Steuerrecht

Das müssen Sie im Steuerrecht wissen! Aktuelle Urteile und Beschlüsse in Kurzfassungen, BMF-Schreiben sowie Informationen über Gesetzgebungsvorhaben.

Online-Dossier: Die Reform der Grundsteuer
Nachdem das BVerfG das System der grundsteuerlichen Bewertung für verfassungswidrig erklärt hatte, erließ der Bundesgesetzgeber ein aus drei Gesetzen bestehendes Paket, um die Vorgaben umzusetzen. Die auf Grundlage der neuen Werte errechnete Grundsteuer ist ab 1.1.2025 zu zahlen. 

Mit diesem Online-Dossier geben wir Ihnen fortlaufend einen Überblick über die aktuellen rechtlichen Diskussionen in Sachen Reform der Grundsteuer. 

Online-Dossier: Kryptowährung – Blockchain – Smart Contract – NFT
Distributed Ledger Technologies (DLT) sind längst kein Novum mehr. Dabei hat der globale Erfolg der Kryptowährung „Bitcoin“ der Variante der Blockchain einen erhöhten Bekanntheitsgrad verschafft. Es mangelt allerdings (noch) an flächendeckendem Einsatz derartiger Technologien – jedenfalls im Rechtsverkehr, obwohl sich diese etwa auch für die Abgabe rechtsgeschäftlicher Erklärungen oder automatische Vertragsschlüsse eignen. Immerhin gibt es zur auf Blockchain basierenden Kryptowährung „Bitcoin“ schon erste Rechtsprechung. 

Mit diesem Online-Dossier geben wir Ihnen fortlaufend einen Überblick über die aktuellen rechtlichen Diskussionen in Sachen Kryptowährung & Co.

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02.10.2025

Zur Besteuerung der Einlösung eines Gold-Warrants als sonstige Kapitalforderung

Kurzbesprechung

1. Eine sonstige Kapitalforderung ist nicht deshalb zu verneinen, weil der Forderungsinhaber das Recht hat, wahlweise die Erfüllung in anderer Weise als in Geld verlangen zu können. Übt der Inhaber das Erfüllungswahlrecht aus, liegt darin noch kein steuerbarer Vorgang.
2. Wird eine verbriefte Kapitalforderung vereinbarungsgemäß in anderer Weise als durch die Zahlung von Geld erfüllt, fällt auch dieser Vorgang unter den Begriff der Einlösung.

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25.09.2025

Bekanntmachung der Vordruckmuster für den Antrag auf Wohnungsbauprämie für 2025

Nach § 4 Absatz 2 Wohnungsbau-Prämiengesetz (WoPG) vom 30.10.1997 (BGBL. I 1997, 2678) ist der Antrag auf Wohnungsbauprämie nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck zu erstellen. Die Vordruckmuster für 2025 mit Erläuterungen hat das BMF nun am 23.9.2025 auf seiner Homepage bekannt gemacht.

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25.09.2025

Standardisierte Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen nach § 13a Absatz 3 Satz 4 EStG

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 18.9.2025 hat die Finanzverwaltung die Anlagen zu § 13a EStG 2025 bekannt gemacht.

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25.09.2025

Verlängerung der Tarifermäßigung gemäß § 32c EStG

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 4.9.2025 hat die Finanzverwaltung umfassend zur Verlängerung der Tarifermäßigung gemäß § 32c EStG Stellung genommen.

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25.09.2025

Alle weiteren am 25.9.2025 veröffentlichten Entscheidungen des BFH

Hier finden Sie die Leitsätze der weiteren am Donnerstag veröffentlichten Entscheidungen des BFH. Mit den Auswirkungen und Konsequenzen setzen sich die Autoren unserer steuerrechtlichen Zeitschriften vertiefend auseinander.

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25.09.2025

Grunderwerbsteuer bei erneuter Überschreitung der 95 %-Grenze; Steuerbefreiung nach § 16 Abs. 2 Nr. 1 GrEStG bei fehlender Steuerbarkeit des vorausgegangenen Erwerbs

Kurzbesprechung

1. Werden die Anteile an einer grundbesitzenden Gesellschaft aufgrund eines nach § 1 Abs. 3 Nr. 1 des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) steuerbaren Rechtsgeschäfts in der Hand eines Erwerbers vereinigt und sinkt dessen Beteiligung zu einem späteren Zeitpunkt unter die nach § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG erforderliche Beteiligungsquote ab, unterliegt ein Anteilserwerb, der zu einer erneuten Anteilsvereinigung in der Hand des Erwerbers führt, wieder nach § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG der Grunderwerbsteuer.
2. Der Anwendung des § 16 Abs. 2 Nr. 1 GrEStG auf eine nach § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG steuerbare Anteilsvereinigung steht nicht entgegen, dass der vorausgegangene Erwerb der Anteile an der grundbesitzenden Gesellschaft nicht steuerbar war.

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25.09.2025

Steuerbefreiung nach § 16 Abs. 2 Nr. 3 GrEStG bei fehlender Steuerbarkeit des vorausgegangenen Erwerbs

Kurzbesprechung

Der Anwendung des § 16 Abs. 2 Nr. 3 des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) auf eine nach § 1 Abs. 3 Nr. 1 oder 2 GrEStG steuerbare Anteilsvereinigung steht nicht entgegen, dass der vorausgegangene Erwerb der Anteile an der grundbesitzenden Gesellschaft nicht steuerbar war.

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25.09.2025

Akteneinsicht und Auskunft über den Inhalt einer anonymen Anzeige

Kurzbesprechung

1. Das Interesse eines Steuerpflichtigen auf Kenntnisnahme einer gegen ihn gerichteten, in den Steuerakten der Finanzbehörde befindlichen anonymen Anzeige ist im Rahmen der behördlichen Ermessensentscheidung über den Antrag auf Akteneinsicht gegen die kollidierenden Geheimhaltungsinteressen des Anzeigeerstatters und der Finanzbehörde abzuwägen.
2. Beinhaltet eine anonyme Anzeige Informationen, die einen Steuerpflichtigen persönlich betreffen, liegen für ihn insoweit personenbezogene Daten im Sinne von Art. 4 Nr. 1 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vor, die grundsätzlich vom Tatbestand des datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruchs gemäß Art. 15 Abs. 1 DSGVO erfasst sind. (...)

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25.09.2025

Amtliche Richtsatzsammlung des BMF auf dem Prüfstand

Kurzbesprechung

1. Werden in einem Betrieb vorwiegend Bargeschäfte getätigt, können Mängel der Kassenführung der gesamten Buchführung die Ordnungsmäßigkeit nehmen, mit der Folge, dass Finanzamt (FA) und Finanzgericht (FG) dem Grunde nach zur Schätzung befugt sind.
2. FA und FG sind in der Wahl ihrer Schätzungsmethoden grundsätzlich frei. Jedoch ist diese Freiheit bei mehreren in Betracht kommenden Schätzungsmethoden nach den allgemeinen für die Ausübung pflichtgemäßen Ermessens (§ 5 der Abgabenordnung) geltenden Grundsätzen eingeschränkt. (...)

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18.09.2025

Angabe von Rechnungspflichtangaben in anderen Amtssprachen der EU

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 17.9.2025 hat die Finanzverwaltung zur möglichen Angabe von rechnungspflichtangaben in anderen Amtssprachen der EU Stellung genommen.

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18.09.2025

Zur Umsatzsteuerbefreiung von Betreuungs- und Pflegeleistungen, die aus dem Persönlichen Budget bestritten werden

Kurzbesprechung

1. Eine Leistung ist nicht bereits dann in die Berechnung der Sozialgrenze des § 4 Nr. 16 Satz 1 Buchst. l des Umsatzsteuergesetzes (UStG) in der im Jahr 2020 geltenden Fassung (jetzt: § 4 Nr. 16 Satz 1 Buchst. n UStG) einzubeziehen, wenn die Gegenleistung aus dem Persönlichen Budget (§ 29 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch) bestritten wird.
2. Eine Leistung ist jedoch in die Berechnung der Sozialgrenze des § 4 Nr. 16 Satz 1 Buchst. l UStG in der im Jahr 2020 geltenden Fassung (jetzt: § 4 Nr. 16 Satz 1 Buchst. n UStG) einzubeziehen, wenn ein Budgetnehmer mit einem in der Vorschrift genannten Kostenträger als Budgetgeber eine individuelle Zielvereinbarung abgeschlossen hat sowie ein Gesamtplan des Budgetgebers vorliegt, in denen jeweils der Leistungserbringer namentlich genannt wird (Anschluss an das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 19.12.2024 - V R 1/22, zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt).

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18.09.2025

(E-)Mails als vorzulegende Handels- und Geschäftsbriefe

Kurzbesprechung

1. Handels- und Geschäftsbriefe im Sinne von § 147 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3 der Abgabenordnung (AO) können auch E-Mails sein.
2. (Digitale) Unterlagen über Konzernverrechnungspreise unterfallen dem Anwendungsbereich des § 147 Abs. 1 Nr. 5 AO.
3. Die Finanzverwaltung ist im Rahmen der Außenprüfung grundsätzlich berechtigt, vom Steuerpflichtigen sämtliche E-Mails mit steuerlichem Bezug anzufordern.
4. Mangels Rechtsgrundlage ist es der Finanzverwaltung aber verwehrt, ein sogenanntes Gesamtjournal zu verlangen, das einerseits erst noch erstellt werden müsste und andererseits auch Informationen zu solchen E-Mails ent­hält, die keinen steuerlichen Bezug haben.

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16.09.2025

Betriebsaufspaltung? Vermietung von Dachflächen an Enkelgesellschaft für Zwecke der Stromerzeugung mittels Photovoltaikanlagen

FG Düsseldorf v. 19.2.2025 - 5 K 814/22 G,F

Es besteht keine sachliche Verflechtung durch Vermietung von Dachflächen für Zwecke der Stromerzeugung mittels Photovoltaikanlagen, wenn diesen bei einem Betriebsunternehmen mit verschiedenen Geschäftsfeldern nur eine untergeordnete Bedeutung zukommt. Die sog. erweiterte Kürzung gem. § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG bei einer Grundstücksüberlassung an ein Betriebsunternehmen mit verschiedenen Geschäftsfeldern ist daher nicht aufgrund einer Betriebsaufspaltung ausgeschlossen.

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16.09.2025

Opfer von Trickbetrügern können Vermögensverlust nicht als außergewöhnliche Belastung geltend machen

FG Münster v. 2.9.2025 - 1 K 360/25 E

Vermögensverluste aus einem Trickbetrug, bei dem die Täter einem älteren Menschen am Telefon die Notlage eines nahen Angehörigen vortäuschen, sind nicht als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig. Da die Frage der steuerlichen Behandlung von Betrugsopfern bei Schockanrufen eine Vielzahl von Steuerpflichtigen betrifft und höchstrichterlich bislang nicht geklärt ist, wurde die Revision zugelassen.

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15.09.2025

Führt eine Erbauseinandersetzung zu einer Änderung des Gesellschafterbestands über mindestens 90% der Anteile an einer grundbesitzenden GmbH i.S.v. § 1 GrEStG?

FG Düsseldorf v. 15.7.2025 - 11 V 170/25 A (GE)

Das FG Düsseldorf hatte über die Aussetzung der Vollziehung eines Grunderwerbsteuerbescheids im Zusammenhang mit einer Erbauseinandersetzung über Anteile an einer grundbesitzenden GmbH zu entscheiden. Das FG gab dem Aussetzungsantrag aufgrund ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Bescheids statt. Dabei könne offenbleiben, ob durch die Erbauseinandersetzung überhaupt ein Gesellschafterwechsel im Sinne des § 1 Abs. 2b GrEStG eintritt, da die Erbengemeinschaft zivilrechtlich nicht rechtsfähig ist. Entscheidend sei vielmehr, dass selbst bei Annahme eines Rechtsträgerwechsels die Erben nicht als "neue" Gesellschafter anzusehen seien.

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11.09.2025

Strenge Anforderungen an die unmittelbare Nutzungsüberlassung

FG Münster v. 3.7.2025 - 3 K 469/24 F

Ziel der Steuerbefreiung für Betriebsvermögen im Allgemeinen ist es, unternehmerisches Vermögen vor der Inanspruchnahme von Erbschaft- und Schenkungsteuer zu verschonen, um dadurch Unternehmen und Arbeitsplätze zu erhalten. Sinn und Zweck der Erfassung von Dritten zur Nutzung überlassenem Grundbesitz als Verwaltungsvermögen ist die Nichtbegünstigung von zum Betriebsvermögen gehörigen Grundbesitz, der aufgrund der Nutzungsüberlassung an Dritte sonst als Gegenstand der typischerweise risikolosen privaten Vermögensverwaltung anzusehen wäre.

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11.09.2025

Änderung des AO-Anwendungserlasses zu §§ 146, 146a und 147 AO

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 1.9.2025 hat die Finanzverwaltung erneut den AO-Anwendungserlass aktualisiert, jetzt im Bereich der Anwendungsregelungen zu den §§ 146, 146a und 147 AO.

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11.09.2025

Kein Verlust der Rechtsfähigkeit einer Stiftung bei Verlagerung des Verwaltungssitzes in das Inland

FG München v. 13.8.2025 - 4 K 2055/23

Eine im EU/EWR-Ausland rechtswirksam gegründete Stiftung verliert ihre Rechtsfähigkeit nicht allein durch die Verlagerung des Verwaltungssitzes in das Inland. Dies ergibt sich etwa aus dem Umstand, dass die Stiftung sich auf die im EG-Vertrag garantierte Niederlassungsfreiheit (Art. 43, 48 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union - AEUV) berufen kann.

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10.09.2025

Nicht steuerbare Entnahme vor einem Verkauf zur Vermeidung von Umsatzsteuer?

Praktische Fälle des Steuerrechts

Dipl.-Finanzwirt (FH) Matthias Ulbrich, Visselhövede

Wird ein dem Unternehmen zugeordneter Gegenstand, der ohne Recht auf Vorsteuerabzug erworben wurde, im Inland verkauft, ist dieser Umsatz umsatzsteuerbar und grundsätzlich auch -steuerpflichtig. Dagegen ist die Entnahme eines solchen Gegenstands gem. § 3 Abs. 1b UStG nicht umsatzsteuerbar. Ist es zulässig, einen Gegenstand zunächst (nicht steuerbar) zu entnehmen, um ihn gleich im Anschluss steuerlich unbeachtlich aus dem Privatvermögen zu verkaufen?

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04.09.2025

Prozessrecht: Fortfall des Rechtsschutzbedürfnisses im AdV-Verfahren

FG Hamburg v. 10.2.2025 - 4 V 4/25

Lässt ein Antragsteller eine Frist zur Begründung seines AdV-Antrags ohne Reaktion und ohne einen Fristverlängerungsantrag verstreichen, entfällt sein Rechtsschutzbedürfnis für den Antrag nach § 69 Abs. 3 FGO. Im vorläufigen Rechtsschutzverfahren nach § 69 Abs. 3 FGO ist es nicht die Aufgabe des Gerichts, den Sachverhalt aufzuarbeiten und abzuklären, ob die Rechtmäßigkeit des angegriffenen Verwaltungsaktes ernstlich zweifelhaft ist.

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04.09.2025

Erlass von Säumniszuschlägen bei Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung

FG Hamburg v. 31.3.2025 - 3 K 161/23

Säumniszuschläge sind nicht nur ein Druckmittel, das den Steuerpflichtigen zur rechtzeitigen Zahlung anhalten soll, sondern dienen auch als Zinsersatz sowie der Abgeltung von Verwaltungsaufwand; verlieren Säumniszuschläge ihren Sinn als Druckmittel, kommt daher regelmäßig nur ein hälftiger Erlass in Betracht. Dass beim Wegfall der Druckfunktion regelhaft die Hälfte der Säumniszuschläge erlassen wird, beruht auf einer zulässigen Typisierung; es kommt nicht darauf an, welchen Verwaltungsaufwand die Säumnis im konkreten Einzelfall verursacht hat.

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04.09.2025

Alle weiteren am 4.9.2025 veröffentlichten Entscheidungen des BFH

Hier finden Sie die Leitsätze der weiteren am Donnerstag veröffentlichten Entscheidungen des BFH. Mit den Auswirkungen und Konsequenzen setzen sich die Autoren unserer steuerrechtlichen Zeitschriften vertiefend auseinander.

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04.09.2025

Widerlegbare Vermutung der Einkünfteerzielungsabsicht bei unentgeltlicher Bürgschaft

Kurzbesprechung

Die Einkünfteerzielungsabsicht für Verluste aus dem Ausfall einer Bürgschaftsregressforderung ist bei einer unentgeltlichen Bürgschaftsübernahme unter fremden Dritten widerlegbar zu vermuten. Sie ist grundsätzlich erst dann widerlegt, wenn die Bürgschaft ohne jeglichen wirtschaftlichen Hintergrund hingegeben worden ist.

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04.09.2025

Gebührenfestsetzung bei einheitlich erteilter verbindlicher Auskunft gegenüber mehreren Antragstellern

Kurzbesprechung

1. Beantragen mehrere Personen die Erteilung einer verbindlichen Auskunft, kommt es für die Beantwortung der Frage, ob ihnen gegenüber gemäß § 89 Abs. 3 Satz 2 der Abgabenordnung (AO) nur eine Gebühr festzusetzen ist, deren Gesamtschuldner sie sind, nicht darauf an, ob die Voraussetzungen des § 1 Abs. 2 Satz 1 der Steuer-Auskunftsverordnung gegeben sind. Maßgebend ist vielmehr, ob die verbindliche Auskunft den Antragstellern gegenüber tatsächlich einheitlich erteilt worden ist.
2. Erlässt das Finanzamt gegenüber allen Personen, die die verbindliche Auskunft beantragt haben, einen Gebührenbescheid, in dem es jeweils eine Höchstgebühr für die erteilte verbindliche Auskunft festsetzt, statt gemäß § 89 Abs. 3 Satz 2 AO nur eine Höchstgebühr festzusetzen, deren Gesamtschuldner die Antragsteller sind, können die Antragsteller die Rechtmäßigkeit der Gebührenbescheide im Rahmen einer Anfechtungsklage überprüfen lassen.

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28.08.2025

Förderung energetischer Maßnahmen an zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 21.8.2025 hat die Finanzverwaltung das BMF-Schreiben v. 14.1.2021 - IV C 1 - S 2296-c/20/10004 :006, BStBl. II 2021, 103 zu Einzelfragen zu § 35c EStG neu gefasst.

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28.08.2025

Muster der Umsatzsteuererklärung für die Fahrzeugeinzelbesteuerung

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 25.8.2025 hat die Finanzverwaltung die Vordruckmuster für die Fahrzeugeinzelbesteuerung bekannt gemacht.

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28.08.2025

Alle weiteren am 28.8.2025 veröffentlichten Entscheidungen des BFH

Hier finden Sie die Leitsätze der weiteren am Donnerstag veröffentlichten Entscheidungen des BFH. Mit den Auswirkungen und Konsequenzen setzen sich die Autoren unserer steuerrechtlichen Zeitschriften vertiefend auseinander.

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28.08.2025

Hinzurechnung von Zinsen auf Depotverbindlichkeiten im Retrozessionsgeschäft (§ 8 Nr. 1 Buchst. a GewStG)

Kurzbesprechung

1. Rückversicherungsunternehmen unterliegen nicht der für bestimmte Erstversicherungsunternehmen geltenden Verpflichtung, ein dem Zugriff Dritter entzogenes Sondervermögen zu bilden, und können sich schon deshalb nicht auf die darauf gestützte Ausnahme von der Hinzurechnung der auf Bardepots gezahlten Zinsen (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs vom 21.07.1966 - I 293/61, BStBl. III 1967, 631 zu § 8 Nr. 1 des Gewerbesteuergesetzes ‑‑GewStG‑‑ a.F.) berufen.
2. Eine allgemeine, dem sogenannten Bankenprivileg (§ 35c Abs. 1 Nr. 2 Buchst. e GewStG i.V.m. § 19 der Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung) vergleichbare Ausnahme von § 8 Nr. 1 Buchst. a GewStG gibt es für Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen nicht.
3. Ein Rückversicherungsunternehmen kann die teilweise Hinzurechnung der von ihm gezahlten Zinsen auf Depotverbindlichkeiten gemäß § 8 Nr. 1 Buchst. a Satz 1 GewStG nicht durch Saldierung mit erhaltenen Zinsen auf Depotforderungen vermeiden.

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28.08.2025

Umsatzsteuerbefreiung für Leistungen eines Präventions- und Persönlichkeitstrainers

Kurzbesprechung

1. Erziehung von Kindern im Sinne des Art. 132 Abs. 1 Buchst. i MwStSystRL bezieht sich auf die planmäßige Tätigkeit zur körperlichen, geistigen und sittlichen Formung junger Menschen zu tüchtigen und mündigen Menschen.
2. Die Tätigkeit eines Präventions- und Persönlichkeitstrainers kann diese Voraussetzungen erfüllen.
3. Bei Fehlen eines förmlichen Anerkennungsverfahrens kann jedenfalls dann von einer Einrichtung mit von dem betreffenden Mitgliedstaat anerkannter gleicher Zielsetzung ausgegangen werden, wenn die Einrichtung in der Gesamtheit ihrer unternehmerischen Zielsetzung auf die Erziehung von Kindern und Jugendlichen ausgerichtet ist.

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22.08.2025

Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO)

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 13.8.2025 hat die Finanzverwaltung den AOAE in zahlreichen Teilbereichen aktualisiert, ergänzt und teilweise auch neu gefasst.

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22.08.2025

Bekanntmachung des Musters für die Lohnsteuer-Anmeldung 2026

Bekanntmachung

Mit Bekanntmachung v. 14.8.2025 hat das BMF das Muster für die Lohnsteuer-Anmeldung 2026 auf seine Homepage veröffentlicht.

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22.08.2025

Vorsorgepauschale im Lohnsteuerabzugsverfahren ab 2026

BMF-Schreiben

Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben v. 14.8.2025 die ab 2026 zu beachtenden Regularien bei der Berücksichtigung der Vorsorgepauschale im Lohnsteuerabzugsverfahren umfassend dargestellt.

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22.08.2025

Bekanntgabe des amtlich vorgeschriebenen Datensatzes und der Datensatzbeschreibung für die Übermittlung der Mindeststeuer-Berichte

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 5.8.2025 hat die Finanzverwaltung den amtlich vorgeschriebenen Datensatz und die Datensatzbeschreibung für die Übermittlung der Mindeststeuer-Berichte bekannt gemacht.

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22.08.2025

Allgemeinverfügung der obersten Finanzbehörden der Länder zum Solidaritätszuschlag

Allgemeinverfügung

Mit Allgemeinverfügung v. 4.8.2025 hat die Finanzverwaltung auf die Entwicklung der Rechtsprechung zur Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags reagiert.

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22.08.2025

Zwischenurteil über die verlängerte Festsetzungsfrist wegen Steuerhinterziehung

Kurzbesprechung

Ein Zwischenurteil gemäß § 99 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung über die verlängerte Festsetzungsfrist nach § 169 Abs. 2 Satz 2 Alternative 1 der Abgabenordnung (AO) wegen Steuerhinterziehung nach § 370 AO kann nicht ergehen, wenn Feststellungen über Grund und Höhe des jeweiligen Steueranspruchs und damit zum objektiven und subjektiven Tatbestand der Steuerhinterziehung fehlen.

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22.08.2025

Besteuerungsrecht für Einkünfte eines in Luxemburg angestellten Orchestermusikers im öffentlichen Dienst

Kurzbesprechungen

Der bei einer Körperschaft des öffentlichen Rechts im Großherzogtum Luxemburg angestellte Orchestermusiker ist Künstler im Sinne von Art. 16 Abs. 1 DBA-Luxemburg 2012.

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22.08.2025

Einbringungsgeborene Anteile und verrechenbare Verluste

Kurzbesprechung

1. Bei der Ermittlung des Gewinns aus der Veräußerung einbringungsgeborener Anteile nach § 21 Abs. 1 Satz 1 des Umwandlungssteuergesetzes vom 01.01.1995 (UmwStG 1995) gilt als Anschaffungskosten der Wert, mit dem die Kapitalgesellschaft das bei der Umwandlung eingebrachte Betriebsvermögen ansetzt.
2. Das gilt auch dann, wenn der Wert zu niedrig angesetzt wurde, weil bei der Umwandlung die Zwangsaufstockung nach § 20 Abs. 2 Satz 4 UmwStG 1995 versäumt wurde.
3. Der auf den Umwandlungsstichtag festgestellte verrechenbare Verlust eines Kommanditisten der einbringenden KG im Sinne von § 15a des Einkommensteuergesetzes mindert den Gewinn aus der Veräußerung einbringungsgeborener Anteile nicht.

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22.08.2025

Rückabwicklung einer Anteilsübertragung wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage

Kurzbesprechung

1. Wird die Übertragung eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft durch die Parteien des Kaufvertrags wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage rückgängig gemacht, kann dieses Ereignis steuerlich auf den Zeitpunkt der Veräußerung zurückwirken (Anschluss an Senatsurteil vom 28.10.2009 - IX R 17/09, BFHE 227, 349, BStBl II 2010, 539).
2. Die Umstände, die zur Grundlage des Vertrags geworden sind, müssen sich weder aus dem Vertragswortlaut ergeben noch zeitnah mit Vertragsabschluss gegenüber der Finanzverwaltung offengelegt werden.
3. Ein Steuerpflichtiger, der sich auf den Wegfall der Geschäftsgrundlage beruft, muss darlegen und nachweisen, dass vor oder beim Abschluss des gestörten Rechtsgeschäfts ein Umstand erörtert worden ist, dessen Eintritt nach der gemeinsamen Vorstellung der Vertragspartner derart evident ist, dass mit ihm der Vollzug des Rechtsgeschäfts "steht und fällt".

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20.08.2025

Verschonungsbedarfsprüfung bei einer Familienstiftung

Praktische Fälle des Steuerrechts

Hans Walter Schoor, Steuerberater, Kemmenau

Die Aufgabe eines Gewerbebetriebs gilt als Betriebsveräußerung. Betriebsaufgabegewinne sind damit steuerlich ebenso begünstigt wie Betriebsveräußerungsgewinne. Entsprechendes gilt z.B. auch für die Aufgabe einer freiberuflichen Praxis. Fraglich ist, ob die Steuervergünstigungen auch zum Zuge kommen, wenn der begünstigte Aufgabegewinn in zwei Veranlagungszeiträumen anfällt.

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14.08.2025

Neuregelung der Zuständigkeiten für Stundungen, Erlasse, Niederschlagungen und sonstigen Billigkeitsmaßnahmen

BMF-Erlass

Mit gleich lautenden Erlassen v. 7.8.2025 haben die obersten Finanzbehörden der Länder die Zuständigkeiten für Stundungen, Erlasse, Niederschlagungen und sonstigen Billigkeitsmaßnahmen neu geregelt.

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14.08.2025

Zu den Anforderungen an eine Rechnung im Sinne des § 14c Abs. 2 UStG

Kurzbesprechung

1. Die Anforderungen an eine Rechnung im Sinne des § 14c Abs. 2 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) erfüllt ein Dokument jedenfalls dann, wenn es den Rechnungsaussteller, den (vermeintlichen) Leistungsempfänger, eine Leistungsbeschreibung sowie das Entgelt und Angaben zur gesondert ausgewiesenen Umsatzsteuer enthält (Bestätigung der Rechtsprechung; s. z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs ‑‑BFH‑‑ vom 17.02.2011 - V R 39/09, BFHE 233, 94, BStBl II 2011, 734; vom 21.09.2016 - XI R 4/15, BFHE 255, 340, BStBl II 2021, 106).
2. Auch im Anwendungsbereich des § 14c Abs. 2 UStG sind Bezugnahmen auf andere Dokumente sowie vom Steuerpflichtigen beigebrachte zusätzliche Informationen vom Finanzamt zu berücksichtigen (Anschluss an die BFH-Urteile vom 16.03.2017 - V R 27/16, BFHE 257, 462; vom 26.06.2019 - XI R 5/18, BFHE 266, 67, BStBl II 2023, 521).
3. Ein Dokument, das trotz der in Bezug genommenen ergänzenden Unterlagen mit seinen überflüssigen und widersprüchlichen Angaben bei einem Empfänger den Anschein erweckt, dass über steuerpflichtige Leistungen abgerechnet wird, so dass die Gefahr eines unberechtigten Steuerausweises nicht ausgeschlossen werden kann, ist eine Rechnung im Sinne des § 14c Abs. 2 UStG.

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14.08.2025

AfA nach Wegfall der gewerblichen Prägung einer Personengesellschaft; Änderung wegen eines rückwirkenden Ereignisses

Kurzbesprechung

1. Werden Wirtschaftsgüter einer gewerblich geprägten Personengesellschaft wegen des Wegfalls dieser Prägung in das Privatvermögen überführt und von der nunmehr vermögensverwaltenden Gesellschaft weiterhin zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung genutzt, sind als Bemessungsgrundlage für die Absetzungen für Abnutzungen (AfA) die im Zuge der Ermittlung des Gewinns oder Verlusts aus der Betriebsaufgabe steuerlich erfassten gemeinen Werte dieser Wirtschaftsgüter anzusetzen (Anschluss unter anderem an Senatsurteil vom 22.02.2021 - IX R 13/19).
2. Dies gilt für die AfA in den Folgejahren nach einer Betriebsaufgabe auch dann, wenn bei der Ermittlung des Betriebsaufgabegewinns oder -verlusts ein der Höhe nach unzutreffender gemeiner Wert steuerlich erfasst wurde (entgegen Urteil des Bundesfinanzhofs vom 29.04.1992 - XI R 5/90, BFHE 168, 161, BStBl II 1992, 969).
3. Die finanzgerichtliche Aufhebung eines Bescheids, dem materiell-rechtliche Bindungswirkung für einen anderen Bescheid zukommt, kann ein rückwirkendes Ereignis nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 der Abgabenordnung darstellen.

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14.08.2025

Korrespondierende Bilanzierung und Wertberichtigung von Darlehensforderungen im Sonderbetriebsvermögen

Kurzbesprechung

Der Umstand, dass eine KG gewerblich geprägt ist, steht der Teilwertabschreibung einer wertlosen Darlehensforderung des Gesellschafters gegen die KG vor deren Vollbeendigung nicht entgegen, wenn wegen einer Betriebsaufgabe der KG die Grundsätze korrespondierender Bilanzierung nicht mehr eingreifen.

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14.08.2025

EuGH-Vorlage zum Bestehen eines unionsrechtlichen Anspruchs auf einen Steueranrechnungsvortrag im früheren Körperschaftsteuer-Anrechnungsverfahren

Kurzbesprechung

Können ausländische Steuern nicht nach § 26 Abs. 2 bis 6 KStG 1999 periodenübergreifend auf die deutsche Körperschaftsteuer angerechnet werden, wenn es an einer gesonderten Feststellung der Anrechnungsüberhänge im jeweiligen Veranlagungszeitraum fehlt? Vorabentscheidungsersuchen zum Bestehen eines unionsrechtlichen Anspruchs auf einen Steueranrechnungsvortrag im früheren Körperschaftsteuer-Anrechnungsverfahren.

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12.08.2025

Gesetzliche Regelungen zur Mindestgewinnbesteuerung mit Grundgesetz vereinbar

BVerfG v. 23.7.2025 - 2 BvL 19/14

Die gesetzlichen Regelungen der sog. Mindestgewinnbesteuerung bei der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer sind verfassungsgemäß, soweit Körperschaftsteuersubjekte i.S.d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 KStG bzw. Gesellschaften i.S.d. § 2 Abs. 2 Satz 1 GewStG betroffen sind.

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11.08.2025

Kabinett verlängert Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege

Das Kabinett hat am 6.8.2025 beschlossen, die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege bei Banken, Versicherungen und Wertpapierinstitute auf zehn Jahre zu verlängern. Die Gesetzesänderung soll dazu dienen, Steuerhinterziehung zu bekämpfen und einen wirksamen Steuervollzug zu stärken und etwa Fälle groß angelegter Steuerhinterziehung wie bei Cum/Cum- und Cum/Ex-Geschäften konsequenter verfolgen zu können.

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11.08.2025

Entwurf eines Mindeststeueranpassungsgesetzes

Das BMF hat am 5.8.2025 den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Mindeststeuergesetzes und zur Umsetzung weiterer Maßnahmen vorgelegt, (Mindeststeueranpassungsgesetz - MinStAnpG).

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07.08.2025

Änderung der Neufassung des Umwandlungssteuererlasses

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 1.8.2025 hat die Finanzverwaltung die Neufassung des Umwandlungssteuererlasses (BMF-Schreiben v. 2.1.2025 - IV C 2 - S 1978/00035/ 020/040 (BStBl. I 2025, 92) in Teilbereichen geändert.

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07.08.2025

Anlaufhemmung bei der Festsetzungsfrist für Haftungsbescheide

Kurzbesprechung

1. Aus der Verweisung in § 191 Abs. 3 Satz 1 der Abgabenordnung (AO) folgt, dass die Anlaufhemmung des § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO auch bei der Inanspruchnahme von Haftungsschuldnern anzuwenden ist, wenn der Haftungsschuldner aufgrund gesetzlicher Pflichten (§§ 34, 35 AO) Steuererklärungen oder Steueranmeldungen für einen Vertretenen abzugeben hat.
2. Nach Aufhebung eines vorangegangenen Haftungsbescheids bestehen Einschränkungen für den Neuerlass eines Haftungsbescheids nach § 130 Abs. 2 AO beziehungsweise nach den Grundsätzen von Treu und Glauben insoweit nicht, als der aufgehobene und der erneute Haftungsbescheid nicht denselben Sachverhalt betreffen. Das ist insbesondere der Fall, wenn die Inanspruchnahme auf einer anderen Haftungsnorm beruht.
3. Hat der Bundesfinanzhof die Revision nur wegen eines selbständig anfechtbaren Teils des Urteils des Finanzgerichts zugelassen, ist eine Anschlussrevision hinsichtlich eines anderen Teils unzulässig.

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07.08.2025

Keine Änderung zu Lasten des Steuerpflichtigen bei Vorläufigkeit nach § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AO

Kurzbesprechung

Ein nach § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 der Abgabenordnung (AO) für vorläufig erklärter Steuerbescheid kann nicht gemäß § 165 Abs. 2 AO zu Lasten des Steuerpflichtigen geändert werden.

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