Steuerrecht

Das müssen Sie im Steuerrecht wissen! Aktuelle Urteile und Beschlüsse in Kurzfassungen, BMF-Schreiben sowie Informationen über Gesetzgebungsvorhaben.

Online-Dossier: Die Reform der Grundsteuer
Nachdem das BVerfG das System der grundsteuerlichen Bewertung für verfassungswidrig erklärt hatte, erließ der Bundesgesetzgeber ein aus drei Gesetzen bestehendes Paket, um die Vorgaben umzusetzen. Die auf Grundlage der neuen Werte errechnete Grundsteuer ist ab 1.1.2025 zu zahlen. 

Mit diesem Online-Dossier geben wir Ihnen fortlaufend einen Überblick über die aktuellen rechtlichen Diskussionen in Sachen Reform der Grundsteuer. 

Online-Dossier: Kryptowährung – Blockchain – Smart Contract – NFT
Distributed Ledger Technologies (DLT) sind längst kein Novum mehr. Dabei hat der globale Erfolg der Kryptowährung „Bitcoin“ der Variante der Blockchain einen erhöhten Bekanntheitsgrad verschafft. Es mangelt allerdings (noch) an flächendeckendem Einsatz derartiger Technologien – jedenfalls im Rechtsverkehr, obwohl sich diese etwa auch für die Abgabe rechtsgeschäftlicher Erklärungen oder automatische Vertragsschlüsse eignen. Immerhin gibt es zur auf Blockchain basierenden Kryptowährung „Bitcoin“ schon erste Rechtsprechung. 

Mit diesem Online-Dossier geben wir Ihnen fortlaufend einen Überblick über die aktuellen rechtlichen Diskussionen in Sachen Kryptowährung & Co.

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12.04.2022

Zur Qualifikation von Veräußerungsgewinnen

FG Düsseldorf v. 26.1.2022 - 2 K 2668/19 E

Der Freibetrag und der ermäßigte Steuersatz nach §§ 16, 34 EStG gelten nicht für einen Veräußerungsgewinn aus einer im Privatvermögen gehaltenen 100-prozentigen Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft.

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07.04.2022

Alle weiteren zuletzt veröffentlichten BMF-Schreiben

BMF-Schreiben

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat in der letzten Woche zahlreiche Schreiben veröffentlicht. Wir haben alle, die von uns noch nicht publiziert worden sind, für Sie kurz zusammengefasst.

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07.04.2022

Gesonderte Feststellung des steuerlichen Einlagekontos (§ 27 Abs. 2 KStG)

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 4.4.2022 hat die Finanzverwaltung das BMF-Schreiben vom 28. Januar 2019, BStBl I 2019, 97 an die Grundsätze des BFH-Urteils vom 30. September 2020 (wird amtlich veröffentlicht) angepasst.

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07.04.2022

Anrechnung von Quellensteuer, die auf Ausschüttungen von chinesischen Aktien erhoben wird, auf die deutsche Kapitalertragsteuer nach § 43a Absatz 3 EStG

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 31.3.2022 hat die Finanzverwaltung zur Anrechnung von Quellensteuer, die auf Ausschüttungen von chinesischen Aktien erhoben wird, auf die deutsche Kapitalertragsteuer nach § 43a Absatz 3 EStG Stellung genommen.

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07.04.2022

Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine durch Vermietungsgenossenschaften und Vermietungsvereine i.S.d. § 5 Abs. 1 Nr. 10 KStG

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 31.3.2022 hat die Finanzverwaltung zur steuerlichen Behandlung von Einnahmen aus der Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine durch Vermietungsgenossenschaften und Vermietungsvereine im Sinne des § 5 Absatz 1 Nummer 10 des KStG Stellung genommen.

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07.04.2022

Weitere Verlängerung der Erklärungsfristen für den Besteuerungszeitraum 2020 durch das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 1.4.2022 hat die Finanzverwaltung auf eine erneute Verlängerung der Erklärungsfristen für den Besteuerungszeitraum 2020 hingewiesen.

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07.04.2022

Erwerb durch Zwischenberechtigte eines anglo-amerikanischen Trusts

Kurzbesprechung

Zwischenberechtigter einer ausländischen Vermögensmasse i.S. des § 7 Abs. 1 Nr. 9 Satz 2 Halbsatz 2 ErbStG ist, wer unabhängig von einem konkreten Ausschüttungsbeschluss über dingliche Rechte oder schuldrechtliche Ansprüche in Bezug auf Vermögen oder Erträge der Vermögensmasse verfügt. Die Ermittlung ausländischen Rechts, dem die Vermögensmasse unterliegt, ist Aufgabe des FG als Tatsacheninstanz. In welchem Umfang das FG das ausländische Recht ermittelt, steht in seinem pflichtgemäßen Ermessen und ist von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls abhängig; der Vortrag der Beteiligten ist zu berücksichtigen. Bei Ausschüttungen aus einer ausländischen Vermögensmasse obliegt es dem Empfänger, die Tatsachen darzulegen und gegebenenfalls die erforderlichen Beweismittel dafür zu beschaffen, dass ihm nach Maßgabe des einschlägigen Rechts kein Anspruch auf die Ausschüttung zugestanden habe.

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07.04.2022

Vermögen eines anglo-amerikanischen Trusts als Nachlassvermögen des Errichters

Kurzbesprechung

1. Hat sich der Errichter einer ausländischen Vermögensmasse solche umfassenden Herrschaftsbefugnisse über das Vermögen vorbehalten, dass die Vermögensmasse ihm gegenüber darüber nicht tatsächlich und frei verfügen kann, bleibt dieses Vermögen solches des Errichters.
2. Die Ermittlung ausländischen Rechts, dem die Vermögensmasse unterliegt, ist Aufgabe des FG als Tatsacheninstanz. In welchem Umfang das FG das ausländische Recht ermittelt, steht in seinem pflichtgemäßen Ermessen und ist von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls abhängig; der Vortrag der Beteiligten ist zu berücksichtigen.

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07.04.2022

Erbfall nach italienischem Recht

Kurzbesprechung

Erwirbt ein inländischer Erbe nach italienischem Erbrecht, entsteht inländische Erbschaftsteuer mit dem Zeitpunkt des Todes des Erblassers und nicht erst mit der nach italienischem Recht notwendigen Annahme der Erbschaft durch den Erben.

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07.04.2022

Ergänzungsbilanzgewinn als selbständig anfechtbare Besteuerungsgrundlage

Kurzbesprechung

1. Der Ergänzungsbilanzgewinn, der mitunternehmerbezogen den laufenden Gesamthandsgewinn korrigiert, ist eine gesondert festzustellende und selbständig anfechtbare Besteuerungsgrundlage. Eine eigene Klagebefugnis des Mitunternehmers hiergegen besteht nach § 48 Abs. 1 Nr. 5 FGO aber nur dann, wenn dieser Gewinn allein aus den Mitunternehmer betreffenden Gründen streitig ist.
2. Die Möglichkeit der Rechtsverletzung als Voraussetzung der Zulässigkeit einer Anfechtungsklage ist schon dann gegeben, wenn der Kläger geltend macht, der unmittelbar erstrebte steuerrechtliche Nachteil sei mit einem mittelbaren steuerrechtlichen Vorteil in einem anderen Verwaltungsakt steuerrechtlich verknüpft.
3. Es ist zweifelhaft, ob aus § 6b EStG eine Befugnis zu gestuften Verwaltungsverfahren bei rechtsträgerübergreifender Übertragung stiller Reserven abgeleitet werden kann. In dem Besteuerungsverfahren für den reinvestierenden Betrieb ist nicht mit Bindungswirkung für das Besteuerungsverfahren des veräußernden Betriebs zu entscheiden, ob dort die Veräußerung eines Wirtschaftsguts erst nach dem 31.12.2001 erfolgt und deshalb die gesellschafterbezogene Betrachtung des § 6b EStG anzuwenden ist.

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07.04.2022

Unterhaltsaufwendungen an in Deutschland geduldete Angehörige

Kurzbesprechung

Unterhaltsleistungen an in Deutschland (lediglich) geduldete (= Aussetzung der Abschiebung), nicht unterhaltsberechtigte Angehörige sind weder nach § 33a EStG noch nach § 33 EStG als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen. Dies gilt auch dann, wenn sich der Steuerpflichtige gemäß § 68 AufenthG gegenüber der Ausländerbehörde/Auslandsvertretung verpflichtet hat, die Kosten für den Lebensunterhalt seiner Angehörigen zu tragen.

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05.04.2022

Niedersächsisches FG hält Abgeltungsteuer für verfassungswidrig

Niedersächsisches FG v. 18.3.2022 - 7 K 120/21

Das Niedersächsische FG hält die Vorschriften über die Abgeltungsteuer in § 32d Abs. 1 EStG i.V.m. § 43 Abs. 5 EStG für mit dem Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG nicht vereinbar. Es hat sie daher dem BVerfG zur Prüfung vorgelegt.

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01.04.2022

Steuerbarkeit von Vergleichszahlungen einer Bank wegen vermeintlich fehlerhafter Anlageberatung

FG Hamburg v. 8.12.2021, 2 K 53/19

Nimmt ein Mitunternehmer seine Bank wegen diverser Pflichtverletzungen aus einem Anlagevertrag in Anspruch und verpflichtet sich die Bank zum Ersatz des Schadens, welcher dem Mitunternehmer durch die von der Bank angeratene Beteiligung an einer Kommanditgesellschaft entstanden ist, so führt dies zu einem laufenden Sonderbetriebsgewinn nach § 15 EStG, wenn die Kommanditbeteiligung beim Kläger verbleibt.

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31.03.2022

Public-Private-Partnerships (PPP) im Bundesfernstraßenbau

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 30.3.2022 hat das BMF zu den umsatzsteuerrechtlichen Folgen Stellung genommen und das BMF-Schreiben v. 3.2.2005, BStBl. I 2005, 414 aktualisiert.

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31.03.2022

Unternehmereigenschaft von Aufsichtsratsmitgliedern

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 29.3.2022 hat die Finanzverwaltung weitere Fragen zum BMF-Schreiben vom 8.7.2021 (BStBl I S. 919) geklärt.

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31.03.2022

Vorläufige Steuerfestsetzung im Hinblick auf anhängige Musterverfahren (§ 165 Absatz 1 Satz 2 AO)

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 28.3.2022 hat die Finanzverwaltung ihren Vorläufigkeitskatalog erneut geändert.

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31.03.2022

Neunte Verlängerung der Konsultationsvereinbarung zwischen Deutschland und Belgien vom 6.5.2020 in Sachen Grenzpendler

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 25.3.2022 hat die Finanzverwaltung die neunte Verlängerung der Konsultationsvereinbarung bekannt gegeben.

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31.03.2022

Verständigungsvereinbarung zwischen Deutschland und Luxemburg vom 22.3.2022 zur Besteuerung von Grenzpendlern

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 25.3.2022 hat die Finanzverwaltung die einvernehmliche Kündigung der Verständigungsvereinbarung vom 7.10.2020 zum 30.6.2022 mitgeteilt.

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31.03.2022

Unterbrechung der Zahlungsverjährung durch eine BZSt-Online-Anfrage

Kurzbesprechung

Die für eine Verjährungsunterbrechung nach § 231 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 AO erforderliche Außenwirkung liegt auch dann vor, wenn die Finanzbehörde durch eine BZSt-Online-Anfrage direkt auf die IdNr.-Datenbank zugreift. Zuständigkeitsmängel hindern die Unterbrechungswirkung einer Ermittlungsmaßnahme nicht. Ob die Finanzbehörde, welche die Maßnahme durchgeführt hat, örtlich zuständig war, hat keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der Maßnahme in Bezug auf die Verjährungsunterbrechung.

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31.03.2022

Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen im Anwendungsbereich des § 23 HO - RhPf

Kurzbesprechung

1. Versorgungsleistungen können --unter bestimmten weiteren Voraussetzungen-- auch dann abziehbar sein, wenn der Erblasser sie dem Vermögensübernehmer in einer letztwilligen Verfügung auferlegt hat. Sind in der letztwilligen Verfügung keine Versorgungsleistungen bezeichnet, wird dies im Anwendungsbereich des § 23 HO - RhPf auch mit ertragsteuerrechtlicher Wirkung durch den aus dieser Norm folgenden gesetzlichen Anspruch auf Versorgungsleistungen ersetzt.
2. Eine die Höhe der Versorgungsleistungen konkretisierende nachträgliche vertragliche Vereinbarung zwischen den Erben oder sonstigen Begünstigten muss den Vorgaben des § 23 Abs. 3 HO - RhPf entsprechen, wenn die Leistungen als Sonderausgaben abziehbar sein sollen. Falls die Parteien Leistungen in einer Höhe vereinbaren wollen, die nicht aus § 23 HO - RhPf abgeleitet werden könnte, müssen sie dies bereits im Übergabevertrag oder in der letztwilligen Verfügung regeln, wenn sie die einkommensteuerrechtliche Anerkennung erreichen wollen.
3. Beruhen der Vermögensübergang und die Verpflichtung zur Erbringung von Versorgungsleistungen auf einer letztwilligen Verfügung, kommt es für die Anwendung der Übergangsregelung des § 52 Abs. 23g EStG nicht auf den Zeitpunkt der Errichtung der letztwilligen Verfügung, sondern auf den des Erbfalls an.

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31.03.2022

Übertragung des Kinderfreibetrags bei in nichtehelicher Lebensgemeinschaft lebenden Elternteilen

Kurzbesprechung

1. Bei einer funktionierenden nichtehelichen Lebensgemeinschaft kann im Hinblick auf die Übertragung des Kinderfreibetrags nach § 32 Abs. 6 Satz 6 EStG grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass die tatsächliche Verteilung der Unterhaltsleistungen zwischen den Elternteilen für im Haushalt lebende minderjährige Kinder (in Form von Natural-, Bar- und Betreuungsunterhalt) dem Willen des allein sorgeberechtigten Elternteils oder der gemeinsam sorgeberechtigten Elternteile entspricht.
2. Leben nicht miteinander verheiratete Eltern zusammen mit einem gemeinsamen minderjährigen Kind in einem gemeinsamen Haushalt, kann nicht allein deshalb, weil ein betreuender Elternteil keinen oder nur einen geringen Beitrag zum (gemeinsamen) Haushaltseinkommen leistet, davon ausgegangen werden, dass dieser Elternteil i.S. des § 32 Abs. 6 Satz 6 Alternative 1 EStG seiner Unterhaltspflicht nicht im Wesentlichen nachkommt.
3. Eine fehlende Unterhaltspflicht mangels Leistungsfähigkeit i.S. des § 32 Abs. 6 Satz 6 Alternative 2 EStG kann nicht allein daraus abgeleitet werden, dass ein Elternteil ein im gemeinsamen Haushalt lebendes minderjähriges Kind überwiegend betreut und keine oder nur geringe Beiträge zum (gemeinsamen) Haushaltseinkommen leistet.

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25.03.2022

Häusliches Arbeitszimmer muss für die Tätigkeit nicht erforderlich sein

BFH v. 3.4.2019 - VI R 46/17

Der Begriff des häuslichen Arbeitszimmers setzt voraus, dass der jeweilige Raum ausschließlich oder nahezu ausschließlich für betriebliche/berufliche Zwecke genutzt wird. Unerheblich ist, ob ein häusliches Arbeitszimmer für die Tätigkeit erforderlich ist. Für die Abzugsfähigkeit von Aufwendungen genügt die Veranlassung durch die Einkünfteerzielung.

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24.03.2022

Alle weiteren am 24.3.2022 veröffentlichten Entscheidungen des BFH

Hier finden Sie die Leitsätze der weiteren am Donnerstag veröffentlichten Entscheidungen des BFH. Mit den Auswirkungen und Konsequenzen setzen sich die Autoren unserer steuerrechtlichen Zeitschriften vertiefend auseinander.

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24.03.2022

Steuerfreie Leistungen der Verfahrenspfleger

Kurzbesprechung

Die nach §§ 276, 317 FamFG gerichtlich bestellten Verfahrenspfleger für Betreuungs- und Unterbringungssachen können sich auf die unionsrechtliche Steuerbefreiung nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL berufen.

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24.03.2022

Zur Zurechnung eines aus einer Sperrfristverletzung gemäß § 16 Abs. 3 Satz 3 EStG resultierenden Gewinns

Kurzbesprechung

Ein Gewinn i.S. des § 16 Abs. 3 Satz 3 EStG, den ein Realteiler erzielt, weil er seinen Betrieb, in den er die im Rahmen der Realteilung übernommenen wesentlichen Betriebsgrundlagen zum Buchwert übertragen hat, innerhalb der Sperrfrist veräußert, ist gemäß § 16 Abs. 3 Satz 8 EStG allein diesem Realteiler zuzurechnen.

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24.03.2022

Steuerermäßigung nach § 34 EStG für zusammengeballte Überstundenvergütungen

Kurzbesprechung

Nachgezahlte Überstundenvergütungen, die für einen Zeitraum von mehr als zwölf Monaten veranlagungszeitraumübergreifend geleistet werden, sind mit einem ermäßigten Steuersatz zu besteuern sind.

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24.03.2022

Häusliches Arbeitszimmer muss für die Tätigkeit nicht erforderlich sein

Kurzbesprechungen

Der Abzug von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer setzt nicht voraus, dass das Arbeitszimmer für die Tätigkeit des Steuerpflichtigen erforderlich ist. Wird der Raum ausschließlich oder nahezu ausschließlich für betriebliche/berufliche Zwecke genutzt, genügt das für den Abzug.

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24.03.2022

Steuerliche Förderung der betrieblichen Altersversorgung

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 18.3.2022 hat die Finanzverwaltung das Grundsatzschreiben v. 12. 8. 2021 - IV C 5 - S 2333/19/10008 :017, DOK 2021/0770982 (BStBl I 2021, 1050) in Teilbereichen aktualisiert.

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24.03.2022

Kosten für sog. "Ortho-Training" stellen keine außergewöhnlichen Belastungen dar

FG Münster v. 17.1.2022, 9 K 1471/20 E

Bei Mitgliedsbeiträgen für ein Fitnessstudio mit "Ortho-Training" sowie die mit den Fitnessstudiobesuchen zusammenhängenden Fahrtkosten handelt es sich nicht um unmittelbare Krankheitskosten, sondern um Kosten für vorbeugende oder allgemein gesundheitsfördernde Maßnahmen, die zu den nicht abziehbaren Kosten der Lebensführung nach § 12 Nr. 1 EStG gehören. Die amtsärztliche Bescheinigung über die medizinische Notwendigkeit eines angeleiteten Muskeltrainings stellt keine konkrete Einzelverordnung dar.

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17.03.2022

Alle weiteren am 17.3.2022 veröffentlichten Entscheidungen des BFH

Hier finden Sie die Leitsätze der weiteren am Donnerstag veröffentlichten Entscheidungen des BFH. Mit den Auswirkungen und Konsequenzen setzen sich die Autoren unserer steuerrechtlichen Zeitschriften vertiefend auseinander.

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17.03.2022

Umsatzsteuerpflicht eines Sportvereins bei Zuschüssen einer Gemeinde zur Bewirtschaftung der selbstgenutzten Sportanlage

Kurzbesprechung

Zahlungen einer Gemeinde an einen Sportverein im Zusammenhang mit der Bewirtschaftung einer zur langfristigen Eigennutzung überlassenen Sportanlage, die es dem Sportverein ermöglichen sollen, sein Sportangebot aufrechtzuerhalten, können nicht umsatzsteuerbare (echte) Zuschüsse für die Tätigkeit des Sportvereins darstellen.

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17.03.2022

Vorsteuerabzug einer Gemeinde im Rahmen ihrer wirtschaftl. Tätigkeit - Errichtung einer Touristenattraktion

Kurzbesprechung

Der Vorsteuerabzug aus Eingangsrechnungen für Leistungen im Zuge der Erstellung einer kostenlos nutzbaren Touristenattraktion (hier: Hängeseilbrücke) kann dann in Betracht kommen, wenn die Eingangsleistungen in einem unmittelbaren Zusammenhang mit einer entgeltlichen Leistung (hier: Parkraumbewirtschaftung) stehen.

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17.03.2022

Steuerfreistellung des Gewinns aus der Veräußerung eines mit einem "Gartenhaus" bebauten Grundstücks

Kurzbesprechung

Eine die Steuerbarkeit des Veräußerungsgewinns ausschließende Nutzung zu eigenen Wohnzwecken i.S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG liegt auch dann vor, wenn der Steuerpflichtige ein Grundstück, das mit einem "Gartenhaus" bebaut ist, welches nach seiner Beschaffenheit dazu bestimmt und geeignet ist, Menschen auf Dauer Aufenthalt und Unterkunft zu gewähren, bau­rechtswidrig dauerhaft bewohnt.

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17.03.2022

Sog. Cum-Ex-Geschäfte: Kein Übergang des wirtschaftlichen Eigentums beim Handel mit Aktien

Kurzbesprechung

1. Einen Anspruch auf Erstattung von Abzugsteuer (Kapitalertragsteuer/Solidaritätszuschlag) gemäß § 50d Abs. 1 Satz 2 EStG hat ein US-amerikanischer Pensionsfonds i.S. des Art. 10 Abs. 3 Buchst. b DBA-USA 1998/2008 nur dann, wenn er nach Maßgabe nationalen Steuerrechts Gläubiger der Kapitalerträge ist und die Abzugsteuer "einbehalten und abgeführt" worden ist. Gläubiger der Kapitalerträge ist die Person, die die Einkünfte aus Kapitalvermögen (als Dividenden i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 EStG oder als Dividendenkompensationszahlungen i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 4 EStG) erzielt (§ 20 Abs. 5 EStG). Dies ist die Person, der die Anteile an dem Kapitalvermögen im Zeitpunkt des Gewinnverteilungsbeschlusses (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 EStG) oder des Zuflusses der Dividendenkompensationszahlung (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 4 EStG) nach § 39 Abs. 1 AO zivilrechtlich oder - wenn ein anderer als der Eigentümer die tatsächliche Herrschaft über die Anteile hat - nach § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 AO wirtschaftlich zuzurechnen sind.
2. Wirtschaftliches Eigentum über die Anteile wird bei sog. Cum/Ex-Geschäften nicht erworben, wenn der Erwerb der Aktien Teil eines modellhaft aufgelegten Gesamtvertragskonzepts ist, nach welchem der zivilrechtliche Erwerber die wesentlichen mit einem Aktienerwerb verbundenen Rechte weder ausüben kann noch nach der gestalterischen Konzeption soll, er vielmehr nur die Funktion hat, seine (aufgrund Abkommensrechts gestaltungsermöglichende) Rechtsform in den Geschäftsablauf einzubringen und angesichts der umfassenden Kontrolle jedes Geschäftsdetails durch Dritte lediglich als "passiver Teilnehmer" ("Transaktionsvehikel") im Geschäftsablauf anzusehen ist. Ob sich die maßgebenden Transaktionen "außerbörslich" (Erwerb von sog. Single Stock Futures mit nachfolgender Abwicklung über die Eurex Clearing AG) oder "börslich" (im Rahmen sog. Schlussauktionen) abgespielt haben, ist insoweit ohne Bedeutung.

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17.03.2022

Cum-Ex-Geschäfte: Übergang des wirtschaftlichen Eigentums beim Handel mit Aktien

BFH v. 2.2.2022 - I R 22/20

Der BFH hat vorliegend über sog. Cum-Ex-Aktiengeschäfte entschieden. Er erteilt einem "Geschäftskonzept" eine Absage, das Unsicherheiten bei der eindeutigen wirtschaftlichen Zuordnung von Aktien in der Weise "nutzen" wollte, dass eine einmal einbehaltene Abzugsteuer vom Fiskus möglicherweise zweifach oder sogar mehrfach angerechnet oder ausgezahlt wird.

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16.03.2022

Konsequenzen des Austritts des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der EU i.V.m. Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 15.3.2022 hat die Finanzverwaltung die Konsequenzen des Austritts des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union im Zusammenhang mit Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr dokumentiert.

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16.03.2022

Merkblatt zur Umsatzsteuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 15.3.2022 hat die Finanzverwaltung das Merkblatt zur Umsatzsteuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr und das Vordruckmuster "Ausfuhr-und Abnehmerbescheinigungen für Umsatzsteuerzwecke bei Ausfuhren im nichtkommerziellen Reiseverkehr" veröffentlicht.

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16.03.2022

Anwendung von BMF-Schreiben und gleich lautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 11.3.2022 hat die Finanzverwaltung die Anwendung von BMF-Schreiben, die bis zum 10.3.2022 ergangen sind, erläutert. Das Schreiben nimmt Bezug auf das BMF-Schreiben vom 18.3.2021 -IV A 2 -0 2000/20/10001 :001 -DOK 2021/0219490 -(BStBl I S. 390).

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15.03.2022

Abgrenzung zwischen Geldleistung und Sachbezug

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 15.3.2022 hat die Finanzverwaltung zur Anwendung der Regelungen des § 8 Absatz 1 Satz 2 und 3 und Absatz 2 Satz 11 zweiter Halbsatz Einkommensteuergesetz (EStG) Stellung genommen.

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15.03.2022

Umsatzsteuervergünstigungen auf Grund des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 11.3.2022 hat die Finanzverwaltung die Liste der amtlichen Beschaffungsstellen nach dem Stand vom 1.1.2022 bekannt gegeben.

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10.03.2022

Ermittlung des Jahreswertes eines Nutzungsvorteils aus einem zinslosen Darlehen

FG Düsseldorf v. 26.1.2022 - 4 K 272/21 Erb

Es bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken hinsichtlich der Anwendung des Regelzinssatzes i. H. v. 5,5 % gem. § 15 Abs. 1 BewG zur Ermittlung des Jahreswertes eines Nutzungsvorteils aus einem zinslosen Darlehen.

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10.03.2022

Alle weiteren am 10.3.2022 veröffentlichten Entscheidungen des BFH

Hier finden Sie die Leitsätze der weiteren am Donnerstag veröffentlichten Entscheidungen des BFH. Mit den Auswirkungen und Konsequenzen setzen sich die Autoren unserer steuerrechtlichen Zeitschriften vertiefend auseinander.

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10.03.2022

Zur Differenzbesteuerung der Art. 311 ff. MwStSystRL - Vorlage an den EuGH

Kurzbesprechung

Dem EuGH werden folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:

Ist unter Umständen wie denen des Ausgangsverfahrens, in denen sich ein Steuerpflichtiger aufgrund des EuGH-Urteils Mensing vom 29.11.2018 - C 264/17 (EU:C:2018:968) darauf beruft, dass auch die Lieferung von Kunstgegenständen, die er zuvor im Rahmen einer steuerbefreiten innergemeinschaftlichen Lieferung vom Urheber (oder dessen Rechtsnachfolgern) erworben hat, unter die Differenzbesteuerung der Art. 311 ff. MwStSystRL fällt, nach Rz 49 dieses Urteils die Bemessungsgrundlage ausschließlich nach Unionsrecht zu bestimmen, so dass die Auslegung einer Vorschrift des nationalen Rechts (hier: § 25a Abs. 3 Satz 3 UStG), dass die auf den innergemeinschaftlichen Erwerb entfallende Steuer nicht zur Bemessungsgrundlage gehört, durch das letztinstanzliche nationale Gericht nicht zulässig ist?
Falls die Frage 1 bejaht wird: Sind die Art. 311 ff. MwStSystRL dahingehend zu verstehen, dass bei Anwendung der Differenzbesteuerung auf Lieferungen von Kunstgegenständen, die zuvor vom Urheber (oder dessen Rechtsnachfolgern) innergemeinschaftlich erworben wurden, die auf den innergemeinschaftlichen Erwerb entfallende Steuer die Handelsspanne (Marge) mindert, oder liegt insoweit eine planwidrige Lücke des Unionsrechts vor, die nicht von der Rechtsprechung im Wege der Rechtsfortbildung, sondern nur vom Richtliniengeber geschlossen werden darf?.

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10.03.2022

Rechtsprechungsänderung: Schwimmunterricht ist umsatzsteuerpflichtig

Kurzbesprechung

Der Begriff "Schul- und Hochschulunterricht" i.S. von Art. 132 Abs. 1 Buchst. i und j MwStSystRL umfasst nicht den von einer Schwimmschule erteilten Schwimmunterricht (Änderung der BFH-Rechtsprechung, Folgeentscheidung zum EuGH-Urteil Dubrovin & Tröger ‑ Aquatics vom 21.10.2021 ‑ C‑373/19).

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10.03.2022

Veräußerung von Anteilen aus einer Wandelanleihe

Kurzbesprechung

Hat ein Finanzunternehmen eine Wandelanleihe in der Absicht erworben, einen kurzfristigen Eigenhandelserfolg zu erzielen, und veräußert es die im Zuge der Wandlung erhaltenen Aktien, erfüllt dies den Tatbestand des § 8b Abs. 7 Satz 2 KStG.

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10.03.2022

Steuerpflicht des Arbeitslohns aus einer Tätigkeit für die ISAF

Kurzbesprechung

Der für eine Tätigkeit als International Civilian Consultant bei der ISAF in Afghanistan gezahlte Arbeitslohn unterliegt der Einkommensteuer. Aus völkerrechtlichen Vereinbarungen ergibt sich kein Anspruch auf eine Steuerbefreiung.

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10.03.2022

Zur Frage der Zuständigkeitskonzentration für den Erlass von Feststellungsbescheiden nach § 18 AStG

FG Münster v. 11.2.2022, 2 V 1478/21 F

§ 12 Nr. 3 FA-ZVO verstößt nicht gegen Art. 31 GG. Diese Norm beruht auf der bundesrechtlichen Verordnungsermächtigungsgrundlage des § 17 Abs. 2 Satz 3 FVG. Ein Widerspruch zu § 18 Abs. 2 AStG scheitert bereits daran, dass diese Norm (nur) die örtliche Zuständigkeit regelt. Zuständigkeitskonzentrationen führen dazu, dass das bisher zuständige Finanzamt die sachliche Zuständigkeit für bestimmte Aufgaben verliert, das zentral zuständige Finanzamt wird für die übertragene Aufgabe sachlich und in seinem Bezirk zugleich örtlich zuständig.

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03.03.2022

Alle weiteren am 3.3.2022 veröffentlichten Entscheidungen des BFH

Hier finden Sie die Leitsätze der weiteren am Donnerstag veröffentlichten Entscheidungen des BFH. Mit den Auswirkungen und Konsequenzen setzen sich die Autoren unserer steuerrechtlichen Zeitschriften vertiefend auseinander.

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03.03.2022

Wirtschaftliches Eigentum und Bilanzierung bei Wertpapierdarlehen - Berechnung des Minderungsbetrags nach § 20 Abs. 2 Satz 2 KStG

Kurzbesprechung

1. Trägt bei einem Wertpapierdarlehen der Darlehensnehmer die Kurschancen und -risiken der überlassenen Wertpapiere, so spricht dies gegen einen Verbleib des wirtschaftlichen Eigentums beim Darlehensgeber (Abgrenzung zum Senatsurteil vom 18.08.2015 - I R 88/13, BFHE 251, 190, BStBl II 2016, 961).
2. Die an die Stelle der darlehensweise ausgereichten Wertpapiere getretene Rückübertragungsforderung ist vom Darlehensgeber erfolgsneutral mit dem Buchwert der Wertpapiere zu aktivieren. Teilwertabschreibungen auf die Rückübertragungsforderung sind nicht gemäß § 8b Abs. 3 Satz 3 KStG außerbilanziell zu neutralisieren.
3. Zur Frage des Missbrauchs rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit Wertpapierdarlehensgeschäften eines Versicherungsunternehmens.
4. Bei der Berechnung des Minderungsbetrags nach § 20 Abs. 2 Satz 2 KStG sind Renten-Deckungsrückstellungen i.S. von § 341g Abs. 5 HGB einzubeziehen. Im Rahmen der Ablaufverprobung zur Ermittlung des Minderungsbetrags sind die Renten-Deckungsrückstellungen nach den für steuerliche Zwecke anzuwendenden Regeln zu bewerten; etwaige Nachreservierungen aufgrund veränderter Daten zur Lebenserwartung sind nicht zu eliminieren.
5. In die aufgrund einer im Jahr 2005 durchgeführten Rückgabe von Fondsanteilen vorzunehmende Ermittlung des besitzzeitanteiligen Anleger-Aktiengewinns gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 InvStG 2004 gehen ggf. auch Verluste aus Veräußerungen von Aktien ein, die sich auf Ebene des Fonds vor Inkrafttreten des InvStG 2004 (hier: im Jahr 2002) realisiert haben. Dies ist unter dem Aspekt des rechtsstaatlichen Vertrauensschutzes unbedenklich.

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03.03.2022

Zur Frage einer (passiven) Entstrickung durch Umsetzung des AOA in § 1 Abs. 5 AStG: Zuordnung von Wirtschaftsgütern bei sog. personallosen Betriebsstätten

Kurzbesprechung

1. § 1 Abs. 5 Satz 3 AStG lässt sich bei summarischer Prüfung nicht entnehmen, dass außerhalb des Anwendungsbereiches des § 1 AStG und insbesondere für die allgemeine Gewinnermittlung nach §§ 4 ff. EStG eine Veranlassungsprüfung (allein) nach den in den jeweiligen Unternehmensteilen ausgeübten Personalfunktionen vorzunehmen wäre (entgegen BMF-Schr. v. 22.12.2016, BStBl I 2017, 182, Rz 451).
2. Auch wenn der bisherigen Senatsrechtsprechung bei der Zuordnung von Wirtschaftsgütern zu einer Betriebsstätte eine funktionsgetragene Betrachtungsweise zugrunde liegt, ist ihr jedenfalls nicht zu entnehmen, dass allein die Personalfunktion als maßgebender Zuordnungsparameter anzusehen ist (entgegen BMF-Schr. v. 26.9.2014, BStBl I 2014, 1258, Tz. 2.2.4.1).
3. Bei Betriebsstätten ohne maßgebliche Personalfunktion ist eine nutzungsbe­zogene Zuordnung von materiellen Wirtschaftsgütern nicht ausgeschlossen (BMF-Schr. v. 17.12.2019, BStBl I 2020, 84).

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03.03.2022

Einkommensteuerliche Berücksichtigung von Zahlungen zur Wiederauffüllung einer Rentenanwartschaft

Kurzbesprechung

1. Leistet der Steuerpflichtige nach der Scheidung eine Zahlung, mit der er seine infolge des Versorgungsausgleichs geminderte Rentenanwartschaft wiederauffüllt, um den Zufluss seiner Alterseinkünfte in ungeschmälerter Höhe zu sichern, so handelt es sich ihrer Rechtsnatur nach um vorweggenommene Werbungskosten.
2. Die Wiederauffüllungszahlung kann jedoch nur als Sonderausgabe abgezogen werden, wenn sie als Beitrag i.S. des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG anzusehen ist.
3. Unabhängig von der Verwendung des Beitragsbegriffs im Recht des jeweili­gen Versorgungssystems ist bei der Frage, ob eine Zahlung in den Anwendungsbereich des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG fällt, stets die einkommensteuerrechtliche Qualifizierung entscheidend.
4. Im Hinblick auf (spätere) Leibrenten und andere Leistungen, die von einer Einrichtung der Basisversorgung erbracht werden, unterscheidet das EStG ausschließlich zwischen der Ebene der Beiträge (vgl. § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG) und der Ebene der Leistungen (vgl. § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG). Daher stellt jede im jeweiligen Versor­gungssystem vorgesehene Geldleistung des Steuerpflichtigen, die an eine in § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG genannte Einrichtung für Zwecke der Basisversorgung erbracht wird, einen Beitrag im Sinne dieser Vorschrift dar.

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03.03.2022

Zur steuerlichen Anerkennung einer Innengesellschaft bürgerlichen Rechts

Kurzbesprechung

1. Ein zwischen dem Angehörigen eines freien Berufs und seinem minderjähri­gen Kind zivilrechtlich wirksam geschlossenes, als stille Gesellschaft bezeich­netes Gesellschaftsverhältnis führt ‑‑da es an einem Handelsgewerbe i.S. des § 230 HGB fehlt‑‑ zur Entstehung einer Innengesellschaft bürgerlichen Rechts, die einer stillen Gesellschaft einkommensteuerlich gleichsteht.
2. Eine solche Innengesellschaft bürgerlichen Rechts zwischen nahen Angehö­rigen kann steuerlich auch dann anerkannt werden, wenn die Beteiligung oder die zum Erwerb der Beteiligung aufzuwendenden Mittel dem in die Gesellschaft aufgenommenen Angehörigen unentgeltlich zugewendet worden sind. Voraus­setzung ist jedoch, dass die Vereinbarungen einem Fremdvergleich standhal­ten, d.h. sie müssen zivilrechtlich wirksam sein, inhaltlich dem unter fremden Dritten Üblichen entsprechen und auch wie unter fremden Dritten vollzogen werden.
3. Bei der Prüfung der Frage, ob der geschlossene Vertrag wie zwischen frem­den Dritten vollzogen wird, kommt insbesondere der Umsetzung bzw. dem Vollzug der Einlagebestimmungen, den Gewinnbeteiligungsregelungen und der Beachtung der Informations- und Kontrollrechte Bedeutung zu.

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03.03.2022

Lohnsteuerliche Behandlung der Überlassung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs an Arbeitnehmer

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 3.3.2022 hat die Finanzverwaltung die lohnsteuerliche Behandlung der Überlassung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs an Arbeitnehmer ist in § 8 Absatz 2 Satz 2 bis 5 EStG sowie R 8.1 Absatz 9 und 10 LStR geregelt.

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02.03.2022

Allgemeinverfügung der obersten Finanzbehörden der Länder zu haushaltsnahen Handwerkerleistungen (§ 35a Abs. 3 EStG)

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 28.2.2022 hat die Finanzverwaltung eine Allgemeinverfügung der Länder zur Zurückweisung von Einsprüchen und Änderungsanträgen zur Frage der Abziehbarkeit der von einer Gemeinde auf die Anwohner umgelegten Erschließungskosten eines Grundstücks als haushaltsnahe Handwerkerleistungen (§ 35a Abs. 3 EStG) bekannt gegeben.

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02.03.2022

Umsatzsteuer-Umrechnungskurse, monatlich fortgeschriebene Übersicht der Umsatzsteuer-Umrechnungskurse 2022

BMF-Schreiben

Fortgeschriebene Übersicht für das Jahr 2021 über die gemäß § 16 Abs. 6 Satz 1 UStG monatlich festgesetzten Umsatzsteuer-Umrechnungskurse.

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02.03.2022

Keine Umsatzsteuer für Leistungen im Zusammenhang mit betreutem Wohnen

FG Münster v. 25.1.2022, 15 K 3554/18 U

Leistungen im Zusammenhang mit betreutem Wohnen sind umsatzsteuerfrei. Hierzu gehören etwa verschiedene Betreuungsleistungen im Rahmen der ambulanten Pflege, aber auch die Bereitstellung eines Notrufdienstes und bedarfsweise die kurzfristige Übernahme pflegerischer Leistungen, die hauswirtschaftliche Versorgung, das Einkaufen, Kochen, Reinigen der Wohnung und das Waschen der Kleidung.

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25.02.2022

Gewinne aus Veräußerung von Kryptowährungen sind einkommensteuerpflichtig

FG Köln v. 25.11.2021 - 14 K 1178/20

Gewinne, die aus der Veräußerung von Kryptowährungen erzielt werden, sind im Rahmen eines privaten Veräußerungsgeschäfts einkommensteuerpflichtig. Von einem Vollzugsdefizit, welches zu einer gleichheitswidrigen oder sonst rechtswidrigen Besteuerung führen würde, kann bei der Besteuerung von Kryptowerten nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 EStG keine Rede sein.

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24.02.2022

Feststellung der Fähigkeit volljähriger behinderter Kinder zum Selbstunterhalt

Kurzbesprechung

Die Fähigkeit des Kindes zum Selbstunterhalt ist anhand eines Vergleichs des gesamten existenziellen Lebensbedarfs des Kindes einerseits und seiner finanziellen Mittel andererseits zu prüfen. Allein aus dem Umstand, dass der Sozialleistungsträger den dem Grunde nach Kindergeldberechtigten auf Zahlung eines Unterhaltsbeitrags für das Kind in Anspruch nimmt, ist nicht abzuleiten, dass dieses zum Selbstunterhalt außerstande ist.

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24.02.2022

Ausschluss des Abgeltungsteuersatzes nach § 32d Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a EStG bei Darlehensgewährung an eine Personengesellschaft

Kurzbesprechung

Ein Näheverhältnis i.S. des § 32d Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a EStG des Gläubigers der Kapitalerträge zu einer Personengesellschaft ist zu bejahen, wenn der Gläubiger eine Beteiligung innehat, die es ihm ermöglicht, seinen Willen in der Gesellschafterversammlung der Personengesellschaft durchzusetzen. Das Gleiche gilt, wenn die Anteile an der Personengesellschaft zwar von einer rechtsfähigen Stiftung gehalten werden, der Gläubiger jedoch aufgrund seiner beherrschenden Stellung in der Stiftung mittelbar in der Lage ist, seinen Willen in der Gesellschafterversammlung der Personengesellschaft durchzusetzen.

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24.02.2022

Automatischer Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen nach dem FKAustG

BMF-Schreiben

Bekanntmachung einer vorläufigen Staatenaustauschliste im Sinne des § 1 Absatz 1 FKAustG für den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen zum 30. September 2022

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24.02.2022

Ermittlung des Gebäudesachwerts nach § 190 Bewertungsgesetz (BewG)

BMF-Schreiben

BMF-Schreiben gibt gem. § 190 Absatz 2 Satz 4 BewG die maßgebenden Baupreisindizes zur Anpassung der Regelherstellungskosten aus der Anlage 24, Teil II., BewG bekannt, die für Bewertungsstichtage im Kalenderjahr 2022 bei Ermittlung des Gebäudesachwerts anzuwenden sind.

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17.02.2022

Rückwirkendes Ereignis beim Realsplitting

Kurzbesprechung

Die Stellung des Antrags auf Berücksichtigung der Unterhaltsleistungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG 2007 durch den Geber samt Einreichung der Zustimmungserklärung des Empfängers ist bereits das rückwirkende Ereignis i.S. des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Satz 2 AO, das zur Änderung der Einkommensteuerfestsetzung des Empfängers der Unterhaltsleistung nach § 22 Nr. 1a EStG 2007 führt. Auf die tatsächliche Anerkennung der Leistungen als Sonderausgaben beim Geber kommt es nicht an.

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17.02.2022

Bodenschätzung

Kurzbesprechung

Die Schätzung des landwirtschaftlichen Kulturbodens richtet sich nach der gemeinüblichen Bewirtschaftung, die der natürlichen Ertragsfähigkeit entspricht.

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17.02.2022

Besteuerung von Zuschüssen der GIZ/CIM für eine Tätigkeit als Integrierte Fachkraft in Tadschikistan

Kurzbesprechung

Die von der Kassenstaatsklausel des Art. 18 Abs. 1 Buchst. a DBA‑Tadschikistan geforderte Zahlung durch den Kassenstaat liegt auch dann vor, wenn Zuschüsse durch eine privatrechtliche Körperschaft im Auftrag und für Rechnung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung gezahlt werden.

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16.02.2022

Umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage für die private Nutzung von Elektrofahrzeugen, Hybridelektrofahrzeugen, Elektrofahrrädern und Fahrrädern sowie Überlassung an Arbeitnehmer

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 7.2.2022 hat die Finanzverwaltung zur umsatzsteuerlichen Bemessungsgrundlage für die unternehmensfremde (private) Nutzung von Elektrofahrzeugen, Hybridelektrofahrzeugen, Elektrofahrrädern und Fahrrädern sowie für die Überlassung von Elektrofahrrädern und Fahrrädern an Arbeitnehmer Stellung genommen.

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16.02.2022

Steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge

BMF-Schreiben

Unter Bezugnahme auf die Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder hat die hat die Finanzverwaltung das BMF-Schreiben vom 21.12.2017 (BStBl I 2018, 93), zuletzt geändert durch das BMF-Schreiben vom 17.2.2020 (BStBl I, 2013), mit BMF-Schreiben vom 11.2.2022 geändert.

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15.02.2022

Nutzungsersatz für Zins- und Tilgungsleistungen führt zu Kapitaleinkünften

FG Münster v. 13.1.2022 - 3 K 2991/19 E

Wird ein Verbraucher-Darlehensvertrag wegen fehlender Belehrung widerrufen, führt ein für bereits erbrachte Zins- und Tilgungsleistungen von der Bank an den Darlehensnehmer gezahlter Nutzungsersatz bei diesem zu Kapitalerträgen.

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15.02.2022

Kein Werbungskostenabzug für privat mitveranlasste Israelreise einer Religionslehrerin

FG Münster v. 27.1.2022 - 1 K 224/21 E

Der Abzug von Aufwendungen einer Religionslehrerin für eine Israelreise als Werbungskosten kommt nicht in Betracht, wenn die Reise sowohl beruflich als auch privat veranlasst ist und sich die beiden Veranlassungsbeiträge nicht nach objektiven Kriterien trennen lassen.

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15.02.2022

Berichtigung der als Vorsteuer abgezogenen Einfuhrumsatzsteuer bei Insolvenzanfechtung

FG Münster v. 7.12.2021 - 15 K 3144/20 U

Der Vorsteuerabzug für Einfuhrumsatzsteuer ist zu berichtigen, wenn die Einfuhrumsatzsteuer aufgrund einer Insolvenzanfechtung an die Insolvenzmasse zurückgezahlt wird.

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11.02.2022

Berücksichtigung eines Kindes nach krankheitsbedingtem Ausbildungsabbruch

Kurzbesprechung

Eine kindergeldrechtliche Berücksichtigung wegen Berufsausbildung i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG scheidet aus, sobald ein Kind sein Ausbildungsverhältnis krankheitsbedingt nicht nur unterbrochen, sondern --z.B. durch Abmeldung von der (Hoch-)Schule oder Kündigung des Ausbildungsverhältnisses-- abgebrochen hat.

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11.02.2022

Reichweite der Altvertragsklausel beim Russland-Embargo

Kurzbesprechung

Die Annahme einer Zollanmeldung ist zu widerrufen, wenn ihr Verbote und Beschränkungen entgegenstehen. Hat die Zollbehörde die Rücknahme der Annahme erklärt, obwohl die Voraussetzungen des Art. 27 UZK nicht erfüllt sind, schließt das die Umdeutung in einen Widerruf nach Art. 28 UZK nicht aus.

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11.02.2022

Zur steuerlichen Behandlung von Beiträgen an eine öffentlich-rechtliche Schweizer Pensionskasse

FG Baden-Württemberg v. 18.11.2021, 3 K 1213/20

Eine Erhöhung des steuerpflichtigen Arbeitslohns um überobligatorische Arbeitgeberbeiträge zu einer umhüllenden öffentlich-rechtlichen Pensionskasse ist rechtmäßig und die von der Finanzverwaltung vorgenommene Schätzung des obligatorischen Anteils der Beiträge zur Schweizer Pensionskasse ist sachgerecht.

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11.02.2022

Umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage für die unternehmensfremde (private) Nutzung von Elektrofahrzeugen u.ä.

BMF-Schreiben

Für die Besteuerung der unternehmensfremden (privaten) Nutzung eines dem Unternehmen zugeordneten Elektrofahrzeuges, Hybridelektrofahrzeuges, Elektrofahrrades oder Fahrrades gilt Folgendes:

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11.02.2022

Zur Anerkennung von Verlusten nach § 17 Abs. 4 EStG bei Auflösung einer Kapitalgesellschaft

FG Düsseldorf v. 11.11.2021, 14 K 2330/19 E

Ein Auflösungsverlust steht fest, wenn der gemeine Wert des dem Steuerpflichtigen zugeteilten oder zurückgezahlten Vermögens einerseits und die Liquidations- und Anschaffungskosten des Gesellschafters andererseits feststehen. Gleiches gilt, wenn sicher ist, dass eine Zuteilung oder Zurückzahlung von Gesellschaftsvermögen an die Gesellschafter ausscheidet und wenn die durch die Beteiligung veranlassten Aufwendungen feststehen. Die Frage ist aus der Sicht ex ante zu beurteilen; nachträgliche Ereignisse wie der tatsächliche Ausgang eines Insolvenzverfahrens sind nicht zu berücksichtigen.

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03.02.2022

Inhalt eines Wirkhinweises

Kurzbesprechung

1. Für einen Wirkhinweis nach § 181 Abs. 5 Satz 2 AO ist der Hinweis erforderlich und ausreichend, dass die Feststellung für noch nicht verjährte Folgebescheide von Bedeutung ist.
2. Der Hinweis darf keine konkrete Zeitangabe zu der vermeintlichen Verjährung im Folgebescheidsverfahren enthalten, da Feststellungen zur Festsetzungsverjährung nur im Folgebescheid zu treffen sind.

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03.02.2022

Alle weiteren zuletzt veröffentlichten BMF-Schreiben

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat in der letzten Woche zahlreiche Schreiben veröffentlicht. Wir haben alle, die von uns noch nicht publiziert worden sind, für Sie kurz zusammengefasst.

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03.02.2022

Begriff der negativen Einkünfte nach § 14 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 KStG und Auslegungsfragen zu § 15 Absatz 3 Nummer 1 EStG

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 14.1.2022 hat die Finanzverwaltung bezüglich des Begriffs der negativen Einkünfte nach § 14 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 KStG sowie der Infektionswirkung bei § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG eine BFH-Entscheidung für nicht anwendbar erklärt.

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03.02.2022

Anwendungsfragen zur Lizenzschranke (§ 4j EStG)

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 5.1.2022 hat die Finanzverwaltung ausführlich zu Anwendungsfragen im Zusammenhang mit der Lizenzschranke (§ 4j EStG) Stellung genommen.

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03.02.2022

Anwendungsregelungen zu § 4j EStG

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 6.1.2022 hat die Finanzverwaltung zu nicht Nexuskonformen Präferenzregelungen in den Veranlagungszeiträumen 2018, 2019 und 2020 Stellung genommen.

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03.02.2022

Formelle Satzungsmäßigkeit und Vermögensbindung

Kurzbesprechung

Eine Satzung genügt nur dann dem Grundsatz der satzungsmäßigen Vermögensbindung (§§ 61 Abs. 1, 55 Abs. 1 Nr. 4 AO), wenn sie auch eine ausdrückliche Regelung für den Wegfall des bisherigen Zwecks der Körperschaft enthält. 2. Vertrauensschutzgesichtspunkte sind im Verfahren der erstmaligen negativen Feststellung nach § 60a Abs. 1 AO nicht zu berücksichtigen. Gegenstand des Feststellungsverfahrens nach § 60a Abs. 1 Satz 1 AO ist nur eine bestimmte Satzung, wenn diese in dem Feststellungsbescheid ausdrücklich erwähnt ist.

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03.02.2022

Beherrschungsidentität bei mittelbarer Beteiligung über eine Kapitalgesellschaft an einer Besitz-Personengesellschaft

Kurzbesprechung

Auch eine Beteiligung der an der Betriebsgesellschaft beteiligten Gesellschafter an einer Besitz-Personengesellschaft, die lediglich mittelbar über eine Kapitalgesellschaft besteht, ist bei der Beurteilung einer personellen Verflechtung als eine der Voraussetzungen einer Betriebsaufspaltung zu berücksichtigen.

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03.02.2022

Steuerfreie Lohnzuschläge im Profisport

Kurzbesprechung

1. Tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit ist jede zu den begünstigten Zeiten tatsächlich im Arbeitgeberinteresse ausgeübte Tätigkeit des Arbeitnehmers, für die er einen Anspruch auf Grundlohn hat.
2. Die arbeitszeitrechtliche Einordnung der Tätigkeit nach dem Arbeitszeitgesetz ist für die Auslegung des Begriffs der tatsächlich geleisteten Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit i.S. von § 3b Abs. 1 EStG ohne Bedeutung.
3. Eine konkret (individuell) belastende Tätigkeit des Arbeitnehmers verlangt § 3b EStG für die Steuerfreiheit von Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeitszuschlägen nicht. Erforderlich, aber auch ausreichend ist, dass der Arbeitnehmer eine grundlohnbewehrte Tätigkeit tatsächlich zu den begünstigten Zeiten ausübt.

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28.01.2022

Einkünfte aus Kapitalvermögen und deren Zufluss bei gespaltener Gewinnverwendung

BFH v. 28.9.2021 - VIII R 25/19

Ein zivilrechtlich wirksamer Gesellschafterbeschluss, nach dem die Gewinnanteile von Minderheitsgesellschaftern ausgeschüttet werden, der auf den Mehrheitsgesellschafter gemäß seiner Beteiligung entfallende Anteil am Gewinn hingegen nicht ausgeschüttet, sondern in eine gesellschafterbezogene Gewinnrücklage eingestellt wird, ist grundsätzlich auch steuerlich anzuerkennen. Eine solche Einstellung in die gesellschafterbezogene Gewinnrücklage führt auch beim beherrschenden Gesellschafter nicht zum Zufluss von Kapitalerträgen gem. § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1, § 11 Abs. 1 Satz 1 EStG.

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27.01.2022

Insolvenzordnung; Anwendungsfragen zu § 55 Abs. 4 InsO

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 11.1.2022 hat die Finanzverwaltung ausführlich zu Anwendungsfragen zu § 55 Abs. 4 InsO Stellung genommen.

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27.01.2022

Umsatzsteuervergünstigungen auf Grund des Ergänzungsabkommens zum Protokoll über die NATO-Hauptquartiere und Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 7 Satz 1 Buchstabe d UStG

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 25.1.2022 hat die Finanzverwaltung die Hauptquartiere aufgelistet, die Vergünstigungen und Steuerbefreiungen nach § 4 Nr. 7 Satz 1 Buchst. d UStG in Anspruch nehmen können.

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27.01.2022

Pauschbeträge für Sachentnahmen (Eigenverbrauch) 2022; Befristete Anwendung des ermäßigten Steuersatzes der Umsatzsteuer für Restaurant und Verpflegungsdienstleistungen

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 20.1.2022 hat die Finanzverwaltung die Pauschbeträge für Sachentnahmen 2022 bekannt gemacht.

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27.01.2022

Stand der Doppelbesteuerungsabkommen und anderer Abkommen im Steuerbereich sowie der Abkommensverhandlungen am 1. Januar 2022

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 19.1.2022 hat die Finanzverwaltung den Stand der Doppelbesteuerungsabkommen zum 1.1.2022 bekannt gegeben.

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27.01.2022

Besteuerung von Umsätzen einer Bäckerei mit Filialen in "Vorkassenzonen" eines Supermarkts

Kurzbesprechung

Verkauft eine Bäckerei in Filialen, die sich teilweise in "Vorkassenzonen" eines Supermarkts befinden, Speisen zum Verzehr vor Ort auf Mehrweggeschirr und mit Mehrwegbesteck, das es nach dem Verzehr der Speisen zurücknimmt und reinigt, führt sie damit (ebenso wie ein Partyservice) sonstige Leistungen aus, die vor Inkrafttreten des § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG dem Regelsteuersatz unterlagen.

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27.01.2022

Abfindungszahlung im Scheidungsfall

Kurzbesprechung

Regeln zukünftige Eheleute die Rechtsfolgen ihrer Eheschließung umfassend individuell und sehen sie für den Fall der Beendigung der Ehe Zahlungen eines Ehepartners in einer bestimmten Höhe vor, die erst zum Zeitpunkt der Ehescheidung zu leisten sind ("Bedarfsabfindung"), liegt keine freigebige Zuwendung vor.

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27.01.2022

Einkünfte aus Kapitalvermögen und deren Zufluss bei gespaltener Gewinnverwendung

Kurzbesprechung

Ein zivilrechtlich wirksamer Gesellschafterbeschluss, nach dem die Gewinnanteile von Minderheitsgesellschaftern ausgeschüttet werden, der auf den Mehrheitsgesellschafter gemäß seiner Beteiligung entfallende Anteil am Gewinn hingegen nicht ausgeschüttet, sondern in eine gesellschafterbezogene Gewinnrücklage eingestellt wird, ist grundsätzlich auch steuerlich anzuerkennen. Eine solche Einstellung in die gesellschafterbezogene Gewinnrücklage führt auch beim beherrschenden Gesellschafter nicht zum Zufluss von Kapitalerträgen gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1, § 11 Abs. 1 Satz 1 EStG.

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26.01.2022

Ambulante Hilfen im Rahmen des Persönlichen Budgets sind nicht nach § 29 SGB IX umsatzsteuerbefreit

FG Kassel v. 21.10.2021, 1 K 736/19

Erbringt ein Anbieter für Leistungen in Form von ambulanten Hilfen als pädagogische Fachleistungen bzw. Assistenzleistungen für Menschen mit psychischen Erkrankungen, Suchterkrankungen oder geistiger Behinderung ausschließlich Leistungen, die von Klienten im Rahmen ihres Persönlichen Budgets nach § 29 SGB IX vergütet werden, unterliegen diese nicht der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 16 Buchst. l UStG 2013.

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26.01.2022

EU-rechtswidrig einbehaltene Steuern sind mit 6 % zu verzinsen

FG Köln v. 17.11.2021, 2 K 1544/20

Ein zu Unrecht unter Berufung auf EU-Rechtswidrige Vorschriften versagter Steuererstattungsanspruch ist mit 6 % zu verzinsen. Da der deutsche Gesetzgeber diese Fälle nicht spezialgesetzlich geregelt hat, muss auf die allgemeinen Verzinsungsgrundsätze der AO zurückgegriffen werden.

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21.01.2022

Beschwerde gegen Nichteinleitung eines Umgangsabänderungsverfahrens

OLG Frankfurt a.M. v. 30.12.2021 - 6 UF 237/21

Gegen die nach § 24 FamFG getroffene Entscheidung des Familiengerichts, ein Verfahren auf Abänderung einer Umgangsentscheidung nicht einzuleiten, ist die Beschwerde zulässig, soweit ein subjektives Recht des Betroffenen verletzt sein könnte. Soweit der eine Abänderung begehrende Umgangsberechtigte keine neuen Tatsachen vorbringt oder solche auch sonst nicht bekannt sind, die zu einer anderen Einschätzung über sein behauptetes Umgangsrecht führen könnten, ist schon die amtswegige Einleitung eines Verfahrens nach § 166 Abs. 1 FamFG abzulehnen und es kann von weiteren Ermittlungen abgesehen werden.

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20.01.2022

Gleichgeschlechtliches Ehepaar kann Kosten für eine Leihmutter nicht als außergewöhnliche Belastungen geltend machen

FG Münster v. 7.10.2021 - 10 K 3172/19 E

Aufwendungen eines aus zwei Männern bestehenden Ehepaares für eine in den USA durchgeführte Leihmutterschaft führen nicht zu außergewöhnlichen Belastungen.

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20.01.2022

Auskunftsanspruch nach der DSGVO gegenüber dem Finanzamt

FG München v. 4.11.2021, 15 K 118/20

Die DSGVO ist auf die Datenverarbeitung sämtlicher durch das Finanzamt verwalteten Steuern - auch der direkten - anwendbar. Art. 15 DSGVO gewährt einen nicht in das Ermessen gestellten Auskunftsanspruch über die vom Finanzamt verarbeiteten Daten.

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20.01.2022

Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Transaktionen auf Gewichtskonten

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 17.1.2022 hat die Finanzverwaltung zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von Transaktionen auf Gewichtskonten Stellung genommen.

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20.01.2022

Veräußerung der Beteiligung i.S. des § 17 EStG nach Eintritt in die unbeschränkte Steuerpflicht - Wertzuwachs vor Begründung der unbeschränkten Steuerpflicht (Zuzugsfall) - Niederländische Kapitalgesellschaft (B.V.)

Kurzbesprechung

Der bis zum Zeitpunkt der Begründung der unbeschränkten Steuerpflicht nach § 1 Abs. 1 EStG entstandene Vermögenszuwachs hat nicht i.S. von § 17 Abs. 2 Satz 3 EStG aufgrund gesetzlicher Bestimmungen des Wegzugsstaats im Wegzugsstaat einer der Steuer nach § 6 AStG vergleichbaren Steuer unterlegen, wenn dort keine Steuer festgesetzt worden ist.

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20.01.2022

Fristbeginn bei einem privaten Veräußerungsgeschäft im Fall der Selbstbenennung aufgrund eines befristeten Benennungsrechts

Kurzbesprechung

Ist der Grundstückskaufvertrag mit einem befristeten Erwerberbenennungsrecht ausgestattet, kommt es zur Anschaffung i.S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 EStG im Zeitpunkt der Selbstbenennung (Selbsteintritt), selbst wenn der Benennungsberechtigte das Grundstück mit dem späteren Fristablauf ohnehin "automatisch" (Annahmefiktion) erworben hätte.

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19.01.2022

Ausländische Betriebsstätten einer im Inland ansässigen Kapitalgesellschaft keine Arbeitgeber

Niedersächsisches FG v. 16.12.2021 - 11 K 14196/20 u.a.

Die ausländischen Betriebsstätten einer im Inland ansässigen Kapitalgesellschaft sind nicht als Arbeitgeber i.S.d. Art. 15 Abs. 2 Buchst. b) OECD-Musterabkommens (OECD-MA) anzusehen.

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18.01.2022

Kein Einstiegstest bei der Übertragung von Anteilen an gewerblich tätigen Kapitalgesellschaften

FG Münster v. 24.11.2021 - 3 K 2174/19 Erb

Bei der Übertragung von Kapitalgesellschaftsanteilen ist die Regelung des § 13b Abs. 2 Satz 2 ErbStG im Wege teleologischer Reduktion dahingehend einschränkend auszulegen, dass sie nicht zur Anwendung kommt, wenn die betreffende Kapitalgesellschaft ihrem Hauptzweck nach einer Tätigkeit i.S.d. § 13 Abs. 1, des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bzw. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 und 2 EStG dient. § 13b Abs. 2 Satz 2 ErbStG regelt den sog. Einstiegstest: Danach ist die Inanspruchnahme der erbschaft- und schenkungsteuerlichen Begünstigungen für Betriebsvermögen von vornherein ausgeschlossen, wenn der nach dieser Vorschrift modifizierte Wert des Verwaltungsvermögens mindestens 90 % des gemeinen Werts des grundsätzlich begünstigungsfähigen Vermögens beträgt.

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