Steuerrecht

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Das müssen Sie im Steuerrecht wissen! Aktuelle Urteile und Beschlüsse in Kurzfassungen, BMF-Schreiben sowie Informationen über Gesetzgebungsvorhaben.

Online-Dossier: Die Reform der Grundsteuer
Nachdem das BVerfG das System der grundsteuerlichen Bewertung für verfassungswidrig erklärt hatte, erließ der Bundesgesetzgeber ein aus drei Gesetzen bestehendes Paket, um die Vorgaben umzusetzen. Die auf Grundlage der neuen Werte errechnete Grundsteuer ist ab 1.1.2025 zu zahlen. 

Mit diesem Online-Dossier geben wir Ihnen fortlaufend einen Überblick über die aktuellen rechtlichen Diskussionen in Sachen Reform der Grundsteuer. 

Online-Dossier: Kryptowährung – Blockchain – Smart Contract – NFT
Distributed Ledger Technologies (DLT) sind längst kein Novum mehr. Dabei hat der globale Erfolg der Kryptowährung „Bitcoin“ der Variante der Blockchain einen erhöhten Bekanntheitsgrad verschafft. Es mangelt allerdings (noch) an flächendeckendem Einsatz derartiger Technologien – jedenfalls im Rechtsverkehr, obwohl sich diese etwa auch für die Abgabe rechtsgeschäftlicher Erklärungen oder automatische Vertragsschlüsse eignen. Immerhin gibt es zur auf Blockchain basierenden Kryptowährung „Bitcoin“ schon erste Rechtsprechung. 

Mit diesem Online-Dossier geben wir Ihnen fortlaufend einen Überblick über die aktuellen rechtlichen Diskussionen in Sachen Kryptowährung & Co.

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02.06.2022

Lohnsteuerliche Behandlung von Zuschüssen des Arbeitgebers zu den Aufwendungen des Arbeitnehmers für den öffentlichen Personennahverkehr während der Gültigkeitsdauer des sog. 9-€-Tickets

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 30.5.2022 hat das BMF auf die Besonderheiten der lohnsteuerlichen Behandlung von Zuschüssen des Arbeitgebers zu den Aufwendungen des Arbeitnehmers für den öffentlichen Personennahverkehr während der Gültigkeitsdauer des sog. 9-Euro-Tickets hingewiesen.

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02.06.2022

Freibeträge bei Zusammentreffen mehrerer Nacherbschaften

Kurzbesprechung

Haben mehrere Erblasser denselben Vorerben und nach dessen Tod denselben Nacherben eingesetzt, steht dem Nacherben auf Antrag für alle der Nacherbfolge unterliegenden Erbmassen insgesamt lediglich ein Freibetrag zu. Der Nacherbe muss in seinem Antrag angeben, welches Verhältnis zu welchem ursprünglichen Erblasser der Versteuerung zugrunde gelegt werden soll. Danach richten sich der Freibetrag und die Steuerklasse für das der Nacherbfolge unterliegende Vermögen.

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02.06.2022

Steuerentstehung bei Vermittlungsleistungen

Kurzbesprechung

Die Steuerentstehung gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Satz 1 UStG ist nicht auf bereits fällige Entgeltansprüche beschränkt. Eine Teilleistung i.S. von § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Satz 3 UStG, bei der für bestimmte Teile einer wirtschaftlich teilbaren Leistung das Entgelt gesondert vereinbart wird, erfordert eine Leistung mit kontinuierlichem oder wiederkehrendem Charakter.

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02.06.2022

Nachweis der fast ausschließlichen betrieblichen Nutzung eines PKW bei der Inanspruchnahme eines Investitionsabzugsbetrags und einer Sonderabschreibung

Kurzbesprechung

Ein Steuerpflichtiger kann die Anteile der betrieblichen und der außerbetrieblichen Nutzung eines PKW, für den er einen Investitionsabzugsbetrag und eine Sonderabschreibung nach § 7g EStG in Anspruch genommen hat, nicht nur durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch, sondern auch durch andere Beweismittel nachweisen.

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01.06.2022

Befreiungsvorschrift des § 6a GrEStG findet auf die Ausgliederung eines Einzelunternehmens zur Neugründung einer Kapitalgesellschaft Anwendung

FG Münster v. 3.5.2022 - 8 V 246/22 GrE

Bei der Ausgliederung eines Einzelunternehmens auf eine neu zu gründende Kapitalgesellschaft findet die Begünstigungsvorschrift des § 6a GrEStG Anwendung.

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19.05.2022

Übertragung und Überführung von land- und forstwirtschaftlichem Vermögen aus einer Mitunternehmerschaft und Verpächterwahlrecht bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 17.5.2022 hat die Finanzverwaltung auf die Rechtsprechung des BFH zum Verpächterwahlrecht reagiert.

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19.05.2022

Anpassung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO) an das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts mit Wirkung ab 1. Januar 2023

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 18.5.2022 hat die Finanzverwaltung den AO-Anwendungserlass zu §§ 79 und 122 AO angepasst.

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19.05.2022

Zur Beendigung der Anlaufhemmung im Fall der Abgabe der Einkommensteuererklärung beim unzuständigen Finanzamt

Kurzbesprechung

1. Wird die Einkommensteuererklärung bei einem unzuständigen Finanzamt eingereicht, endet die Anlaufhemmung des § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO grundsätzlich erst dann, wenn die zuständige Behörde die Erklärung erhalten hat.
2. Nur ausnahmsweise kann auch die Abgabe der Einkommensteuererklärung bei einem unzuständigen Finanzamt genügen, um die Anlaufhemmung zu beenden. Dies ist der Fall, wenn das unzuständige Finanzamt seine Fürsorgepflicht gemäß § 89 AO verletzt, indem es die Erklärung lediglich zu den Akten nimmt, obwohl ihm seine eigene Unzuständigkeit ebenso bekannt ist wie die zuständige Behörde. Verletzt die Behörde ihre Fürsorgepflicht, ist der Steuerpflichtige im Rahmen des rechtlich Zulässigen so zu stellen, als wäre der Verstoß nicht passiert.

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19.05.2022

Aufteilungsgebot bei Beherbergungsumsätzen aufgrund eines Vorabentscheidungsersuchens beim EuGH ernstlich zweifelhaft

Kurzbesprechung

Es ist ernstlich zweifelhaft, ob das in § 12 Abs. 2 Nr. 11 Satz 2 UStG im nationalen Recht angeordnete Aufteilungsgebot für Leistungen, die nicht unmittelbar der Vermietung dienen, mit Unionsrecht vereinbar ist.

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19.05.2022

Schenkungsteuer bei Amortisation von Geschäftsanteilen

Kurzbesprechung

§ 7 Abs. 7 Satz 2 ErbStG erfasst die Werterhöhung von Anteilen der verbleibenden Gesellschafter durch jegliche Einziehung von GmbH-Anteilen nach § 34 Abs. 1, 2 GmbHG und ist nicht auf Fälle der Zwangseinziehung von Anteilen beschränkt.

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18.05.2022

Anspruch auf Vorsteuerberichtigung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Niedersächsisches FG v. 19.8.2021 - 11 K 133/20

Das Niedersächsische FG hat sich vorliegend mit der Frage auseinandergesetzt, ob Vorsteuerberichtigungsansprüche nach § 17 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1, Abs. 1 Satz 2 UStG im Rahmen der Masseverwaltung entstanden sind und damit die gem. § 55 Abs. 1 Satz 1 InsO als Masseverbindlichkeit festzusetzende Umsatzsteuerjahresschuld erhöht haben.

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17.05.2022

Veräußerungsgewinne aus Aktien: Treuhandverhältnis erfordert Weisungsgebundenheit des Treuhänders

FG Münster v. 8.2.2022 - 2 K 1277/20 E u.a.

Das FG Münster hat sich vorliegend mit den Voraussetzungen eines Treuhandverhältnisses und der daraus resultierenden Zurechnung von Veräußerungsgewinnen aus Aktien befasst.

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12.05.2022

Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei sonstigen Leistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation

BMF-Schreiben

Die Bereitstellung von Internet- und/oder TV-Anschluss an einen Unternehmer stellt eine sonstige Leistung auf dem Gebiet der Telekommunikation dar. Der Leistungsort bestimmt sich nach § 3a Abs. 2 UStG. Der Leistungsempfänger ist gem. § 13b Abs. 2 Nr. 12 i.V.m. Abs. 5 Satz 6 UStG Steuerschuldner, wenn er ein Unternehmer ist, dessen Haupttätigkeit in Bezug auf den Erwerb dieser Dienstleistung in deren Erbringung besteht und dessen eigener Verbrauch von untergeordneter Bedeutung ist (sog. Wiederverkäufer).

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12.05.2022

Umsatzsteuervergünstigungen auf Grund Artikel 67 Absatz 3 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut (NATO-ZAbk)

BMF-Schreiben

Mit dem BMF-Schreiben wird Tz. 64 und Tz. 65 Satz 2 des BMF-Schreibens vom 22. Dezember 2004 (BStBl I S. 1200) in der Fassung des BMF-Schreibens vom 14. August 2019 (BStBl I S. 837) geändert.

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12.05.2022

Einzelfragen zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung von virtuellen Währungen und von sonstigen Token

BMF-Schreiben

Mit dem BMF-Schreiben "Einzelfragen zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung von virtuellen Währungen und von sonstigen Token" vom 10.5.2022 gibt das Bundesministerium der Finanzen den Praktikern in Finanzverwaltung und Wirtschaft, aber auch den einzelnen Steuerpflichtigen einen rechtssicheren und praktikablen Leitfaden zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung nicht nur von Bitcoin an die Hand.

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12.05.2022

Keine Berufung auf Steuerbefreiung aus Unionsrecht für Leistungen von Sportvereinen (Rechtsprechungsänderung)

Kurzbesprechung

Der V. Senat urteilte - in Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung -, dass Art. 132 Abs. 1 Buchst. m MwStSystRL keine unmittelbare Wirkung hat, so dass sich eine Einrichtung ohne Gewinnstreben auf diese Bestimmung vor den nationalen Gerichten nicht berufen kann.

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12.05.2022

Auskunftsanspruch nach der Datenschutz-Grundverordnung

Kurzbesprechung

Es besteht kein Anspruch auf Auskunft über die bei der Informationszentrale für steuerliche Auslandsbeziehungen gespeicherten Daten.

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05.05.2022

Maßgebendes Finanzierungsendalter bei der Bewertung von Pensionsrückstellungen nach § 6a EStG und von Rückstellungen für Zuwendungen anlässlich eines Dienstjubiläums

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 2.5.2022 hat die Finanzverwaltung auf die Anwendung der BFH-Entscheidung v. 20.11.2019 - XI R 42/18, BStBl II 2020, 271).

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05.05.2022

Umsatzsteuerrechtliche Behandlung der Gewährung von Zugangsberechtigungen zu sog. Flughafenlounges

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 26.4.2022 hat die Finanzverwaltung zur umsatzsteuerlichen Behandlung der Gewährung einer Zugangsberechtigung zu Warteräumen in Flughäfen (sog. Flughafenlounges) Stellung genommen.

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05.05.2022

Aufgabe eines landwirtschaftlichen Betriebs - Verpächterwahlrecht bei Realteilung einer Mitunternehmerschaft

Kurzbesprechung

1. Ein landwirtschaftlicher (Eigentums-)Betrieb wird mit der Übertragung sämtlicher landwirtschaftlicher Nutzflächen aufgegeben.
2. Das Verpächterwahlrecht setzt auch bei den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft voraus, dass die wesentlichen, dem Betrieb das Gepräge gebenden Wirtschaftsgüter mitverpachtet werden. Daran fehlt es, wenn eine Mitunternehmerschaft nach Aufgabe ihres land- und forstwirtschaftlichen Verpachtungsbetriebs ihre wesentlichen Betriebsgrundlagen (Grundstücke) den Mitunternehmern jeweils zu Alleineigentum überträgt. Die Grundsätze der Realteilung sind in einem solchen Fall nur anwendbar, wenn die bisherigen Mitunternehmer die ihnen zugeteilten Grundstücke einem eigenen Betriebsvermögen widmen. Die bloße Verpachtung landwirtschaftlicher Flächen führt als solche grundsätzlich nicht zu land- und forstwirtschaftlichem Betriebsvermögen des Verpächters.

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04.05.2022

Aktenauskunft: DSGVO findet auch auf direkte Steuern Anwendung

Niedersächsisches FG v. 18.3.2021, 7 K 11127/18

Die DSGVO ist im Bereich der Steuerverwaltung auch bei der Verwaltung der direkten Steuern anwendbar. Dem Steuerpflichtigen steht ein Anspruch auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO zu. Die konkrete Ausgestaltung liegt im Ermessen der Finanzbehörde.

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29.04.2022

Cum-Ex-Geschäfte: Verfassungsbeschwerde gegen Einziehung von rd. 176 Mio. € erfolglos

BVerfG v. 7.4.2022 - 2 BvR 2194/21

Das BVerfG hat eine Verfassungsbeschwerde, die sich gegen die Einziehung von rd. 176 Mio. € durch die Strafgerichte im Zusammenhang mit sog. Cum-Ex-Geschäften richtete, nicht zur Entscheidung angenommen. Die mit Art. 316j Nr. 1 EGStGB angeordnete "echte" Rückwirkung im Hinblick auf die Einziehung von Taterträgen nach §§ 73 ff. StGB ist durch überragenden Belange des Gemeinwohls gerechtfertigt.

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28.04.2022

Mitteilungspflichten bei Auslandsbeziehungen nach § 138 Absatz 2 AO und § 138b AO

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 26.4.2022 hat die Finanzverwaltung ausführlich zu den Mitteilungspflichten bei Auslandsbeziehungen nach § 138 Abs.2 und § 138b AO Stellung genommen.

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28.04.2022

Rückzahlung von nicht in das Nennkapital geleisteten Einlagen und Rückzahlung von Nennkapital durch Drittstaaten-Kapitalgesellschaften

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 21.4.2022 hat die Finanzverwaltung zur aktuellen BFH-Rechtsprechung bei Rückzahlung von nicht in das Nennkapital geleisteten Einlagen und Rückzahlung von Nennkapital durch Drittstaaten-Kapitalgesellschaften Stellung genommen.

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28.04.2022

Konsultationsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen vom 12./27. November 2020

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 22.4.2022 hat die Finanzverwaltung über die Kündigung der Koalitionsvereinbarung informiert.

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28.04.2022

Zeitpunkt der Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs bei Vollmachtserteilung an den Notar, die Löschung einer Auflassungsvormerkung zu bewilligen

Kurzbesprechung

1. Eine Auflassungsvormerkung steht der Rückgängigmachung eines Kaufvertrags i.S. des § 16 Abs. 1 GrEStG dann entgegen, wenn der Erwerber dem Notar im notariellen Kaufvertrag lediglich die ‑‑unwiderrufliche‑‑ Vollmacht erteilt hat, die Löschung einer Auflassungsvormerkung bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen selbst zu bewilligen; denn vor Erstellung der entsprechenden Urkunde durch den Notar liegt noch keine Löschungsbewilligung in grundbuchrechtlich gebotener Form vor.
2. Eine Abtretungsanzeige, die eingeht, bevor der abzutretende Anspruch auf Erstattung von Grunderwerbsteuer nach Rücktritt vom Kaufvertrag gemäß § 16 Abs. 1 GrEStG entstanden ist, ist unwirksam.

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28.04.2022

Haftung für pauschalierte Lohnsteuer

Kurzbesprechung

Die Nichtabführung einzubehaltender und anzumeldender Lohnsteuer zu den gesetzlichen Fälligkeitszeitpunkten begründet regelmäßig eine zumindest grob fahrlässige Verletzung der Pflichten des Geschäftsführers einer GmbH. Das gilt auch im Fall der nachträglichen Pauschalierung der Lohnsteuer. Bei der pauschalierten Lohnsteuer handelt es sich nicht um eine Unternehmenssteuer eigener Art, sondern um die durch die Tatbestandsverwirklichung des Arbeitnehmers entstandene und vom Arbeitgeber lediglich übernommene Lohnsteuer.

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28.04.2022

Wiederaufleben einer Steuerforderung nach § 144 Abs. 1 InsO

Kurzbesprechung

Bei einer Streitigkeit darüber, ob eine erloschene Abgabenschuld nach § 144 Abs. 1 InsO rückwirkend wieder aufgelebt ist, handelt es sich um eine Streitigkeit über die Verwirklichung eines Steueranspruchs i.S. von § 218 Abs. 2 AO. § 144 Abs. 1 InsO setzt auch bei einem in einem Drei-Personen-Verhältnis geschlossenen Vergleich voraus, dass die Leistung anfechtbar war.

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28.04.2022

Kindergeld für behinderte Kinder

Kurzbesprechung

Zu den Bezügen des Kindes gehört der Anteil der Kapitalleistung einer Rentenversicherung mit Gewinnbeteiligung (Altvertrag), welcher von der Versicherungsgesellschaft erwirtschaftet wurde. Dagegen handelt es sich bei dem Teil der Auszahlung, der auf angesparten Beiträgen beruht, um Vermögen. Die mangelnde Bestimmung eines Bezuges für Unterhaltszwecke muss sich regelmäßig aus den Umständen objektiv nachvollziehbar ableiten lassen. Allein die Erklärung des Kindergeldberechtigten oder des Kindes, ein Bezug sei nicht für den (gegenwärtigen) Unterhalt bestimmt, führt nicht dazu, dass dieser bei der Ermittlung der Selbstunterhaltsfähigkeit unberücksichtigt bleibt.

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28.04.2022

Airbnb: Steuerliche Auskunftspflichten von Vermittlern touristischer Unterkünfte

EuGH v. 27.4.2022 - C-674/20

Es widerspricht nicht dem Unionsrecht, wenn in Belgien die Erbringer von Dienstleistungen der Immobilienvermittlung und insbesondere die für eine elektronische Plattform für Unterkünfte Verantwortlichen durch regionale Rechtsvorschriften dazu verpflichtet werden, der Steuerverwaltung bestimmte Angaben über Geschäfte zu übermitteln, die die Beherbergung von Touristen betreffen. Die regionale Rechtsvorschrift, die einen Betreiber zur Übermittlung bestimmter Angaben über Touristenunterkünfte verpflichtet, ist ihrer Art nach eine steuerliche Vorschrift und daher vom Anwendungsbereich der Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr ausgenommen.

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28.04.2022

Zu steuerlichen Auskunftspflichten von Vermittlern touristischer Unterkünfte in der Region Brüssel

EuGH v. 27.4.2022 - C-674/20

Es widerspricht nicht dem Unionsrecht, wenn in Belgien die Erbringer von Dienstleistungen der Immobilienvermittlung und insbesondere die für eine elektronische Plattform für Unterkünfte Verantwortlichen durch regionale Rechtsvorschriften dazu verpflichtet werden, der Steuerverwaltung bestimmte Angaben über Geschäfte zu übermitteln, die die Beherbergung von Touristen betreffen. Die regionale Rechtsvorschrift, die einen Betreiber zur Übermittlung bestimmter Angaben über Touristenunterkünfte verpflichtet, ist ihrer Art nach eine steuerliche Vorschrift und daher vom Anwendungsbereich der Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr ausgenommen

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22.04.2022

Bekanntmachung eines Hinweises auf die Veröffentlichung der aktuellen Version der Digitalen Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme (DSFinV-K)

BMF-Schreiben

Die Finanzverwaltung hat nach § 4 KassenSichV in der DSFinV-K 2.3 die technischen Anforderungen an die einheitliche digitale Schnittstelle für Kassensysteme erarbeitet.

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21.04.2022

Alle weiteren am 21.4.2022 veröffentlichten Entscheidungen des BFH

Hier finden Sie die Leitsätze der weiteren am Donnerstag veröffentlichten Entscheidungen des BFH. Mit den Auswirkungen und Konsequenzen setzen sich die Autoren unserer steuerrechtlichen Zeitschriften vertiefend auseinander.

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21.04.2022

Vertraglich auf den Mieter umgelegte Grundsteuer ist gewerbesteuerrechtlich hinzuzurechnen

Kurzbesprechung

Grundsteuer, die vertraglich auf den Mieter oder Pächter eines Gewerbegrundstücks umgelegt wird, ist nach § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG gewerbesteuerrechtlich hinzuzurechnen.

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21.04.2022

Unentgeltlichkeit der Wärmeabgabe

Kurzbesprechung

Liefert ein Unternehmer mit einer von ihm hergestellten Biogasanlage vorsteuerabzugsberechtigt Strom gegen Entgelt, während er die mit der Anlage erzeugte Wärme unentgeltlich auf andere Personen überträgt, handelt es sich bei der Wärmelieferung um eine Zuwendung i.S. von § 3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 3 und Satz 2 UStG.

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21.04.2022

Kosten für ein Mausoleum können Erbschaftsteuer mindern

Kurzbesprechung

1. Zu den Kosten für ein angemessenes Grabdenkmal i.S. des § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 1 ErbStG können auch Aufwendungen für eine Zweitgrabstätte gehören, wenn die erste Grabstätte nur als vorübergehende Ruhestätte des Verstorbenen bestimmt war.
2. Die Angemessenheit eines Grabdenkmals richtet sich neben dem Umfang des Nachlasses nach der Lebensstellung des Erblassers. Entscheidend ist, was nach den in den Kreisen des Erblassers herrschenden Auffassungen und Gebräuchen zu einer würdigen Bestattung gehört.

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21.04.2022

Alle weiteren zuletzt veröffentlichten BMF-Schreiben

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat in der letzten Woche zahlreiche Schreiben veröffentlicht. Wir haben alle, die von uns noch nicht publiziert worden sind, für Sie kurz zusammengefasst.

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21.04.2022

Einordnung in Größenklassen gemäß § 3 Betriebsprüfungsordnung (BpO) 2000

BMF-Schreiben

Mit Schreiben vom 20.4.2022 hat das Bundesministerium für Finanzen das Verzeichnis der Wirtschaftszweige/GKZ nach dem Stand vom
1.4.2022 bekannt gegeben.

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21.04.2022

Konsultationsvereinbarung zwischen Deutschland und Frankreich vom 30.3.2022 zur Besteuerung von Grenzpendlern

BMF-Schreiben

Das Bundesministerium für Finanzen hat am 5.4.2002 die Konsultationsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der
Französischen Republik vom 13.5.2020 zur Besteuerung von Grenzpendlern; Konsultationsvereinbarung zur einvernehmlichen Kündigung zum 30.6.2022.

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21.04.2022

Vorsteuerabzug eines Gesellschafters aus Investitionsumsätzen

BMF-Schreiben

Der BFH hat mit Urteil v. 11. 11. 2015 - V R 8/15 entschieden, dass das Recht auf Vorsteuerabzug nach der Rechtsprechung des EuGH auch im Zusammenhang mit Übertragungsvorgängen auf Gesellschaften bestehen könne.

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21.04.2022

Berücksichtigung von Kosten für die Steuerangelegenheiten des Erblassers und von Kosten für Haushaltsauflösung

BMF-Schreiben

Mit gleich lautenden Ländererlassen der obersten Finanzbehörden der Ländermv.9.2.2022 hat die Finanzverwaltung auf die Entscheidung des BFH v. 14.10.2020 - II R 30/19, BStBl II 2022, 216 reagiert.

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21.04.2022

Bekanntmachung der Aufforderung zur Abgabe der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts

BMF-Schreiben

Die Finanzministerien der Länder, in denen das sog. Bundesmodell Anwendung findet (Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, NRW, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen), haben die Aufforderung zur Abgabe der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts für den Hauptfeststellungszeitpunkt 1.1.2022 öffentlich bekannt gemacht.

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12.04.2022

Zur Qualifikation von Veräußerungsgewinnen

FG Düsseldorf v. 26.1.2022 - 2 K 2668/19 E

Der Freibetrag und der ermäßigte Steuersatz nach §§ 16, 34 EStG gelten nicht für einen Veräußerungsgewinn aus einer im Privatvermögen gehaltenen 100-prozentigen Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft.

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07.04.2022

Alle weiteren zuletzt veröffentlichten BMF-Schreiben

BMF-Schreiben

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat in der letzten Woche zahlreiche Schreiben veröffentlicht. Wir haben alle, die von uns noch nicht publiziert worden sind, für Sie kurz zusammengefasst.

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07.04.2022

Gesonderte Feststellung des steuerlichen Einlagekontos (§ 27 Abs. 2 KStG)

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 4.4.2022 hat die Finanzverwaltung das BMF-Schreiben vom 28. Januar 2019, BStBl I 2019, 97 an die Grundsätze des BFH-Urteils vom 30. September 2020 (wird amtlich veröffentlicht) angepasst.

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07.04.2022

Anrechnung von Quellensteuer, die auf Ausschüttungen von chinesischen Aktien erhoben wird, auf die deutsche Kapitalertragsteuer nach § 43a Absatz 3 EStG

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 31.3.2022 hat die Finanzverwaltung zur Anrechnung von Quellensteuer, die auf Ausschüttungen von chinesischen Aktien erhoben wird, auf die deutsche Kapitalertragsteuer nach § 43a Absatz 3 EStG Stellung genommen.

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07.04.2022

Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine durch Vermietungsgenossenschaften und Vermietungsvereine i.S.d. § 5 Abs. 1 Nr. 10 KStG

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 31.3.2022 hat die Finanzverwaltung zur steuerlichen Behandlung von Einnahmen aus der Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine durch Vermietungsgenossenschaften und Vermietungsvereine im Sinne des § 5 Absatz 1 Nummer 10 des KStG Stellung genommen.

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07.04.2022

Weitere Verlängerung der Erklärungsfristen für den Besteuerungszeitraum 2020 durch das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 1.4.2022 hat die Finanzverwaltung auf eine erneute Verlängerung der Erklärungsfristen für den Besteuerungszeitraum 2020 hingewiesen.

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07.04.2022

Erwerb durch Zwischenberechtigte eines anglo-amerikanischen Trusts

Kurzbesprechung

Zwischenberechtigter einer ausländischen Vermögensmasse i.S. des § 7 Abs. 1 Nr. 9 Satz 2 Halbsatz 2 ErbStG ist, wer unabhängig von einem konkreten Ausschüttungsbeschluss über dingliche Rechte oder schuldrechtliche Ansprüche in Bezug auf Vermögen oder Erträge der Vermögensmasse verfügt. Die Ermittlung ausländischen Rechts, dem die Vermögensmasse unterliegt, ist Aufgabe des FG als Tatsacheninstanz. In welchem Umfang das FG das ausländische Recht ermittelt, steht in seinem pflichtgemäßen Ermessen und ist von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls abhängig; der Vortrag der Beteiligten ist zu berücksichtigen. Bei Ausschüttungen aus einer ausländischen Vermögensmasse obliegt es dem Empfänger, die Tatsachen darzulegen und gegebenenfalls die erforderlichen Beweismittel dafür zu beschaffen, dass ihm nach Maßgabe des einschlägigen Rechts kein Anspruch auf die Ausschüttung zugestanden habe.

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07.04.2022

Vermögen eines anglo-amerikanischen Trusts als Nachlassvermögen des Errichters

Kurzbesprechung

1. Hat sich der Errichter einer ausländischen Vermögensmasse solche umfassenden Herrschaftsbefugnisse über das Vermögen vorbehalten, dass die Vermögensmasse ihm gegenüber darüber nicht tatsächlich und frei verfügen kann, bleibt dieses Vermögen solches des Errichters.
2. Die Ermittlung ausländischen Rechts, dem die Vermögensmasse unterliegt, ist Aufgabe des FG als Tatsacheninstanz. In welchem Umfang das FG das ausländische Recht ermittelt, steht in seinem pflichtgemäßen Ermessen und ist von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls abhängig; der Vortrag der Beteiligten ist zu berücksichtigen.

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07.04.2022

Erbfall nach italienischem Recht

Kurzbesprechung

Erwirbt ein inländischer Erbe nach italienischem Erbrecht, entsteht inländische Erbschaftsteuer mit dem Zeitpunkt des Todes des Erblassers und nicht erst mit der nach italienischem Recht notwendigen Annahme der Erbschaft durch den Erben.

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07.04.2022

Ergänzungsbilanzgewinn als selbständig anfechtbare Besteuerungsgrundlage

Kurzbesprechung

1. Der Ergänzungsbilanzgewinn, der mitunternehmerbezogen den laufenden Gesamthandsgewinn korrigiert, ist eine gesondert festzustellende und selbständig anfechtbare Besteuerungsgrundlage. Eine eigene Klagebefugnis des Mitunternehmers hiergegen besteht nach § 48 Abs. 1 Nr. 5 FGO aber nur dann, wenn dieser Gewinn allein aus den Mitunternehmer betreffenden Gründen streitig ist.
2. Die Möglichkeit der Rechtsverletzung als Voraussetzung der Zulässigkeit einer Anfechtungsklage ist schon dann gegeben, wenn der Kläger geltend macht, der unmittelbar erstrebte steuerrechtliche Nachteil sei mit einem mittelbaren steuerrechtlichen Vorteil in einem anderen Verwaltungsakt steuerrechtlich verknüpft.
3. Es ist zweifelhaft, ob aus § 6b EStG eine Befugnis zu gestuften Verwaltungsverfahren bei rechtsträgerübergreifender Übertragung stiller Reserven abgeleitet werden kann. In dem Besteuerungsverfahren für den reinvestierenden Betrieb ist nicht mit Bindungswirkung für das Besteuerungsverfahren des veräußernden Betriebs zu entscheiden, ob dort die Veräußerung eines Wirtschaftsguts erst nach dem 31.12.2001 erfolgt und deshalb die gesellschafterbezogene Betrachtung des § 6b EStG anzuwenden ist.

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07.04.2022

Unterhaltsaufwendungen an in Deutschland geduldete Angehörige

Kurzbesprechung

Unterhaltsleistungen an in Deutschland (lediglich) geduldete (= Aussetzung der Abschiebung), nicht unterhaltsberechtigte Angehörige sind weder nach § 33a EStG noch nach § 33 EStG als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen. Dies gilt auch dann, wenn sich der Steuerpflichtige gemäß § 68 AufenthG gegenüber der Ausländerbehörde/Auslandsvertretung verpflichtet hat, die Kosten für den Lebensunterhalt seiner Angehörigen zu tragen.

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05.04.2022

Niedersächsisches FG hält Abgeltungsteuer für verfassungswidrig

Niedersächsisches FG v. 18.3.2022 - 7 K 120/21

Das Niedersächsische FG hält die Vorschriften über die Abgeltungsteuer in § 32d Abs. 1 EStG i.V.m. § 43 Abs. 5 EStG für mit dem Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG nicht vereinbar. Es hat sie daher dem BVerfG zur Prüfung vorgelegt.

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01.04.2022

Steuerbarkeit von Vergleichszahlungen einer Bank wegen vermeintlich fehlerhafter Anlageberatung

FG Hamburg v. 8.12.2021, 2 K 53/19

Nimmt ein Mitunternehmer seine Bank wegen diverser Pflichtverletzungen aus einem Anlagevertrag in Anspruch und verpflichtet sich die Bank zum Ersatz des Schadens, welcher dem Mitunternehmer durch die von der Bank angeratene Beteiligung an einer Kommanditgesellschaft entstanden ist, so führt dies zu einem laufenden Sonderbetriebsgewinn nach § 15 EStG, wenn die Kommanditbeteiligung beim Kläger verbleibt.

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31.03.2022

Public-Private-Partnerships (PPP) im Bundesfernstraßenbau

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 30.3.2022 hat das BMF zu den umsatzsteuerrechtlichen Folgen Stellung genommen und das BMF-Schreiben v. 3.2.2005, BStBl. I 2005, 414 aktualisiert.

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31.03.2022

Unternehmereigenschaft von Aufsichtsratsmitgliedern

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 29.3.2022 hat die Finanzverwaltung weitere Fragen zum BMF-Schreiben vom 8.7.2021 (BStBl I S. 919) geklärt.

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31.03.2022

Vorläufige Steuerfestsetzung im Hinblick auf anhängige Musterverfahren (§ 165 Absatz 1 Satz 2 AO)

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 28.3.2022 hat die Finanzverwaltung ihren Vorläufigkeitskatalog erneut geändert.

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31.03.2022

Neunte Verlängerung der Konsultationsvereinbarung zwischen Deutschland und Belgien vom 6.5.2020 in Sachen Grenzpendler

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 25.3.2022 hat die Finanzverwaltung die neunte Verlängerung der Konsultationsvereinbarung bekannt gegeben.

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31.03.2022

Verständigungsvereinbarung zwischen Deutschland und Luxemburg vom 22.3.2022 zur Besteuerung von Grenzpendlern

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 25.3.2022 hat die Finanzverwaltung die einvernehmliche Kündigung der Verständigungsvereinbarung vom 7.10.2020 zum 30.6.2022 mitgeteilt.

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31.03.2022

Unterbrechung der Zahlungsverjährung durch eine BZSt-Online-Anfrage

Kurzbesprechung

Die für eine Verjährungsunterbrechung nach § 231 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 AO erforderliche Außenwirkung liegt auch dann vor, wenn die Finanzbehörde durch eine BZSt-Online-Anfrage direkt auf die IdNr.-Datenbank zugreift. Zuständigkeitsmängel hindern die Unterbrechungswirkung einer Ermittlungsmaßnahme nicht. Ob die Finanzbehörde, welche die Maßnahme durchgeführt hat, örtlich zuständig war, hat keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der Maßnahme in Bezug auf die Verjährungsunterbrechung.

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31.03.2022

Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen im Anwendungsbereich des § 23 HO - RhPf

Kurzbesprechung

1. Versorgungsleistungen können --unter bestimmten weiteren Voraussetzungen-- auch dann abziehbar sein, wenn der Erblasser sie dem Vermögensübernehmer in einer letztwilligen Verfügung auferlegt hat. Sind in der letztwilligen Verfügung keine Versorgungsleistungen bezeichnet, wird dies im Anwendungsbereich des § 23 HO - RhPf auch mit ertragsteuerrechtlicher Wirkung durch den aus dieser Norm folgenden gesetzlichen Anspruch auf Versorgungsleistungen ersetzt.
2. Eine die Höhe der Versorgungsleistungen konkretisierende nachträgliche vertragliche Vereinbarung zwischen den Erben oder sonstigen Begünstigten muss den Vorgaben des § 23 Abs. 3 HO - RhPf entsprechen, wenn die Leistungen als Sonderausgaben abziehbar sein sollen. Falls die Parteien Leistungen in einer Höhe vereinbaren wollen, die nicht aus § 23 HO - RhPf abgeleitet werden könnte, müssen sie dies bereits im Übergabevertrag oder in der letztwilligen Verfügung regeln, wenn sie die einkommensteuerrechtliche Anerkennung erreichen wollen.
3. Beruhen der Vermögensübergang und die Verpflichtung zur Erbringung von Versorgungsleistungen auf einer letztwilligen Verfügung, kommt es für die Anwendung der Übergangsregelung des § 52 Abs. 23g EStG nicht auf den Zeitpunkt der Errichtung der letztwilligen Verfügung, sondern auf den des Erbfalls an.

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31.03.2022

Übertragung des Kinderfreibetrags bei in nichtehelicher Lebensgemeinschaft lebenden Elternteilen

Kurzbesprechung

1. Bei einer funktionierenden nichtehelichen Lebensgemeinschaft kann im Hinblick auf die Übertragung des Kinderfreibetrags nach § 32 Abs. 6 Satz 6 EStG grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass die tatsächliche Verteilung der Unterhaltsleistungen zwischen den Elternteilen für im Haushalt lebende minderjährige Kinder (in Form von Natural-, Bar- und Betreuungsunterhalt) dem Willen des allein sorgeberechtigten Elternteils oder der gemeinsam sorgeberechtigten Elternteile entspricht.
2. Leben nicht miteinander verheiratete Eltern zusammen mit einem gemeinsamen minderjährigen Kind in einem gemeinsamen Haushalt, kann nicht allein deshalb, weil ein betreuender Elternteil keinen oder nur einen geringen Beitrag zum (gemeinsamen) Haushaltseinkommen leistet, davon ausgegangen werden, dass dieser Elternteil i.S. des § 32 Abs. 6 Satz 6 Alternative 1 EStG seiner Unterhaltspflicht nicht im Wesentlichen nachkommt.
3. Eine fehlende Unterhaltspflicht mangels Leistungsfähigkeit i.S. des § 32 Abs. 6 Satz 6 Alternative 2 EStG kann nicht allein daraus abgeleitet werden, dass ein Elternteil ein im gemeinsamen Haushalt lebendes minderjähriges Kind überwiegend betreut und keine oder nur geringe Beiträge zum (gemeinsamen) Haushaltseinkommen leistet.

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25.03.2022

Häusliches Arbeitszimmer muss für die Tätigkeit nicht erforderlich sein

BFH v. 3.4.2019 - VI R 46/17

Der Begriff des häuslichen Arbeitszimmers setzt voraus, dass der jeweilige Raum ausschließlich oder nahezu ausschließlich für betriebliche/berufliche Zwecke genutzt wird. Unerheblich ist, ob ein häusliches Arbeitszimmer für die Tätigkeit erforderlich ist. Für die Abzugsfähigkeit von Aufwendungen genügt die Veranlassung durch die Einkünfteerzielung.

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24.03.2022

Alle weiteren am 24.3.2022 veröffentlichten Entscheidungen des BFH

Hier finden Sie die Leitsätze der weiteren am Donnerstag veröffentlichten Entscheidungen des BFH. Mit den Auswirkungen und Konsequenzen setzen sich die Autoren unserer steuerrechtlichen Zeitschriften vertiefend auseinander.

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24.03.2022

Steuerfreie Leistungen der Verfahrenspfleger

Kurzbesprechung

Die nach §§ 276, 317 FamFG gerichtlich bestellten Verfahrenspfleger für Betreuungs- und Unterbringungssachen können sich auf die unionsrechtliche Steuerbefreiung nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL berufen.

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24.03.2022

Zur Zurechnung eines aus einer Sperrfristverletzung gemäß § 16 Abs. 3 Satz 3 EStG resultierenden Gewinns

Kurzbesprechung

Ein Gewinn i.S. des § 16 Abs. 3 Satz 3 EStG, den ein Realteiler erzielt, weil er seinen Betrieb, in den er die im Rahmen der Realteilung übernommenen wesentlichen Betriebsgrundlagen zum Buchwert übertragen hat, innerhalb der Sperrfrist veräußert, ist gemäß § 16 Abs. 3 Satz 8 EStG allein diesem Realteiler zuzurechnen.

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24.03.2022

Steuerermäßigung nach § 34 EStG für zusammengeballte Überstundenvergütungen

Kurzbesprechung

Nachgezahlte Überstundenvergütungen, die für einen Zeitraum von mehr als zwölf Monaten veranlagungszeitraumübergreifend geleistet werden, sind mit einem ermäßigten Steuersatz zu besteuern sind.

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24.03.2022

Häusliches Arbeitszimmer muss für die Tätigkeit nicht erforderlich sein

Kurzbesprechungen

Der Abzug von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer setzt nicht voraus, dass das Arbeitszimmer für die Tätigkeit des Steuerpflichtigen erforderlich ist. Wird der Raum ausschließlich oder nahezu ausschließlich für betriebliche/berufliche Zwecke genutzt, genügt das für den Abzug.

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24.03.2022

Steuerliche Förderung der betrieblichen Altersversorgung

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 18.3.2022 hat die Finanzverwaltung das Grundsatzschreiben v. 12. 8. 2021 - IV C 5 - S 2333/19/10008 :017, DOK 2021/0770982 (BStBl I 2021, 1050) in Teilbereichen aktualisiert.

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24.03.2022

Kosten für sog. "Ortho-Training" stellen keine außergewöhnlichen Belastungen dar

FG Münster v. 17.1.2022, 9 K 1471/20 E

Bei Mitgliedsbeiträgen für ein Fitnessstudio mit "Ortho-Training" sowie die mit den Fitnessstudiobesuchen zusammenhängenden Fahrtkosten handelt es sich nicht um unmittelbare Krankheitskosten, sondern um Kosten für vorbeugende oder allgemein gesundheitsfördernde Maßnahmen, die zu den nicht abziehbaren Kosten der Lebensführung nach § 12 Nr. 1 EStG gehören. Die amtsärztliche Bescheinigung über die medizinische Notwendigkeit eines angeleiteten Muskeltrainings stellt keine konkrete Einzelverordnung dar.

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17.03.2022

Alle weiteren am 17.3.2022 veröffentlichten Entscheidungen des BFH

Hier finden Sie die Leitsätze der weiteren am Donnerstag veröffentlichten Entscheidungen des BFH. Mit den Auswirkungen und Konsequenzen setzen sich die Autoren unserer steuerrechtlichen Zeitschriften vertiefend auseinander.

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17.03.2022

Umsatzsteuerpflicht eines Sportvereins bei Zuschüssen einer Gemeinde zur Bewirtschaftung der selbstgenutzten Sportanlage

Kurzbesprechung

Zahlungen einer Gemeinde an einen Sportverein im Zusammenhang mit der Bewirtschaftung einer zur langfristigen Eigennutzung überlassenen Sportanlage, die es dem Sportverein ermöglichen sollen, sein Sportangebot aufrechtzuerhalten, können nicht umsatzsteuerbare (echte) Zuschüsse für die Tätigkeit des Sportvereins darstellen.

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17.03.2022

Vorsteuerabzug einer Gemeinde im Rahmen ihrer wirtschaftl. Tätigkeit - Errichtung einer Touristenattraktion

Kurzbesprechung

Der Vorsteuerabzug aus Eingangsrechnungen für Leistungen im Zuge der Erstellung einer kostenlos nutzbaren Touristenattraktion (hier: Hängeseilbrücke) kann dann in Betracht kommen, wenn die Eingangsleistungen in einem unmittelbaren Zusammenhang mit einer entgeltlichen Leistung (hier: Parkraumbewirtschaftung) stehen.

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17.03.2022

Steuerfreistellung des Gewinns aus der Veräußerung eines mit einem "Gartenhaus" bebauten Grundstücks

Kurzbesprechung

Eine die Steuerbarkeit des Veräußerungsgewinns ausschließende Nutzung zu eigenen Wohnzwecken i.S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG liegt auch dann vor, wenn der Steuerpflichtige ein Grundstück, das mit einem "Gartenhaus" bebaut ist, welches nach seiner Beschaffenheit dazu bestimmt und geeignet ist, Menschen auf Dauer Aufenthalt und Unterkunft zu gewähren, bau­rechtswidrig dauerhaft bewohnt.

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17.03.2022

Sog. Cum-Ex-Geschäfte: Kein Übergang des wirtschaftlichen Eigentums beim Handel mit Aktien

Kurzbesprechung

1. Einen Anspruch auf Erstattung von Abzugsteuer (Kapitalertragsteuer/Solidaritätszuschlag) gemäß § 50d Abs. 1 Satz 2 EStG hat ein US-amerikanischer Pensionsfonds i.S. des Art. 10 Abs. 3 Buchst. b DBA-USA 1998/2008 nur dann, wenn er nach Maßgabe nationalen Steuerrechts Gläubiger der Kapitalerträge ist und die Abzugsteuer "einbehalten und abgeführt" worden ist. Gläubiger der Kapitalerträge ist die Person, die die Einkünfte aus Kapitalvermögen (als Dividenden i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 EStG oder als Dividendenkompensationszahlungen i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 4 EStG) erzielt (§ 20 Abs. 5 EStG). Dies ist die Person, der die Anteile an dem Kapitalvermögen im Zeitpunkt des Gewinnverteilungsbeschlusses (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 EStG) oder des Zuflusses der Dividendenkompensationszahlung (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 4 EStG) nach § 39 Abs. 1 AO zivilrechtlich oder - wenn ein anderer als der Eigentümer die tatsächliche Herrschaft über die Anteile hat - nach § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 AO wirtschaftlich zuzurechnen sind.
2. Wirtschaftliches Eigentum über die Anteile wird bei sog. Cum/Ex-Geschäften nicht erworben, wenn der Erwerb der Aktien Teil eines modellhaft aufgelegten Gesamtvertragskonzepts ist, nach welchem der zivilrechtliche Erwerber die wesentlichen mit einem Aktienerwerb verbundenen Rechte weder ausüben kann noch nach der gestalterischen Konzeption soll, er vielmehr nur die Funktion hat, seine (aufgrund Abkommensrechts gestaltungsermöglichende) Rechtsform in den Geschäftsablauf einzubringen und angesichts der umfassenden Kontrolle jedes Geschäftsdetails durch Dritte lediglich als "passiver Teilnehmer" ("Transaktionsvehikel") im Geschäftsablauf anzusehen ist. Ob sich die maßgebenden Transaktionen "außerbörslich" (Erwerb von sog. Single Stock Futures mit nachfolgender Abwicklung über die Eurex Clearing AG) oder "börslich" (im Rahmen sog. Schlussauktionen) abgespielt haben, ist insoweit ohne Bedeutung.

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17.03.2022

Cum-Ex-Geschäfte: Übergang des wirtschaftlichen Eigentums beim Handel mit Aktien

BFH v. 2.2.2022 - I R 22/20

Der BFH hat vorliegend über sog. Cum-Ex-Aktiengeschäfte entschieden. Er erteilt einem "Geschäftskonzept" eine Absage, das Unsicherheiten bei der eindeutigen wirtschaftlichen Zuordnung von Aktien in der Weise "nutzen" wollte, dass eine einmal einbehaltene Abzugsteuer vom Fiskus möglicherweise zweifach oder sogar mehrfach angerechnet oder ausgezahlt wird.

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16.03.2022

Konsequenzen des Austritts des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der EU i.V.m. Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 15.3.2022 hat die Finanzverwaltung die Konsequenzen des Austritts des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union im Zusammenhang mit Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr dokumentiert.

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16.03.2022

Merkblatt zur Umsatzsteuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 15.3.2022 hat die Finanzverwaltung das Merkblatt zur Umsatzsteuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr und das Vordruckmuster "Ausfuhr-und Abnehmerbescheinigungen für Umsatzsteuerzwecke bei Ausfuhren im nichtkommerziellen Reiseverkehr" veröffentlicht.

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16.03.2022

Anwendung von BMF-Schreiben und gleich lautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 11.3.2022 hat die Finanzverwaltung die Anwendung von BMF-Schreiben, die bis zum 10.3.2022 ergangen sind, erläutert. Das Schreiben nimmt Bezug auf das BMF-Schreiben vom 18.3.2021 -IV A 2 -0 2000/20/10001 :001 -DOK 2021/0219490 -(BStBl I S. 390).

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15.03.2022

Abgrenzung zwischen Geldleistung und Sachbezug

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 15.3.2022 hat die Finanzverwaltung zur Anwendung der Regelungen des § 8 Absatz 1 Satz 2 und 3 und Absatz 2 Satz 11 zweiter Halbsatz Einkommensteuergesetz (EStG) Stellung genommen.

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15.03.2022

Umsatzsteuervergünstigungen auf Grund des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 11.3.2022 hat die Finanzverwaltung die Liste der amtlichen Beschaffungsstellen nach dem Stand vom 1.1.2022 bekannt gegeben.

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10.03.2022

Ermittlung des Jahreswertes eines Nutzungsvorteils aus einem zinslosen Darlehen

FG Düsseldorf v. 26.1.2022 - 4 K 272/21 Erb

Es bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken hinsichtlich der Anwendung des Regelzinssatzes i. H. v. 5,5 % gem. § 15 Abs. 1 BewG zur Ermittlung des Jahreswertes eines Nutzungsvorteils aus einem zinslosen Darlehen.

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10.03.2022

Alle weiteren am 10.3.2022 veröffentlichten Entscheidungen des BFH

Hier finden Sie die Leitsätze der weiteren am Donnerstag veröffentlichten Entscheidungen des BFH. Mit den Auswirkungen und Konsequenzen setzen sich die Autoren unserer steuerrechtlichen Zeitschriften vertiefend auseinander.

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10.03.2022

Zur Differenzbesteuerung der Art. 311 ff. MwStSystRL - Vorlage an den EuGH

Kurzbesprechung

Dem EuGH werden folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:

Ist unter Umständen wie denen des Ausgangsverfahrens, in denen sich ein Steuerpflichtiger aufgrund des EuGH-Urteils Mensing vom 29.11.2018 - C 264/17 (EU:C:2018:968) darauf beruft, dass auch die Lieferung von Kunstgegenständen, die er zuvor im Rahmen einer steuerbefreiten innergemeinschaftlichen Lieferung vom Urheber (oder dessen Rechtsnachfolgern) erworben hat, unter die Differenzbesteuerung der Art. 311 ff. MwStSystRL fällt, nach Rz 49 dieses Urteils die Bemessungsgrundlage ausschließlich nach Unionsrecht zu bestimmen, so dass die Auslegung einer Vorschrift des nationalen Rechts (hier: § 25a Abs. 3 Satz 3 UStG), dass die auf den innergemeinschaftlichen Erwerb entfallende Steuer nicht zur Bemessungsgrundlage gehört, durch das letztinstanzliche nationale Gericht nicht zulässig ist?
Falls die Frage 1 bejaht wird: Sind die Art. 311 ff. MwStSystRL dahingehend zu verstehen, dass bei Anwendung der Differenzbesteuerung auf Lieferungen von Kunstgegenständen, die zuvor vom Urheber (oder dessen Rechtsnachfolgern) innergemeinschaftlich erworben wurden, die auf den innergemeinschaftlichen Erwerb entfallende Steuer die Handelsspanne (Marge) mindert, oder liegt insoweit eine planwidrige Lücke des Unionsrechts vor, die nicht von der Rechtsprechung im Wege der Rechtsfortbildung, sondern nur vom Richtliniengeber geschlossen werden darf?.

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10.03.2022

Rechtsprechungsänderung: Schwimmunterricht ist umsatzsteuerpflichtig

Kurzbesprechung

Der Begriff "Schul- und Hochschulunterricht" i.S. von Art. 132 Abs. 1 Buchst. i und j MwStSystRL umfasst nicht den von einer Schwimmschule erteilten Schwimmunterricht (Änderung der BFH-Rechtsprechung, Folgeentscheidung zum EuGH-Urteil Dubrovin & Tröger ‑ Aquatics vom 21.10.2021 ‑ C‑373/19).

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10.03.2022

Veräußerung von Anteilen aus einer Wandelanleihe

Kurzbesprechung

Hat ein Finanzunternehmen eine Wandelanleihe in der Absicht erworben, einen kurzfristigen Eigenhandelserfolg zu erzielen, und veräußert es die im Zuge der Wandlung erhaltenen Aktien, erfüllt dies den Tatbestand des § 8b Abs. 7 Satz 2 KStG.

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10.03.2022

Steuerpflicht des Arbeitslohns aus einer Tätigkeit für die ISAF

Kurzbesprechung

Der für eine Tätigkeit als International Civilian Consultant bei der ISAF in Afghanistan gezahlte Arbeitslohn unterliegt der Einkommensteuer. Aus völkerrechtlichen Vereinbarungen ergibt sich kein Anspruch auf eine Steuerbefreiung.

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10.03.2022

Zur Frage der Zuständigkeitskonzentration für den Erlass von Feststellungsbescheiden nach § 18 AStG

FG Münster v. 11.2.2022, 2 V 1478/21 F

§ 12 Nr. 3 FA-ZVO verstößt nicht gegen Art. 31 GG. Diese Norm beruht auf der bundesrechtlichen Verordnungsermächtigungsgrundlage des § 17 Abs. 2 Satz 3 FVG. Ein Widerspruch zu § 18 Abs. 2 AStG scheitert bereits daran, dass diese Norm (nur) die örtliche Zuständigkeit regelt. Zuständigkeitskonzentrationen führen dazu, dass das bisher zuständige Finanzamt die sachliche Zuständigkeit für bestimmte Aufgaben verliert, das zentral zuständige Finanzamt wird für die übertragene Aufgabe sachlich und in seinem Bezirk zugleich örtlich zuständig.

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03.03.2022

Alle weiteren am 3.3.2022 veröffentlichten Entscheidungen des BFH

Hier finden Sie die Leitsätze der weiteren am Donnerstag veröffentlichten Entscheidungen des BFH. Mit den Auswirkungen und Konsequenzen setzen sich die Autoren unserer steuerrechtlichen Zeitschriften vertiefend auseinander.

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03.03.2022

Wirtschaftliches Eigentum und Bilanzierung bei Wertpapierdarlehen - Berechnung des Minderungsbetrags nach § 20 Abs. 2 Satz 2 KStG

Kurzbesprechung

1. Trägt bei einem Wertpapierdarlehen der Darlehensnehmer die Kurschancen und -risiken der überlassenen Wertpapiere, so spricht dies gegen einen Verbleib des wirtschaftlichen Eigentums beim Darlehensgeber (Abgrenzung zum Senatsurteil vom 18.08.2015 - I R 88/13, BFHE 251, 190, BStBl II 2016, 961).
2. Die an die Stelle der darlehensweise ausgereichten Wertpapiere getretene Rückübertragungsforderung ist vom Darlehensgeber erfolgsneutral mit dem Buchwert der Wertpapiere zu aktivieren. Teilwertabschreibungen auf die Rückübertragungsforderung sind nicht gemäß § 8b Abs. 3 Satz 3 KStG außerbilanziell zu neutralisieren.
3. Zur Frage des Missbrauchs rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit Wertpapierdarlehensgeschäften eines Versicherungsunternehmens.
4. Bei der Berechnung des Minderungsbetrags nach § 20 Abs. 2 Satz 2 KStG sind Renten-Deckungsrückstellungen i.S. von § 341g Abs. 5 HGB einzubeziehen. Im Rahmen der Ablaufverprobung zur Ermittlung des Minderungsbetrags sind die Renten-Deckungsrückstellungen nach den für steuerliche Zwecke anzuwendenden Regeln zu bewerten; etwaige Nachreservierungen aufgrund veränderter Daten zur Lebenserwartung sind nicht zu eliminieren.
5. In die aufgrund einer im Jahr 2005 durchgeführten Rückgabe von Fondsanteilen vorzunehmende Ermittlung des besitzzeitanteiligen Anleger-Aktiengewinns gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 InvStG 2004 gehen ggf. auch Verluste aus Veräußerungen von Aktien ein, die sich auf Ebene des Fonds vor Inkrafttreten des InvStG 2004 (hier: im Jahr 2002) realisiert haben. Dies ist unter dem Aspekt des rechtsstaatlichen Vertrauensschutzes unbedenklich.

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03.03.2022

Zur Frage einer (passiven) Entstrickung durch Umsetzung des AOA in § 1 Abs. 5 AStG: Zuordnung von Wirtschaftsgütern bei sog. personallosen Betriebsstätten

Kurzbesprechung

1. § 1 Abs. 5 Satz 3 AStG lässt sich bei summarischer Prüfung nicht entnehmen, dass außerhalb des Anwendungsbereiches des § 1 AStG und insbesondere für die allgemeine Gewinnermittlung nach §§ 4 ff. EStG eine Veranlassungsprüfung (allein) nach den in den jeweiligen Unternehmensteilen ausgeübten Personalfunktionen vorzunehmen wäre (entgegen BMF-Schr. v. 22.12.2016, BStBl I 2017, 182, Rz 451).
2. Auch wenn der bisherigen Senatsrechtsprechung bei der Zuordnung von Wirtschaftsgütern zu einer Betriebsstätte eine funktionsgetragene Betrachtungsweise zugrunde liegt, ist ihr jedenfalls nicht zu entnehmen, dass allein die Personalfunktion als maßgebender Zuordnungsparameter anzusehen ist (entgegen BMF-Schr. v. 26.9.2014, BStBl I 2014, 1258, Tz. 2.2.4.1).
3. Bei Betriebsstätten ohne maßgebliche Personalfunktion ist eine nutzungsbe­zogene Zuordnung von materiellen Wirtschaftsgütern nicht ausgeschlossen (BMF-Schr. v. 17.12.2019, BStBl I 2020, 84).

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03.03.2022

Einkommensteuerliche Berücksichtigung von Zahlungen zur Wiederauffüllung einer Rentenanwartschaft

Kurzbesprechung

1. Leistet der Steuerpflichtige nach der Scheidung eine Zahlung, mit der er seine infolge des Versorgungsausgleichs geminderte Rentenanwartschaft wiederauffüllt, um den Zufluss seiner Alterseinkünfte in ungeschmälerter Höhe zu sichern, so handelt es sich ihrer Rechtsnatur nach um vorweggenommene Werbungskosten.
2. Die Wiederauffüllungszahlung kann jedoch nur als Sonderausgabe abgezogen werden, wenn sie als Beitrag i.S. des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG anzusehen ist.
3. Unabhängig von der Verwendung des Beitragsbegriffs im Recht des jeweili­gen Versorgungssystems ist bei der Frage, ob eine Zahlung in den Anwendungsbereich des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG fällt, stets die einkommensteuerrechtliche Qualifizierung entscheidend.
4. Im Hinblick auf (spätere) Leibrenten und andere Leistungen, die von einer Einrichtung der Basisversorgung erbracht werden, unterscheidet das EStG ausschließlich zwischen der Ebene der Beiträge (vgl. § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG) und der Ebene der Leistungen (vgl. § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG). Daher stellt jede im jeweiligen Versor­gungssystem vorgesehene Geldleistung des Steuerpflichtigen, die an eine in § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG genannte Einrichtung für Zwecke der Basisversorgung erbracht wird, einen Beitrag im Sinne dieser Vorschrift dar.

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03.03.2022

Zur steuerlichen Anerkennung einer Innengesellschaft bürgerlichen Rechts

Kurzbesprechung

1. Ein zwischen dem Angehörigen eines freien Berufs und seinem minderjähri­gen Kind zivilrechtlich wirksam geschlossenes, als stille Gesellschaft bezeich­netes Gesellschaftsverhältnis führt ‑‑da es an einem Handelsgewerbe i.S. des § 230 HGB fehlt‑‑ zur Entstehung einer Innengesellschaft bürgerlichen Rechts, die einer stillen Gesellschaft einkommensteuerlich gleichsteht.
2. Eine solche Innengesellschaft bürgerlichen Rechts zwischen nahen Angehö­rigen kann steuerlich auch dann anerkannt werden, wenn die Beteiligung oder die zum Erwerb der Beteiligung aufzuwendenden Mittel dem in die Gesellschaft aufgenommenen Angehörigen unentgeltlich zugewendet worden sind. Voraus­setzung ist jedoch, dass die Vereinbarungen einem Fremdvergleich standhal­ten, d.h. sie müssen zivilrechtlich wirksam sein, inhaltlich dem unter fremden Dritten Üblichen entsprechen und auch wie unter fremden Dritten vollzogen werden.
3. Bei der Prüfung der Frage, ob der geschlossene Vertrag wie zwischen frem­den Dritten vollzogen wird, kommt insbesondere der Umsetzung bzw. dem Vollzug der Einlagebestimmungen, den Gewinnbeteiligungsregelungen und der Beachtung der Informations- und Kontrollrechte Bedeutung zu.

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03.03.2022

Lohnsteuerliche Behandlung der Überlassung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs an Arbeitnehmer

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 3.3.2022 hat die Finanzverwaltung die lohnsteuerliche Behandlung der Überlassung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs an Arbeitnehmer ist in § 8 Absatz 2 Satz 2 bis 5 EStG sowie R 8.1 Absatz 9 und 10 LStR geregelt.

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02.03.2022

Allgemeinverfügung der obersten Finanzbehörden der Länder zu haushaltsnahen Handwerkerleistungen (§ 35a Abs. 3 EStG)

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 28.2.2022 hat die Finanzverwaltung eine Allgemeinverfügung der Länder zur Zurückweisung von Einsprüchen und Änderungsanträgen zur Frage der Abziehbarkeit der von einer Gemeinde auf die Anwohner umgelegten Erschließungskosten eines Grundstücks als haushaltsnahe Handwerkerleistungen (§ 35a Abs. 3 EStG) bekannt gegeben.

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02.03.2022

Umsatzsteuer-Umrechnungskurse, monatlich fortgeschriebene Übersicht der Umsatzsteuer-Umrechnungskurse 2022

BMF-Schreiben

Fortgeschriebene Übersicht für das Jahr 2021 über die gemäß § 16 Abs. 6 Satz 1 UStG monatlich festgesetzten Umsatzsteuer-Umrechnungskurse.

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02.03.2022

Keine Umsatzsteuer für Leistungen im Zusammenhang mit betreutem Wohnen

FG Münster v. 25.1.2022, 15 K 3554/18 U

Leistungen im Zusammenhang mit betreutem Wohnen sind umsatzsteuerfrei. Hierzu gehören etwa verschiedene Betreuungsleistungen im Rahmen der ambulanten Pflege, aber auch die Bereitstellung eines Notrufdienstes und bedarfsweise die kurzfristige Übernahme pflegerischer Leistungen, die hauswirtschaftliche Versorgung, das Einkaufen, Kochen, Reinigen der Wohnung und das Waschen der Kleidung.

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25.02.2022

Gewinne aus Veräußerung von Kryptowährungen sind einkommensteuerpflichtig

FG Köln v. 25.11.2021 - 14 K 1178/20

Gewinne, die aus der Veräußerung von Kryptowährungen erzielt werden, sind im Rahmen eines privaten Veräußerungsgeschäfts einkommensteuerpflichtig. Von einem Vollzugsdefizit, welches zu einer gleichheitswidrigen oder sonst rechtswidrigen Besteuerung führen würde, kann bei der Besteuerung von Kryptowerten nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 EStG keine Rede sein.

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24.02.2022

Feststellung der Fähigkeit volljähriger behinderter Kinder zum Selbstunterhalt

Kurzbesprechung

Die Fähigkeit des Kindes zum Selbstunterhalt ist anhand eines Vergleichs des gesamten existenziellen Lebensbedarfs des Kindes einerseits und seiner finanziellen Mittel andererseits zu prüfen. Allein aus dem Umstand, dass der Sozialleistungsträger den dem Grunde nach Kindergeldberechtigten auf Zahlung eines Unterhaltsbeitrags für das Kind in Anspruch nimmt, ist nicht abzuleiten, dass dieses zum Selbstunterhalt außerstande ist.

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