des Fremdvergleichs bei Darlehensverträgen zwischen nahen Angehörigen ist vom Anlass der Darlehensaufnahme abhängig. Dient das Angehörigendarlehen der Finanzierung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern und ist die Darlehensaufnahme daher unmittelbar durch die Einkunftserzielung veranlasst, tritt die Bedeutung der Unüblichkeit einzelner Klauseln des Darlehensvertrags zurück; entscheidend ist dann vielmehr die tatsächliche Durchführung der Zinsvereinbarung und die fremdübliche Verteilung der Vertragschancen und -risiken.

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11.12.2013

Erbschaftsteuer: Vorläufiger Rechtsschutz wegen Prüfung der Verfassungsmäßigkeit des ab 2009 geltenden ErbStG

BFH 21.11.2013, II B 46/13

Im Hinblick auf das ab 2009 geltende ErbStG ist die Vollziehung eines Erbschaftsteuerbescheids wegen des beim BVerfG anhängigen Normenkontrollverfahrens 1 BvL 21/12 auf Antrag des Steuerpflichtigen auszusetzen oder aufzuheben, wenn ein berechtigtes Interesse des Steuerpflichtigen an der Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes besteht. Ein solches liegt jedenfalls vor, wenn der Steuerpflichtige mangels Erwerbs liquider Mittel zur Entrichtung der festgesetzten Erbschaftsteuer eigenes Vermögen einsetzen oder die erworbenen Vermögensgegenstände veräußern oder belasten muss.

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11.12.2013

Erfolgreiche Entschädigungsklage wegen überlanger Dauer eines finanzgerichtlichen Verfahrens

BFH 7.11.2013, X K 13/12

Der BFH musste erneut über einen Entschädigungsanspruch entscheiden, der wegen der überlangen Dauer eines finanzgerichtlichen Klageverfahrens geltend gemacht worden war. In der aktuellen Entscheidung hat der der in erster und letzter Instanz zuständige X. Senat erstmals allgemeine Leitlinien für die Beurteilung der Angemessenheit der Verfahrensdauer finanzgerichtlicher Verfahren aufgestellt.

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11.12.2013

Keine Verlängerung der Festsetzungsverjährung bei vom Steuerberater leichtfertig unrichtig erstellter Einkommensteuererklärung

BFH 29.10.2013, VIII R 27/10

Ein Steuerberater, der bei der Erstellung einer Einkommensteuererklärung den Gewinn des Mandanten leichtfertig fehlerhaft ermittelt, ist nicht Täter einer leichtfertigen Steuerverkürzung, da er selbst keine unrichtigen Angaben gegenüber dem Finanzamt macht. Das leichtfertige Handeln des Steuerberaters ist dem Steuerpflichtigen auch nicht zuzurechnen, so dass die Voraussetzungen für eine Verlängerung der Festsetzungsfrist auf fünf Jahre nicht vorliegen.

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10.12.2013

Zur Bindung des Reiseveranstalters an vorläufige Flugzeiten

BGH 10.12.2013, X ZR 24/13

Der BGH hat zwei Klauseln in allgemeinen Reisebedingungen betreffend die Festlegung von Flugzeiten und die Verbindlichkeit von Informationen des Reisebüros über Flugzeiten für unwirksam erachtet. Die Klauseln beinhalteten, dass die endgültige Festlegung der Flugzeiten dem Veranstalter mit den Reiseunterlagen obliege und dass Informationen über Flugzeiten durch Reisebüros unverbindlich seien.

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10.12.2013

Veränderungen des Jahresbetrags einer Witwenrente aufgrund von Einkommensanrechnungen führen stets zur Neuberechnung des steuerfreien Teils der Rente

FG Köln 23.10.2013, 4 K 2322/10

Der steuerfreie Teil der Rente wird gem. § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a) aa) S. 4 und 5 EStG grundsätzlich in einem lebenslang geltenden und grundsätzlich gleichbleibenden Freibetrag festgeschrieben. Allerdings ist hiervon abweichend der steuerfreie Teil der Rente nach Satz 6 der Vorschrift bei einer Veränderung des Jahresbetrags der Rente in dem Verhältnis anzupassen, in dem der veränderte Jahresbetrag der Rente zum Jahresbetrag der Rente steht, der der Ermittlung des steuerfreien Teils der Rente zugrunde liegt.

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09.12.2013

Zur Rücknahme eines Antrags auf Aufteilung der Steuerschuld nach Erteilung des Aufteilungsbescheides

Niedersächsisches FG 5.11.2013, 15 K 14/13

Die Vorschriften über die Aufteilung einer Gesamtschuld gem. §§ 268 bis 280 AO sehen nicht die Möglichkeit vor, dass der Schuldner den Aufteilungsantrag zurücknimmt. Wer als Gesamtschuldner einen Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld gestellt hat, kann den Aufteilungsantrag auch im Verfahren über den Einspruch gegen den Aufteilungsbescheid nicht zurücknehmen.

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06.12.2013

Kosten für ein Schlichtungsverfahren als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig

FG Düsseldorf 8.8.2013, 11 K 3540/12 E

Die Aufwendungen im Zusammenhang mit der Anrufung der Schlichtungsstelle Bergschaden in NRW können als außergewöhnliche Belastung gem. § 33 EStG abgezogen werden, auch wenn es sich bei dem Schlichtungsverfahren nicht um die Beschreitung des Rechtsweges im engeren Sinne handelt. Das Schlichtungsverfahren ist eine Art "Vorstufe" zum Zivilprozess und damit eine Maßnahme zur Beschreitung des Rechtswegs im weiteren Sinne.

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06.12.2013

Zum Verzicht auf Besteuerung als Kleinunternehmer durch Abgabe einer Umsatzsteuer-Jahreserklärung

BFH 24.7.2013, XI R 14/11

In Zweifelsfällen müssen Finanzämter die Kleinunternehmer fragen, welcher Besteuerungsform sie ihre Umsätze unterwerfen wollen. Verbleiben Zweifel, kann eine Option zur Regelbesteuerung nicht einfach angenommen werden.

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05.12.2013

Zu den Voraussetzungen für die Nichtigkeit einer Prüfungsanordnung wegen mangelnder Bestimmtheit

BFH 6.8.2013, VIII R 15/12

Die Prüfungsanordnung des beauftragten Finanzamts ist hinreichend begründet, wenn sie die für die Ermessensausübung auch des beauftragenden Finanzamts maßgebenden Erwägungen enthält; sie ist nicht wegen fehlender Bestimmtheit nichtig, wenn für den Steuerpflichtigen der Regelungsgehalt nicht ernsthaft zweifelhaft sein kann. Das vorübergehende Bestehen von zwei Prüfungsanordnungen, die sich inhaltlich nicht widersprechen, führt nicht zu deren Nichtigkeit.

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05.12.2013

Zum Kindergeldanspruch von Ortskräften einer Deutschen Botschaft in der Dominikanischen Republik

BFH 19.9.2013, V R 9/12

Der völkerrechtliche Ansässigkeitsbegriff stellt auf den Aufenthaltsgrund ab, nämlich darauf, ob der Wohnsitz ausschließlich wegen der (vielfach mehrjährigen) Entsendung begründet wurde. Daran fehlt es aber sog. Ortskräften - deutschen Staatsangehörigen, die im Inland weder einen Wohnsitz noch einen gewöhnlichen Aufenthalt haben und Arbeitslohn für die Beschäftigung in einer im Drittland (hier: Dominikanische Republik) liegenden Deutschen Botschaft vom Auswärtigen Amt beziehen - die bereits längere Zeit vor der Entsendung im Ausland ihren Wohnsitz hatten und ihn nicht wegen einer Entsendung begründet haben.

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05.12.2013

Kapitalabfindungen berufsständischer Versorgungswerke sind seit 2005 steuerpflichtig

BFH 23.10.2013, X R 3/12

Die gesetzliche Neuregelung der Besteuerung der Alterseinkünfte ist ausdrücklich auch auf andere als lediglich laufende Rentenleistungen, und damit auch auf einmalige Zahlungen, anzuwenden, die nach dem 31.12.2004 zugeflossen sind. Die Kapitalabfindungen berufsständischer Versorgungswerke sind aber ermäßigt zu besteuern.

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04.12.2013

Kosten für ein Seminar "Meditativer Tanz" keine vorweggenommenen Betriebsausgaben

FG Rheinland-Pfalz 24.8.2013, 1 K 2278/12

Seminargebühren für "Meditatives Tanzen" sind nicht als vorweggenommene Betriebsausgaben abzugsfähig, wenn der Steuerpflichtige nicht in der Lage ist, näher darzulegen, wie er mit Tanzkursen oder dergleichen Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielen will. Die einfache Begründung, dass er zukünftig selbst solche Kurse anbieten wolle, reicht auf jeden Fall nicht aus.

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04.12.2013

Beratungskosten für Verständigungsverfahren können Veräußerungsgewinne nicht mindern

BFH 9.10.2013, IX R 25/12

Beratungskosten eines in Deutschland beschränkt Steuerpflichtigen für ein Verständigungsverfahren über die Besteuerung einer Anteilsveräußerung stellen keine Veräußerungskosten dar und können so den steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn nicht mindern. Das Verständigungsverfahren diente in solchen Fällen nicht der Durchführung der Veräußerung, sondern der Klärung der Frage, welchem Staat das Besteuerungsrecht zusteht.

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04.12.2013

Kein ermäßigter Steuersatz für Frühstücksleistungen an Hotelgäste

BFH 24.4.2013, XI R 3/11

Bei Übernachtungen in einem Hotel unterliegen nur die unmittelbar der Beherbergung dienenden Leistungen des Hoteliers dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 %. Frühstücksleistungen an Hotelgäste gehören nicht dazu; sie sind mit dem Regelsteuersatz von 19 % zu versteuern, auch wenn der Hotelier die "Übernachtung mit Frühstück" zu einem Pauschalpreis anbietet.

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03.12.2013

Unimog ist keine Zugmaschine i.S.d. Kraftfahrzeugsteuergesetzes

FG Köln 5.3.2013, 6 K 745/11

Ein Unimog "Universal-Motor-Gerät" ist ein universell einsetzbarer, allradgetriebener Kleinlastwagen und Geräteträger, der bei drei Sitzplätzen und einer Ladefläche mit Zuladungsmöglichkeit von 3000 kg auch der Beförderung von Personen und Gütern dient. Das Fortbewegen von Lasten durch das Ziehen von Anhängern steht hierbei nicht ausreichend im Vordergrund.

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03.12.2013

Gewinnbeteiligungen eines atypisch stillen Gesellschafters sind Schuldzinsen i.S.d. § 4 Abs. 4 a EStG

FG Köln 21.8.2013, 14 K 3754/11

Die an atypisch stille Gesellschafter ausgezahlten Gewinnbeteiligungen sind in die Berechnung der nach § 4 Abs. 4a EStG nicht abzugsfähigen Schuldzinsen einzubeziehen. Der Begriff der Schuldzinsen ist anders als derjenige der Überentnahme in § 4 Abs. 4a EStG oder an anderer Stelle im EStG nicht legaldefiniert.

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02.12.2013

Veräußerungskosten können nicht in vollem Umfang vom steuerpflichtigen Anteil eines Spekulationsgewinns abgezogen werden

FG Köln 6.11.2013, 13 K 121/13

Bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Anteils eines Spekulationsgewinns sind die Veräußerungskosten verhältnismäßig dem steuerbaren und dem nicht steuerbaren Teil des Veräußerungsgewinns zuzuordnen. Ein Anspruch auf Berücksichtigung der gesamten Veräußerungskosten bei dem steuerpflichtigen Teil des Veräußerungsgewinns ergibt sich weder aus der Entscheidung des BVerfG vom 7.7.2010 (2 BvL 14/02 u.a.) noch aus dem hierzu ergangenen BMF-Schreiben vom 20.12.2010.

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02.12.2013

Keine Schenkungsteuerpflicht bei Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Nennwert seines Geschäftsanteils

FG Düsseldorf 13.11.2013, 4 K 834/13 Erb

Es entsteht keine Schenkungsteuer, wenn der Gesellschafter einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft unter Auszahlung nur des Nennbetrags seines Geschäftsanteils aus einer Kapitalgesellschaft ausscheidet, die nach dem sog. Managermodell organisiert ist. Es fehlt insoweit an einer Bereicherung der Gesellschaft und der verbliebenen Gesellschafter.

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29.11.2013

Regelmäßige Arbeitsstätte nach unbefristeter Versetzung

BFH 8.8.2013, VI R 59/12

Wird ein Arbeitnehmer unbefristet versetzt und ist eine Verweildauer von vier Jahren an der betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers absehbar, kann von einer auf Dauer und Nachhaltigkeit angelegte regelmäßige Arbeitsstätte ausgegangen werden. Insofern kann der Arbeitnehmer die Kosten für die Wege von seiner Wohnung zur Arbeitsstätte nur begrenzt gem. § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 EStG als Werbungskosten zum Abzug bringen.

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29.11.2013

Ehrenamtliche Vorstandstätigkeit für ein Versorgungswerk als Leistung öffentlicher Dienste kann steuerfrei sein

BFH 27.8.2013, VIII R 34/11

Aufwandsentschädigungen von Versorgungswerken an ehrenamtliche Vorstandsmitglieder sind nach § 3 Nr. 12 S. 2 EStG bedingt steuerfrei. Das gilt etwa, wenn sich das Versorgungswerk als juristische Person des öffentlichen Rechts im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgabenzuweisung auf die Gewährleistung der Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenversorgung für seine Zwangsmitglieder beschränkt und dabei die insoweit bestehenden Anlagegrundsätze beachtet.

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28.11.2013

Keine regelmäßige Arbeitsstätte bei vorübergehender Abordnung oder Versetzung

BFH 8.8.2013, VI R 72/12

Ein Arbeitnehmer (Beamter), der von seinem Arbeitgeber für drei Jahre an eine andere als seine bisherige Tätigkeitsstätte abgeordnet oder versetzt wird, begründet dort keine regelmäßige Arbeitsstätte i.S.d. § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 EStG. Die Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte werden daher als Reisekosten in tatsächlicher Höhe gem. § 9 Abs. 1 S. 1 EStG berücksichtigt.

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27.11.2013

Zum Verwertungsverbot von Zufallserkenntnissen im Besteuerungsverfahren

BFH 24.4.2013, VII B 202/12

Aus einer im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungen angeordneten Telefonüberwachung gewonnene Erkenntnisse, die sich auf einen nicht in § 100a StPO aufgeführten Straftatbestand beziehen, dürfen von den Finanzbehörden im Besteuerungsverfahren nicht verwendet werden. Zufallserkenntnisse aus einer Telefonüberwachung dürfen zu Beweiszwecken nur verwertet werden, wenn sich die Erkenntnisse auf Katalogtaten i.S.d. § 100a StPO beziehen.

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27.11.2013

Umsatzsteuer: Bauträger sind nicht mehr Steuerschuldner gem. § 13b UStG

BFH 22.8.2013, V R 37/10

Der BFH hat den Anwendungsbereich des § 13b Abs. 2 S. 2 UStG 2005 erheblich eingeschränkt und die dazu ergangene Anwendungsvorschrift der Finanzverwaltung in wesentlichen Punkten ausdrücklich verworfen. Der Leistungsempfänger ist fortan nur dann Schuldner der Umsatzsteuer aus den von ihm beauftragten und unter die Vorschrift fallenden Bauleistungen, wenn er die an ihn erbrachten Leistungen seinerseits zur Erbringung einer derartigen Leistung verwendet. Danach sind Bauträger für die von ihnen in Auftrag gegebenen Bauleistungen nicht mehr Schuldner der Umsatzsteuer.

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27.11.2013

Umsatzsteuer: Zur Abgabe von "Gratis-Handys" durch einen Vermittler von Mobilfunkverträgen

BFH 16.10.2013, XI R 39/12

Liefert ein Vermittler von Mobilfunkverträgen dem Kunden bei Abschluss eines Mobilfunkvertrags mit einem Mobilfunkanbieter (Netzbetreiber) "kostenlos" ein Handy und erhält er hierfür vom Netzbetreiber einen Bonus, muss er die Abgabe des Handys nicht als sog. unentgeltliche Wertabgabe mit deren Einkaufspreis versteuern. Er muss vielmehr - neben der Vermittlungsprovision - (lediglich) diesen Bonus der Umsatzsteuer unterwerfen.

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26.11.2013

Keine Verzinsung der Wegzugsteuer

FG Düsseldorf 27.9.2013, 1 K 3233/11 AO

Die sog. Wegzugsteuer unterliegt nicht der Vollverzinsung. Die Festsetzung von Zinsen auf die geschuldete, aber verspätet festgesetzte Steuer verletzt ebenso wie die Festsetzung von Zinsen auf die festgesetzte, aber gestundete Steuer die Niederlassungsfreiheit, da sie den in einen anderen EU-Staat verziehenden Steuerpflichtigen (ohne sachlichen Grund) benachteiligt.

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26.11.2013

Zu den Voraussetzungen eines Steuerstundungsmodells i.S.v. § 15b Abs. 2 EstG hinsichtlich der Beteiligung an einem Investmentfonds

Niedersächsisches FG 26.9.2013, 3 K 12341/11

Eine modellhafte Gestaltung bzw. ein vorgefertigtes Konzept i.S.d. § 15b Abs.2 EStG liegt bei der Beteiligung an einem thesaurierenden Investmentfonds nur vor, wenn dieser auf die Erzielung von Steuervorteilen angelegt ist. Ein Steuerstundungsmodell liegt hingegen nicht bereits dann vor, wenn die Beteiligung dem Anleger einen individuellen Steuervorteil bietet.

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26.11.2013

Kommission verschärft zentrale EU-Vorschriften zur Unternehmensbesteuerung

Die EU-Kommission hat am 25.11.2013 Änderungen zu zentralen EU-Vorschriften im Bereich der Unternehmensbesteuerung vorgeschlagen, um die Steuerumgehung in Europa einzudämmen. Der Vorschlag soll Schlupflöcher in der Mutter-Tochter-Richtlinie schließen, die einige Gesellschaften nutzen, um eine Besteuerung zu vermeiden; die Mitgliedstaaten sollen die geänderte Richtlinie bis zum 31.12.2014 umsetzen.

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25.11.2013

Zur Verneinung einer Aufrechnungslage aufgrund fehlender Fälligkeit der Hauptforderung

Hessisches FG 23.10.2013, 1 V 1941/13

Das Finanzamt muss im Rahmen seiner Ermessenausübung die Voraussetzungen einer Aufrechnung mit Forderungen des Steuerpflichtigen umfassend und rechtlich zutreffend prüfen. Da § 387 BGB lediglich die Erfüllbarkeit der Hauptforderung verlangt, wird die Behörde jedenfalls dann nicht den Vorgaben einer rechtmäßigen Ermessenausübung gerecht, wenn sie die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen mit der fehlenden Fälligkeit der Hauptforderung rechtfertigt.

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25.11.2013

Keine Steuerbegünstigung für den vom Subunternehmen verbrauchten Strom

BFH 25.9.2013, VII R 64/11

Entscheidend für die stromsteuerrechtliche Einstufung einer Betriebseinrichtung als begünstigtes Unternehmen ist eine rechtlich selbstständige Wahrnehmung von Aufgaben, die mit der betriebsbedingten Verwendung von Strom einhergeht. Den Unternehmen des Produzierenden Gewerbes stehen deshalb für solche Strommengen keine Steuerbegünstigungen zu, die auf dem Betriebsgelände von Mitarbeitern eines anderen, rechtlich selbstständigen Unternehmens zur Erfüllung eines mit diesem abgeschlossenen Werkvertrages verbraucht werden.

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22.11.2013

Zur Frage der Einordnung eines vollautomatisch betriebenen Hochregallagers als Gebäude oder als Betriebsvorrichtung

FG Düsseldorf 19.9.2013, 11 K 211/12 BG

Ein Bauwerk, das als Gebäude zu betrachten ist, kann keine Betriebsvorrichtung sein. Ein Bauwerk ist als Gebäude anzusehen, wenn es nicht nur fest mit dem Grund und Boden verbunden, von einiger Beständigkeit und ausreichend standfest ist, sondern es muss auch Menschen oder Sachen durch räumliche Umschließung Schutz gegen Witterungseinflüsse gewähren und den nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Menschen gestatten.

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22.11.2013

Keine Umwandlung einer bereits im Handelsregister eingetragenen Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungs GmbH in eine KG

KG Berlin 27.9.2013, 12 W 94/12

Die Umwandlung einer bereits im Handelsregister eingetragenen Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungs GmbH, deren Gesellschafter die "klassischen" Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungaufgaben wahrnehmen, in eine KG ist nicht möglich. Hintergrund ist der, dass eine KG zuvor gem. § 49 Abs. 2 StBerG, § 27 Abs. 2 WPO wegen ihrer Treuhandtätigkeit im Handelsregister eingetragen sein müsste.

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21.11.2013

Zur Steuerbefreiung für die Pflege des Erblassers

BFH 11.9.2013, II R 37/12

Pflege i.S.d. § 13 Abs. 1 Nr. 9 ErbStG liegt bei regelmäßiger und dauerhafter Fürsorge für das körperliche, geistige oder seelische Wohlbefinden einer wegen Krankheit, Behinderung, Alters oder eines sonstigen Grundes hilfsbedürftigen Person. Es ist dabei gerade nicht erforderlich, dass der Erblasser pflegebedürftig i.S.d. § 14 Abs. 1 SGB XI und einer Pflegestufe nach § 15 Abs. 1 S. 1 SGB XI zugeordnet war.

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21.11.2013

Zur Anwendbarkeit von § 1 Abs. 2 KBV im finanzgerichtlichen Verfahren

BFH 3.6.2013, V B 4/13

Ein FG ist an die Beschränkungen nach § 1 Abs. 2 KBV gebunden, wenn das Finanzamt zuvor auf Grundlage dieser Bestimmung die Änderung einer Steuerfestsetzung abgelehnt hat. Denn ist § 1 Abs. 2 KBV auch im finanzgerichtlichen Verfahren zu beachten, gilt dies auch dann, wenn sich die Frage nach einer Anwendung dieser Vorschrift erstmals im finanzgerichtlichen Verfahren stellt.

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21.11.2013

Zum Kindergeldanspruch von türkischen Bediensteten einer amtlichen türkischen Vertretung in Deutschland und ihren Angehörigen

BFH 8.8.2013, VI R 45/12

Auf türkische Bedienstete einer amtlichen türkischen Vertretung in Deutschland und ihre Angehörigen sind u.a. die Rechtsvorschriften von Deutschland über das Kindergeld für Arbeitnehmer nicht anwendbar, sofern der Bedienstete weiterhin in das türkische Sozialversicherungssystem eingegliedert ist. Das bilaterale Abkommen zwischen Deutschland und der Türkei verweist in diesen Fällen den Bediensteten und seine Angehörigen auf die türkischen Rechtsvorschriften über die soziale Sicherheit.

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20.11.2013

Zur Einordnung von Zuschüssen zur freiwilligen Rentenversicherung als Arbeitslohn

BFH 24.9.2013, VI R 8/11

Zuschüsse, die eine AG Mitgliedern des Vorstands zur freiwilligen Weiterversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung oder in einem Versorgungswerk gewährt, sind Arbeitslohn. Es handelt sich hierbei um Vorteile, die im überwiegenden Interesse des Arbeitnehmers gewährt werden und sich auch dann nicht lediglich als notwendige Begleiterscheinung betriebsfunktionaler Zielsetzungen darstellen, wenn die Rentenzahlungen auf die betriebliche Altersversorgung angerechnet werden (Abgrenzung zu BFH 5.9.2006, VI R 38/04).

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20.11.2013

Zur Umsatzsteuerfreiheit eines ärztlichen Notfalldienstes

BFH 8.8.2013, V R 13/12

Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 16 UStG geht der Steuerbefreiung für Leistungen von Wohlfahrtsverbänden und deren Mitgliedern in § 4 Nr. 18 UStG als lex specialis vor; § 4 Nr. 18 UStG kommt insoweit -zur Vermeidung eines Verstoßes gegen das Neutralitätsgebot - nur eine durch den Anwendungsbereich des § 4 Nr. 16 UStG begrenzte Wirkung zu. Eine derartige Wirkung des § 4 Nr. 18 UStG kommt aber nur in Betracht, wenn die betreffenden Leistungen im Falle ihrer Ausführung durch privat-rechtliche Einrichtungen mit Gewinnstreben ihrer Art nach von § 4 Nr. 16 UStG umfasst werden könnten.

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19.11.2013

Zum steuerlichen Umgang mit Ausgleichszahlungen für die Überlassung von Flächen zur Durchführung naturschutzrechtlicher Ausgleichsmaßnahmen

FG Münster 19.2.2013, 10 K 2176/10 E

§ 11 Abs. 1 S. 3 EStG ist nicht auf diese Entgelte beschränkt, die als Gegenleistung für die Nutzung beweglicher oder unbeweglicher Sachen und von Rechten geleistet werden, sondern ist auf alle Entgelte im Rahmen von langfristigen Nutzungsüberlassungen anwendbar. Erfasst werden auch sonstige Entgelte für Gebrauchsvorteile, wobei der Gebrauchsvorteil nicht in einem Vermögensvorteil bestehen muss, sondern auch immaterieller Natur sein kann.

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18.11.2013

Gewerbesteuermessbetrag: Schachtelprivileg und Besitzzeitanrechnung für im Privatvermögen gehaltene Anteile

FG Köln 8.5.2013, 10 K 3547/12

Die in § 23 Abs. 1 UmwStG angeordnete "entsprechende" Anwendung bedeutet, dass in § 4 Abs. 2 S. 3 UmwStG eine Besitzzeitanrechnung auch für vorher im Privatvermögen gehaltene Anteile erfolgt. Folge der Gleichbehandlung von im Betriebs- oder Privatvermögen gehaltenen Anteilen an einer Kapitalgesellschaft in Fällen des qualifizierten Anteilstauschs ist, dass dies auch bei § 8 Nr. 5 bzw. § 9 Nr. 2a GewStG zu beachten ist.

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18.11.2013

Zur Frage der Kindergeldberechtigung für verheiratete Kinder nach Wegfall des Grenzbetrages

FG Düsseldorf 29.10.2013, 10 K 3113/13 Kg

Da seit dem 1.1.2012 die Einkünfte und Bezüge des Kindes bei Erstausbildungen nicht mehr zu berücksichtigen sind und bereits unter diesem Gesichtspunkt eine typische Unterhaltssituation nicht erforderlich ist, können auch den Bedarf des Kindes deckende Unterhaltsansprüche gegenüber dem Ehegatten einem Kindergeldanspruch nicht entgegenstehen. Mangels gesetzlicher Regelung kann das Fehlen einer typischen Unterhaltssituation einen nach dem Gesetz bestehenden Unterhaltsanspruch nicht ausschließen.

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15.11.2013

BMF-Schreiben: Merkblatt für Steuerpflichtige bei Prüfungen durch die Steuerfahndung

Mit Schreiben vom 13.11.2013 (- IV A 4 - S 0700/07/10048-10 - DOK 2013/1039753) hat das Bundesfinanzministerium (BMF) ein Merkblatt über die Rechte und Pflichten von Steuerpflichtigen bei Prüfungen durch die Steuerfahndung nach § 208 Abs. 1 Nr. 3 AO veröffentlicht.

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15.11.2013

BMF-Schreiben zur lohnsteuerlichen Behandlung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten der Arbeitnehmer ab Kalenderjahr 2014

Mit Schreiben vom 12.11.2013 (- IV C 5 - S 2334/13/10002 - DOK 2013/1015623) hat das Bundesfinanzministerium (BMF) zur lohnsteuerlichen Behandlung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten der Arbeitnehmer ab dem Kalenderjahr 2014 Stellung bezogen. Die Sachbezugswerte sind - teilweise - durch die Sechste Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) vom 21.10.2013 festgesetzt worden.

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15.11.2013

Zur Berücksichtigung von Beerdigungskosten eines nahen Angehörigen als außergewöhnliche Belastungen

FG Münster 1.7.2013, 2 K 1062/12 E

Aufwendungen in Form von Beerdigungskosten sind dann nicht zwangsläufig i.S.v. § 33 Abs. 1 EStG, wenn ein Steuerpflichtiger vertraglich Verpflichtungen übernimmt und er im Gegenzug Vermögenswerte im Wege der vorweggenommenen Erbfolge erhält. Denn in diesen Fällen ist anzunehmen, dass die Interessen aller Beteiligten angemessen berücksichtigt sind, ansonsten wäre der Vertrag nicht oder nicht mit dem Inhalt geschlossen worden.

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15.11.2013

Zum Einlagekonto bei Regiebetrieben

BFH 11.9.2013, I R 77/11

Der Sachverhalt:
Die Klägerin unterhält einen Bäderbetrieb als BgA. Dieser ermittelt seinen Gewinn durch Bestandsvergleich. Bis einschließlich 2003 führte die Klägerin den BgA als rechtlich und wirtschaftlich unselbständigen Regiebetrieb. Seit 2004 wird er als finanzwirtschaftliches Sondervermögen (Eigenbetrieb) betrieben. Zum Betriebsvermögen des BgA gehörte eine Beteiligung der Klägerin an der V-GmbH. Diese schüttete ihre nach Verlustverrechnung verbleibenden Gewinne in den Jahren 2003 und 2004 an den BgA, im Jahr 2005 unmittelbar an die Stadtkasse der Klägerin aus.

In der Folgezeit stritt die Klägerin mit dem Finanzamt darüber, um den festzustellenden Bestand des steuerlichen Einlagekontos und - daraus abgeleitet - darum, in welchem Umfang für eine im Jahr 2005 vorgenommene verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) des BgA Kapitalertragsteuer angefallen war, für welche die Klägerin als Haftungsschuldnerin in Anspruch genommen werden sollte.

Das FG gab der gegen den Haftungsbescheid und gegen die gesonderten Feststellungen des Bestands des steuerlichen Einlagekontos des BgA zum 31.12. der Jahre 2001 bis 2006 gerichtete Klage teilweise statt. Auf die Revision des Finanzamtes hob der BFH das Urteil auf und wies die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das FG zurück.

Die Gründe:
Das FG hatte zwar zu Recht angenommen, dass das steuerliche Einlagekonto des BgA gem. § 27 Abs. 2 KStG 2002 zum 31.12. der Jahre 2002 und 2003 um die Verluste zu erhöhen war, die der BgA in diesen Wirtschaftsjahren erwirtschaftet hatte. In den Jahren 2002 und 2003 führte die Klägerin den BgA noch als Regiebetrieb. Regiebetriebe sind rechtlich unselbständige Einheiten der Trägerkörperschaft, die finanzwirtschaftlich nicht Sondervermögen der Gemeinde darstellen. Demgemäß fließen Einnahmen der Regiebetriebe - anders als bei Eigenbetrieben - unmittelbar in den Haushalt und Ausgaben werden unmittelbar aus dem Haushalt der Trägerkörperschaft bestritten.

Der erkennende Senat hatte mit Urteil vom 23.1.2008 (Az.: I R 18/07) entschieden, dass aufgrund dieser spezifischen Umstände beim Regiebetrieb ein bilanzieller Verlustvortrag nicht möglich ist, sondern der Verlust im Entstehungsjahr als durch Einlagen der Gemeinde ausgeglichen gilt und deshalb zu einem entsprechenden Zugang im Einlagekonto führt. Dieser Grundsatz war auch auf den vorliegenden Fall anwendbar. Er gilt entgegen der Annahme des Finanzamtes nicht nur für Regiebetriebe.

Als unzutreffend erwies sich das angefochtene Urteil jedoch, soweit die Vorinstanz dem Einlagekonto den nach steuerlichen Grundsätzen ermittelten Verlustbetrag zugeführt hatte. Maßgeblich für die Ermittlung des Gewinns für Zwecke des § 20 Abs. 1 Nr. 10b EStG 2002 - und dementsprechend in Verlustfällen für die Höhe der Zuführung zum Einlagekonto - ist bei Regiebetrieben nicht das steuerliche, sondern das handelsrechtliche Jahresergebnis i.S.d. § 275 HGB. Diese Sichtweise liegt erkennbar auch der bisherigen Senatsrechtsprechung zugrunde. Denn es geht bei der Besteuerung des Kapitalertrags aus BgA ohne eigene Rechtspersönlichkeit um die Erfassung von Vorgängen, die bei anderen Körperschaften als (tatsächliche) Gewinnausschüttungen anzusehen wären. Und die Höhe des zur Gewinnabführung tatsächlich zur Verfügung stehenden Betrags richtet sich nach dem handelsrechtlichen Jahresüberschuss.

Sollte sich das Vorbringen der Klägerin im weiteren Verfahren als zutreffend erweisen, demzufolge die vom Finanzamt steuerbilanziell vorgenommenen (verlustverursachenden) Teilwertabschreibungen auf die Beteiligung des BgA an der V-GmbH auch nach handelsbilanziellen Grundsätzen hätten vorgenommen werden müssen, jedoch im festgestellten Jahresabschluss des BgA tatsächlich nicht vorgenommen wurden, gilt u.a. das Folgende: Die vom Regiebetrieb erwirtschafteten Verluste wären auch insoweit dem steuerlichen Einlagekonto gutzubringen, als sie auf jenen abschreibungsbedingten "Buchverlusten" beruhten. Es besteht kein sachlicher Grund dafür, in diesem Zusammenhang nur solche Verluste zu berücksichtigen, die aus direkten Abflüssen aus dem Haushalt der Trägerkörperschaft herrühren. Bei Eigenbetrieben wirken sich abschreibungsbedingte Verluste auf die Höhe des Verlustvortrags aus und schmälern deshalb später ggf. ebenfalls die Einkünfte der Trägerkörperschaft aus Kapitalvermögen.

Linkhinweis:

  • Der Volltext der Entscheidung ist auf der Homepage des BFH veröffentlicht.
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13.11.2013

Zur von Amts wegen zu berichtigenden offenbaren Unrichtigkeit

BFH 27.8.2013, VIII R 9/11

In Fällen, in denen das Finanzamt bei der Einkommensteuerveranlagung übersieht, dass der Steuerpflichtige in seiner vorgelegten Gewinnermittlung die bei der Umsatzsteuererklärung für denselben Veranlagungszeitraum erklärten und im Umsatzsteuerbescheid erklärungsgemäß berücksichtigten Umsatzsteuerzahlungen nicht als Betriebsausgabe erfasst hat, liegt eine von Amts wegen zu berichtigende offenbare Unrichtigkeit nach § 129 AO vor (Anschluss an BFH-Urteil v. 14.6.2007, Az.: IX R 2/07).

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13.11.2013

Umsatzsteuer: Rückwirkende Rechnungsberichtigung zulässig

Niedersächsisches FG 1.10.2013, 5 V 217/13

Rechnungen können rückwirkend berichtigt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass das zunächst erteilte Dokument die Mindestanforderungen an eine Rechnung erfüllt und dass noch keine abschließende Entscheidung der zuständigen Finanzbehörde über den Vorsteuerabzug vorliegt.

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12.11.2013

Keine ermäßigte Besteuerung für Abfindung bei niedrigeren Einkünften

FG Köln 11.4.2013, 6 K 1129/11

Von einer Zusammenballung der Einkünfte ist auszugehen, wenn der Steuerpflichtige (hier: ein Rechtsanwalt) infolge der Beendigung des Arbeitsverhältnisses in dem jeweiligen Veranlagungszeitraum einschließlich der Entschädigung insgesamt mehr erhält, als er bei ungestörter Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses, also bei normalem Ablauf der Dinge erhalten hätte. Dabei ist es gleichgültig, ob der Steuerpflichtige im Anschluss an die Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine selbständige oder erneut eine nichtselbständige Tätigkeit ergreift.

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